Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz - # 48
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Jaddy
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Auf der BMJ-Seite (oben) ist der neue Entwurf (PDF). In der Sache sind die Dinge drin, die schon in den letzten Tagen diskutiert wurden.
Die 3 Monate sind pragmatisch geregelt: Anmeldung schriftlich oder mündlich beim Standesamt, dann 3 bis <6 Monate später hingehen und alles erledigen. Die Änderung gilt dann ofort (ab diesem vor Ort Termin). Nach 6 Monaten ohne Fertigstellung verfällt die Anmeldung.
DIe Übermittlungen an Behörden sind noch mal explizit aufgelistet, auch wenn es die bisher schon gab, owohl bei TSG, -§45b - oder Heirat. Es sind alle "Sicherheitsbehörden" einzeln aufgelistet. Die sollen, falls vorhanden, ihre Datensätze updaten. Falls sie keinen entsprechenden Datensatz haben (Person ohne Führerschein oder ohne EIntrag im Bundeszentralregister), soll die übermittelte Änderung sofort gelöscht werden.
Ansonsten keine wesentlichen Änderungen. Also am Ende weder besser noch schlechter als im April, bis auf diese lange Zeit bis zum Inkrafttreten. Ich bin gespannt, wie lange der parlamentarische Prozess dauern wird. Vor Jahresende wird as wohl nichts.
Die 3 Monate sind pragmatisch geregelt: Anmeldung schriftlich oder mündlich beim Standesamt, dann 3 bis <6 Monate später hingehen und alles erledigen. Die Änderung gilt dann ofort (ab diesem vor Ort Termin). Nach 6 Monaten ohne Fertigstellung verfällt die Anmeldung.
DIe Übermittlungen an Behörden sind noch mal explizit aufgelistet, auch wenn es die bisher schon gab, owohl bei TSG, -§45b - oder Heirat. Es sind alle "Sicherheitsbehörden" einzeln aufgelistet. Die sollen, falls vorhanden, ihre Datensätze updaten. Falls sie keinen entsprechenden Datensatz haben (Person ohne Führerschein oder ohne EIntrag im Bundeszentralregister), soll die übermittelte Änderung sofort gelöscht werden.
Ansonsten keine wesentlichen Änderungen. Also am Ende weder besser noch schlechter als im April, bis auf diese lange Zeit bis zum Inkrafttreten. Ich bin gespannt, wie lange der parlamentarische Prozess dauern wird. Vor Jahresende wird as wohl nichts.
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Anne-Mette
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
SPIEGEL
Was steht im Selbstbestimmungsgesetz (und was nicht)?
Die Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz polarisiert. Es geht um die leichtere Änderung von Vorname und Geschlecht. Wie das angedachte Verfahren aussehen soll — und was für Grenzen es hat.
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 5b72fc7407
Was steht im Selbstbestimmungsgesetz (und was nicht)?
Die Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz polarisiert. Es geht um die leichtere Änderung von Vorname und Geschlecht. Wie das angedachte Verfahren aussehen soll — und was für Grenzen es hat.
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 5b72fc7407
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Ramona B.
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Ich bin nach der Spätschicht noch wach und höre den DAB+ Sender 80s80s.
In den aktuellen Nachrichten wurde jetzt berichtet, dass das Selbstbestimmungsgesetz nun verabschiedet wurde .
Der Weg ist frei
Ich weiss nicht, ob das schon in einem anderen Thread verkündet wurde, daher hier noch einmal.
LG, Ramona
In den aktuellen Nachrichten wurde jetzt berichtet, dass das Selbstbestimmungsgesetz nun verabschiedet wurde .
Der Weg ist frei
Ich weiss nicht, ob das schon in einem anderen Thread verkündet wurde, daher hier noch einmal.
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Lass Dich von niemandem verbiegen, denn es gibt Menschen, die Dich genau so lieben und brauchen wie Du bist.
