Kampagne zur Abschaffung des § 166 StGB
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Olivia
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Kampagne zur Abschaffung des § 166 StGB

Post 1 im Thema

Beitrag von Olivia »

Die Giordano-Bruno-Stiftung schreibt hierzu:

"Kampagne zur Abschaffung des -§ 166 StGB gestartet: Jetzt Bundestagspetition unterzeichnen!

Zum 10. Jahrestag des Anschlags auf -»Charlie Hebdo-« am 7. Januar 2025 sollte der sogenannte -»Gottestästerungsparagraf-« 166 StGB Geschichte sein! Dies ist das Ziel einer Bundestagspetition, die ab sofort unterzeichnet werden kann. Tatsächlich hätte die Ampelkoalition die historische Chance, den ursprünglich noch aus dem deutschen Kaiserreich stammenden "ºZensurparagrafen"¹ (Kurt Tucholsky) aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

***

Nach deutschem Recht hätten die überlebenden Mitglieder der Redaktion des Satiremagazins -»Charlie Hebdo-« verurteilt werden müssen, da ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen. Laut -§ 166 StGB wird nämlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, -»wer den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören-«.

Hierbei handelt es sich, so der Philosoph Michael Schmidt-Salomon, der die Bundestagspetition zur Abschaffung des -§ 166 StGB im Namen der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) eingereicht hat, um eine -»skandalöse Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips-«: -»Denn selbstverständlich wird der öffentliche Friede nicht durch Künstlerinnen und Künstler gestört, die auf dem Boden des Grundgesetzes Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch religiöse Fanatiker, die es nicht gelernt haben, auf Kritik in angemessener Weise zu reagieren.-«

Die Abschaffung des -§ 166 StGB sei nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten weltpolitischen Entwicklungen notwendig, erklärt der Stiftungssprecher: -»Spätestens seit dem Terrorangriff der Hamas auf jüdische Männer, Frauen und Kinder im Oktober 2023 sollte der deutschen Politik bewusst sein, dass es an der Zeit ist, "ºklare Kante"¹ gegenüber religiösen Fanatikern zu zeigen und das Profil des demokratischen Rechtsstaates zu schärfen. Die Ampelkoalition hätte nun die historische Chance, den ursprünglich noch aus dem deutschen Kaiserreich stammenden "ºZensurparagrafen"¹ (Kurt Tucholsky) aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.-«


Bundestagspetition jetzt unterzeichnen!

Zur Unterstützung dieser Forderung haben sich zahlreiche Organisationen zur Kampagne -»Free Charlie!-« zusammengeschlossen. Auf der Kampagnen-Website free-charlie.de findet man die zentralen Argumente gegen -§ 166 StGB sowie satirische Zeichnungen von namhaften Karikaturistinnen und Karikaturisten, welche die Kampagne ebenfalls unterstützen.

Nun ist die Zivilgesellschaft gefragt: -»Helfen Sie mit, den "ºGotteslästerungsparagrafen"¹ aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und unterstützen Sie unsere Bundestagspetition!-«, lautet der Appell der -»Free Charlie!-«-Kampagne. -»Dies ist ein wenig umständlicher als das Unterzeichnen einer Petition bei Campact, Change.org, Avaaz oder openPetition, aber das Verfahren ist durchaus zu bewältigen — und tatsächlich gelten nur diese komplizierteren Bundestagspetitionen als rechtsverbindlich. Machen Sie also bitte von Ihren demokratischen Rechten Gebrauch und stärken Sie die Freiheit der Kunst, der Meinungsäußerung und Meinungsbildung! Lassen Sie uns gemeinsam verdeutlichen, dass das Toleranzgebot für streng religiöse Menschen ebenso gelten muss wie für nicht-religiöse! Denn auch die Religionen stehen nicht über dem Gesetz.-«

Hier können Sie die Petition zur Abschaffung von -§ 166 StGB mitzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 61923.html

Weitere Infos zur Kampagne finden Sie auf der Kampagnen-Website free-charlie.de. Die Unterstützer der Kampagne (in alphabetischer Reihenfolge): Alibri Verlag, Bund für Geistesfreiheit Augsburg, Bund für Geistesfreiheit Bayern, Bund für Geistesfreiheit München, Bundesarbeitsgemeinschaft Humanistischer Studierender, CARICATURA Frankfurt, Düsseldorfer Aufklärungsdienst, Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), Hans-Albert-Institut (HAI), Humanistischer Pressedienst (hpd e.V.), Humanistische Union (HU), Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland, Kortizes-Institut, Kunstpreis -»Der Freche Mario-«, Kulturbühne Hinterhalt, Projekt 48, Säkulare Flüchtlingshilfe, hpd-Satirefenster -»Spott sei Dank!-«, SPD-Arbeitskreis Säkularität und Humanismus, Zentralrat der Ex-Muslime, Zentralrat der Konfessionsfreien.



