Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner
Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner - # 2

Theresaa
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 16 im Thema

Beitrag von Theresaa »

So eine Erweiterung wäre schon was. Ich bin der Meinung das BE-Inhaber diese bekommen sollten. BE bedeutet ja PKW mit Anhänger als Zug bis 7t. Da sind meiner Meinung nach 500kg mehr doch sehr unerheblich.
Maya
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 17 im Thema

Beitrag von Maya »

Christiane hat geschrieben: Do 25. Jan 2024, 07:17 Aber, ist Dir noch nie aufgefallen, dass oft aus den dicksten Autos die kleinsten Männer aussteigen?
Ja, das kann ich sogar aus eigener Erfahrung bestätigen.
Ich hatte 2 engere Freunde über mehrere Jahrzehnte (beide leider schon verstorben).
Die waren recht klein gewachsen.
So knapp 1,60m.
Und beide hatten ziemliche Probleme mit ihrer Grösse, die sie wohl auszugleichen versuchten, indem sie dicke Autos fuhren.
Der Eine fuhr einen Ford Mustang, nagelneu importiert aus Amiland mit über 400PS, den er sich auch leisten konnte.
Der Andere einen 7er BMW, der aus finanzieller Sicht, 3 Nummern zu gross für ihn war.
Beide haben übrigens sehr empfindlich reagiert, wenns um ihre Körpergrösse ging.

Da gibt es aber auch Ausnahmen.
Mich z.B. , ich bin 1,92m gross und habe auch eine zeitlang die ganz dicken Karren gefahren.
Haben wir alles mal gehabt. Brauchen wir aber nicht mehr.
Das hatte aber nachvollziehbare Gründe. Jedenfalls für mich.
Ich habe die Tage mal Revue passieren lassen und bin bei vorsichtiger, nach unten abgerundeter Schätzung, auf ca 2,3 Mio gefahrene Kilometer in meinem bisherigen Leben gekommen.
Da kommt jetzt aber nicht mehr viel hinzu. Die letzten Jahre waren es nur noch rund 8-10 tsnd Kilometer/Jahr.
Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 18 im Thema

Beitrag von Lina »

conny hat geschrieben: Di 23. Jan 2024, 21:57
Lina hat geschrieben: Di 23. Jan 2024, 20:13 Na ja, ich finde es schon verrückt, was man alles fahren durfte mit dem alten PKW-Schein. Man macht die Prüfung in einem VW Polo und durfte dann gleich einen 7,5 T LKW fahren.
Diese Regelung gab es bei uns Jahrzehntelang. Ergab sich daraus ein größeres Problem? Anscheinend nicht, bis die EU eines daraus machte.
Ja, Probleme gab es schon. Man muss z.B. als Autovermieter davon ausgehen, dass der Mieter eines 7,5 T LKW für einen Umzug nie annähernd so ein Fahrzeug vorher gefahren ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursacht.
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 19 im Thema

Beitrag von conny »

Lina hat geschrieben: Do 25. Jan 2024, 20:14
conny hat geschrieben: Di 23. Jan 2024, 21:57
Lina hat geschrieben: Di 23. Jan 2024, 20:13 Na ja, ich finde es schon verrückt, was man alles fahren durfte mit dem alten PKW-Schein. Man macht die Prüfung in einem VW Polo und durfte dann gleich einen 7,5 T LKW fahren.
Diese Regelung gab es bei uns Jahrzehntelang. Ergab sich daraus ein größeres Problem? Anscheinend nicht, bis die EU eines daraus machte.
Man muss z.B. als Autovermieter davon ausgehen, dass der Mieter eines 7,5 T LKW für einen Umzug nie annähernd so ein Fahrzeug vorher gefahren ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursacht.
Ist das nun Hypothese oder durch Fakten belegt?
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 20 im Thema

Beitrag von Malvine »

Wenn ich mir so manchen Kleintransporter bei den Autovermietern anschaue, habe ich doch starke Zweifel an den Fahrkünsten der Mieter...da braucht es nicht einmal einen größeren LKW...
Den Vermietern ist die Schadenswahrscheinlichkeit egal, da das Schadensrisiko ja auf den Vermieter übertragen wird...und somit jeder Mieter für sich eine Risikoabwägung machen muß.