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Jaddy
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Tut mir leid, wenn ich deine Freude etwas dämpfen muss, aber es geht erst los.Ramona B. hat geschrieben: Do 24. Aug 2023, 01:40 In den aktuellen Nachrichten wurde jetzt berichtet, dass das Selbstbestimmungsgesetz nun verabschiedet wurde .
Der Weg ist frei![]()
Das Kabinett hat einen (neuen, veränderten) Entwurf verabschiedet.
Es folgen Bundestag, ggf Ausschüsse und Änderungen, nochmal Bundestag.
Dann Bundesrat, dann erst Unterschrift.
Inkrafttreten laut des neuen Entwurfs: 1. November 2024.
Also erste neue Papiere frühestens Anfang Februar 2025.
Und noch eine Sache: Mindestens bis das Teil wirklich im Bundestag verabschiedet wurde, wird die Diskussion darüber noch heftiger werden. Macht euch auf was gefasst, was da von CxU und den Rechtsextremen kommen wird. Ausserdem stehen Anfang Oktober Wahlen in Hessen und Bayern an. Und nicht zu vergessen die Netzwerke aus TERFs, Christo-Faschisten, Rechtsextremen plus Medikalistys, selbstherrliche Medizinys wie Korte und Trutrans Leute wie Amelung. Die Springer-Medien werden hochdrehen.
Für Menschen, die nicht ganz non-cis aussehen wird es hart, egal ob trans oder nicht. Seid vorsichtig. EIn paar Leute werden ihre Paranoia ausleben und die bösen trans Menschen überall sehen.
Unsere beste Chance ist perverserweise die lange Zeit bis zur Inkraftsetzung, wenn das Thema aus den Medien ist und die meisten das Gesetz bereits vergessen haben werden.
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AndreaX
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Bundesrat wird spannend. Ich weiß nicht, wie weit die CDU hier bereits mitgenommen wurde im Verfahren hinter den Kulissen, kann mir aber vortsellen, dass da was gelaufen ist. Die regieren ja mit rot und grün in den Ländern.
Aber bis jetzt habe ich keine Hetzreden oder Verrisse von Merz oder Söder gehört und gelesen dazu. Und gerade die hätten alle Gelegenheit, das jetzt sofort rauszuzerren, wegen Wahlkampf. Aber will man wirklich als alleiniger (!) Partner der AFD hiermit auftreten? Ist auch gefährlich, hier zu überziehen, mit so einem Thema. Mal abwarten, denn das ist ein Ding wo sich die drei in der Koalition mal einig sind, da kann man auch keinen Keil platzieren.
Noch ist hier in Bayern relativ ruhig dazu im Wahlkampf, finde ich. Das übliche Getue der AFD und Co ist einfach das: Das übliche Getue bis jetzt.
Aber vielleicht kommt ja noch was... Wobei, das ist ja schon lang im Raum und da ist jetzt nix wesentlich neues mehr dran. Wenn, dann wird die Bundestagsdebatte heiße Reden bringen, dann sehen wir wo das hingeht.
Statistik zum Gebrauch von gender in social media, weils dazu passt
[image]https://i.redd.it/lpq1laiu4sib1.jpg[/image]
Aber bis jetzt habe ich keine Hetzreden oder Verrisse von Merz oder Söder gehört und gelesen dazu. Und gerade die hätten alle Gelegenheit, das jetzt sofort rauszuzerren, wegen Wahlkampf. Aber will man wirklich als alleiniger (!) Partner der AFD hiermit auftreten? Ist auch gefährlich, hier zu überziehen, mit so einem Thema. Mal abwarten, denn das ist ein Ding wo sich die drei in der Koalition mal einig sind, da kann man auch keinen Keil platzieren.
Noch ist hier in Bayern relativ ruhig dazu im Wahlkampf, finde ich. Das übliche Getue der AFD und Co ist einfach das: Das übliche Getue bis jetzt.
