AfD hält Rede zum IDAHOBIT
AfD hält Rede zum IDAHOBIT - # 2

Anne-Mette
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 16 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Wally hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 09:59 Wo kämen wir denn da hin, wenn jemand von der AfD seine Meinung selber äußern dürfte
Nun - das kommt wohl darauf an (z.B. wer - wo - wie - zu welchem Anlass)
conny
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 17 im Thema

Beitrag von conny »

Das ist wohl im Landtag festgelegt worden.
Thea
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 18 im Thema

Beitrag von Thea »

Lana hat geschrieben: Mi 17. Mai 2023, 23:47 Hobits, sind das nicht so putzige, gnom-artige Gestalten, die in Erdhäusern leben?
Und Ida ist doch ein Gebirge auf der Insel Kreta, wenn mich meine Kreuzworträtselbildung nicht trügt?

Ich vermute also, dass es um einen zwergwüchsigen Stamm von Indigenen aus diesem Landstrich geht.

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte
:wink:

LGL
Nein, ganz falsch und bitte etwas mehr Ernsthaftigkeit.
Ida ist die Freundin von Pipi Langstrumpf und Idahobit beschreibt somit das antiautoritäre, nach Selbstverwaltung strebende Begehren unsere
Kinder und Kleinsten. (soli)
LG
Thea
Malvine
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 19 im Thema

Beitrag von Malvine »

Thea hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 15:25 Ida ist die Freundin von Pipi Langstrumpf...
Hat Annika eine Namensänderung hinter sich? Mußte sie in ein Zeugenschutzprogramm....?

Fragen über Fragen....
Nicht das schwarze Schaf ist anders, die Weißen sind alle gleich
Dolores59
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 20 im Thema

Beitrag von Dolores59 »

Art 5 GG - Meinungsfreiheit
I. (Die Grundrechte)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
"Eine Zensur findet nicht statt."
Dolores
Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke; das erkennt meine Seele.
(Psalm 139,14)
Momo58
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 21 im Thema

Beitrag von Momo58 »

Eine Zensur findet nicht statt.
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Wir alle sind nur ein unbedeutendes Staubkorn im Universum
Thea
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 22 im Thema

Beitrag von Thea »

Malvine hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 15:51
Thea hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 15:25 Ida ist die Freundin von Pipi Langstrumpf...
Hat Annika eine Namensänderung hinter sich? Mußte sie in ein Zeugenschutzprogramm....?

Fragen über Fragen....
Du hast natürlich Recht, jetzt werde ich vor Scham ganz Rot.
Bin aus Versehen beim Michel gelandet. :roll:
Malvine
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 23 im Thema

Beitrag von Malvine »

...oder Tommy ist den Weg gegangenen, den wir alle kennen.... (cow)
Nicht das schwarze Schaf ist anders, die Weißen sind alle gleich
conny
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 24 im Thema

Beitrag von conny »

Momo58 hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 17:51
Eine Zensur findet nicht statt.
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Auf welche Beiträge beziehen sich Deine Smileys?
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 25 im Thema

Beitrag von Momo58 »

Auf den gesamten politischen Bereich.
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 26 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Wally hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 09:59 Wo kämen wir denn da hin, wenn jemand von der AfD seine Meinung selber äußern dürfte, anstatt sie von links unterstellt zu kriegen?

Sonderbare Vorstellung von Demokratie.
... unterstellt zu kriegen? Ich bin mir ziemlich sicher, das hat Frau Bessin in ihrem bisherigen Wirken als Landtagsabgeordnete schon selbst hinbekommen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ich mich von einer Anhängerin dieser rechten Hetzer nicht über mein Demokratieverständnis belehren lassen muss. Queerfeindliche Hetze ist keine Meinung!
Hawadehre
Svetlana

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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 27 im Thema

Beitrag von Annette »

Wally hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 09:59 Wo kämen wir denn da hin, wenn jemand von der AfD seine Meinung selber äußern dürfte, anstatt sie von links unterstellt zu kriegen?

Sonderbare Vorstellung von Demokratie.
Wo kommen wir denn da hin, wenn ausgerechnet jemand aus der LGBTQ-Szene ständig vor dieser kackbraunen Ideologie katzbuckelt?

