Bundestag | Bericht zur Pflegezeit thematisiert
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Anne-Mette
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Bundestag | Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss
Die Pflege eines Angehörigen darf nicht zu einer beruflichen Schlechterstellung führen. Das unterstrich Andreas Hoff, stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag bei der Vorstellung des "Teilberichts zur Weiterentwicklung der Pflegezeit und Familienpflegezeit". Darin werden Veränderungen bei der Pflegezeit und die Einführung eines Familienpflegegeldes vorgeschlagen.
4,6 Millionen Pflegebedürftige gebe es in Deutschland, rief Hoff in Erinnerung. Fast fünf Millionen Menschen, Verwandte oder Vertraute pflegten jemanden privat zuhause. Die Hälfte davon sei erwerbstätig. Eine beträchtliche, weiter steigende Zahl, die von erheblicher volkswirtschaftlicher Relevanz sei.
Die "gesamtgesellschaftlich relevante Übernahme von Pflegearbeit" dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen der Erwerbsarbeit den Rücken kehrten, hohe Einkommensverluste hinnehmen oder auf Rentenansprüche verzichten müssten, sagte Hoff. Angesichts eines akuten Fachkräftemangels könne es sich Deutschland auch nicht leisten, wenn Arbeitskräfte aus dem Beruf ausscheiden, um zu pflegen, so der Sachverständige.
Aus diesem gesellschaftlichen Kontext ergebe sich die Notwendigkeit einer Reform. Um Pflege und Erwerbstätigkeit besser miteinander kombinieren zu können, schlage der Beirat Veränderungen im Familienpflegezeitgesetz sowie die Einführung eines Familienpflegegeldes vor, was auf eine Erweiterung der Ansprüche hinauslaufe.
Um eine Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld wahrnehmen zu können, solle ein Arbeitnehmer sich in einem Zeitraum von 36 Monaten, in dem er seine Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden reduziert, maximal für ein halbes Jahr komplett freistellen lassen können. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten wolle man auch Selbständige zählen. Um zu vermeiden, dass eine Person die gesamte Last der Pflege trägt, könne die Pflegezeit für einen Pflegefall unter mehreren Angehörigen aufteilbar sein. Jeder Pflegende solle zudem die Pflegezeit in mehre Zeitabschnitte aufteilen können.
Der Beirat sei sich bewusst, dass zahlreiche Angehörige viel länger pflegten, im Schnitt dreieinhalb bis fünf, in manchen Fällen auch zehn Jahre oder länger, etwa im Fall pflegebedürftiger Kinder. "Für diese Menschen müssen wir eine Lösung finden." Aber die 36 Monate betrachte man als "einen ersten wichtigen Schritt".
Mit der Einführung eines einkommensabhängigen, steuerfinanzierten Familienpflegegeldes, das maximal 36 Monate gewährt werden solle, wolle der Beirat eine "Gerechtigkeitslücke schließen", betonte Hoff. Viele Menschen fragten sich, warum es entsprechend zu den Lohnerstatzleistungen für die Betreuung Minderjähriger keine Leistung für die Betreuung Pflegebedürftiger gebe. Das Familienpflegegeld solle so ausgestaltet werden, dass es von den pflegenden Angehörigen hintereinander oder gleichzeitig beansprucht werden könne.
Bei der Berechnung und Höhe der Beträge lehne man sich an die Logik des bekannten Elterngeldes an. Komme es dort im Zuge einer Änderung des Bundeseltergeldgesetzes zu einer Erhöhung oder Dynamisierung der Beträge, müsse dies analog für das Familienpflegegeld gelten.
Die Gewährung eines Familienpflegegeldes werde zu einer größeren Wertschätzung der Pflegetätigkeit führen. Dabei handele es sich wie bei der Ausweitung der Pflegezeit nur um einen "ersten Schritt, dem weitere folgen" müssten.
Auch im Bereich der Sozialversicherung sollten Pflegende keine Nachteile erleiden, sagte Hoff. Die Kündigungsschutzregel solle beibehalten werden. Geringere Beiträge etwa für die Altersabsicherung müssten dringend ausgeglichen werden.
