Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch
Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch

Antworten
Anne-Mette
Administratorin
Beiträge: 27676
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
Geschlecht: W
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Ringsberg
Forum-Galerie: gallery/album/1
Hat sich bedankt: 217 Mal
Danksagung erhalten: 2529 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Sicherlich wird es auch von einigen daheim an den Bildschirmen verfolgt worden sein.

Das aktuelle deutsche Transsexuellengesetz ist in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. An seine Stelle soll ein modernes Selbstbestimmungsgesetz kommen. Das lässt im Bundestag die Emotionen hochgehen.

https://www.ggg.at/2023/11/16/debatte-u ... on-storch/
Cybill
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 2461
Registriert: Sa 20. Jun 2009, 18:29
Geschlecht: Frau
Pronomen: Sie
Wohnort (Name): Falkensee
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 9 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch

Post 2 im Thema

Beitrag von Cybill »

Hallo Welt!

Ich war live im Reichstag dabei und muss feststellen, dass ich kaum einen Menschen gesehen habe, der die eigene innere Hässlichkeit so offensichtlich im Gesicht trägt wie Beatrix von Storch.

Alles in allem wurde von allen Seiten weniger mit Fakten als mit Gefühlen argumentiert. Ich glaube nicht, das das der richtige Weg ist um ein gutes SBBG zu bekommen. Ich bfürchte , dass es in der Endfassung schlimmer kommt, als der aktuelle Status.

Eure besorgte

Cybill
Scio quid nolo! - Ich weiß was ich nicht will!

Im Übrigen: Ich bin nicht hauptberuflich transsexuell!
Blossom
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 3963
Registriert: Sa 18. Jan 2020, 21:09
Geschlecht: weiblich
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Waltrop
Hat sich bedankt: 189 Mal
Danksagung erhalten: 46 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch

Post 3 im Thema

Beitrag von Blossom »

Cybill hat geschrieben: Do 16. Nov 2023, 21:42 Ich bfürchte , dass es in der Endfassung schlimmer kommt, als der aktuelle Status.
Immerhin glaubst du noch daran, dass es zu einer Endfassung kommt ... ich gehe da eher mit Goethes Faust (Tragödie Teil 1), was das Gesetzt letztlich angeht: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
Aria
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 1473
Registriert: Do 14. Jun 2012, 20:56
Geschlecht: weiblich
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Frankfurt am Meer
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch

Post 4 im Thema

Beitrag von Aria »

Da gebe ich Cybill absolut recht. Irgendwie kann man nur hoffen, dass es nicht noch schlimmer kommt als es eh schon ist. Es wäre fast schon besser, es würde gar nicht kommen.
Das aktuelle deutsche Transsexuellengesetz ist in wesentlichen Teilen verfassungswidrig
....und immer wieder diese falschen Behauptungen :roll:
¡no lamento nada!
Magdalena
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 2737
Registriert: Di 4. Feb 2014, 10:17
Geschlecht: weiblich
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Dresden
Hat sich bedankt: 429 Mal
Danksagung erhalten: 543 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch

Post 5 im Thema

Beitrag von Magdalena »

Hallo,
Kathrin Vogel, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, nannte den Entwurf "eher enttäuschend" und vom "Geist des Misstrauens" gegenüber den Betroffenen geprägt
Geist des Misstrauens! Damit wird doch deutlich, dass die Vorbehalte gegen Transgender warm gehalten werden. Immer wieder neu aufgewärmt werden. Dabei sollte doch der Mensch im Vordergrund stehen, der unter seiner Geschlechtszuordnung im Widerspruch steht.


Viele liebe Grüße von Magdalena
Lebe jeden Tag.
ExUserIn-2026-04-08
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 3885
Registriert: Do 20. Nov 2014, 15:59
Pronomen:
Hat sich bedankt: 140 Mal
Danksagung erhalten: 1027 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch

Post 6 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Aria hat geschrieben: Fr 17. Nov 2023, 17:54 ....und immer wieder diese falschen Behauptungen :roll:
Man möge selber urteilen ...

