Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag
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Anne-Mette
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Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

1. Lesung
Anhörung

Familie
Selbstbestimmungsgesetz stößt auf Zustimmung und Skepsis

Sachverständige haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/9049) teils begrüßt und zugleich Verbesserungen gefordert, teils aber auch kritisiert. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bezeichnete Nele Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte den Gesetzentwurf am Dienstag, 28. November 2023, als "verfassungsrechtlich elementares Vorhaben".


https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek

https://www.bundestag.de/dokumente/text ... etz-978748
Jaddy
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Re: Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag

Post 2 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Nicht vergessen dabei: Solche Anhörungen sind praktisch zu 100% von den Beteiligten vorher gescriptet.

DIe Fraktionen laden Menschen, deren Statements die An- und Absichten der jeweiligen Parteien bestätigen sollen. Dabei sind diese Absichten rein politisch, also "Bauchgefühl" und nicht notwendigerweise fachlich sauber unterfüttert. Auch die Fragen, die ja immer nur an die eigenen Leute gestellt werden, sind vorher abgesprochen. Das ist bei einigen Antworten im Video sehr deutlich, die vom Blatt abgelesen werden... Ein fachlicher Austausch oder echte Meinungsbildung findet in Ausschüssen nicht statt.

Die Anträge der Fraktionen auf Änderung im Gesetzestext werden nach Parlamentsproporz abgestimmt. Wenn eine Änderung in die Ausschussempfehlung angenommen wird, dann entweder weil sie von den Regierungsparteien stammt, oder weil sie hinter den Kulissen ausgekungelt wurde. Oder beides. Aber nicht, weil sich aufgrund von Erkenntnissen in Anhörungen oder im Ausschuss neue Sachkenntnis gebildet hätte.

Sprich: Das ist bzw war reines Polittheater.

Aufgefallen sind mir wirklich krasse Unfug-Behauptungen von Ahrbeck. Einmal das ganze Spektrum der bekannten Falschbehauptungen. "Slippery slope", "sunken cost", "Tavistock / Kyra Bell", "Skandinavien rückt davon ab", "alle Mädchen wollen plötzlich trans Jungs werden", "Komorbiditäten", usw. Hat mit Namen und Personenstandseintrag null zu tun. Klar sind aktuell die meisten, die Eintrag und Namen ändern auch irgendwann bei med. Maßnahmen. Schon weil die Prozeduren ähnlich sind. Auf die einfachste Erklärung, dass sich Menschen gut überlegen, ob sie das eine oder andere tun, mag er nicht kommen. Stattdessen wilde Behauptungen, die Leute würden Transition aus Scham nicht abbrechen. Durch keinerlei Evidenz aus Ländern mit SBG gedeckt. Stattdessen zeigen Langzeitstudien, dass ~99% auch nach Jahren noch froh über ihre Transition sind. Und von dem 1% Detransitioner sind 80% aufgrund des Drucks von aussen wieder zurück. Also kein Gruppendruck zur Transition, sondern genau anders herum.

Mit Amelung hatte ich fast Mitleid. Er schien in seinen eigenen Aussagen nicht ganz sicher. Seine drei Punkte waren "möglicher Missbrauch", "Akzeptanz in der Bevölkerung" und "vulnerable Gruppen". Auch Unfug. Es gibt kein einziges plausibles Szenario, einen geänderten Eintrag / Vornamen - also ein Komplettouting beim Staat - irgendwie zu missbrauchen. Ob trans Personen akzeptiert werden, hängt - leider - komplett von der Deutung per Augenschein ab, nicht von irgendwelchen Papieren. Keine teure, sinnlose Scheinobjektivierung wird das ändern, zumal 98% der Leute "draussen" keine Ahnung haben, wie das funktioniert. Und vulnerable Personen, die überstürzt ihren Namen ändern und dann überfordert sind? Come on. Wenn der Staat die Bürger*innen davor schützen müsste, hätten wir Beratungspflicht auch für Eheschliessungen, Kindszeugungen und Bausparverträgen. Ich hatte den Eindruck, dass er sich bedroht fühlt ("Akzeptanz durch die Gesellschaft") und seinen persönlichen Leidensweg entwertet sieht ohne offiziellen Stempel.