***

Bitte helfen Sie mit, die historische Chance zu nutzen, die wir voraussichtlich nur in der aktuellen Legislaturperiode haben: Tragen Sie dazu bei, dass der alte -»Gotteslästerungsparagraf-« endlich abgeschafft wird, indem Sie unsere Bundestagspetition unterzeichnen, diesen Newsletter an Bekannte weiterleiten oder indem Sie die Links der Kampagne in den sozialen Medien teilen.
Der Hashtag für die Kampagne lautet #FreeCharlie, auf Facebook finden Sie die Kampagne hier. Wenn Sie die Kampagne mit einer Spende unterstützen wollen, nutzen Sie bitte diesen Link."
Olivia
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Re: Kampagne zur Abschaffung des § 166 StGB

Post 2 im Thema

Beitrag von Olivia »

Die "Giordano-Brunos-Stiftung" ergänzt mit heutigem Tage:

"Wird der -»Gotteslästerungsparagraf-« endlich fallen?

-»Free Charlie!-«-Kampagne rechnet sich Chancen aus, -§ 166 StGB zu kippen

Mehr als 2000 Personen unterstützen bereits die Petition zur Abschaffung des -§ 166 StGB, nach dessen Wortlaut die überlebenden Mitglieder der -»Charlie Hebdo-«-Redaktion in Deutschland hätten verurteilt werden können. Mit dieser Anzahl an Mitzeichnern liegt die Petition schon jetzt bei den oberen zehn Prozent aller bisherigen Bundestagspetitionen. Um noch mehr Menschen zu erreichen, schaltet die -»Free Charlie!-«-Kampagne derzeit kurze Videoclips in den sozialen Medien.

-»Wir danken allen, die die Petition beim Deutschen Bundestag trotz des etwas komplizierteren Registrierungsverfahrens unterzeichnet haben, und hoffen, dass es am Ende noch etwas mehr werden-«, sagt gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon, der die Petition im Namen der Giordano-Bruno-Stiftung eingereicht hat. -»Sicherlich werden wir das Quorum von 50.000 Mitzeichnern nicht erreichen. Dies geschieht aber ohnehin nur in den allerseltensten Fällen, wenn ein Thema groß in den Medien ist. Für eine positive Behandlung der Petition ist das Erreichen des Quorums allerdings auch nicht erforderlich. Es hängt vielmehr von den Mehrheitsverhältnissen im Petitionsausschuss ab, ob ein Anliegen aufgegriffen wird oder nicht — und hier rechnen wir uns in der gegenwärtigen Legislaturperiode durchaus Chancen aus. Immerhin wurde die Forderung nach Abschaffung von -§ 166 StGB in der Vergangenheit sowohl von Teilen der SPD, der FDP, der GRÜNEN als auch der LINKEN erhoben.-«

Schmidt-Salomon verweist in diesem Zusammenhang u.a. auf den Beschluss der -»Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen-« (ASJ), die — ganz im Sinne der -»Free Charlie!-«-Kampagne — für die ersatzlose Streichung des -§ 166 StGB votiert (siehe das Beschlussdokument der ASJ, S. 52): -»Es gibt keinen Grund, religiöse Gruppen gegenüber anderen Gruppen zu privilegieren. Insbesondere aufgrund der jüngsten Ereignisse in Frankreich geht es jetzt darum, ein klarstellendes Signal zu setzen und zu verdeutlichen, dass es einen Vorrang der Freiheit vor dem Schutz religiöser Gefühle gibt. Besonders verfehlt erscheint es überdies, dass eine Verfolgung nur bei Störung des öffentlichen Friedens angeordnet wird, weil damit der "ºSchutz"¹ religiöser Gefühle umso ausgeprägter ist, je gewaltbereiter die Mitglieder der kritisierten Religion sind.-«

Der größte SPD-Landesverband, die SPD Nordrhein-Westfalen, hat diese Argumentation aufgegriffen und die Forderung nach Abschaffung des -§ 166 StGB bei ihrem Landesparteitag im Januar 2021 beschlossen. -»Es wäre zu hoffen-«, so Schmidt-Salomon, -»dass die SPD-Mitglieder im Petitionsausschuss dies bei ihrer Entscheidung über die Petition berücksichtigen werden. Jedenfalls waren die Chancen, den alten "ºGotteslästerungsparagrafen"¹ loszuwerden, nie so gut wie heute.-«