Es sei extrem wichtig, die Rechte von Pflegenden mit einer zuverlässigen gesetzlichen Regelung zu stärken, sie damit im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig die Interessen der Unternehmen im Blick zu nehmen, die von den Leistungserweiterungen betroffen seien. Für keinen Arbeitgeber sei es schön, plötzlich auf einen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Volkswirtschaftlich katastrophal sei es, wenn darüber hinaus Menschen wegen der Pflege ganz aus dem Berufsleben ausstiegen. Die besonderen Belastungen für kleine Unternehmen werde man in der kommenden, dritten Berichtsperiode schwerpunktmäßig in den Blick nehmen ebenso wie die Pflegesituation von Menschen mit Migrationshintergrund.
Der Bedarf an Pflegenden werde weiter steigen. Familien seien unter Druck ebenso wie der Arbeitsmarkt. "Wir haben das Dilemma, dass immer irgendwo jemand fehlt." Es gebe aber nicht die perfekte Lösung. Neben Puzzleteilen wie einer größeren Zahl professioneller Pflegekräfte, auch aus dem Ausland, und Automatisierungen sehe der Beirat den "Ausweg in der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf".
Der "Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" begleitet auf Grundlage des Familienpflegezeitgesetzes die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes und will im Juli seinen zweiten Bericht vorlegen.
Die Pflege eines Angehörigen darf nicht zu einer beruflichen Schlechterstellung führen. Das unterstrich Andreas Hoff, stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag bei der Vorstellung des "Teilberichts zur Weiterentwicklung der Pflegezeit und Familienpflegezeit". Darin werden Veränderungen bei der Pflegezeit und die Einführung eines Familienpflegegeldes vorgeschlagen.
4,6 Millionen Pflegebedürftige gebe es in Deutschland, rief Hoff in Erinnerung. Fast fünf Millionen Menschen, Verwandte oder Vertraute pflegten jemanden privat zuhause. Die Hälfte davon sei erwerbstätig. Eine beträchtliche, weiter steigende Zahl, die von erheblicher volkswirtschaftlicher Relevanz sei.
Die "gesamtgesellschaftlich relevante Übernahme von Pflegearbeit" dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen der Erwerbsarbeit den Rücken kehrten, hohe Einkommensverluste hinnehmen oder auf Rentenansprüche verzichten müssten, sagte Hoff. Angesichts eines akuten Fachkräftemangels könne es sich Deutschland auch nicht leisten, wenn Arbeitskräfte aus dem Beruf ausscheiden, um zu pflegen, so der Sachverständige.
Aus diesem gesellschaftlichen Kontext ergebe sich die Notwendigkeit einer Reform. Um Pflege und Erwerbstätigkeit besser miteinander kombinieren zu können, schlage der Beirat Veränderungen im Familienpflegezeitgesetz sowie die Einführung eines Familienpflegegeldes vor, was auf eine Erweiterung der Ansprüche hinauslaufe.
Um eine Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld wahrnehmen zu können, solle ein Arbeitnehmer sich in einem Zeitraum von 36 Monaten, in dem er seine Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden reduziert, maximal für ein halbes Jahr komplett freistellen lassen können. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten wolle man auch Selbständige zählen. Um zu vermeiden, dass eine Person die gesamte Last der Pflege trägt, könne die Pflegezeit für einen Pflegefall unter mehreren Angehörigen aufteilbar sein. Jeder Pflegende solle zudem die Pflegezeit in mehre Zeitabschnitte aufteilen können.
Der Beirat sei sich bewusst, dass zahlreiche Angehörige viel länger pflegten, im Schnitt dreieinhalb bis fünf, in manchen Fällen auch zehn Jahre oder länger, etwa im Fall pflegebedürftiger Kinder. "Für diese Menschen müssen wir eine Lösung finden." Aber die 36 Monate betrachte man als "einen ersten wichtigen Schritt".
