DLF | Selbstbestimmungsgesetz „Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit"
DLF | Selbstbestimmungsgesetz „Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit" - # 3

Anke
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 31 im Thema

Beitrag von Anke »

Halo,
MiriamR hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 11:18 Jedoch Änderungen an der med. Handhabe sehe ich skeptisch.
Diese Gutachten die gefordert werden (rechtlich zulässig oder nicht, sei mal dahingestellt) sehe ich als nicht problematisch an. Das unser "Trans-Zustand" als Krankheit eingestuft wird auch nicht, da es uns ermöglicht einige Dinge von den Krankenkassen zu bekommen, was der/die ein oder andere sich nicht leisten könnte (Perücken für 1000 € z.b.).
Und das Operateure und Kliniken sich absichern wollen, bevor sie an jemanden körperlich gesunden solche Eingriffe vornehmen, finde ich vernünftig.
Wir möchten Rechtssicherheit, also muß ich das Ärzten und Krankenhäusern auch zugestehen.
Über so einen Beitrag kann ich nur staunen. Ja irgendwie funktioniert es meistens. Aber eben nur meistens und in der Regel mit einigen Mühen. Mal abgesehen davon ist die Grundlage des Verfahrens einfach falsch. Transsexualität ist keine Erkrankung. Allerdings führt eine nichtgelebte Transsexualität zu seelischen Schäden und macht die Menschen krank.

Daher braucht es dringend ein anderes Verfahren. Eines das für einen verlässlichen und allgemein gültigen Rahmen sorgt und das nicht auf einer Lüge aufbaut.
MiriamR hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 11:18 Wie eine psychische Begutachtung" als "entwürdigend" dargestellt wird entzieht sich mir hier völlig. Ansonsten dürften Arbeitgeber dieses bei Bewerbern im Hintergrund auch nicht mehr machen. Denn auch da passiert das ständig und gejammert wird dort nicht.
Wenn ich eben noch gestaunt habe, dann hat es mir hier schier die Sprache verschlagen. Ich kann dir sagen, ich empfand diese Begutachtungen als entwürdigend. Wenn es dir anders gegangen ist, gut für dich. Doch es ist nie eine gute Idee von dir auf andere zu schließen. Es gibt viele hier und auch in anderen Foren, die die Begutachtung ebenfalls als entwürdigend empfunden haben.

Abgesehen davon ist die Begutachtung im Rahmen des TSG nicht mit den Psychotests bei einer Einstellung/Beförderung zu vergleichen. Ich kenne beides und das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun. Sollte ein Arbeitgeber von mir jemals einen derart tiefen Einblick in mein Privates und Intimes verlangen, würde ich sofort meine Bewerbung zurückziehen.
MiriamR hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 11:18 Und, das es um "Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlikeit" geht, halte ich für eine "Propaganda-Lüge". Denn ich denke ein jeder von uns möchte einfach sein Leben leben ohne groß aufzufallen. Wenn ich auffalle, in meinem Umfeld, bin ich offensiv und rede darüber. Aber ich benötige kein "Schild um meinen Hals" auf dem steht: "Schaut her, ich bin Trans!!!"
Auch hier schließt Du von dir auf andere. Und es geht hier ja auch gar nicht um die Sichtbarkeit einzelner Personen. Hier geht es dich darum gesellschaftlich deutlich zu machen, dass es mehr gibt als M & F. Ich hänge mir auch kein Schild um. Doch ich lebe meine Transsexualität sehr offen und kann sagen, dass das sehr gut funktioniert.

Außerdem frage ich mich: Propaganda für was? Welcher Zweck soll erreicht werden? Diese Regierung ist gerade gewählt worden, die Wiederwahl liegt in weiter Ferne.
MiriamR hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 11:18 Und wie eine politische Diskussion das ändern soll ist mir schleierhaft. Da steht das Thema ein paar Wochen im Fokus und verschwindet dann wieder in der Versenkung.
Nur weil Du es nicht verstehst bedeutet noch lange nicht, dass das nicht funktioniert.