Aber vielleicht kommt ja noch was... Wobei, das ist ja schon lang im Raum und da ist jetzt nix wesentlich neues mehr dran. Wenn, dann wird die Bundestagsdebatte heiße Reden bringen, dann sehen wir wo das hingeht.
Statistik zum Gebrauch von gender in social media, weils dazu passt
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ExUserIn-2026-04-08
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Viele Infos zum Thema und übersichtlich dargestellt (auch und gerade für Nicht-Trans-Menschen:
https://www.deutschlandfunk.de/selbstbe ... g-100.html
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Viele Grüße
Vicky
Respekt ist nicht teilbar.
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Maxine
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Nachdem am 23.08. endlich der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im Bundeskabinett verabschiedet wurde, ist mal ein kleiner Ausblick, wie es weiter gehen soll, wenn alles klappt:
Aktueller Stand / Nächste Schritte
Die Bundesregierung hat den von BMFSFJ und BMJ vorgelegten Gesetzentwurf
("Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften") in ihrer Kabinettsitzung am 23. August 2023 beschlossen. Im nächsten Schritt befassen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf sieht ein
Inkrafttreten am 1. November 2024 vor
Ich schätze solange kann ich dann auch noch warten und erspare mir Kosten und blöde Fragen zweier Gutachter.
Quelle: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/199 ... r-data.pdf
Liebe Grüße Katharina
Aktueller Stand / Nächste Schritte
Die Bundesregierung hat den von BMFSFJ und BMJ vorgelegten Gesetzentwurf
("Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften") in ihrer Kabinettsitzung am 23. August 2023 beschlossen. Im nächsten Schritt befassen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf sieht ein
Inkrafttreten am 1. November 2024 vor
Ich schätze solange kann ich dann auch noch warten und erspare mir Kosten und blöde Fragen zweier Gutachter.
Quelle: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/199 ... r-data.pdf
Liebe Grüße Katharina
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Lana
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Hmm, ich bin verwirrt. Zu Beginn des Prozesses wurde immer herausgestellt, wie wichtig es sei, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, weil es dort keine Chance hat.
Ist das nun anders?
LGL
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Blaise Pascal
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Ulrike-Marisa
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Moin,
und da gibt es noch das Bundesverfassungsgericht. Ich vermute, dass dort bestimmt einige Kläger gegen das Gesetz vorstellig werden. Es ist zur Zeit zu ruhig...
Die nächsten Landtagswahlen gilt es natürlich auch abzuwarten.
Gruß, Ulrike-Marisa
und da gibt es noch das Bundesverfassungsgericht. Ich vermute, dass dort bestimmt einige Kläger gegen das Gesetz vorstellig werden. Es ist zur Zeit zu ruhig...
Die nächsten Landtagswahlen gilt es natürlich auch abzuwarten.
Gruß, Ulrike-Marisa
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Maxine
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Natürlich bleibt es abzuwarten was unser gewählten Vertreter*innen nun wirklich zu Wege bringen, das Bundesverfassungsgericht sehe ich hier weniger kritisch, da 1. Das Bundesverfassungsgericht weite Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt hat und 2. Gegen welchen Teil unserer Verfassung sollte das neue Gesetz den verstoßen?? Ok, ich gebe zu Fanatiker argumentieren in sich geschlossen ihre, für außenstehende oft nicht nachvollziehbaren Punkte, logisch aber irgendwann muss auch der letzte "Querdenker" oder "Dagegen-Typ" einsehen dass er mit seiner Weltsicht nicht weiter kommt.
Noch habe ich nicht allen Glauben in unsere Volksvertreter*innen verloren. Auch wenn nicht mehr viel übrig ist.
Grüße Kathi
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Blossom
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Lana hat geschrieben: Do 31. Aug 2023, 12:52 Hmm, ich bin verwirrt. Zu Beginn des Prozesses wurde immer herausgestellt, wie wichtig es sei, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, weil es dort keine Chance hat.
