Schweiz | Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab
Schweiz | Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab

Informationen, Termine und Artikel zur Intergeschlechtlichkeit/Intersexualität
Forum-Diskussionen intergeschlechtlicher Menschen; Peerberatung
Antworten
Anne-Mette
Administratorin
Beiträge: 27137
Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
Geschlecht: W
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Ringsberg
Forum-Galerie: gallery/album/1
Hat sich bedankt: 191 Mal
Danksagung erhalten: 2127 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Schweiz | Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

watson:

Entweder Mann oder Frau: Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab

https://www.watson.ch/schweiz/justiz/97 ... a-nElUYK8s
Annette
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 1380
Registriert: Mo 22. Jun 2020, 17:58
Geschlecht: weiblich
Pronomen: sie
Wohnort (Name): Luxemburg
Hat sich bedankt: 91 Mal
Danksagung erhalten: 297 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Schweiz | Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab

Post 2 im Thema

Beitrag von Annette »

Aus dem schweizerischen Zivilgesetz:

Jede Person kann das eingetragene Geschlecht ändern lassen, wenn sie der festen innerlichen Überzeugung ist, dem anderen Geschlecht zuzugehören. Sie muss ihren Wohnsitz in der- Schweiz- haben oder- Schweizer- Bürgerin oder Bürger mit Wohnsitz im Ausland sein. Die Person muss urteilsfähig sein.

Soweit alles in Ordnung! Die Anerkennung des gefühlt richtigen Geschlechtes bleibt unantastbar. Zudem finde ich es gut und richtig, dass der Geschlechtseintrag bestehen bleibt. Gerade für trans Personen ist dies ein visuelles Zeichen der rechtlichen Anerkennung.

Annette
Jaddy
registrierte BenutzerIn
Beiträge: 3985
Registriert: Fr 24. Okt 2014, 21:38
Geschlecht: a_binär / a_gender
Pronomen: en/en/ens
Wohnort (Name): nahe Bremen
Hat sich bedankt: 286 Mal
Danksagung erhalten: 1256 Mal
Gender:
Kontaktdaten:

Re: Schweiz | Bundesgericht lehnt Streichung des Geschlechtseintrags ab

Post 3 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Ist schon interessant, oder? In Deutschland gibt es vier Optionen, inklusive Streichung, aber (noch) kein SelbstbestimmungGesetz, die Schweiz hat ein SelbstbestimmungsGesetz aber nur zwei Optionen. Schon sehr willkürlich, was Menschen zugestanden wird, bzw welche Bastionen an Geschlechtsregulation eisern verteidigt werden, vor allem wenn eins die EInschätzungen der Gerichte vergleicht.

Die Formulierung des Schweizer Gesetzes könnte eigentlich mit wenigen Änderungen direkt ins deutsche Personenstandsgesetz.

Übrigens bedeutet ein binärer Zuordnungszwang keine vollständige "Anerkennung des gefühlt richtigen Geschlechts". Nichtbinäre Menschen existieren. Auch in der Schweiz (ich kenne einige). Darunter auch einige, die in sich kein Geschlecht finden können. Die bleiben alle dabei aussen vor, ohne rechtliche Anerkennung.

Die reine Möglichkeit, dass einzelne keinen Eintrag haben müssen, während alle anderen einen haben können, nimmt keinem Menschen etwas weg. Siehe den in Deutschland optionalen Religionseintrag, der im gleichen Register wie der Geschlechtseintrag steht.
Antworten

Zurück zu „Intergeschlechtliche Menschen, Intergeschlechtlichkeit, Intersexualität“