Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne
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Anne-Mette
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Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Wendy
schau
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Re: Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne

Post 2 im Thema

Beitrag von Wendy »

Hallo Anne-Mette,

Vielen Dank für die Presselinks hier im Forum.
Der Artikel hier ist, wie viele andere Links hier aus dem Forum, sehr interessant.

lG

Wendy
VanessaB
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Re: Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne

Post 3 im Thema

Beitrag von VanessaB »

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Was genau muss denn da geändert werden? Ich bin da vielleicht betriebsblind, aber mir fällt da kein "Fehler im System" auf ...
... außer, das wohl die meisten in unserer Gesellschaft diese drei Artikel noch nie gelesen haben, bzw. verstanden haben ... (private Meinung)

Ich persönlich fände statt einer permanenten Änderungsdiskussionen eine konsequentere Umsetzung hilfreicher ...

Alles Liebe
Vanessa
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Marlene K.
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Re: Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne

Post 4 im Thema

Beitrag von Marlene K. »

VanessaB hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 06:25
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Was genau muss denn da geändert werden? Ich bin da vielleicht betriebsblind, aber mir fällt da kein "Fehler im System" auf ...
... außer, das wohl die meisten in unserer Gesellschaft diese drei Artikel noch nie gelesen haben, bzw. verstanden haben ... (private Meinung)

Ich persönlich fände statt einer permanenten Änderungsdiskussionen eine konsequentere Umsetzung hilfreicher ...

Alles Liebe
Vanessa
Nun, liebe Vanessa,
ich sehe durchaus Klärungsbedarf, den ja auch schon der BGH in seinen Urteilen zu geschlechtlicher Identität gesehen hat.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Es gibt, da sind wir uns vermutlich einig, nicht nur reine Männer und reine Frauen. Wir sind uns einig hier, wie wir den Begriff Frau definieren als cis und trans Frau umfassend. Das ist im Augenblick auch Lesart des BGH. Was ist, wenn andere gesellschaftliche Sichtweisen stärker werden?
Ich denke, den Absatz drei zum Absatz zwei zu machen und genauer zu formulieren könnte sinnvoll sein. Mein Vorschlag wäre zum Beispiel
(2) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, einer körperlichen, seelischen oder mentalen Erkrankung benachteiligt oder bevorzugt werden.
"seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,": diese Begriffe, die in der Abstammung enthalten sind, würde ich ersatzlos streichen.
Auch der Begriff des Glaubens ist in den religiösen und politischen Anschauungen enthalten, könnte als gestrichen werden. Die körperlichen und mentalen oder seelischen Normabweichungen, hier Behinderung genannt, gehören in die Hauptaufzählung und nicht als Anhängsel in einen extra Satz. Es ist zu überlegen, ob andere Diskriminierungsgründe wie Lebensalter fehlen oder ob wir die Gründe ganz weglassen sollten, da diese wohl nie vollständig sind. Aber das ist eine andere Diskussion.
(3)Menschen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von allen Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Diese einfache und genaue Definition würde auch das Ausspielen von einer Marginalisierungsfrage gegen die andere verringern. Schwarze Frauen mit nicht christlicher Religion und nicht im deutschen Kulturkreis normgerechtem Namen, die 50 Jahre alt sind fühlen die Herabsetzung durch Ablehnung oder Herabsetzung ihres Aussehens, ihres Glaubens, ihres Namens, ihrer Herkunft und ihres Alters von weiten Teilen der in dieser Gesellschaft lebenden Menschen, oft auch sich selber gegenüber durch eigene verinnerlichte Vorurteile.

So, jetzt habe ich weit ausgeholt, um zu sagen: Ja, ich finde unser Grundgesetz auch einen sehr guten Ansatz und viel wäre gewonnen, wenn wir es nutzen würden als festgelegte Grundlage unserer Gesetzte und entscheidungen. Aber wie alles Menschengemachte ist es sinnvoll, es ständig zu hinterfragen und zu verbessern.

