Nadelepilation AOK
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Sternschnuppe1973
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Nadelepilation AOK

Post 1 im Thema

Beitrag von Sternschnuppe1973 »

Hallo, habe von meiner Krankenkasse AOK die Zusage für eine Kostenübernahme der Nadelepilation erhalten. Allerdings nur für kassenärztlich zugelassene Ärzte / Dermatologen. Nur finde ich keine. Meine Kosmetikerin hat keine Zulassung. Die KK wehrt sich dagegen, eine Eintelfallentscheidung zu treffen. Das geht anscheinend seit diesem Jahr nicht mehr. Nun habe ich Einspruch eingelegt und warte auf die Entscheidung Ende des Monats. Wer kann helfen damit es doch noch übernommen wird ? (cry)
Bibi Melina
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Re: Nadelepilation AOK

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Beitrag von Bibi Melina »

Sternschnuppe1973 hat geschrieben: So 22. Aug 2021, 22:10 Die KK wehrt sich dagegen, eine Eintelfallentscheidung zu treffen. Das geht anscheinend seit diesem Jahr nicht mehr
kann ich mir bei der aok nicht vorstellen bei mir haben se auch einzefall entscheidung gegeben als ich damals propleme hatte mit dermatologen für ipl
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Sternschnuppe1973
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Re: Nadelepilation AOK

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Beitrag von Sternschnuppe1973 »

Letztes Jahr hätten sie das noch gemacht. Anscheinend gibt es ein Urteil seit diesem Jahr. Damit wehren die sich.
Zoii_20
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Re: Nadelepilation AOK

Post 4 im Thema

Beitrag von Zoii_20 »

Hey Sternschnuppe und Herzlich willkommen im Forum,
also am besten gehst du zum Anwalt.
Die GEK's sind normalerweise erstaunlich Willig die Kosten zu übernehmen. Sobald ein Brief, mit Briefkopf einer Kanzlei, ins Haus flattert.
Normalerweise muss die Kasse auch die Anwaltskosten tragen.
War in meinen Fall so.

Die Kasse hat allerdings das Recht, die Ärztebindung, durch zu setzen. Solange es einen Arzt in zumutbarer Nähe gibt, der die Behandlung durchführen kann.
Bei mir war das der Fall. Ab Zusage muss die Kasse auch die, ab Antragstellung, in Vorkasse geleisteten Behandlungen bezahlen.

Es kommt immer drauf an welche SachbearbeiteInnen man bei der Kasse erwischt, zum Teil entscheiden die das mit einen Münzwurf oder so.🙄

Außerdem gab es ein Urteil vom Sozialgericht welches die Ärztebindung, in diesen Fall, bestätigt hat. Ziemlich ärgerlich und ein Rückschlag für alle Trans Menschen in Deutschland.😒

Hab Geduld und sei Energisch. Gut durchformulierte Antrags schreiben machen Eindruck.
Schreib ruhig freche Fristen rein z.B. 5 Werktage (auch wenn Gesetzlich 1 Monat zählt) und verlange immer ein Rechtskräftigen Bescheid, so wissen sie gleich woran sie sind und dass du bis vor Gericht gehen wirst.
Ein neues Urteil wollen die Kassen normalerweise vermeiden.

Das erst einmal Ablehnungen kommen ist normal. Du must es schaffen eine Instanz höher zu gelangen.
Die einfachen SachbearbeiteInnen können wohl keine Einzelfallentscheidung bestimmen. Hab ich mir zumindest sagen lassen.

Alternativ kannst du schauen ob es in der nächst größeren Stadt eine Hautarzt Praxis gibt, die eine Elektrologin mit im Haus hat. In Leipzig ist das Dr. med. Marion Krakor.
Da bekommst du normalerweise keine Probleme mit der Kasse.

Noch ein Tip, immer Frau vor deinen Namen schreiben auch wenn die Ausweis Änderung noch nicht erfolgt ist. Also z.B. Frau Max Mustermann.
Nicht das die Kasse noch eine Detransition wittert.

Bleibt nur zu hoffen, dass in der Nächsten Legislatur, mit den TSG, sich was ändert und alles etwas Leichter wird.

