Petitionen/Ausschuss
Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen mehrere Petitionen behandelt, die eine Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz zum Thema haben. Mit den Stimmen aller Fraktionen - mit Ausnahme der AfD-Fraktion - verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine öffentliche Petition (ID 95231) mit der Forderung, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz "Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund." zu ergänzen, dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) "als Material" zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
"Kinder sollen nicht nur als Rechtsobjekte angesehen werden, sondern auch als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten, die sowohl von Erziehungsberechtigten als auch von Behörden vorrangig zu beachten sind", heißt es in der Petition. Eine erste Orientierung könne die UN-Kinderrechtskonvention bieten, die von der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahr 1992 ratifiziert worden sei, schreibt der Petent. Zu den Kinderrechten gehören seiner Aussage nach der Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt sowie der ungehinderte Zugang zu Nahrung, Trinkwasser und medizinischer Versorgung. Auch gehörten das Recht auf Erziehung, Bildung und Ausbildung ebenso wie das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft zu den Kinderrechten. Aufgeführt wird des Weiteren das Recht der Kinder auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Den Abschluss des Petitionsverfahrens sieht die mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke verabschiedete Beschlussempfehlung zu einer weiteren öffentlichen Petition (ID 104010) vor, in der die Ablehnung einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gefordert wird.
Aus Sicht der Petentin gibt es keine verfassungsrechtliche Schutzlücke. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in einem Beschluss im Jahr 1968 festgehalten, dass das Kind ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sei, heißt es in der Eingabe. Somit schütze das Grundgesetz Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise. Der Begriff "Kinderrechte" lasse zudem offen, wie diese Rechte genau definiert werden, wird kritisiert. Dies berge die Gefahr, dass die Politik künftig eigene Ziele, die Kinder betreffen, zu einem Kinderrecht erklären könnte. Denkbar seien beispielsweise die Einführung einer "Kindergartenpflicht" oder gar einer "Krippenpflicht" gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung. Hingegen sei es vermutlich im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes gewesen, zukünftig Generationen vor dem Verlust von Freiheitsrechten zu schützen, schreibt die Petentin.
In den Begründungen des Petitionsausschusses zu den beiden Beschlussempfehlungen wird jeweils auf den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die 20. Legislaturperiode verwiesen, in dem vereinbart worden sei, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern und sich dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu orientieren. Die konkrete Ausgestaltung, so heißt es, bleibe abzuwarten.
Angesichts dessen hält die Ausschussmehrheit die erst genannte Eingabe für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, während sie sich dem mit der zweiten Petition verfolgten Anliegen nicht anzuschließen vermag.
Petitionen zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz | Bundestag
-
Anne-Mette
- Administratorin
- Beiträge: 27672
- Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
- Geschlecht: W
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Ringsberg
- Forum-Galerie: gallery/album/1
- Hat sich bedankt: 217 Mal
- Danksagung erhalten: 2529 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
-
Jaddy
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 4107
- Registriert: Fr 24. Okt 2014, 21:38
- Geschlecht: a_binär / a_gender
- Pronomen: en/en/ens
- Wohnort (Name): nahe Bremen
- Hat sich bedankt: 323 Mal
- Danksagung erhalten: 1435 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Petitionen zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz | Bundestag
Interessant.
Ich hab mal recherchiert.
Dies ist die Pressemitteilung, dies Petition 1 (pro), hier Petition 2 (kontra). Protokoll oder Video sind noch nicht online.
Beide von 2019(!). Die Pro hat nur 71 Unterschriften, lief nur 2 Monate. Die Kontra lief 3 Monate und hat 75.000 Zeichnungen.
Dass die beiden erst jetzt im Ausschuss landen ist eigentlich ein Skandal. Interessant aber, dass sie trotz stark unterschiedlicher Zahlen behandelt wurden.
Und zweiter interessanter Punkt: In der alten Koalition wäre das Ergebnis des Ausschuss ggf anders gewesen. DIe jetzige hat Pro ja im Koalitionsvertrag. Ob sie das noch umsetzen ist fraglich. Die erforderliche Mehrheit zur Verfassungsänderung auch.
Die Kontra-Petition hingegen kommt aus der Ecke Sylvia Pantel (CDU), Sprecherin des "Berliner Kreis", einer erzkonservativen Gruppe von CDU/CSU-Leuten, die u.a. die menschliche Verantwortung für den Klimawandel leugnet. Die Statements der Gruppe sind so hahnebüchen, dass sie selbst Volker Kauder zu extrem waren.