Malvine
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 21 im Thema

Beitrag von Maya »

Lina hat geschrieben: Do 25. Jan 2024, 20:14 Ja, Probleme gab es schon. Man muss z.B. als Autovermieter davon ausgehen, dass der Mieter eines 7,5 T LKW für einen Umzug nie annähernd so ein Fahrzeug vorher gefahren ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursacht.
Naja, das stimmt natürlich so nicht.
Darauf hat der Autovermieter relativ wenig Einfluss, da der Versicherer schon davon ausgeht, dass Anfänger auf den Autos sitzen und entsprechend die Versicherungsprämie gestaltet.
Darum auch die meist sehr hohe Selbstbeteiligung , oder eine ausschliessende Zusatzversicherung.
Deshalb gabs da auch eigentlich nie Probleme. Höchstens durch "angepasste" Prämienerhöhungen.
Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 22 im Thema

Beitrag von Christiane »

Malvine hat geschrieben: Do 25. Jan 2024, 21:20 Wenn ich mir so manchen Kleintransporter bei den Autovermietern anschaue, habe ich doch starke Zweifel an den Fahrkünsten der Mieter...da braucht es nicht einmal einen größeren LKW...
Den Vermietern ist die Schadenswahrscheinlichkeit egal, da das Schadensrisiko ja auf den Vermieter übertragen wird...und somit jeder Mieter für sich eine Risikoabwägung machen muß.
Das stimmt so nicht ganz. Viele Firmen wie z.B. Paketdienste mieten auch diese Fahrzeuge und da muss man ja nicht schauen, weils nicht unserer ist.
Und, wenn ich mir so manches Fahrzeug ansehe, dass von "Profis" gefahren wird, kann es mit den Fahrkünsten des "Profis" auch nicht weit her sein.
Meist Fahrzeuge, die von mehreren Fahrern gefahren werden.
Klar, viele die sich so etwas mieten, haben keine Erfahrung damit. Aber die hohe Selbstbeteiligung lässt sie doch meist etwas vorsichtiger zu Werke gehen.
Kamikazefahrer findet man natürlich auch hier - wie auch in den eigenen Fahrzeugen.
LG
Christiane
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 23 im Thema

Beitrag von Lina »

Maya hat geschrieben: Do 25. Jan 2024, 21:23
Lina hat geschrieben: Do 25. Jan 2024, 20:14 Ja, Probleme gab es schon. Man muss z.B. als Autovermieter davon ausgehen, dass der Mieter eines 7,5 T LKW für einen Umzug nie annähernd so ein Fahrzeug vorher gefahren ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursacht.
Naja, das stimmt natürlich so nicht.
Darauf hat der Autovermieter relativ wenig Einfluss, da der Versicherer schon davon ausgeht, dass Anfänger auf den Autos sitzen und entsprechend die Versicherungsprämie gestaltet.
Darum auch die meist sehr hohe Selbstbeteiligung , oder eine ausschliessende Zusatzversicherung.
Deshalb gabs da auch eigentlich nie Probleme. Höchstens durch "angepasste" Prämienerhöhungen.

Wenn das nicht so stimmen würde, was denkst du dann der Grund ist zu dem Rattenschwanz an Warnungen und Instruktionen, die wir extra mit solchen Fahrzeugen ausgehändigen?
Und die Versicherung schön und gut. Die deckt ja nur den Schaden am Fahrzeug selbst und an dem des Geschädigten. Es deckt nicht den Umsatzverlust, der durch Ausfall der nächsten Anmietung z.B.
Und auch so, ist es schlimm genug, wenn es einen Schaden gibt. Die Versicherungsprämie ist ja auch Geld die jemand zahlt.
Und allgemein finde ich es auch dämlich, wenn Leute da kommen und können ein Full Size Auto nicht einparken, weil sie niemals was größer als ein VW Golf aus den frühen 90ern gefahren sind. Nicht mal beim Fahrunterricht.
Christiane
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 24 im Thema

Beitrag von Christiane »

Lina hat geschrieben: Sa 27. Jan 2024, 01:55 Wenn das nicht so stimmen würde, was denkst du dann der Grund ist zu dem Rattenschwanz an Warnungen und Instruktionen, die wir extra mit solchen Fahrzeugen aushändigen?
Hallo Lina,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du bei einer dieser Firmen arbeitest (?).
Warnungen, Instruktionen?
Als ich das Fahrzeug in Singen übernommen habe, hat man mir erst mal einfach die Schlüssel in die Hand gedrückt - fertig. :?
Erst auf meine Aufforderung hin, sind wir einmal um das Fahrzeug, wegen der Vorschäden und erst als ich darauf bestanden habe, hat der gute Mann mir mir einen Beleuchtungstest durchgeführt.
Eine von den zwei großen Autovermietungen in Deutschland, wohlgemerkt.
Hinweise? Ja - "ich soll halt aufpassen, dass ich nicht irgendwo hängen bleibe." Das wars.
Zumindest war dann im Fahrzeug ein deutlicher Hinweis auf die Fahrzeughöhe angebracht - ich hätte sonst in den Papieren nachgesehen - ist ja wirklich wichtig.
Das war die ganze Übernahme.