Mit der Einführung eines einkommensabhängigen, steuerfinanzierten Familienpflegegeldes, das maximal 36 Monate gewährt werden solle, wolle der Beirat eine "Gerechtigkeitslücke schließen", betonte Hoff. Viele Menschen fragten sich, warum es entsprechend zu den Lohnerstatzleistungen für die Betreuung Minderjähriger keine Leistung für die Betreuung Pflegebedürftiger gebe. Das Familienpflegegeld solle so ausgestaltet werden, dass es von den pflegenden Angehörigen hintereinander oder gleichzeitig beansprucht werden könne.
Bei der Berechnung und Höhe der Beträge lehne man sich an die Logik des bekannten Elterngeldes an. Komme es dort im Zuge einer Änderung des Bundeseltergeldgesetzes zu einer Erhöhung oder Dynamisierung der Beträge, müsse dies analog für das Familienpflegegeld gelten.
Die Gewährung eines Familienpflegegeldes werde zu einer größeren Wertschätzung der Pflegetätigkeit führen. Dabei handele es sich wie bei der Ausweitung der Pflegezeit nur um einen "ersten Schritt, dem weitere folgen" müssten.
Auch im Bereich der Sozialversicherung sollten Pflegende keine Nachteile erleiden, sagte Hoff. Die Kündigungsschutzregel solle beibehalten werden. Geringere Beiträge etwa für die Altersabsicherung müssten dringend ausgeglichen werden.
Es sei extrem wichtig, die Rechte von Pflegenden mit einer zuverlässigen gesetzlichen Regelung zu stärken, sie damit im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig die Interessen der Unternehmen im Blick zu nehmen, die von den Leistungserweiterungen betroffen seien. Für keinen Arbeitgeber sei es schön, plötzlich auf einen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Volkswirtschaftlich katastrophal sei es, wenn darüber hinaus Menschen wegen der Pflege ganz aus dem Berufsleben ausstiegen. Die besonderen Belastungen für kleine Unternehmen werde man in der kommenden, dritten Berichtsperiode schwerpunktmäßig in den Blick nehmen ebenso wie die Pflegesituation von Menschen mit Migrationshintergrund.
Der Bedarf an Pflegenden werde weiter steigen. Familien seien unter Druck ebenso wie der Arbeitsmarkt. "Wir haben das Dilemma, dass immer irgendwo jemand fehlt." Es gebe aber nicht die perfekte Lösung. Neben Puzzleteilen wie einer größeren Zahl professioneller Pflegekräfte, auch aus dem Ausland, und Automatisierungen sehe der Beirat den "Ausweg in der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf".
Der "Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" begleitet auf Grundlage des Familienpflegezeitgesetzes die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes und will im Juli seinen zweiten Bericht vorlegen.
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Blossom
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Re: Bundestag | Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Nun, da bin ich mal auf die Finanzierung des Ganzen gespannt und zu wessen Lasten die am Ende gehen wird.
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
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Anne-Mette
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Re: Bundestag | Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Moin,
Das wird harte Kämpfe in vielen Bereichen geben.
Gruß
Anne-Mette
insgesamt wird die Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen und Pflege immer schwieriger werden. Es wird bei allen berechtigten Forderungen eher Einschränkungen geben oder höhere Beiträge - oder "Umverteilungen".
Das wird harte Kämpfe in vielen Bereichen geben.
Gruß
Anne-Mette
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Blossom
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Re: Bundestag | Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Bei den höheren Beiträgen wäre ich aber dafür, Menschen, die eh schon in der Pflege arbeiten und sich sozial einbringen auszuklammern. Wir verdienen ohneschien schon unangemessen wenig ... Und nur mal am Rande erwähnt ... wir haben heute den 14.06. ... in diesen 14 Tagen hatte ich gerade mal einen freien Tag! Ich bin eine Halbtagskraft mit aktuell 369 Überstunden - und habe mich bewusst für eine halbe Stelle entschieden. Ja, wir haben aktuell Urlaubsphase, aber die angesammelten Überstunden sind nicht allein darauf zurückzuführen.
Und zu dieser Belastung kommt, dass ich die letzten 13 Schichten meine Gruppe allein versorgen musste ... Sprich Dienste absolviert habe, die normalerweise durch 2 Kräfte abgedeckt werden. Diese übermäßige Belastung führt nicht zu mehr Geld und schon gar nicht dazu, dass man den Bewohnernim Rahmen des Teilhabegesetzes gerecht werden kann - ganz abgesehen von einer Schieflage der Work-Life-Balance.