Ist das nun anders?
Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... habe-angstFrage von Gina T. "¢ 22.12.2022
Sehr geehrter Herr Lehmann, kann der Bundesrat das Selbstbestimmungsgesetz blockieren? Ich habe Angst?
Portrait von Sven Lehmann
Antwort von Sven Lehmann
Bündnis 90/Die Grünen "¢ 16.01.2023
Guten Tag Frau T.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Dezember zum Selbstbestimmungsgesetz.
Bei dem von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich um ein Gesetzesvorhaben, welches nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Gesetzesvorlage wird im gewohnten Gesetzgebungsverfahren dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und gemeinsam mit einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. In Kraft treten kann das Selbstbestimmungsgesetz erst, nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat.
Ich hoffe, dass Ihre Frage damit ausreichend beantworten konnte.
Mit besten Grüßen
Sven Lehmann MdB
Und dennoch sehe ich das auch zum angekündigten Zeitpunkt nicht kommen, ganz abgesehen von all den Klagen, die es m.E. vor dem Verfassungsgericht nach sich ziehen wird. Egal, ich lebe, und es geht mir gut - auch jetzt schon.
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
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Jaddy
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Wie Blossom schreibt: Auch bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben kann der Bundesrat Einspruch erheben.
Auf den Seiten des Bundesrats gibt es diese Grafik dazu:
Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/bil ... poster&v=4
Wir sind jetzt irgendwo nach "Gesetzentwurf" oben links und "Entscheidung Bundestag" (oben rechts). Bisher hat der Entwurf noch keine Drucksachen-Nummer und keinen Termin im Bundestag.
Meine persönliche Schätzung ist, dass der Bundesrat es mit vielen Enthaltungen durchwinkt, weil die meisten Länder mit CxU in der Regierung auch mit einer Ampelpartei in einer Koalition sind. Diese Länder enthalten sich traditionell.
Die Zahlenverhältnisse sind 23 vermutlich dafür, 37 vermutlich Enthaltung und 6 dagegen - Bayern. Hessen ist noch die Frage. Da ist im Oktober Wahl.
Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/bil ... oster&v=87
Auf den Seiten des Bundesrats gibt es diese Grafik dazu:
Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/bil ... poster&v=4Wir sind jetzt irgendwo nach "Gesetzentwurf" oben links und "Entscheidung Bundestag" (oben rechts). Bisher hat der Entwurf noch keine Drucksachen-Nummer und keinen Termin im Bundestag.
Meine persönliche Schätzung ist, dass der Bundesrat es mit vielen Enthaltungen durchwinkt, weil die meisten Länder mit CxU in der Regierung auch mit einer Ampelpartei in einer Koalition sind. Diese Länder enthalten sich traditionell.
Die Zahlenverhältnisse sind 23 vermutlich dafür, 37 vermutlich Enthaltung und 6 dagegen - Bayern. Hessen ist noch die Frage. Da ist im Oktober Wahl.
Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/bil ... oster&v=87-
NikolaAusR
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Liebe Alle,
es gibt eine Petition zum Thema.
Wer mag: Bitte unterstützen!
es gibt eine Petition zum Thema.
Wer mag: Bitte unterstützen!
Viele Paragrafen im aktuellen Selbstbestimmungsgesetz-Entwurf sind nicht weniger als eine klirrende Ohrfeige für trans*, inter & nicht-binäre Personen!
Wir - über 350 feministische Autor*innen, Creator*innen, Jurist*innen, queere, trans*, inter und nicht-binäre Vereine und Fachverbände, Frauenhäuser sowie führende Vertreter*innen - der Frauenverbände und Gleichstellungsarbeit fordern:
Streichen Sie die Misstrauensparagrafen!
