Linda Hostedder hat geschrieben: Sa 23. Dez 2023, 16:28
Ich hätte es eleganter gefunden, wenn die Hersteller einfach stillschweigend die neue Version genommen hätten. Geht aber leider nicht, weil diese Version dann abweichend vom Gesetz gewesen wäre. So gibt es kurz ein wenig Aufregung für die Leute, die das halt aufregt und ist dann wohl auch fix wieder vergessen. Bis irgendeine andere Sprachsau durchs Dorf getrieben wird.
Genau das habe ich mir auch gedacht, als ich das gelesen habe.
Gibt es für so einen Mist tatsächlich ein Gesetz?
Sollte nicht jeder normale Mensch selbst auf die Idee kommen, bei Fragen dazu in der Arztpraxis oder der Apotheke nachzufragen?
Bei meinem Klempner, Bäcker , oder Elektriker würde ich wahrscheinlich eher nicht anrufen.
Halten die uns tatsächlich für so dämlich, dass wir nicht selbst darauf kommen könnten?
Und wieso überhaupt ein Gesetz? Kann es dazu nicht eine einfache Verpflichtung geben?
Gesetze erfordern doch einen riesen Aufwand, der hier völlig unnötig ist und vor Allem unnötige Kosten verursacht.
Und dann dazu noch diese total unglücklich gewählte Formulierung.
Nonbinäre, allen voran Jaddy, werden da ihre eigene Meinung zu haben.
Dabei hätte man das ganz einfach anders formulieren können.
Und das sogar OHNE unsere Sprache zu verunglimpfen.
"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und informieren Sie sich in Ihrer ärztlichen Praxis, oder Apotheke"
Frohe Weihnachten
Maya
Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.
Hakuna Matata