Gruß
Blümchen
Und zu dieser Belastung kommt, dass ich die letzten 13 Schichten meine Gruppe allein versorgen musste ... Sprich Dienste absolviert habe, die normalerweise durch 2 Kräfte abgedeckt werden. Diese übermäßige Belastung führt nicht zu mehr Geld und schon gar nicht dazu, dass man den Bewohnernim Rahmen des Teilhabegesetzes gerecht werden kann - ganz abgesehen von einer Schieflage der Work-Life-Balance.
Oh ja, wird es.
Gruß
Blümchen
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
Billie Jean King (*1943)
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Re: Bundestag | Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Wenn alle Kräfte angemessen bezahlt werden und auch die Pflege durch Angehörige so berücksichtigt wird, dass Pflegebedürftige UND Pflegende etwas davon haben, dann wird es teuer!
Wir müssen uns die Frage stellen: "was ist es uns wert ?- auch wenn die Finanzierung weh tut."
Wir müssen uns die Frage stellen: "was ist es uns wert ?- auch wenn die Finanzierung weh tut."
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Blossom
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Re: Bundestag | Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Meines Erachtens muss uns das richtig was wert sein ... philosophisch betrachtet bedingt es für mich nämlich die Frage, ob sich die Qualität einer sozialen Gesellschaft nicht daran ablesen lässt, wie sie mit ihren Ärmsten und Hilfebedürftigen umgeht - und die Latte für diese Qualität kann gar nicht hoch genug aufgelegt werden. Unter anderem vertrete ich aus diesen Gründen auch, dass jeder zu einem Sozialen Jahr verpflichtet sein sollte und dies nicht auf Freiwilligkeit beruhen darf.Anne-Mette hat geschrieben: Mi 14. Jun 2023, 18:32 Wir müssen uns die Frage stellen: "was ist es uns wert ?- auch wenn die Finanzierung weh tut."
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
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Re: Bundestag | Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Ich fürchte das ist kaum umsetzbar, weil dann in allen weiteren Ausbildungsgängen zunächst ein Jahrgang komplett fehlen würde. Das Problem begann mit der Abschaffung der Wehrpflicht und dazu der (nicht gesehene?) "Kolateralschaden" des Endes der Zivis, die in den medizinischen und sozialen Bereichen nun an allen Ecken und Enden fehlen. Das hätte so nicht sein müssen.Blossom hat geschrieben: Mi 14. Jun 2023, 18:53 Unter anderem vertrete ich aus diesen Gründen auch, dass jeder zu einem Sozialen Jahr verpflichtet sein sollte und dies nicht auf Freiwilligkeit beruhen darf.
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Re: Bundestag | Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Darüber könnte man trefflich streiten ... siehe Verkürzung der Schulzeit ... Aber ja, auch ich habe das damals so kommen sehen und als einen gravierenden Fehler betrachtet, der kaum umkehrbar sein dürfte ... Allerdings hätte der med. und soz. Bereich sich niemals auf Zivildienstleistenden ausruhen und weitgehend dann auch aufbauen dürfen. Und wenn ich heute höre, dass junge Leute zwar eine Verteidung des Landes ... sprich Wehrfähigkeit des Staates wünschen, selbst aber nicht zu dienen bereit sind, so sträuben sich mir die Nackenhaare. Vielleicht wäre es ja ein Anreiz, Menschen, die bereit sind im sozialen oder militärischen Bereich Dienst zu tun ohne Abzüge früher zu berenten. Ganz abgesehen davon, dass ich mich bei all meiner Rückenproblematik - aktuell kann ich übrigens meinen linken Arm kaum noch heben und habe heftige Schmerzen - eh schon Frage, wie das bis ins Rentenalter gehen soll.conny hat geschrieben: Mi 14. Jun 2023, 21:34 Ich fürchte das ist kaum umsetzbar, weil dann in allen weiteren Ausbildungsgängen zunächst ein Jahrgang komplett fehlen würde.
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
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