Epilation und Krankenkasse - # 4
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heike65
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Re: Epilation und Krankenkasse
hier findet sich kein Arzt der die Kassenkonditionen akzeptiert, da heisst es schlicht: Nur Privatzahler, keine Kassenpatienten
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Claudia-67
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Re: Epilation und Krankenkasse
Hallo,
Wenn es keinen gibt, auf Systemversagen berufen. Da gibt es ein BSG Urteil. Dann muss das privatärztlich abgerechnet werden. War kein Problem bei der Nadelepilation.
Liebe Grüße
Claudia
Wenn es keinen gibt, auf Systemversagen berufen. Da gibt es ein BSG Urteil. Dann muss das privatärztlich abgerechnet werden. War kein Problem bei der Nadelepilation.
Liebe Grüße
Claudia
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heike65
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Re: Epilation und Krankenkasse
jepp, alles bekannt.
Tatsache ist: In ganz Schleswig Holstein habe ich (mit Hilfe der Ärztekammer), keinen Hautarzt*in gefunden der Nadelepilation angeboten hat,
Die DAK hat damals die Nadelepi bei einem Kosmetikstudio übernommen, macht sie aber nicht mehr, ergo bleibt nur der Klageweg, oder Goodwill der Kasse
Tatsache ist: In ganz Schleswig Holstein habe ich (mit Hilfe der Ärztekammer), keinen Hautarzt*in gefunden der Nadelepilation angeboten hat,
Die DAK hat damals die Nadelepi bei einem Kosmetikstudio übernommen, macht sie aber nicht mehr, ergo bleibt nur der Klageweg, oder Goodwill der Kasse
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Lara Celine
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Re: Epilation und Krankenkasse
Guten Morgen,
Ich hab Gott sei Dank eine Hautärzin gefunden, welche mit der Kasse abrechnet.
Sehr empfehlenswerte Praxis. Sehr emphatisch und patientennah.
Hab den ersten Termin zwar erst am 24.04, aber ich habe einen ersten Termin und das ist es was zählt.
Gelasert wird dort mit dem Alexandrit- Laser. Mal sehen wie das wird.
Die einzige Krise die ich wohl erleben werde ist, dass ich mit 5(!) Tage vorher schon nicht mehr rasieren darf.
Das werde immer tolle fünf Tage werden, in denen ich mich vermutlich einsperren werde
Herzlichst
Eure Johanna
Ich hab Gott sei Dank eine Hautärzin gefunden, welche mit der Kasse abrechnet.
Sehr empfehlenswerte Praxis. Sehr emphatisch und patientennah.
Hab den ersten Termin zwar erst am 24.04, aber ich habe einen ersten Termin und das ist es was zählt.
Gelasert wird dort mit dem Alexandrit- Laser. Mal sehen wie das wird.
Die einzige Krise die ich wohl erleben werde ist, dass ich mit 5(!) Tage vorher schon nicht mehr rasieren darf.
Das werde immer tolle fünf Tage werden, in denen ich mich vermutlich einsperren werde
Herzlichst
Eure Johanna
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Claudia-67
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Re: Epilation und Krankenkasse
Hallo,
Findet sich auch keine Hautarztpraxis, die nur privat abrechnet? Die Praxis, wo ich die Nadelepilation mache,ist eine reine Privatpraxis ohne Vertrag mit Krankenversicherungen.
Liebe Grüße
Claudia
Findet sich auch keine Hautarztpraxis, die nur privat abrechnet? Die Praxis, wo ich die Nadelepilation mache,ist eine reine Privatpraxis ohne Vertrag mit Krankenversicherungen.
Liebe Grüße
Claudia
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Dunja
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Re: Epilation und Krankenkasse
Hallo Marie,
auf meinen Antrag, einschließlich dem gewünschten Kostenvoranschlag bekam ich folgende Zusage:
Dort habe ich erst einmal privat bezahlt, und nachdem die GaOP genemigt war, einen neuen Antrag für die Epi bei der Kosmetikerin gestellt, mit der Begründung:
Wohnortwechsel, Anfahrt und Empfehlung einer anderen Transfrau und dass durch die nun zahlreichen hellen Haare die Elektroepilation notwendig ist.
Die Antwort war:
Aktuell bezahle ich privat, und reiche die Rechnungen immer dann ein, wenn ich ca 4-6 Rechnungen angesammelt habe.