Liebe Grüße und viel Erfolg
Zoii 💗 🏳️"âš§ï¸
Lavendellöwin
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Re: Nadelepilation AOK

Post 5 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

Sternschnuppe1973 hat geschrieben: So 22. Aug 2021, 22:10 Hallo, habe von meiner Krankenkasse AOK die Zusage für eine Kostenübernahme der Nadelepilation erhalten. Allerdings nur für kassenärztlich zugelassene Ärzte / Dermatologen. Nur finde ich keine. Meine Kosmetikerin hat keine Zulassung. Die KK wehrt sich dagegen, eine Eintelfallentscheidung zu treffen. Das geht anscheinend seit diesem Jahr nicht mehr. Nun habe ich Einspruch eingelegt und warte auf die Entscheidung Ende des Monats. Wer kann helfen damit es doch noch übernommen wird

Hallo Sternschnuppe...happy welcome hier im Forum..

die Kostenübernahme für Laser- und/oder Nadelepilation zu bekommen, ist nicht das Problem.
Das Problem ist tatsächlich meist der Arztvorbehalt..ich habe 1,5 Jahre dafür gekämpft,
das ich die Übernahme der Kosten bei meiner Kosmetikerin durchbekomme.

Ich bin durch den Widerspruchsausschuss, habe neue Schreiben meiner Theras dazugelegt
das sich meine Depression verstärken wird, den Antrag neu gestellt und formuliert.
Das hat die Kasse nicht im geringsten zu einem Einlenken bewegt.
Ich sollte selbst nach Kassenärzten suchen die die Leistung in der Nähe anbieten, es wurde
sogar meine Genehmigung auf Privatpraxen mit Kostenvoranschlag erweitert.
Trotzdem konnte ich keine Praxis finden...denn zum einen hat die Datenbank der KVen
keinen Vollständigkeitsanspruch und wirklich alle Praxen durchzutelefonieren auch die privaten
hätte ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr geschafft.

Dann habe ich bei meiner Kasse nachgefragt ob sie mich nicht bei der Suche unterstützen können,
da es mir nicht gut damit geht..und auf einmal haben sie eingelenkt, mir eine Privatarztpraxis
vorgeschlagen und mich gebeten dort einen Kostenvoranschlag einzuholen, den sie dann auch
genehmigt haben..
die Kassen wissen ganz genau wie schwer es ist in den meisten Fällen eine Praxis zu finden und bestehen
auf dem Arztvorbehalt...also muss das Ziel sein, zusammen einen Weg zu finden und nicht
gegeneinander zu arbeiten...

Alles Liebe Marie (flo)
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
Dunja
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Re: Nadelepilation AOK

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Beitrag von Dunja »

Hallo,

so einfach ist das anscheinend nicht.
Ich hatte bei meiner KK angefragt, was sie für die Übernahme der Kosten für das IPL benötigen.
Ein Punkt war:

Kostenvoranschlag

So habe ich mir einen Kostenvoranschlag von einer Arzt Praxis erstellen lassen.
Nach Prüfung durch den MDK hieß es:

"Seit 1. Oktober 2017 ist die Epilation mittels Lasertechnik bei Mann-zu-Frau Transsexualismus im Rahmen geschlechtsangleichender Maßnahmen über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzurechnen. das bedeutet, diese Leistungen werden von den zugelassenen Leistungserbringern über die elektronische Gesundskarte abgerechnet. Insgesamt sind die Leistungen 32 mal für die Epilation im Gesicht / Hals berechnungsfähig.

Insofern ergibt sich die Notwendigkeit einer Kostenübernahme außerhalb des Sachleistungsprinzips nicht. Hautärzte können die Leistung über die EBM-Nummer 02325 bis 02328 erbringen und abrechnen."

Nach der 4. Behandlung hat mich meine Behandlerin aufgeklärt, dass die KK 16€ bezahlt, und ich einen Eigenanteil von 135€ je Behandlung zu tragen hätte. ich solle die Rechnung bei der KK zur Erstattung des Eigenanteils einreichen.

Erwartungsgemäß hat die KK dies mit Verweis auf o. g. Hinweis bei der Zusage abgelehnt.

Durch Empfehlung einer anderen Transfrau bei einem Grillfest bei einer SHG habe ich eine Praxis gefunden, die die Leistung 40€ günstiger anbietet, und erst noch näher an meinem Wohnort ist.
Ich verzichte nun auf die 16€ der KK und wechsle die Praxis.

Dunja
Mut ist nicht die Abwesenheit von Angst, sondern vielmehr die Erkenntnis, dass etwas anderes wichtiger ist als Angst.
(Zitat aus dem Film "Plötzlich Prinzessin")
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