Schöne Beiträge von Köhler (TGEU). Sehr ausführlich, dass von den Befürchtungen in keinem Land mit SBG irgendetwas eingetreten ist. Auch die Anzahl der Rückänderungen bleibt bei ~1% wie überall. Dänemark will auch die Wartezeit abschaffen. Und von der Frage nach "missbräuchlicher Verwendung" aka kriminell o.ä. "waren die angefragten Staaten sehr überrascht". Sprich: Gibt's nicht. Auch ohne Übermittlungspflicht.

Von Mangold kamen kamen wichtige Impulse. Schade, dass sie nicht von einer Regierungsfraktion geladen war; siehe oben. In ihrer Stellungnahme ist eine besonders köstliche Stelle, die ich ein bisschen gefeiert habe ))):s
Viele rechtliche Probleme des rechtlichen Geschlechtseintrages Minderjähriger stellten sich gar nicht erst, gäbe es keine zwangsweise geschlechtliche Zuordnung von Neugeborenen.
Statt zu diskutieren, ab welchem Alter Minderjährigen erlaubt sein sollte, ihren Geschlechtseintrag ohne Zustimmung ihrer Eltern zu korrigieren, müsste der Fokus auf der Frage liegen, ab wann Minderjährigen eine rechtliche Geschlechtszuordnung überhaupt zugemutet werden darf.
Hält der Staat an der zwangsweisen Zuordnung aller Neugeborenen fest, sind Altersstufen im Korrekturverfahren wiederum rechtfertigungsbedürftig, da sie in das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung der minderjährigen Person eingreifen.
Minderjährige, die ihren Geschlechtseintrag korrigieren lassen wollen, haben sich regelmäßig schon sehr intensiv mit ihrer Geschlechtsidentität auseinandergesetzt und können über diesen Aspekt ihrer Persönlichkeit ebenso kompetent Auskunft geben wie Volljährige. Das muss zur Wahrung ihres Grundrechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung anerkannt werden.

Verfassungsrechtlich geboten ist eine Rechtfertigung, warum überhaupt eine zwangsweise und notwendig fremdbestimmte Geschlechtszuordnung Neugeborener erfolgt. Eine solche ist nicht ersichtlich.
Deswegen ist auch die Versagung einer schnellen, transparenten und zugänglichen Möglichkeit der Korrektur des Geschlechtseintrages für Kinder und Jugendliche nicht verfassungsrechtlich rechtfertigbar.
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Re: Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag

Post 3 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Jaddy hat geschrieben: Di 28. Nov 2023, 19:30 Ein fachlicher Austausch oder echte Meinungsbildung findet in Ausschüssen nicht statt.
Eine öffentliche Anhörung ist keine interne Ausschusssitzung. Klar ist die öffentliche Ausschusssitzung Polittheater, aber die Ausschüsse sind, neben den Gesprächen hinter den Kulissen, die Ebene, wo Gesetze be- und verhandelt werden. Aber das ist nicht öffentlich.
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
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Re: Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag

Post 4 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Stimmt, da war ich nicht präzise genug. Bei einem solchen Thema, Kategorie "Wir wollen das vs wir wollen das keinesfalls", wird es aber auch in den eigentlichen Sitzungen keine Änderungen durch Erkenntnisgewinn und Austusch von Sachargumenten geben. In den Protokollen steht dann in der Regel "Antrag von <Opposiiton>, Abstimmung..., mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt".

Aber schaun'wer'ma.
Lavendellöwin
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Re: Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag

Post 5 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Jaddy hat geschrieben: Mi 29. Nov 2023, 11:11 Stimmt, da war ich nicht präzise genug. Bei einem solchen Thema, Kategorie "Wir wollen das vs wir wollen das keinesfalls", wird es aber auch in den eigentlichen Sitzungen keine Änderungen durch Erkenntnisgewinn und Austusch von Sachargumenten geben. In den Protokollen steht dann in der Regel "Antrag von <Opposiiton>, Abstimmung..., mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt".

Aber schaun'wer'ma.

Hihi...

ich bin immer wieder begeistert welch agile Methoden hier verwendet werden...

das ist immer so mein Hintern ist breiter als deiner

Alles Liebe Marie (flo)
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
Anne-Mette
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Re: Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz | Bundestag

Post 6 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

queer.de:

Warum will ausgerechnet ein trans Mann das SBGG verhindern?

Als Sachverständiger der CDU/CSU-Fraktion wetterte Till Randolf Amelung im Familienausschuss gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Nora Eckert hat sich seine Stellungnahme einmal genauer angeschaut.


https://www.queer.de/detail.php?article_id=47754
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