Liebe Grüße Dunja
auf meinen Antrag, einschließlich dem gewünschten Kostenvoranschlag bekam ich folgende Zusage:
"Die medizinische Indikation für die Barthaarepilation wurde bestätigt. ....
Seit 1. Oktober 2017 ist die Epilation mittels Lasertechnik bei Mann-zu-Frau Transsexualismus im Rahmen geschlechtsangleichender Maßnahmenüber über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzurechnen. Das bedeutet, diese Leistungen werden von den zugelassenen Leistungserbringern über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet, Insgesamt sind die Leistungen 32 mal für die Epilation im Gesicht / Hals berechnungsfähig.
Insofern ergibt sich eine Notwendigkeit außerhalb des Sachleistungsprinzips nicht. Hautärzte können die Leistungen über die EBM- Nummer 02325 bis 02328 erbringen und abrechnen.
... Eine Kostenübernahme für die beantragte Behandlungsmethode der IPL-Technologie im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung ist nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis."
Nein, auf meinen Antrag hin, die Zuzahlung zu Übernehmen, wurde dieser mit folgender Begründung abgelehnt:EmmiMarie hat geschrieben: Di 17. Jan 2023, 23:03 Und deine Krankenkasse ist dir nicht entgegen gekommen?
Später habe ich auf Empfehlung einer anderen Transfrau zu einer Kosmetikerin gewechselt, die Diodenlaser anwendet und auch Nadelepi anbietet."In unserem Schreiben vom 12.03.2021 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass seit 1. Oktober 2017 ist die Epilation mittels Lasertechnik bei Mann-zu-Frau Transsexualismus im Rahmen geschlechtsangleichender Maßnahmen über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzurechnen. Das bedeutet, diese Leistungen werden von zugelassenen Leistungserbringern über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Insofern ergibt sich die Notwendigkeit einer Kostenübernahme außerhalb des Sachleistungsprinzips nicht. Der Hautarzt kann die Leistungen über die EBM-Nummer 02325 bis 02328 erbringen und abrechnen.
Eine Kostenerstattung für die von Ihnen beantragte Epilationsbehandlungen mittels IPL-Technologie, welche Sie im Rahmen einer Privatärztlichen Behandlung in Anspruch genommen haben, ist durch die .... nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis."
Dort habe ich erst einmal privat bezahlt, und nachdem die GaOP genemigt war, einen neuen Antrag für die Epi bei der Kosmetikerin gestellt, mit der Begründung:
Wohnortwechsel, Anfahrt und Empfehlung einer anderen Transfrau und dass durch die nun zahlreichen hellen Haare die Elektroepilation notwendig ist.
Die Antwort war:
Also voller Erfolg."vielen Dank für Ihren Antrag.
Die ... wird die Kosten der Haarentfernung mittels Nadelepilation im Gesichts- und Halsbereich bei ... Aesthetics übernehmen."
Aktuell bezahle ich privat, und reiche die Rechnungen immer dann ein, wenn ich ca 4-6 Rechnungen angesammelt habe.
Liebe Grüße Dunja
Mut ist nicht die Abwesenheit von Angst, sondern vielmehr die Erkenntnis, dass etwas anderes wichtiger ist als Angst.
(Zitat aus dem Film "Plötzlich Prinzessin")
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Andrea aus Sachsen
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Re: Epilation und Krankenkasse
.
eine derartige Forderung kenne ich nur von der Nadelepilation. Hier ist es erforderlich, die Bartstoppeln nach dem Abtöten der Haarwurzel mit einer Pinzette zu erfassen und heraus zu ziehen.
Beim Lasern und anderen auf Licht basierenden Verfahren halte ich Bartstoppeln dagegen für kontraproduktiv. Das Licht des Lasers soll die Haarwurzeln versengen und nicht die äußeren Bartstoppeln.
Vor meinen Laserbehandlungen hatte ich mich immer komplett rasiert.
Hallo Johanna,Lara Celine hat geschrieben: Mi 18. Jan 2023, 05:59 Die einzige Krise die ich wohl erleben werde ist, dass ich mit 5(!) Tage vorher schon nicht mehr rasieren darf.
eine derartige Forderung kenne ich nur von der Nadelepilation. Hier ist es erforderlich, die Bartstoppeln nach dem Abtöten der Haarwurzel mit einer Pinzette zu erfassen und heraus zu ziehen.
Beim Lasern und anderen auf Licht basierenden Verfahren halte ich Bartstoppeln dagegen für kontraproduktiv. Das Licht des Lasers soll die Haarwurzeln versengen und nicht die äußeren Bartstoppeln.
