ZDF | Gerichtsurteil zu Trans-Eltern : Mutter- und Vaterschaft nicht austauschbar
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Nico
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ZDF | Gerichtsurteil zu Trans„Eltern : Mutter„ und Vaterschaft nicht austauschbar
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerden von zwei trans Personen abgelehnt. Demnach werden trans Männer, die ein Kind geboren haben, immer noch als Frau mit dem abgelegten Namen in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen, und trans Frauen als Vater.
Natürlich kommt es dem Kindeswohl entgegen, wenn in der Geburtsurkunde ein Name drin steht, der keiner Person gehört, oder es zu Zwangsoutings kommt. Ironie off.
Selbst wenn die Begriffe Mutter und Vater von der sozialen Rollen entkoppelt wären, frage ich mich immer noch was der Deadname soll. Aber dann würde in der Geburtsurkunde ja "Mutter : Jonas Müller" stehen. Was entweder die Absurdität der momentanen Regelung offensichtlich macht, oder die Menschen dazu zwingt anzuerkennen, wie vielfältig das reale Leben ist.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... n-100.html
Natürlich kommt es dem Kindeswohl entgegen, wenn in der Geburtsurkunde ein Name drin steht, der keiner Person gehört, oder es zu Zwangsoutings kommt. Ironie off.
Selbst wenn die Begriffe Mutter und Vater von der sozialen Rollen entkoppelt wären, frage ich mich immer noch was der Deadname soll. Aber dann würde in der Geburtsurkunde ja "Mutter : Jonas Müller" stehen. Was entweder die Absurdität der momentanen Regelung offensichtlich macht, oder die Menschen dazu zwingt anzuerkennen, wie vielfältig das reale Leben ist.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... n-100.html
LG Nico
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Ulrike-Marisa
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Re: ZDF | Gerichtsurteil zu Trans„Eltern : Mutter„ und Vaterschaft nicht austauschbar
Moin,
... mir scheint, es ist einfach immer noch nicht so gewollt...
Grüße, Ulrike-Marisa
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Grüße, Ulrike-Marisa
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Annette
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Re: ZDF | Gerichtsurteil zu Trans„Eltern : Mutter„ und Vaterschaft nicht austauschbar
Guten Morgen
Seit 2018 ist die VÄ/PÄ in Luxemburg rechtlich sehr einfach, und ich selbst habe 2021 sehr davon profitieren können. Was nun die Geburtsurkunden meiner Kinder betrifft: dort befindet sich unter der Rubrik "Vater" nach wie vor mein alter Deadname. Aufgefallen ist mir das erst Ende des letzten Jahres, mein jüngster Sohn brauchte diese Urkunde für irgendeine Behörde. Am Ende hatte er drei Scheine: den von seiner Schule mit meinem richtigen Namen (Annette), seinen Geburtsschein mit dem Deadname, dazu ein zusätzliches Papier, das bescheinigte, dass der "Vater des Kindes mit dem Geburtsnamen xy" nun eine Frau mit Namen Annette ist. Soweit alles klar.
Dies jedoch habe ich umgehend bei der zuständigen Justizbehörde nachgefragt, man bestätigte mir die Richtigkeit dessen. Dies wurde 2018 im Rahmen der Gesetzesänderung so festgelegt, denn zur Zeit der Ausstellung des Geburtsscheines war ich ja auch "xy, männlich und Vater des Kindes".
Wie gehe ich nun selbst damit um? Für mich stellt diese Tatsache kein Problem dar, meine eigene Geburtsurkunde ist geändert, die meiner Kinder haben diese Zusatz-Info, bezüglich ihres "Vaters". Alles klar! Moralische Bedenken habe ich deswegen keine, für meine Kinder selbst bin und bleibe ich ihr Vater, der jetzt eine Frau ist. Sie reden mich auch mit "Papa" an, oder eben auch mit "Annette".
Ich bin zufrieden mit diesen Begebenheiten, auch was das rechtlich-amtliche betrifft.
Gruss aus Luxemburg
Seit 2018 ist die VÄ/PÄ in Luxemburg rechtlich sehr einfach, und ich selbst habe 2021 sehr davon profitieren können. Was nun die Geburtsurkunden meiner Kinder betrifft: dort befindet sich unter der Rubrik "Vater" nach wie vor mein alter Deadname. Aufgefallen ist mir das erst Ende des letzten Jahres, mein jüngster Sohn brauchte diese Urkunde für irgendeine Behörde. Am Ende hatte er drei Scheine: den von seiner Schule mit meinem richtigen Namen (Annette), seinen Geburtsschein mit dem Deadname, dazu ein zusätzliches Papier, das bescheinigte, dass der "Vater des Kindes mit dem Geburtsnamen xy" nun eine Frau mit Namen Annette ist. Soweit alles klar.
Dies jedoch habe ich umgehend bei der zuständigen Justizbehörde nachgefragt, man bestätigte mir die Richtigkeit dessen. Dies wurde 2018 im Rahmen der Gesetzesänderung so festgelegt, denn zur Zeit der Ausstellung des Geburtsscheines war ich ja auch "xy, männlich und Vater des Kindes".
Wie gehe ich nun selbst damit um? Für mich stellt diese Tatsache kein Problem dar, meine eigene Geburtsurkunde ist geändert, die meiner Kinder haben diese Zusatz-Info, bezüglich ihres "Vaters". Alles klar! Moralische Bedenken habe ich deswegen keine, für meine Kinder selbst bin und bleibe ich ihr Vater, der jetzt eine Frau ist. Sie reden mich auch mit "Papa" an, oder eben auch mit "Annette".
Ich bin zufrieden mit diesen Begebenheiten, auch was das rechtlich-amtliche betrifft.
Gruss aus Luxemburg
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Nico
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Re: ZDF | Gerichtsurteil zu Trans„Eltern : Mutter„ und Vaterschaft nicht austauschbar
Die beiden Fälle beziehen sich aber, sofern ich es richtig verstanden habe, auf Personen, die zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder schon die Transition hinter sich hatten. Somit haben die Kinder nie die frühere Version kennengelernt und/oder eine Verbindung zum altem Namen.
LG Nico
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