Bunesverfassungsgericht:
-§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 77/2008 vom 23. Juli 2008
Beschluss vom 27. Mai 2008
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 8-077.html

Das ist aber ein Teil, der sich auf den Passus bezieht, unvrheiratet zu sein. Zum Thema der Selbstbestimmung heißt es beim Bundesverfassungsgericht, - 1 BvR 747/17 -
Die beschwerdeführende Person wendet sich unmittelbar gegen die Versagung der nach dem Transsexuellengesetz (TSG) beantragten Änderung ihres Vornamens (-§ 1 TSG) und ihres Personenstands (-§ 8 TSG) und mittelbar gegen -§ 4 Abs. 3 TSG, wonach in beiden Fällen die Einholung von zwei Sachverständigengutachten erforderlich ist.

...

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels Rechtsschutzbedürfnisses keine Aussicht auf Erfolg hat.

...

1. Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 - besagt nicht und beruht auch nicht auf der Annahme, Transsexualität sei ein krankhafter Zustand und -§ 4 Abs. 3 TSG bezwecke, die Betroffenen im Wege der Begutachtung ärztlicher Behandlung zuzuführen. Dass Transsexualität heute nicht (mehr) als Krankheit angesehen wird, kann darum an der rechtlichen Würdigung des Begutachtungserfordernisses durch das Bundesverfassungsgericht nichts ändern.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 74717.html

Das kann man ganz einfach recherchieren ...
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
Jaddy
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 4107
Registriert: Fr 24. Okt 2014, 21:38
Geschlecht: a_binär / a_gender
Pronomen: en/en/ens
Wohnort (Name): nahe Bremen
Hat sich bedankt: 323 Mal
Danksagung erhalten: 1435 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch

Post 7 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Magdalena hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 12:26Geist des Misstrauens! Damit wird doch deutlich, dass die Vorbehalte gegen Transgender warm gehalten werden.
Ich finde auch viele Passage im Gesetz überflüssig, teilweise Unfug, usw. Bei dem Misstrauen möchte ich aber noch eine andere Perspektive zu bedenken geben, die eng mit der ganz wesentlichen, ich sage mal revolutionären Änderung durch das SBGG im Personenstandrecht verbunden ist.

Die Perspektive ist die rein juristische und die wesentliche Änderung, dass es im Unterschied zu fast allen anderen staatlichen Registrierungen im Personenstand dann völlig unerheblich ist, warum du den Eintrag ändern willst.

Formal steht drin, dass du deine ernsthaft empfundene Geschlechtsidentität bekundest, aber wie du darauf kommst ist dann vollkomen ohne Belang. Das ist genau der Punkt, wo CxU etc die Köpfe platzen. Dass der Staat eine rechtliche Kategorie schafft, aber die Zuordnung völlig ungeprüft, nicht objektiv begutachtet, sondern selbstbestimmt ist. Sie vergessen dabei, dass es im Personenstandsregister bereits eine solche Kategorie gibt: Den Religionseintrag. Oder sie erkennen die Analogie und explodieren, weil in ihren Augen die rechtliche Zuordnung - geht ja nur darum, "ob sie zukünftig als Frau oder Mann Post vom Amt bekommen"[1] - keine Glaubenssache sein darf. Geschlecht soll ihrer Meinung nach einen Unterschied machen, und es soll "biologisch definiert" sein[2].

Wie auch immer; die Juristys haben ein ganz anderes Problem: Wenn es keine staatliche Korrektheitsprüfung gibt, können das neben trans, inter, nichtbinären Personen auch alle anderen nutzen. Theoretisch. Praktisch wird das kein Leut tun, weil es a) keine rechtlichen Vorteile bringt, b) mit viel Zusatzaufwand für neue Papiere etc verbunden ist und c) im persönlichen Umfeld möglicherweise erhebliche Verwerfungen erzeugen wird, solange "Geschlecht!" in den Köpfen der meisten Menschen derart bedeutungsvoll aufgeladen ist.