Die Ministerien haben die Fachexpertise der Verbände ignoriert. Jetzt ist es an den Regierungsparteien: Lösen Sie ihr Versprechen "Fortschrittskoalition" zu sein ein! Das Gesetz darf nicht zu weiteren Diskriminierungen und Ausschlüssen für trans*, inter und nicht-binäre Menschen führen!
Es kann z.B. nicht sein, dass diesen unnötige Wartezeiten zugemutet werden. Dass sie von Sportvereinen oder Wettbewerben ausgeschlossen werden können. Oder dass z.B. Saunabetreibenden im Gesetz suggeriert wird, sie könnten trans*, inter und nicht-binäre Personen einfach rausschmeissen.
Statt ihre Lebensrealitäten voll zu berücksichtigen, werden Vorurteile, Hass und Hetze im aktuellen Gesetzesentwurf zementiert. Lassen Sie nicht zu, dass transfeindlichen "Frauenrechtler*innen" mehr Glauben geschenkt wird als denjenigen, für die das Gesetz gemacht ist.
Sie als Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP müssen den Entwurf jetzt überarbeiten: Schaffen Sie ein Selbstbestimmungsgesetz ohne Misstrauensparagrafen, das Rechtssicherheit für trans*, inter und nicht-binäre Personen schafft — jetzt!
innn.it/jazuselbstbestimmung
Wer trans* sagt muss auch cis sagen
Klar definier ich mich binär :-)
01000110 % weiblich
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Jaddy
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Der Rechtsausschuss des Bundesrats wird den SBGG-Entwurf am 4.10.2023 beraten. Meines Wissens ist das alles nicht öffentlich.
Im Bundestag gibt es weiterhin keine Drucksache und keine Termine dazu.
Dafür hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sich mit einer Stellungnahme geäussert. Es liest sich wie eine nur vosichtig, mit sachlichen Worten verpackte, doppelte Ohrfeige.
Nachdem er nämlich die Frechheit thematisiert hat, innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Stellungnahme abgeben zu sollen, zerlegt er die Datenübermittlungs-Vorschriften in -§13.
In Kürze: Es sei nicht klar, warum ausgerechnet in diesem Gesetz so umfangreich, sofort und direkt übermittelt werden soll, wenn das ansonsten offenbar nicht nötig ist. "Neu und systemfremd". Es sei nicht einzusehen, warum sich die Behörden nicht wie bisher bei gegebenem Anlass per Anfrage bei den Meldebehörden erkundigen können. Das würde dann auch die Anzahl der übermittelten Daten auf konkret betroffene Personen beschränken (->Datensparsamkeit). Zweitens ist der Geschlechtseintrag kein Identifikations-Merkmal (bei Behörden) - zumal der Eintrag nicht zum oberflächlichen Eindruck bzw optischer Deutung "passen" muss. Es sei also nicht ersichtlich, warum der Geschlechtseintrag überhaupt übermittelt werden soll.
Zitate:
"Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit des -§ 13 Abs. 3 und des Abs. 5 SBGG-E."
"Die unangeforderte Übermittlung von Meldedaten an Sicherheitsbehörden ist neu und insofern systemfremd."
"Die Gesetzesbegründung vermag insoweit in der Gesamtheit nicht zu überzeugen."
"Der Verweis in der Gesetzesbegründung ... geht meines Erachtens fehl."
Und das hier ist Gold - mit einem kleinen Ausrutscher:
Im Bundestag gibt es weiterhin keine Drucksache und keine Termine dazu.
Dafür hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sich mit einer Stellungnahme geäussert. Es liest sich wie eine nur vosichtig, mit sachlichen Worten verpackte, doppelte Ohrfeige.
Nachdem er nämlich die Frechheit thematisiert hat, innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Stellungnahme abgeben zu sollen, zerlegt er die Datenübermittlungs-Vorschriften in -§13.
