Berlin-Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
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Anne-Mette
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Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Die Berliner Zeitung dazu: https://www.berliner-zeitung.de/news/be ... -li.309350
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Jasmine
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Zitat:
..............Ein weiterer Unbekannter aus der Gruppe soll ihm dann mehrfach gegen den Kopf getreten haben................
Warum immer Tritte gegen den Kopf??? Wie verroht sind diese Täter??? Für mich ist das unfassbar.
Traurige Grüße Jasmine
..............Ein weiterer Unbekannter aus der Gruppe soll ihm dann mehrfach gegen den Kopf getreten haben................
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Michi
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Hallo Jasmine,Jasmine hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 16:39 Warum immer Tritte gegen den Kopf??? Wie verroht sind diese Täter??? Für mich ist das unfassbar.
das erschüttert mich auch immer wieder. Ich habe mal ein wenig dazu im Netz gelesen ...
Mittlerweile gibt es wohl zumindest eine zunehmende Sichtweise, dass Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers nicht bloß gefährliche Körperverletzung sind, sondern Totschlag, und dass die Täter den Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf nehmen.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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steffiSH
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Das ist schon eine krasse Aktion gewesen, ähnlich der die ich vor einiger Zeit selbst erlebte, ich berichtete hier darüber.Anne-Mette hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 10:15 Die Berliner Zeitung dazu: https://www.berliner-zeitung.de/news/be ... -li.309350
Ich denke die Täter waren schlecht drauf und suchten nur einen Grund um ihre negative Energie rauszuhauen. Da kamen die Beiden ihnen gerade recht.
Mit "homophob" hat das glaube ich eher weniger zu tun. Die hätten auch grüne Schnürsenkel, die ihnen nicht gefallen, haben können.
Wenn Menschen durch ihre Art signalisieren, nicht stark sondern eher schwach zu sein, sind sie willkommene Opfer für solche Hirnies.
sum sum sum - no Latein
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Malvine
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Meine ganz eigene Vermutung - bei jedem Egoshooter ist es am effektivsten, wenn du dem Gegner den Kopf weg ballerst. Daher kann ich auch die Verschärfung des Strafrechts durchaus verstehen. Früher war Schluss, wenn der Gegner am Boden lag.
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conny
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Ist da so? Zitat aus dem verlinkten BZ-Artikel:steffiSH hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 19:24 Mit "homophob" hat das glaube ich eher weniger zu tun.
....als der Ältere zunächst aus einer Gruppe von vier Männern heraus homophob beleidigt wurde.
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Blossom
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Das ist so nicht richtig. Dazu muss der Vorsatz - sprich Tötungswille - nachgewiesen werden. Und auch handelt es sich in Fällen, in denen ein Täter mit dem Schuh gegen Kopf nachtritt, nicht grundsätzlich um eine schwere Körperverletzung. Einfach mal das Strafrecht bemühen.MichiWell hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 18:41 Mittlerweile gibt es wohl zumindest eine zunehmende Sichtweise, dass Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers nicht bloß gefährliche Körperverletzung sind, sondern Totschlag, und dass die Täter den Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf nehmen.
Hier dazu ein Link: https://rechtsanwalt-urteile-entscheidu ... -61014.php
Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.
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Michi
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Was an meiner Formulierung "eine zunehmende Sichtweise" ist so schwer zu verstehen, dass nicht erkennbar ist, dass dies keine generelle und absolute Aussage ist, geschweige denn rechtsverbindlich, und womöglich noch vergangene Urteile betreffen könnte?Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38Das ist so nicht richtig.MichiWell hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 18:41 Mittlerweile gibt es wohl zumindest eine zunehmende Sichtweise, dass Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers nicht bloß gefährliche Körperverletzung sind, sondern Totschlag, und dass die Täter den Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf nehmen.
Ich habe nicht so getan, als würde ich hier als Anwalt auftreten! Was also motiviert dich, hier derart kleinlich zu reagieren?
Habe ich irgendwo in Frage gestellt, dass ein Tatvorwurf nicht mehr nachgewiesen werden muss?Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38 Dazu muss der Vorsatz - sprich Tötungswille - nachgewiesen werden.
Wenn du schon als Expertin auftrumpfst und das Strafrecht bemühst, dann solltest du wenigstens auseinander halten können, dass "schwere Körperverletzung" und "gefährliche Körperverletzung" zwei unterschiedliche Rechtsbegriffe sind, die jeweils in -§ 226 StGB und -§ 224 StGB normiert sind, und du den Sachverhalt dementsprechend sauber formulieren!Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38 Und auch handelt es sich in Fällen, in denen ein Täter mit dem Schuh gegen Kopf nachtritt, nicht grundsätzlich um eine schwere Körperverletzung. Einfach mal das Strafrecht bemühen.