Juristys sehen sich also in der Pflicht, jeglichen "Missbrauch" zu verhindern, ohne Zugangsvoraussetzungen oder Prüfungen zu haben. Deshalb die Ausschlüsse von Sport, Medizin, geschützten Räumen und die Aussetzung im V-Fall.

Aus juristischer Sicht ist das nicht notwendigerweise Misstrauen gegen trans, inter oder nichtbinäre Personen. Sondern das Misstrauen richtet sich quasi gegen alle (anderen), die sich dadurch irgendwelche Vorteile verschaffen wollen. Egal ob cis, trans, inter oder nichtbinär.

Das ist die wohlwollende Perspektive.

Die andere ist: Wir machen mit dem SBGG jetzt erstmals explizit die Rechte und Wirksamkeiten des Geschlechtseintrags so klein, dass wir nichts anderes regeln müssen, reiben uns die Hände, weil die trans Leute ihre "Selbstbestimmung" haben und sind fein raus, ohne wirklich was getan zu haben. Das ist so der Spruch aus der alten Flens-Werbung: "Den Eintrag kannst fein ändern. Dein' Vornamen auch. Aber nützen tut dir das auch nix".

Zum Beispiel wird eben nicht geregelt, das trans Personen angemessen in Sport etc berücksichtigt werden sollen. Es ist keine Verpflichtung darin, für angemessene Teilhabe zu sorgen. Es wird kein Anspruch auf medizinische Unterstützung nach jeweils aktuellem Stand der Wissenschaft definiert. Es gibt keine eigene Rechtsgrundlage, nichtbinäre in einer vielfach zweigeteilten Welt zu berücksichtigen. Und so weiter.

Ich neige ein wenig zu dieser zweiten, hinterfotzig erscheinenden Perspektive und unterstelle gerade dem federführenden Minister Marco Buschmann, dass er schon was verbessern möchte, aber bitte mit möglichst wenig Aufwand. Das hat zwei Konsequenzen. Für "uns" ändert sich tatsächlich letztlich nur der Wegfall der Gutachten und des Gerichtsverfahrens. Dafür ist diese Minimaländerung tatsächlich ohne riesigen Ressortabgleich, Einsprüche, Widerstände und Kompromisse mit diversen Interessenvertretungen etc. ohne Zustimmung des Bundesrats durchbringbar.

Mag ein jedes Leut sich was dazu denken. Es bleibt der fundamentale Unterschied in der Betrachtung von Geschlecht, wie oben beschrieben: Auf der einen Seite die Freiheit nach eigener Entscheidung in einem der drei bis vier (rechtlichen) Teams zu spielen, und auf der anderen Seite diejenigen, die am liebsten eine rein "biologisch" definierte Zweigeschlechtlichkeit hätten, die das ganze Leben durchzieht.

Dabei lässt ersteres allen die Freiheit, rein cis-binär zu leben, das andere aber schränkt alle ein. Der Konflikt lässt sich nicht durch Kompromisse auflösen. Das Misstrauen gegen trans, inter und nichtbinäre Personen nicht durch Gesetze abbauen. Aber diesmal machen wir mit dem SBGG vielleicht ein klein bisschen Fortschritt.

[1] Jürgen Lender, FDP in der ersten Lesung am 15.11.23: "Für 99 Prozent der Bevölkerung ändert sich überhaupt nichts. Für transidente Erwachsene ändert sich, dass sie keine entwürdigende Begutachtung mehr brauchen und nicht mehr zum Amtsgericht gehen müssen. Es ist hier jetzt oft schon sehr simpel geredet worden. Wenn ich das mal so sagen darf: Was sich wirklich ändert, ist, ob sie zukünftig als Frau oder Mann Post vom Amt bekommen. Selbst im Personalausweis steht ihre ge- schlechtliche Identität nicht drin. Mehr, meine Damen und Herren, ändert sich nicht."