Vor meinen Laserbehandlungen hatte ich mich immer komplett rasiert.
Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
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Lara Celine
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Re: Epilation und Krankenkasse
Guten Morgen Andrea,Andrea aus Sachsen hat geschrieben: Mi 18. Jan 2023, 21:47 Beim Lasern und anderen auf Licht basierenden Verfahren halte ich Bartstoppeln dagegen für kontraproduktiv. Das Licht des Lasers soll die Haarwurzeln versengen und nicht die äußeren Bartstoppeln.
Das war eigentlich auch meine Information bezüglich Laserepilation.
Ich hatte danach auch mal Google befragt und lediglich gefunden, dass die Haare nicht länger als 0,5mm sein dürfen.
Ich denke ich werde nochmal beim Hautarzt nachfragen welchen Grund es hat das ich mich so lange nicht rasieren darf.
Herzlichst
Eure Johanna
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Claudia-67
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Re: Epilation und Krankenkasse
Hallo,
Ich sollte frisch rasiert zur Laserepilation erscheinen. Bei der Nadelepilation muss ich drei bis fünf Tage nicht rasiert sein, damit man die Haare Dann herausziehen kann.
Liebe Grüße
Claudia
Ich sollte frisch rasiert zur Laserepilation erscheinen. Bei der Nadelepilation muss ich drei bis fünf Tage nicht rasiert sein, damit man die Haare Dann herausziehen kann.
Liebe Grüße
Claudia
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Patricia
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Re: Epilation und Krankenkasse
Hallo,
bei der Nadelepilation reichte es meiner Behandlerin wenn ich 48 Stunden vorher nicht rasiert habe.
Für Laser wurde mir gesagt 12-24 Stunden vorher nicht rasieren, damit die Haut nicht gereizt ist, da sie sonst empfindlicher reagiert.
Irgendjemand von Euch sagte Laserepi wäre schlechter auszuhalten als Nadel, dem kann ich mich anschliessen. Bei der Nadelepi bin ich sogar mal weggenickt. Ja, es tut weh, aber frau kann sich dennoch leichter entspannen weil es meist nur sehr punktuell zu spüren ist
LG
Patricia
bei der Nadelepilation reichte es meiner Behandlerin wenn ich 48 Stunden vorher nicht rasiert habe.
Für Laser wurde mir gesagt 12-24 Stunden vorher nicht rasieren, damit die Haut nicht gereizt ist, da sie sonst empfindlicher reagiert.
Irgendjemand von Euch sagte Laserepi wäre schlechter auszuhalten als Nadel, dem kann ich mich anschliessen. Bei der Nadelepi bin ich sogar mal weggenickt. Ja, es tut weh, aber frau kann sich dennoch leichter entspannen weil es meist nur sehr punktuell zu spüren ist
LG
Patricia
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Re: Epilation und Krankenkasse
Lara Celine hat geschrieben: Do 19. Jan 2023, 06:02 Das war eigentlich auch meine Information bezüglich Laserepilation.
Ich hatte danach auch mal Google befragt und lediglich gefunden, dass die Haare nicht länger als 0,5mm sein dürfen.
Hey...
zum einen ist es so wie Patricia sagt, die Behandler wollen sicher stellen, das die Haut nicht gereizt oder gar
verletzt ist. Nach dem Lasern sollst du ja auch nicht in die Sonne, damit es keine Pigmentstörungen gibt.
Das andere ist, die behandelnde Person kennt dich ja zuerst gar nicht und möchte sich ein Bild machen
wie stark der Bartwuchs ist, nur so kann die optimale Laserstärke gefunden werden beim ersten Termin.
Das wird dann so sein, das wenn die Person geschaut hat, sie dich stellenweise nach und nach rasiert
und diese Stellen dann lasert.
Und genauso ist es auch richtig und verantwortungsvoll behandelt.
Alles Liebe Marie
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
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Lara Celine
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Re: Epilation und Krankenkasse
Liebe Marie,
Das klingt nach einer logischen Erklärung.
Ich hoffe das die Umsetzung dann auch so ist.
Die Ärztin macht auf mich auch einen kompetenten und emphatischen Eindruck.
Herzlichst
Eure Johanna
Das klingt nach einer logischen Erklärung.
Ich hoffe das die Umsetzung dann auch so ist.
Die Ärztin macht auf mich auch einen kompetenten und emphatischen Eindruck.
Herzlichst
Eure Johanna