Vielleicht hab ich ja so einen erfahrenen Eindruck gemacht. :wink:
Ich hatte aber nicht gesagt, dass ich mit unserem Firmen Transporter (3,5t) und Firmen LKW (7,5t) regelmäßig unterwegs war.

LG
Christiane
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 25 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

in Berlin gab es eine Autovermietung, die wir manchmal für Umzüge in Anspruch genommen haben.
Die "beliebtesten Schadensereignisse" waren im Büro an der Wand angepinnt, z.B. auch "Parken mit einem hohen Wagen und einer Markise".
Das haben wir gut verinnerlicht.

Gruß
Anne-Mette
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 26 im Thema

Beitrag von Malvine »

Christiane hat geschrieben: Sa 27. Jan 2024, 16:21 hat man mir erst mal einfach die Schlüssel in die Hand gedrückt - fertig. :?
Genau so kenne ich es auch bei den Auto- und LKW-Vermietern...

Interessant wird es, wenn die Vorschäden nicht mehr alle auf die Übernahmepapiere passen....
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 27 im Thema

Beitrag von Lina »

Christiane hat geschrieben: Sa 27. Jan 2024, 16:21
Lina hat geschrieben: Sa 27. Jan 2024, 01:55 Wenn das nicht so stimmen würde, was denkst du dann der Grund ist zu dem Rattenschwanz an Warnungen und Instruktionen, die wir extra mit solchen Fahrzeugen aushändigen?
Hallo Lina,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du bei einer dieser Firmen arbeitest (?).
Warnungen, Instruktionen?
Als ich das Fahrzeug in Singen übernommen habe, hat man mir erst mal einfach die Schlüssel in die Hand gedrückt - fertig. :?
Erst auf meine Aufforderung hin, sind wir einmal um das Fahrzeug, wegen der Vorschäden und erst als ich darauf bestanden habe, hat der gute Mann mir mir einen Beleuchtungstest durchgeführt.
Eine von den zwei großen Autovermietungen in Deutschland, wohlgemerkt.
Hinweise? Ja - "ich soll halt aufpassen, dass ich nicht irgendwo hängen bleibe." Das wars.
Zumindest war dann im Fahrzeug ein deutlicher Hinweis auf die Fahrzeughöhe angebracht - ich hätte sonst in den Papieren nachgesehen - ist ja wirklich wichtig.
Das war die ganze Übernahme.

Vielleicht hab ich ja so einen erfahrenen Eindruck gemacht. :wink:
Ich hatte aber nicht gesagt, dass ich mit unserem Firmen Transporter (3,5t) und Firmen LKW (7,5t) regelmäßig unterwegs war.

LG
Christiane
Nicht mehr in der Branche, aber lange genug. Die Transportmittel, mit denen ich jetzt zu tun habe, sind etwas größer.

Nun, der einzelne Franchiser oder komplett unabhängige kann es natürlich im Prinzip tun wie er will. Ist aber nicht wirklich die Regel, auch nicht was von Konzernseite vom größten Autovermieter der Welt empfohlen wird.
Lina
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Re: Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Post 28 im Thema

Beitrag von Lina »

Christiane hat geschrieben: Do 25. Jan 2024, 07:17
Maya hat geschrieben: Mi 24. Jan 2024, 20:19 Aha, kleine Männer brauchen grosse Autos? :o
Und was brauchen dann grosse Männer?....................... :roll: :mrgreen:
:lol:
Hmmm, jetzt hast Du mich echt ins grübeln gebracht.
Große Männer.... .
U50 - keine Ahnung
Ü50 bestimmt ein Cabrio. :mrgreen: :lol: (Wieder so ein Klischee :roll: )

Aber, ist Dir noch nie aufgefallen, dass oft aus den dicksten Autos die kleinsten Männer aussteigen?

LG
Christiane

Falls es dich interessiert: Das hier ist auch ein Mietauto:
327348330_5794565703953699_803094603848421387_n.jpg


Der Mieter war keineswegs alt, noch unauffällig, sondern ein sehr gut aussehender junger Typ. Was mir aber auffiel war, dass er nicht wusste wohin mit den beiden Einkaufstüten vom Alsterhaus. Obwohl sie nicht extrem groß waren, passten sie nicht in den Kofferraum. Da wurde ich natürlich neugierig und habe gecheckt, wem das Auto eventuell gehören könnte.
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