Dietlind hat geschrieben: Mo 28. Nov 2022, 02:01
Jaddy hat geschrieben: Mo 28. Nov 2022, 01:28
(1) Sie haben der Politik auch so ganz schön was einegschenkt. Z.B. dass das eingetragene Gender durch das er- und gelebte definiert wird, nicht durch Biologie. Und dass der Staat die Zwangserfassung auch ganz bleiben lassen könnte.
Wir wissen mittlerweile durch jede Menge Studien und Untersuchungen, dass Gender und Geschlecht (Sex) zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Gender-Bewusstsein findet im Kopf statt, während man das Geschlecht zwischen den Beinen, bzw., im Unterleib vorfinden kann. Meistens stimmen diese Beiden überein, aber manchmal eben nicht, und solche Menschen nennt man daher transgender.
Jupp. Amtliche Register sind aber ... "anders"

Da geht es um juristisch saubere Regelungen für die Aktenlage.
Als der Eintrag verpflichtend eingeführt wurde - 1875 und der Grund war vermutlich Militär: Wie viele Soldatys haben wir potenziell? - da gab es trans amtlich noch nicht. Auch nicht die Unterscheidung in Sex und Gender(1).
Aber jetzt, wo wir das wissen, ist die rein juristische Frage, was dieser Registereintrag davon abbilden soll: Sex oder Gender? Oder braucht der Staat zwei Einträge? Oder keinen(2)?
An der Stelle hat das BVerfG schon ein paar Mal erklärt, dass mit dem Blick auf die rechtlichen Auswirkungen dieses Eintrags auf die Person für den Staat das soziale Geschlecht massgeblich ist. Das ist aber nach juristischer und bürokratischer Zeitrechnung eine brandneue Erkenntnis. 2011 die Abschaffung der Zwangs-OPs vor Personenstandsänderung, usw. D.h. erst sein 2011 sind medizinische und juristische Transition getrennt in D.
Dietlind hat geschrieben: Mo 28. Nov 2022, 02:01
Die Uni an der ich lehre, und zwei weitere Unis hier, haben Teams, die versuchen herauszufinden, warum sich die Gehirne von Trans -Menschen anders entwickeln.
Irgendwann werden wir dann wissen, warum es Trans-Menschen gibt.
Das dauert hoffentlich noch sehr, sehr lange. Mindestens bitte, bis in weiten Teilen der Welt mit Personen ausserhalb des cis-binären Systems mehrheitlich unvoreingenommen und ohne Diskriminierung umgegangen wird. Sonst sind so Leute, die gerade in USA, UK, Russland, Ungarn, Polen usw anti-trans und anti-queere Gesetze machen, nämlich flugs dabei, "präventive Maßnahmen" zu erfinden, um das cis-binäre Glaubenssystem irgendwie zu stabilisieren (und alles andere wieder zu pathologisieren)
Dietlind hat geschrieben: Mo 28. Nov 2022, 02:01Im übrigen entwickelt sich Gender-Bewusstsein im Alter von 3 bis 4 Jahren, ohne dass die Kinder eine Ahnung haben was der Unterschied beim Geschlecht zwischen Jungen und Mädchen ist.
Da bin ich mal sehr skeptisch. Erstens lernen Kinder die Gebräuche ihrer Umgebung, Sprache, Erscheinungsbild, usw. Da wird in der Forschung äusserst schwierig zu trennen sein, was biologische Ursache oder Prägung durch Erlebnisse ist und wie beide miteinander wechselwirken. Wie gesagt: Taxifahr-Gehirne.
Zweitens gibt es neurodiverse Varianten, bei der das ganze Konzept Gender (und noch ein paar mehr) vollkommen rausfällt. Einfach keinen Sinn ergibt. So wie die Frage, ob du Team Brokkoli oder Team Strandurlaub bist.
Der Knackpunkt liegt für mich aber vor dieser Ursachenbestimmung. Es ist vielleicht biologisch interessant, warum manche Menschen rote Haare haben und andere braune oder blonde. Aber wenn Menschen aufgrund ihrer Haarfarbe irgendwelche Dinge zugeschrieben werden, sie zu bestimmtem Verhalten genötigt werden, rothaarige diskriminiert und machmal verbrannt werden, ist das keine Forschung im luftleeren Raum, sondern es muss sich sozial und politisch um den Unfug der Zuschreibungen gekümmert werden.
(1) inter gab es in Teilen Deutschlands vor 1875, aber dem deutschen Reich war das wohl zu kompliziert.
Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 (ALR) hatte noch Regelungen zur geschlechtlichen Einordnung von Zwittern enthalten: "Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Aeltern, zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen" (-§ 19 I 1 ALR). "Jedoch steht einem solchen Menschen, nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre, die Wahl frey, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle" (-§ 20 I 1 ALR). Mit der Einführung der Standesämter und der Führung von Geburtenregistern durch das "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung" vom 6. Februar 1875 (RGBl I S. 23) war diese Regelung ersatzlos entfallen. Dadurch entstand eine Regelungslücke, die letztlich bis zur Reform des Personenstandsrechts im Jahr 2013 fortbestand
(aus dem Beschluss des BVerfG zur dritten Option)
(2) Spoiler: Verfassungsrechtlich braucht er keinen, die allgemeinen Gleichstellungsgesetze verbieten Benachteiligungen und die wenigen geschlechtsspezifischen Schutzregelungen lassen sich auch anders fassen.