Liebe Grüße

Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.

Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)

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Patricia
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 32 im Thema

Beitrag von Patricia »

Jaddy hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 12:25 3. braucht es zur Absicherung der Ärztys keine Krankheit, sondern lediglich die Bestätigung, dass die Person aus freiem Willen und im vollen Bewusstsein der Konsequenzen handelt, und nur das sollte mE eine psychologische Indikation prüfen und bestätigen. Mit Ausnahme der Zeugungsfähigkeit (bei manchen OPs) wird hier organisch nichts dramatisches verändert, was die Lebens- oder Leistungsfähigkeit herabsetzen würde (im Gegensatz zB zur Amputation einer gesunden Extremität). Mal objektiv betrachtet, also ohne die gesellschaftlichen Auswirkungen des neuen Designs und die Wirkungen auf die eigene Selbstwahrnehmung, ist das medizinische nur geringfügig mehr als eine kosmetische OP. Nur das hat eine Endo- oder chirurgische Fachperson zu interessieren. Der Rest passiert im Vorfeld.
Hallo zusammen,

F64.0 oder Transsexualismus wie es noch im ICD-10 heißt, reicht alleine nicht aus um Anspruch aus geschlechtsangleichende Maßnahmen von der KK zu bekommen. Die Behandlungsgrundlage an dieser Stelle ist der Leidensdruck. Dazu ist es egal ob Transsexualismus eine Krankheit ist oder nicht. Sprich auch bei ICD-11 entfällt diese Behandlungsgrundlage nicht.

Jaddy, was die Hormongabe sowie Mastektomie, Hysterektomie, Orchiektomie sowie den Penoidaufbau und eine Vaginoplastik angeht, so ist das deutlich mehr als nur eine reine kosmetische Operation. Denn die Folgen sind in den meisten Fällen irreversibel und daher schon durchaus mit einer Amputation zu vergleichen (was es im Falle einer Mastektomie, Hysterektomie sowie Orchiektomie auch ist. Denn das entsprechende Gewebe wird dauerhaft entfernt).
Ich bin zwar nicht dafür, dass dort weiterhin teilweise der Zwang aufrechterhalten wird die VäPä-Gutachten vorzulegen aber mehr als eine Unterschrift sollte da schon drin sein. Wie das aussehen sollte kann ich ehrlich nicht sagen und ich will hier auch kein Gate-Keeping oder sonstiges betreiben bevor irgendjemand auf solche Ideen kommt. Ich habe aber in den drei Jahren Kontakt zu verschiedenen Menschen gehabt die sich als transident ansehen und auch mir die Positionen und Meinungen einiger Detransitioner angeschaut und denke, dass manche vielleicht mal es brauchen könnten wenn da jemand mit einem Stop-Schild erscheint und sagt. Denk mal nochmal darüber nach, was du im Leben wirklich willst.
Das wird denjenigen die den Weg gehen wollen keinen Schaden anrichten aber hoffentlich die eine oder andere fehlgeleitete Person vor irreversiblen Fehlern schützen.
Und nochmals ganz klar ausgedrückt. Ich bin dafür, dass wir die Eingriffe recht unkompliziert bekommen, aber ebenso dafür, dass manches hinterfragt wird.

LG
Patricia
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 33 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Patricia_cgn hat geschrieben: Mo 4. Jul 2022, 21:10Jaddy, was die Hormongabe sowie Mastektomie, Hysterektomie, Orchiektomie sowie den Penoidaufbau und eine Vaginoplastik angeht, so ist das deutlich mehr als nur eine reine kosmetische Operation. Denn die Folgen sind in den meisten Fällen irreversibel und daher schon durchaus mit einer Amputation zu vergleichen (was es im Falle einer Mastektomie, Hysterektomie sowie Orchiektomie auch ist. Denn das entsprechende Gewebe wird dauerhaft entfernt).
Klar sind einige Veränderungen irreversibel. Der Unterschied zu einer Amputation ist aber, dass egal welche der angleichenden OPs eins macht, ca eine Hälfte der Menschheit mit dem erzielten Ergebnis "von Natur aus" lebt. Ja, im Falle einer Genital-OP gibt's danach keine Zeugung/Schwangerschaft mehr. Ein Umstand, der auch nicht wenige Menschen "von Natur aus" betrifft und keine Einschränkung der Lebensfähigkeit zur Folge hat, die mit dem Verlust einer Extremität zumindest im Alltag zu vergleichen wäre (heftige emotionale Folgen können natürlich in jedem Fall die Folge sein).