Sonderbare Vorstellung von Moral und Ethik

Keine Toleranz der Intoleranz!
conny
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 28 im Thema

Beitrag von conny »

Auch wenn es uns allen nicht gefällt, die AfD ist (noch) nicht verboten und demokratisch in die Parlamente gewählt.
In diesen halten ihre Abgeordneten Reden, die, wenn sie die Grenzen der Meinungsfreiheit i.S. des GG überschreiten, sanktioniert werden. Frau Bessin hatte gem. der geltenden Regeln im Landtag offenbar ein Rederecht. Dieses im vorhinein mit Blick auf mutmaßliche Grenzüberschreitungen zu verweigern, ist jedoch unrechtmäßig und undemokratisch.
Ein ähnliches Problem haben wir im Demonstrationsrecht.
Als aufrechter Demokrat muss man auch einiges aushalten können.
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 29 im Thema

Beitrag von Lana »

Dolores59 hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 17:10 Art 5 GG - Meinungsfreiheit
"Eine Zensur findet nicht statt."
Soweit die Theorie.

Dass zwischen Theorie und Praxis ggf. eine Diskrepanz besteht, kann wohl vernachlässigt werden, wenn es gerade woke ist?

LGL
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
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Re: AfD hält Rede zum IDAHOBIT

Post 30 im Thema

Beitrag von Jaddy »

conny hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 22:30 Frau Bessin hatte gem. der geltenden Regeln im Landtag offenbar ein Rederecht. Dieses im vorhinein mit Blick auf mutmaßliche Grenzüberschreitungen zu verweigern, ist jedoch unrechtmäßig und undemokratisch. Ein ähnliches Problem haben wir im Demonstrationsrecht.
Mal ein paar Fakten.

Zum einen war die Rede nicht im Landtag und nicht während einer Plenarsitzung, wo die Geschäftsordnung bzgl Rederecht gilt, sondern am Landtag, nämlich davor und ausschliesslich bezogen auf die Flaggenhissung. Das ist eine Sonderveranstaltung und kein Bestandteil der parlamentarischen Tätigkeit. Wer zu diesem Anlass reden kann/darf/soll hätte auch ganz anders geregelt werden können. Und Bessin durfte ja reden. Genehmigt von der Geschäftsleitung des Landtags.

Zum anderen gibt es da immer wieder dieses Missverständnis beim Begriff "Zensur". Art. 5 GG garantiert nur, dass die drei staatlichen Gewalten keine Vorkontrolle vor Veröffentlichungen ausüben. Kein Artikel, keine Rede, kein Buch, kein Film, keine Sendung muss vorab staatlich genehmigt werden. Wenn du einen Weg zur Verbreitung findest, kannst du veröffentlichen. Das bedeutet "keine Zensur".

Es bedeutet nicht, dass du beleidigen, herabsetzen oder hetzen darfst, weil das andere in ihrer Würde und_oder anderweitig verletzt. Die können Anzeige erstatten und dann wird ggf im Nachhinein festgestellt, dass deine Rede andere geschädigt hat.

Es bedeutet nicht, dass andere deine Rede veröffentlichen, dir Raum geben, dir zuhören oder dich unkommentiert stehen lassen müssen. Wenn z.B. klar ist, dass du hetzt, beleidigst, etc. können sie ebenso und gleichzeitig klar machen, dass deine Rede nicht hinnehmbar ist. Aber jede Redaktion, jeder Verlag, jeder Sender kann auch einfach so sagen, dass sie deinen Beitrag nicht veröffentlichen. So wie Anne-Mette hier volles redaktionelles Recht hat - und einen Teil Verantwortung für das hier gepostete.

Drittens mache ich mir um das Demonstrationsrecht wenig Sorgen, solange Rechtsextremisten quasi ungestört durch vor allem ostdeutsche Orte ziehen dürfen, mit rassistischen und queerfeindlichen Sprüchen, mit rechtsextremen Symbolen, usw. Sorgen mache ich mir vielmehr, dass inzwischen Menschen, die auf aktiven Verfassungsbruch der Regierung per Unterlassung hinweisen, nach den Anti-Terror-Gesetzen vorsorglich weggesperrt werden, die eigentlich für jene Rechtsextremisten und andere Feinde der Verfassung und des zivilen Zusammenlebens gedacht waren.

Dass eine marginalisierte Gruppe an einem Feiertag im Gedenken an ihre immer noch stattfindende Ausgrenzung keine Rede einer aktiv feindlich gesinnten Person hinnimmt, wenn diese vorher ausschliesslich gehetzt und beleidigt hat, ist wohl klar oder? Und diese Gruppe muss das auch nicht hinnehmen. Das ist, sieh mal guck, vom Demonstrationsrecht gedeckt und hat mit "Zensur" nicht nur juristisch überhaupt nichts zu tun.

Im übrigen, Conny, hast du meine Fragen hier immer noch nicht beantwortet.
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