In Kürze: Es sei nicht klar, warum ausgerechnet in diesem Gesetz so umfangreich, sofort und direkt übermittelt werden soll, wenn das ansonsten offenbar nicht nötig ist. "Neu und systemfremd". Es sei nicht einzusehen, warum sich die Behörden nicht wie bisher bei gegebenem Anlass per Anfrage bei den Meldebehörden erkundigen können. Das würde dann auch die Anzahl der übermittelten Daten auf konkret betroffene Personen beschränken (->Datensparsamkeit). Zweitens ist der Geschlechtseintrag kein Identifikations-Merkmal (bei Behörden) - zumal der Eintrag nicht zum oberflächlichen Eindruck bzw optischer Deutung "passen" muss. Es sei also nicht ersichtlich, warum der Geschlechtseintrag überhaupt übermittelt werden soll.
Zitate:
"Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit des -§ 13 Abs. 3 und des Abs. 5 SBGG-E."
"Die unangeforderte Übermittlung von Meldedaten an Sicherheitsbehörden ist neu und insofern systemfremd."
"Die Gesetzesbegründung vermag insoweit in der Gesamtheit nicht zu überzeugen."
"Der Verweis in der Gesetzesbegründung ... geht meines Erachtens fehl."
Und das hier ist Gold - mit einem kleinen Ausrutscher:
Das BVerfG hat nämlich klargestellt, dass der Geschlechtseintrag nichts, wirklich gar nichts mit irgendwelchen körperlichen Eigenschaften zu tun hat, sondern nur mit der persönlichen sozialen Rolle, der sich eine Person zuordnen will. Und wir wissen ja, dass diese persönliche Identität weder ertestet noch bewiesen werden kann. Sprich: Der Eintrag ist aus diversen Gründen völlig irrelevant für so ziemlich alle Behörden.Überdies geben die Ausführungen in der Gesetzesbegründung zu Absatz 5 keinen Aufschluss darüber, warum die Sicherheitsbehörden die unaufgeforderten Änderungsmitteilun-
gen benötigen und nicht weiterhin bei Bedarf den aktuellen Datenbestand der einzelnen Zielperson selbst abfragen können.
Der Verweis auf -§ 20a BZRG in der Gesetzesbegründung insofern unzutreffend, als dass danach gerade nicht die Angabe des Geschlechts zu übermitteln ist. Die im Bundesamt für Justiz geführten Register stützen sich für Personenidentifizierungen nicht auf das Geschlecht. Dies ist auch insoweit sachgerecht, da nicht bei jeder Person das Geschlecht ohne körperliche Untersuchung sicher festzustellen ist. Es stellt sich insofern die Frage, inwiefern genau die Sicherheitsbehörden das Geschlechtskriterium zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigen.
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Lana
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Tja, das übliche halt.
Da hält man sich teure Experten, die im Vorfeld auf Defizite hinweisen und beschließt dann trotzdem den selben Quark, der kritisiert wurde. Als wäre diese Stellungnahme eine reine Formsache.
Im Nachgang wird dann geklagt und im besten Falle von Verfassungsgericht das Gesetz zurechtgestutzt.
Ist in diesem Land scheinbar so üblich, dass man jahrelang braucht, um ein Gesetz zu verabschieden und dann ist es erst noch Murks.
Aber vielleicht täusche ich mich ja und diesmal wird alles gut

LGL
Da hält man sich teure Experten, die im Vorfeld auf Defizite hinweisen und beschließt dann trotzdem den selben Quark, der kritisiert wurde. Als wäre diese Stellungnahme eine reine Formsache.
Im Nachgang wird dann geklagt und im besten Falle von Verfassungsgericht das Gesetz zurechtgestutzt.
Ist in diesem Land scheinbar so üblich, dass man jahrelang braucht, um ein Gesetz zu verabschieden und dann ist es erst noch Murks.
Aber vielleicht täusche ich mich ja und diesmal wird alles gut
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Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Blaise Pascal
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