Um noch mehr Menschen zu erreichen, schaltet die -»Free Charlie!-«-Kampagne derzeit kurze Videoclips in den sozialen Medien. Der erste Clip, der von gbs-Mitarbeiter und HAI-Leiter Florian Chefai produziert wurde, erinnert an das Attentat auf -»Charlie Hebdo-« und stellt klar, dass -»Je suis Charlie!-« heute nicht zuletzt bedeutet, für eine Abschaffung des -§ 166 StGB einzutreten, der die Opfer des Terrors absurderweise zu Tätern macht. Im zweiten Clip erklärt Philipp Möller im Namen des -»Zentralrats der Konfessionsfreien-«, warum das Blasphemieverbot ein -»Fremdkörper im liberalen Rechtsstaat-« ist. Denn: -»Gesetze sollen Menschen schützen, nicht Bekenntnisse!-«

-»Die Mitzeichnungsfrist bei einer Bundestagspetition beträgt nur 28 Tage-«, erläutert Schmidt-Salomon. -»Im Falle unserer Petition ist nun weniger als die Hälfte dieser Zeit verstrichen. Deshalb hoffen wir, dass wir die Zahl der Mitzeichnenden noch verdoppeln können. Im Idealfall könnten wir vielleicht sogar in den fünfstelligen Bereich vorstoßen. Daher bitte ich alle, die es noch nicht getan haben, die Bundestagspetition zu unterzeichnen und andere darauf hinzuweisen. Alle notwendigen Informationen dazu findet man auf unserer Kampagnen-Website. Machen Sie bitte von Ihren demokratischen Rechten Gebrauch, denn es wäre mehr als peinlich, wenn dieser völlig aus der Zeit gefallene Paragraf im kommenden Jahr, zum 10. Jahrestag des Anschlags auf -»Charlie Hebdo-«, noch immer Bestand hätte!-«
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Re: Kampagne zur Abschaffung des § 166 StGB

Post 3 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Sabrina Verena
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Re: Kampagne zur Abschaffung des § 166 StGB

Post 4 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Da muss ich mal nachhaken.
Ich hatte gestern "Werner volles Rohr" gesehen.
Klischeereich, wie Brösel nun mal ist, wurden da Skinheads und Nazis veralbert.
Ist das jetzt eine nach -§ 166 StGB strafbare Handlung oder fällt das unter Verharmlosung von Nazis, und somit Volksverhetzung?
Bedenklich fand ich das verwendete Hakenkreuz, welches man auch angedeutet verstanden hätte, wie bei den G auf Armbinde der Skinheads.
LG Verena
Solange Du in Dir selber nicht zuhause bist, bist Du nirgendwo zu Haus.

Die Natur ist Wakan Tanka. Leider haben das nur Wenige verstanden.

Maka Ke Wakan Die Erde ist heilig
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Re: Kampagne zur Abschaffung des § 166 StGB

Post 5 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Sabrina Verena hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 15:28 Da muss ich mal nachhaken.
Ich hatte gestern "Werner volles Rohr" gesehen.
Klischeereich, wie Brösel nun mal ist, wurden da Skinheads und Nazis veralbert.
Ist das jetzt eine nach -§ 166 StGB strafbare Handlung oder fällt das unter Verharmlosung von Nazis, und somit Volksverhetzung?
Disclaimer: IANAL.

Ich gehe stark davon aus, dass alles davon durch Kunstfreiheit und Satire gedeckt ist. Vor allem dürfte es sowohl Staatsanwaltschaften oder den "betroffenen Weltanschauungsvereinigungen" (wer sollte das sein?) schwer fallen, eine "Beschimpfung" ihrer Inhalte, Einrichtungen oder Gebräuche zu behaupten, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".

https://dejure.org/gesetze/StGB/166.html

Der Ansatzpunkt der Kampagne ist gerade, dass der Paragraph überflüssig ist, weil zum Beispiel Beleidigung, Hetze oder Falschbehauptungen ausreichend von anderen Paragraphen abgedeckt sind. Es braucht keinen eigenen Schutz für "heilige Überzeugungen" irgendwelcher Art.
Olivia
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Re: Kampagne zur Abschaffung des § 166 StGB

Post 6 im Thema

Beitrag von Olivia »

Aus dem gbs-Newsletter von heute, 28.03.2024:

"-§ 166 schützt Antisemiten — er schützt nicht vor Antisemitismus-«
Warum die politischen Argumente gegen die Abschaffung des -»Gotteslästerungsparagrafen-« falsch sind

Die Mitzeichnungsfrist für die Bundestagspetition zur Streichung des -§ 166 StGB ist abgelaufen. Nun liegt es in den Händen der Politik, ob dieser Impuls der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird oder nicht. Im hpd-Interview sprach der Initiator der Petition, Michael Schmidt-Salomon, über die Mythen, die der Abschaffung des Paragrafen im Weg stehen, sowie über sinnvolle und weniger sinnvolle Wege, den Gefahren des Antisemitismus entgegenzutreten.