Ich wollte darauf aufmerksam machen, dass aus meiner Sicht, und nur auf die medizinisch-körperlichen Veränderungen bezogen, trans-spezifische OPs und selbst Hormoneinnahme übermässig, d.h. über ihre körperliche Bedeutung hinaus überhöht werden. Die Tatsache, dass "am Geschlecht!!!1elf!!" etwas verändert wird, überstrahlt das, was körperlich real passiert.
Patricia_cgn hat geschrieben: Mo 4. Jul 2022, 21:10Ich bin zwar nicht dafür, dass dort weiterhin teilweise der Zwang aufrechterhalten wird die VäPä-Gutachten vorzulegen aber mehr als eine Unterschrift sollte da schon drin sein. Wie das aussehen sollte kann ich ehrlich nicht sagen und ich will hier auch kein Gate-Keeping oder sonstiges betreiben bevor irgendjemand auf solche Ideen kommt.
Also die Gutachten zur Personenstandsänderung dürfen eigentlich nicht gefordert werden, schon weil beide Prozesse nicht (mehr) zusammenhängen. Vor 2009? 11? musste sogar die Zeugungsunfähigkeit plus "optische Angleichung" vor der Personenstandsänderung erfolgt sein.

Der MDK und sogar einige Chirurgys fordern die manchmal trotzdem an, weil ist ja a) so bequem und manche wollen b) besonders eigene Hürden aufstellen. In der BGA steht das auf jeden Fall nicht als Voraussetzung drin, nur dass ein psychiatrisches Gutachten eben den von dir erwähnten Leidensdruck ermitteln soll, plus eine Mindestzahl von Therapiestunden, weil sich das "Problem" ja vielleicht durch reden und nachfragen erledigen könnte, was Kosten sparen würde (nicht).
Patricia
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 34 im Thema

Beitrag von Patricia »

Jaddy hat geschrieben: Mo 4. Jul 2022, 22:37 Klar sind einige Veränderungen irreversibel. Der Unterschied zu einer Amputation ist aber, dass egal welche der angleichenden OPs eins macht, ca eine Hälfte der Menschheit mit dem erzielten Ergebnis "von Natur aus" lebt. Ja, im Falle einer Genital-OP gibt's danach keine Zeugung/Schwangerschaft mehr. Ein Umstand, der auch nicht wenige Menschen "von Natur aus" betrifft und keine Einschränkung der Lebensfähigkeit zur Folge hat, die mit dem Verlust einer Extremität zumindest im Alltag zu vergleichen wäre (heftige emotionale Folgen können natürlich in jedem Fall die Folge sein).
Mir ging es wiederum eben um diejenigen die die OPs aus falschen Gründen gemacht haben. Für diese war es ein großer Fehler, den ich gerne vermeiden möchte. Deswegen mein Einwand es sollte ein Stop-Schild oder ein Stolperstein geben.
Jaddy hat geschrieben: Mo 4. Jul 2022, 22:37 Ich wollte darauf aufmerksam machen, dass aus meiner Sicht, und nur auf die medizinisch-körperlichen Veränderungen bezogen, trans-spezifische OPs und selbst Hormoneinnahme übermässig, d.h. über ihre körperliche Bedeutung hinaus überhöht werden. Die Tatsache, dass "am Geschlecht!!!1elf!!" etwas verändert wird, überstrahlt das, was körperlich real passiert.