[2] Mareike Lotte Wulf, CDU/CSU: "Geschlecht ist immer biologisch fundiert und gerade nicht frei wählbar. ... der Gesetzgeber ... muss abwägen zwischen den legitimen Interessen der Betroffenen an Selbstbestimmung und den legitimen Interessen des Staates und der Gesellschaft an Verlässlichkeit des rechtlichen Geschlechts.". Die Frage von Judith Skudelny, FDP, liess sie unbeantwortet, "inwieweit ein rechtliches Geschlecht [angesichts der Gleichberechtigung der Geschlechter] im Jahr 2023 Unterschiede macht".
Aria
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 1473
Registriert: Do 14. Jun 2012, 20:56
Geschlecht: weiblich
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Frankfurt am Meer
Hat sich bedankt: 0
Danksagung erhalten: 0
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Debatte über Selbstbestimmungsgesetz: Geldstrafe für Beatrix von Storch

Post 8 im Thema

Beitrag von Aria »

Vicky_Rose hat geschrieben: Sa 18. Nov 2023, 15:06 Das kann man ganz einfach recherchieren ...
Also wenn du schon recherchierst, dann auch vollständig. So bleiben es nämlich nur wieder Halbwahrheiten, die dann ewig durch die Köpfe wandern und Angst vor etwas verbreiten, vor dem es gar keine zu haben braucht.

Diejenigen -§-§ die das BVG als verfassungswidrig geurteilt hat, sind ausgesetzt bzw kommen nicht zur Anwendung. Man muss heute weder geschieden sein, noch muss man sich als krank benennen und für weiterführende therapeutische Betreuung überreden lassen. Die von dir zuletzt zitierte Verfassungsbeschwerde wurde nämlich vom BVG mit folgender Begründung zurecht abgewiesen:
Die Verfassungsbeschwerde hat mangels Rechtsschutzbedürfnisses keine Aussicht auf Erfolg.

1. Das Bundesverfassungsgericht hat erst vor wenigen Jahren festgestellt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn die Voraussetzungen des Namens- und Personenstandswechsels durch zwei Gutachten voneinander unabhängiger Sachverständiger nachgewiesen werden müssen. Diese Entscheidung des Senats besagt nicht und beruht auch nicht auf der Annahme, Transsexualität sei ein krankhafter Zustand oder eine psychische Störung.

2. a) Das Bundesverfassungsgericht hat das Erfordernis zweier Gutachten als prozessrechtliches Mittel des objektiven Nachweises der rechtlichen Voraussetzungen des Geschlechtswechsels angesehen. Die Begutachtung nach -§ 4 Abs. 3 TSG darf sich daher nur auf solche Aspekte beziehen, die für die sachliche Aufklärung der Voraussetzungen des Namens- und Personenstandswechsels relevant sind. Die Gerichte haben bei der Erteilung des Gutachtenauftrags und bei der Verwertung des Gutachtens darauf zu achten, dass die Betroffenen nicht der Begutachtung hinsichtlich solcher Fragen ausgesetzt sind, die für die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen keine Bedeutung haben. Außerdem darf das Gutachtenverfahren nicht dazu genutzt werden, die Betroffenen zu einer therapeutischen Behandlung ihrer (als vermeintliche Krankheit begriffenen) Transsexualität hinzuführen.

b) Dass -§ 4 Abs. 3 TSG in der Praxis möglicherweise unzulässig angewendet wird, gibt dem Bundesverfassungsgericht hier keinen Anlass, sich erneut mit der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift zu befassen. Wenn die Regelung in konkreten Fällen tatsächlich in grundrechtsverletzender Weise angewendet werden sollte, stellt das nicht ohne Weiteres die Regelung selbst in Frage. Da die beschwerdeführende Person sich selbst der Begutachtung gar nicht erst unterzogen hat, kann sie nicht durch eine unzulässige Ausgestaltung der Begutachtung in ihren Grundrechten verletzt sein.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... nternet962

Ganz toll finde ich den letzten Satz. Es ist nämlich immer das gleiche: Immer sind die, die am lautesten gegen etwas schreien, diejenigen, die gar nicht wissen, was auf sie zukommt. Hauptsache man ist dagegen. Wie ein kleines Zickklein, das gar nicht zum Schlachter, sondern auf die grüne Wiese geführt werden soll.
¡no lamento nada!
Antworten

Zurück zu „Politik - Initiativen - Forderungen“