In dem Gespräch ging es zunächst um die Frage, warum Bundesjustizminister Marco Buschmann nicht die Forderung nach der Abschaffung des -»Gotteslästerungsparagrafen-« 166 StGB umsetzt, die er selbst in einem gemeinsamen Aufsatz mit dem FDP-Vorsitzenden Christian Lindner 2015 mit Entschiedenheit vertreten hatte. Hat Buschmann Angst vor negativen Reaktionen seitens der Religionsgemeinschaften? Dies ist wohl nicht der einzige Grund für die Zurückhaltung des Justizministers. Offenkundig herrschen, so Schmidt-Salomon, -»im politischen Raum seltsame Mythen vor, die für eine Beibehaltung des Paragrafen sprechen sollen-«: -»Das wohl wirkmächtigste politische Argument pro -§ 166 StGB lautet, dass er angeblich ein Bollwerk gegen antisemitische Propaganda darstellt, aber das ist völlig verfehlt. Denn: -§ 166 schützt Antisemiten — er schützt nicht vor Antisemitismus! Man muss sich nur vergegenwärtigen, dass der jahrhundertealte Judenhass vornehmlich aus religiösen Schriften gespeist wurde.-«

Tragischerweise sei es so, -»dass Judenhass für Abermillionen Menschen weltweit zu ihrem religiösen Glaubensbekenntnis dazugehört-«: -»Und hier liegt das Problem: -§ 166 StGB versucht zu verhindern, dass man diesen religiösen Irrsinn in der notwendigen Schärfe kritisiert. [...] So sind Islamisten in Hamburg dazu übergegangen, ihre Kritiker mithilfe des deutschen Blasphemie-Paragrafen anzuzeigen. Wer für die Beibehaltung von -§ 166 plädiert, sollte sich daher vor Augen führen, dass er sich damit an die Seite der iranischen Mullahs, der Muslimbrüder und der Hamas stellt.-«

Zudem führt Schmidt-Salomon aus, dass derjenige, der die Haltung vertrete, -§166 StGB könne ein Bollwerk gegen Antisemitismus sein, -»offenbar nur wenig Kenntnis von der Geschichte dieses Zensurparagrafen-« habe, -»der unverhältnismäßig oft gegen jüdische Intellektuelle eingesetzt wurde-«: -»Nicht ohne Grund waren es vor allem jüdische Intellektuelle wie Kurt Tucholsky, die sich vehement für die Abschaffung des Straftatbestands der Blasphemie engagierten.-« Daran habe sich bis heute wenig verändert, denn noch immer seien säkulare Juden unter Satirikern überdurchschnittlich stark vertreten — Menschen wie der französische Comiczeichner Georges Wolinski, der bei dem Anschlag auf -»Charlie Hebdo-« am 7. Januar 2015 ums Leben kam und nach deutschem Recht auf Basis des -§ 166 StGB hätte verurteilt werden müssen, wenn er den Anschlag überlebt hätte.

Dass nach einem Wegfall des Paragrafen mehr Karikaturen erscheinen könnten, welche die jüdische Religion satirisch auf die Schippe nehmen, hält Schmidt-Salomon für unproblematisch: -»Denn nicht jede Kritik am jüdischen Fundamentalismus, an der ultraorthodoxen Siedlerbewegung oder an der Politik Netanjahus ist unbegründet und von antisemitischen Vorurteilen geprägt. Auf diesem Gebiet müssten wir sehr viel stärker im Sinne der "ºJerusalemer Erklärung zum Antisemitismus"¹ differenzieren.-»

Klar sei jedenfalls: -»Wer für die Beibehaltung des -§ 166 StGB plädiert, schützt nicht "ºdie"¹ Juden, sondern setzt sich für eine Strafrechtsnorm ein, die de facto säkulare Juden für weniger schützenswert hält als religiöse Juden. In gewisser Weise positioniert man sich damit gegen die demokratische, anti-fundamentalistische Protestbewegung in Israel und unterstützt stattdessen den religiös-nationalistischen Wahn der ultraorthodoxen Siedler sowie der Regierung Netanjahu.-«

Das vollständige Interview mit Michael Schmidt-Salomon finden Sie auf dem Portal des Humanistischen Pressedienstes (hpd)..."
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