Das Amtsgericht Münster hält die Regelung des -§ 45b Abs. 1 S. 1 Personenstandsgesetz (PStG), soweit
diese nur auf Personen anwendbar ist, bei denen die Bestimmung des Geschlechts als weiblich oder
männlich anhand angeborener körperlicher Merkmale möglich ist (intersexuelle Personen), für
verfassungswidrig.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muen ... F7DoRRUAD0
"Variante der Geschlechtsentwicklung"
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Anne-Mette
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NikolaAusR
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Re: "Variante der Geschlechtsentwicklung"
Liebe Anne-Mette,
herzlichen Dank für den Link.
Ganz schön viel zu lesen, Das
.
Zu hoffen ist, dass das BVerfGE der Linie seiner bisherigen laufenden Rechtsprechung treu bleibt.
Da die erst in jüngerer Zeit hinzugekommen Grundrechtsverletzungen durch das TSG und der fehlende Bezug des TSG auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse auch recht schön herausgearbeitet sind, wird es spannend sein zu beobachten wie umfänglich das BVerfGE entscheidet.
LG
Nikola
herzlichen Dank für den Link.
Ganz schön viel zu lesen, Das
Zu hoffen ist, dass das BVerfGE der Linie seiner bisherigen laufenden Rechtsprechung treu bleibt.
Da die erst in jüngerer Zeit hinzugekommen Grundrechtsverletzungen durch das TSG und der fehlende Bezug des TSG auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse auch recht schön herausgearbeitet sind, wird es spannend sein zu beobachten wie umfänglich das BVerfGE entscheidet.
LG
Nikola
Wer trans* sagt muss auch cis sagen
Klar definier ich mich binär :-)
01000110 % weiblich
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