Datenübermittlung nach Erklärung beim Standesamt | Bundestag
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Anne-Mette
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Datenübermittlung nach Erklärung beim Standesamt | Bundestag
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort
Eine automatisierte Datenübermittlung an die im Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsrecht genannten Behörden erfolgt ausschließlich zum Zweck, eine eindeutige Nachvollziehbarkeit in den Informationssystemen und Registern der Behörden zu ermöglichen. Angaben zu den betreffenden Personen werden dort nur aufgenommen, wenn die Person dort bereits erfasst ist. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/9928) auf eine Kleine Anfrage (20/9616) der inzwischen aufgelösten Linksfraktion.
Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erfolge durch Registrierung beim zuständigen Standesamt. Für die Sicherheitsbehörden bestehe aufgrund dieser Erklärung beim Standesamt - mangels eigener Kenntnis - keine Möglichkeit beziehungsweise kein Anlass, in allen Fällen ein aktives Auskunftsersuchen zu stellen, schreibt die Regierung weiter.
Eine automatisierte Datenübermittlung an die im Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsrecht genannten Behörden erfolgt ausschließlich zum Zweck, eine eindeutige Nachvollziehbarkeit in den Informationssystemen und Registern der Behörden zu ermöglichen. Angaben zu den betreffenden Personen werden dort nur aufgenommen, wenn die Person dort bereits erfasst ist. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/9928) auf eine Kleine Anfrage (20/9616) der inzwischen aufgelösten Linksfraktion.
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Runa
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Re: Datenübermittlung nach Erklärung beim Standesamt | Bundestag
Es ist schön, dass die Antworten noch erfolgen. Allerdings dürfte es um das Selbstbestimmungsgesetz im Ganzen eher schlecht bestellt sein. CDU/CSU und AfD mauern. Und der jetzigen Regierung gebe ich noch maximal 6 Monate. In dieser Zeit haben sie größere Probleme als das Selbstbestimmungsgesetz.
Ich persönlich werde jetzt dann wohl doch zu meinem Amtsgericht gehen. Hab keine Lust mehr zu warten.
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Jaddy
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Re: Datenübermittlung nach Erklärung beim Standesamt | Bundestag
Das Gesetz ist in der Mühle. Sofern da nichts wesentliches zwischenkommt, wird es normal auf die Tagesordnung des Familienausschuss' gesetzt, geht dort mit mehr oder weniger kleinen Änderungen durch, wird ans Plenum weitergegeben für die 2te und mit Glück 3te Lesung und ist damit fertig.
Die Oppositionsfraktionen können da rein numerisch genausowenig dran ändern wie NGOs o.ä. Entscheidend ist rein die zahlenmässige Mehrheit der Regierungsparteien im Ausschuss und im Bundestag. Sofern da nicht von der Fraktions- oder Parteileitung eine andere Ansage kommt - und das wäre mal wieder eine Koalitionskrise - purzelt das einfach langsam durch.
Bisher hat der Familienausschuss noch keinen Sitzungstermin für 2024 veröffentlicht. Im Plenumskalender ist deshalb auch noch nichts zu finden. Wer Kontakt in den Ausschuss hat könnte ja mal nachfragen.
Wie auch immer: Auch wenn das SBGG fertig ist, inkl Unterschrift BuPrä und Veröffentlichung und sich nichts wichtiges geändert hat, ist der früheste Zeitpunkt, sich einen Termin beim Standesamt zu holen bisher der 1. November diesen Jahres. Der erste vor Ort Termin für die Durchführung ist dann frühestens - Wartezeit -§4 - 3 Monate später, also 1. Februar 2025.
Bisher dürfte TSG noch schneller sein.
Die Oppositionsfraktionen können da rein numerisch genausowenig dran ändern wie NGOs o.ä. Entscheidend ist rein die zahlenmässige Mehrheit der Regierungsparteien im Ausschuss und im Bundestag. Sofern da nicht von der Fraktions- oder Parteileitung eine andere Ansage kommt - und das wäre mal wieder eine Koalitionskrise - purzelt das einfach langsam durch.
Bisher hat der Familienausschuss noch keinen Sitzungstermin für 2024 veröffentlicht. Im Plenumskalender ist deshalb auch noch nichts zu finden. Wer Kontakt in den Ausschuss hat könnte ja mal nachfragen.
Wie auch immer: Auch wenn das SBGG fertig ist, inkl Unterschrift BuPrä und Veröffentlichung und sich nichts wichtiges geändert hat, ist der früheste Zeitpunkt, sich einen Termin beim Standesamt zu holen bisher der 1. November diesen Jahres. Der erste vor Ort Termin für die Durchführung ist dann frühestens - Wartezeit -§4 - 3 Monate später, also 1. Februar 2025.
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Lana
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Re: Datenübermittlung nach Erklärung beim Standesamt | Bundestag
Eben:Jaddy hat geschrieben: Sa 6. Jan 2024, 00:15 Das Gesetz ist in der Mühle. Sofern da nichts wesentliches zwischenkommt
https://www.welt.de/politik/deutschland ... it-ab.htmlDass die Ampel-Regierung in diesem Jahr bestehen bleibt, hält mit 49 Prozent nicht einmal die Hälfte der Befragten für "eher wahrscheinlich".
LGL
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Blaise Pascal
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