Pantel hatte im Februar 2020 unter dem Label des Berliner Kreis eine Diskussion des Themas veranstaltet und dazu als "Experten" u.a. Birgit Kelle eingeladen... Ausserdem einen Professor für Steuerrecht (Gregor Kirchhof). Sachexperten waren ein Verfassungsrechtler (Philipp B. Donath) und Sebastian Sedlmayr von UNICEF.
Beworden wurde die Petition u.a. von "epochtimes" (17.2.2020), die der BR Ende 2022 auf Platz 1 der unglaubwürdigsten Websites führte, wegen Fake News (auch zur Pandemie).
Auch "kath.net" hat sie verbreitet. Das ist ein strikt rechts-katholisches, nicht-kirchliches Online-Magazin mit Verbindungen nicht nur zu katholischen, sondern auch politisch extremrechten Gruppen und Personen.
Also die Ausrichtung war klar.
Worum es den Kontra-Leuten ging: Kinder sollten eben nicht explizit als eigenständige Menschen mit eigenen Rechten festgestellt werden, sondern vor allem als "Quasi-Eigentum" der Eltern, die deren Leben weitgehend steuern und beschränken können. Der Staat soll keine Möglichkeit haben, die Kinder z.B. vor seltsamen Weltbildern ihrer Eltern zu schützen, abgesehen von sichtbarer Gewalt oder Vernachlässigung.
Diese Haltung wird insbsondere von religiösen Gruppen vertreten, die ihre Kinder z.B. von der Sexualaufklärung etc fernhalten wollen. Zwölf Stämme, Homeschooler, usw.
Und natürlich trifft das auch Minderjährige, die ihr Queersein oder eine andere Nonkonformität entdecken...
Ich hab mal recherchiert.
Dies ist die Pressemitteilung, dies Petition 1 (pro), hier Petition 2 (kontra). Protokoll oder Video sind noch nicht online.
Beide von 2019(!). Die Pro hat nur 71 Unterschriften, lief nur 2 Monate. Die Kontra lief 3 Monate und hat 75.000 Zeichnungen.
Dass die beiden erst jetzt im Ausschuss landen ist eigentlich ein Skandal. Interessant aber, dass sie trotz stark unterschiedlicher Zahlen behandelt wurden.
Und zweiter interessanter Punkt: In der alten Koalition wäre das Ergebnis des Ausschuss ggf anders gewesen. DIe jetzige hat Pro ja im Koalitionsvertrag. Ob sie das noch umsetzen ist fraglich. Die erforderliche Mehrheit zur Verfassungsänderung auch.
Die Kontra-Petition hingegen kommt aus der Ecke Sylvia Pantel (CDU), Sprecherin des "Berliner Kreis", einer erzkonservativen Gruppe von CDU/CSU-Leuten, die u.a. die menschliche Verantwortung für den Klimawandel leugnet. Die Statements der Gruppe sind so hahnebüchen, dass sie selbst Volker Kauder zu extrem waren.
Pantel hatte im Februar 2020 unter dem Label des Berliner Kreis eine Diskussion des Themas veranstaltet und dazu als "Experten" u.a. Birgit Kelle eingeladen... Ausserdem einen Professor für Steuerrecht (Gregor Kirchhof). Sachexperten waren ein Verfassungsrechtler (Philipp B. Donath) und Sebastian Sedlmayr von UNICEF.
Beworden wurde die Petition u.a. von "epochtimes" (17.2.2020), die der BR Ende 2022 auf Platz 1 der unglaubwürdigsten Websites führte, wegen Fake News (auch zur Pandemie).
Auch "kath.net" hat sie verbreitet. Das ist ein strikt rechts-katholisches, nicht-kirchliches Online-Magazin mit Verbindungen nicht nur zu katholischen, sondern auch politisch extremrechten Gruppen und Personen.
Also die Ausrichtung war klar.
Worum es den Kontra-Leuten ging: Kinder sollten eben nicht explizit als eigenständige Menschen mit eigenen Rechten festgestellt werden, sondern vor allem als "Quasi-Eigentum" der Eltern, die deren Leben weitgehend steuern und beschränken können. Der Staat soll keine Möglichkeit haben, die Kinder z.B. vor seltsamen Weltbildern ihrer Eltern zu schützen, abgesehen von sichtbarer Gewalt oder Vernachlässigung.
Diese Haltung wird insbsondere von religiösen Gruppen vertreten, die ihre Kinder z.B. von der Sexualaufklärung etc fernhalten wollen. Zwölf Stämme, Homeschooler, usw.
Und natürlich trifft das auch Minderjährige, die ihr Queersein oder eine andere Nonkonformität entdecken...