Hier dazu ein Link: https://rechtsanwalt-urteile-entscheidu ... -61014.php
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwere_K ... utschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4 ... utschland)
In deinem verlinkten Artikel geht es um gefährliche Körperverletzung, und der entscheidende Teil der dort gemachten Aussage lautet: "mittels eines gefährlichen Werkzeugs".
Tritte gegen den Kopf mögen also nicht die Bedingung "mittels eines gefährlichen Werkzeugs" erfüllen. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine gefährliche Körperverletzung damit grundsätzlich ausgeschlossen ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4 ... Normierung
Es gibt auch noch die Möglichkeiten: "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" oder "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung". Das gemeinschaftliche Begehen dürfte recht problemlos nachzuvollziehen sein, wenn mehrere Täter beteiligt sind. Über die das Leben gefährdende Behandlung kann man z.B. hier etwas nachlesen:
https://www.strafrechtsblogger.de/die-l ... g/2012/12/
Also komm mal wieder runter.
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Blossom
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Ich war gar nicht oben, sodass ich das nicht muss. War auch nicht als Angriff in deine Richtung zu verstehen - mir wird hier halt nur zu oft eingeordnet, und das sollten wir doch besser den Gerichten überlassen.
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Noch ein Nachtrag zum Vorsatz:Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38Das ist so nicht richtig. Dazu muss der Vorsatz - sprich Tötungswille - nachgewiesen werden.MichiWell hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 18:41 Mittlerweile gibt es wohl zumindest eine zunehmende Sichtweise, dass Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers nicht bloß gefährliche Körperverletzung sind, sondern Totschlag, und dass die Täter den Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf nehmen.
Den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen zu haben, ist auch geeignet, einen Vorsatz zu begründen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Recht)
Damit besteht also durchaus die Möglichkeit, Tritte gegen den Kopf als Totschlag oder versuchten Totschlag zu ahnden.
Die Zukunft wird zeigen, ob sich eine klarere Rechtsauffassung entwickelt, dass Gewalt gegen den Kopf mit einer Tötungsabsicht einhergeht. Entsprechende Überlegungen gibt es jedenfalls, und nichts anderes wollte ich vermitteln.
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Für (Versuchten) Totschlag ist definitiv kein "Tötungswille" erforderlich. Den Tod des Opfers billigend in Kauf nehmen, reicht völlig aus.
Gilt sogar für Mord, siehe Mord-Urteil nach Straßenrennen.
Kenne da einen Fall, wo eben aus einer "Disco-Schlägerei" versuchter Totschlag wurde.
Interessanterweise lautete die Anklage zuerst auf gefährliche Körperverletzung. Der Versuchte Totschlag wurde dann erst vor Gericht erkannt. (3 Jahre Haft)
Gilt sogar für Mord, siehe Mord-Urteil nach Straßenrennen.
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Jasmine
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Liebes Blümchen, danke für den Link. Aber wenn ich lese:Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38 ......Das ist so nicht richtig. Dazu muss der Vorsatz - sprich Tötungswille - nachgewiesen werden.....................
Zitat: .........nach einem Streit zweimal hintereinander wuchtig von oben mit seinem mit einem Turnschuh beschuhten Fuß senkrecht auf den Kopf getreten, als diese bereits bewusstlos auf dem Asphalt lag. ......................Außerdem betonte der BGH, dass etwaige Verletzungsfolgen auch konkret durch den Schuh und nicht nur durch die Tritte an sich verursacht werden müssen, damit der erhöhte Strafrahmen des -§ 224 StGB greift.
dann gehört der Richter meiner Meinung nach sofort mit eingesperrt. Tut mir leid, aber da dreht sich mir der Magen um. Für mich ist doch egal welche Schuhe der trägt wenn die bewußtlose Person mit dem Kopf auf dem Asphaltboden liegt und von oben draufgetreten wird. Wenn die Person den Angriff überlebt und lebenslang mit den Folgen leben muß und oder eventuell mit Behinderungen, während der Täter wieder auf freien Fuß kommt. Kein Wunder das die Täter brutaler werden. Solche Urteile machen mich fassungslos.
Liebe Grüße Jasmine
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Anne-Mette
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Ich denke nicht, dass eine weitere Auseinandersetzung zum Strafrahmen hier notwendig ist.
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steffiSH
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Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus
Wie das wirklich war weiß ich nicht und die BZ (Lokalbildzeitung von Berlin) vermutlich ebenso nicht.
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