Aufarbeitung der „Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945 - 1989" | Bundestag
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Anne-Mette
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Aufarbeitung der "Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945 „ 1989“ | Bundestag

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Beitrag von Anne-Mette »

Inneres und Heimat/Antwort

Über die Umsetzung eines im Juni 2019 vom Bundestag verabschiedeten Antrags der damaligen Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Aufarbeitung der "Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945 - 1989" (19/11091) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9061) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8814).

In dem Bundestagsbeschluss war die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert worden, eine zentrale Vermittlungsstelle auf Bundesebene einzurichten, an die sich leibliche Eltern und mögliche zwangsadoptierte Kinder wenden können. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, wurde im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) 2021 die "Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle des Bundes" (ZAuV) eingerichtet. Eine umfangreiche Homepage der ZAuV informiere Betroffene und Interessierte seit Sommer 2021 ausführlich zur Thematik (Zwangs-)Adoptionen in der DDR (https://www.zauv.bund.de/DE/Home/home_node.html).

Auf die neue Homepage der ZAuV verweist die Bundesregierung auch hinsichtlich der Aufforderung des Bundestagsbeschlusses, die Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema zu stärken. Des Weiteren sei durch die ZAuV ein Flyer zur Verteilung an Betroffene aufgelegt und relevanten Stellen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung gestellt worden. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurde auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) ein Beitrag der Projektgruppe DDR-Zwangsadoptionen veröffentlicht. Die Öffentlichkeit werde regelmäßig durch Presseberichte und Veröffentlichungen in den sozialen Medien informiert.
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