Wally hat geschrieben: Mo 28. Feb 2022, 22:56
nämlich in Form eines geschlechtlich eindeutigen, ersten Vornamens, der nach deutschem Recht zur Identität gehört und eben deshalb NUR entsprechend dem geschlechtlichen Personenstand gewählt werden darf.
Wally, bringe Dich bitte auf den neuesten Stand. Das ist schlicht falsch. das gab es einmal zu früheren Zeiten. Ich habe das auch noch erlebt. Aber lies einmal hier:
ie Vergabe geschlechtsneutraler Namen ist möglich, ein das Geschlecht kennzeichnender Zweitname ist nicht zwingend erforderlich.
Quelle: Deutscher Bundestag, Das Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland
Aktenzeichen: WD 7 - 3000 - 148/19
Abschluss der Arbeit: 07.10.2019
Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung
Bitte erst recherchieren, bevor Du Dich unglaubhaft machst, weil Du definitiv und leicht nachweisbar falsche Infos verteilst. Die Welt hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten weiter gedreht. Vieles hat sich verändert. Die Benutzung von Toiletten ist, wie Jaddy schon schrieb, Hausrecht. Hier gibt es keine gesetzliche Regelungen. Welche sollten das auch sein ? Die Bundesregierung gibt in einer kleinen Anfrage im Bundestag bei Schultoiletten folgende Empfehlung:
Ein der Bundesregierung vorliegendes Berliner Arbeitspapier gibt folgende Empfehlungen: Schülerinnen und Schülern sollte gestattet werden, die Toilette zu nutzen, die ihrer Geschlechtsidentität entspricht.
Quelle: Deutscher Bundestag — 18. Wahlperiode — 7 — Drucksache 18/2482, 05.09.2014
Es gibt nicht nur keine gesetzliche Regelung, insbesondere bei Schülern (!), sondern die Bundesregierung empfiehlt sogar die Benutzung nach Geschlechtsidentität. Falscher kannst Du gar nicht mit Deiner Behauptung zum Vorliegen einer gesetzlichen Regelung liegen.