Hmmm, ich weiß nicht. Wenn ich zurückblicke welche Auswirkungen die Hormone auf meinen Körper und meine Psyche haben, so sind die Veränderungen echt groß. Mein Geschmackssinn hat sich verändert, mein Denken ist an einigen Punkten definitiv anders geworden und andere Veränderungen die erst mit der HET kamen. Meine Körperbehaarung ist viel geringer geworden, Brustwachstum und so einiges mehr. Ok, wenn ich das Brustwachstum und die Veränderung der Körperbehaarung nicht berücksichtige, so hat die HET definitiv massive Änderungen bei mir ausgelöst die ich gut finde. Ich weiß nicht ob ich das nur als Veränderung am Geschlecht ansehen kann.
Jaddy hat geschrieben: Mo 4. Jul 2022, 22:37 Also die Gutachten zur Personenstandsänderung dürfen eigentlich nicht gefordert werden, schon weil beide Prozesse nicht (mehr) zusammenhängen. Vor 2009? 11? musste sogar die Zeugungsunfähigkeit plus "optische Angleichung" vor der Personenstandsänderung erfolgt sein.

Der MDK und sogar einige Chirurgys fordern die manchmal trotzdem an, weil ist ja a) so bequem und manche wollen b) besonders eigene Hürden aufstellen. In der BGA steht das auf jeden Fall nicht als Voraussetzung drin, nur dass ein psychiatrisches Gutachten eben den von dir erwähnten Leidensdruck ermitteln soll, plus eine Mindestzahl von Therapiestunden, weil sich das "Problem" ja vielleicht durch reden und nachfragen erledigen könnte, was Kosten sparen würde (nicht).
Die Krankenkassen fordern die auch gerne an, doch die lassen sich oft mit dem Hinweis auf die Trennung des rechtlichen und des medizinischen Weges abfertigen. Leider wollen etliche Chirurgen die Gutachten sehen. Es müssen zwar nicht die von der VäPä sein, aber sie wollen Gutachten sehen. Eine Indikation sei nicht ausreichend. Ich bin in dem Thema aktuell nicht 100% drin, denn derzeit kommt eine OP schon alleine aus medizinischen Gründen nicht in Frage, aber ich weiß, dass auch andere Ärzte die Gutachten sehen wollen, sonst wollen sie nicht operieren. Auch wenn es definitiv nicht alle so sehen .
Website Lubos Kliniken (Dr. Markowsky/ Dr. Taskov) FAQ hat geschrieben:Reichen Sie bei uns zwei unabhängige Fachgutachten zur Diagnose "Transsexualität Mann zu Frau" ein. Dies können z. B. die zwei Gutachten für die Vornamens- und Personenstandsänderung sein.

LG
Patricia
Jasmine
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

Post 35 im Thema

Beitrag von Jasmine »

https://www.bild.de/regional/koeln/koel ... .bild.html
Zitat: .......Das neue Selbstbestimmungsgesetz der Ampel unterstützt Wüst, wie er BILD verriet. Es soll das bislang geltende Transsexuellengesetz ersetzen. .......

fängt da ein Umdenken bei der CDU an?

Dann fand ich noch diese Artikel:
https://taz.de/Kritik-am-Selbstbestimmu ... /!5862300/
https://www.augsburger-allgemeine.de/po ... 76196.html

Liebe Grüße Jasmine
ExUserIn-2026-04-08
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Re: DLF | Selbstbestimmungsgesetz "Es geht um Sichtbarkeit von Mehrgeschlechtlichkeit“

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Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

ich habe jetzt noch die Pressekonferenz zum Thema ausgegraben:
https://www.zdf.de/phoenix/phoenix-vor- ... z-100.html

ab min 35:
Zeitplan:geplant i.d.R. 6 bis 9 Monate, Gesetzentwurf dieses Jahr
keine Bundesratzustimmung erforderlich
Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen -> Gesundheitsministerium ist federführend
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
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