Liebe Grüße

Marlene (flow)
Marlene

Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon

Ich bin (nur) intolerant gegenüber der Intoleranz.
Magdalena
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Re: Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne

Post 5 im Thema

Beitrag von Magdalena »

Hallo
außer, das wohl die meisten in unserer Gesellschaft diese drei Artikel noch nie gelesen haben, bzw. verstanden ... (private Meinung)
Sollte es wirklich so sein, dann sind sie selber schuld. Ich konnte mich schon erfolgreich gerade auf den Artikel 3 berufen um nicht in einer Form benachteiligt zu werden.
Bei mir ging es unter anderem um die Informationsfreiheit. Der damalige Betreiber des Kabelanschlusses war nicht in der Lage Qualität der verfügbaren Kanäle zu sichern. Mitbürger anderer Nationalitäten wurde eine andere Möglichkeit der Informationsbeschaffung gewährt.
Internet war damals bei mir noch in den Kinderschuhen.
Doch eine umfassende Möglichkeit mich zu verschiedenen Sachverhalten unabhängig zu informieren war und ist mir ein Bedürfnis.

Viele liebe Grüße von Magdalena
Zuletzt geändert von Magdalena am Fr 26. Feb 2021, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
Lebe jeden Tag.
Magdalena
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Re: Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne

Post 6 im Thema

Beitrag von Magdalena »

Hallo,

würde es nicht reichen.

ALLE MENSCHEN SIND GLEICH BERECHTIGT.

Ein auseinanderdividieren in einzelne Gruppen birgt für mich den Eindruck, dass einige Gruppierungen dann keine Aufnahme finden. Und diese sich dann zu Recht diskriminiert fühlen.

Wir sind zuerst Menschen, welche die ganze Bandbreite abbilden. Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Kulturen und Glaubens, mit und ohne Behinderung. Ich bitte an dieser Stelle um Entschuldigung, wenn ich weitere Punkte vergessen habe aufzuführen. Und wir alle leben in diesem Land.

Viele liebe Grüße von Magdalena
Lebe jeden Tag.
Michi
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Re: Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne

Post 7 im Thema

Beitrag von Michi »

VanessaB hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 06:25 Was genau muss denn da geändert werden? Ich bin da vielleicht betriebsblind, aber mir fällt da kein "Fehler im System" auf ...
... außer, das wohl die meisten in unserer Gesellschaft diese drei Artikel noch nie gelesen haben, bzw. verstanden haben ... (private Meinung)

Ich persönlich fände statt einer permanenten Änderungsdiskussionen eine konsequentere Umsetzung hilfreicher ...

Alles Liebe
Vanessa
Liebe Vanessa, Liebe Mitdiskutierede,

ich stimme grundsätzlich der zitierten Aussage zu.

Doch wie man wohl schon in einer anderen Diskussion mitbekommen konnte, mangelt es sogar in unseren Kreisen nicht nur sehr vereinzelt an dem Bewusstsein, dass Grundrechte immer und überall gültig sind, und nicht etwa nur dann, wenn man sie für gut durchsetzbar hält.

Dazu kommt, dass das Grundgesetz in einer Zeit erstellt wurde, als religiöse Vorstellungen und Normen noch tiefer und breiter in dr Bevölkerung verwurzelt waren. Und darum ziehen sich die Feinde freier und selbstbestimmter Entfaltung auf dem Bereich der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität gerne daruf zurück, dass dies wohl nicht mit gemeint und eingeschlossen ist.

Deshalb halte ich es leider für dringend geboten, klar und unmissverständlich zu spezifizieren, dass die Grundrechte auch die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität mit einschließen. Und um gegen mögliche rückwärts gewandte Gruppierungen besser gewappnet zu sein, sollte das am besten dort erfolgen, wo es weniger leicht rückgängig gemacht werden kann, im Grundgesetz.

Wären wir alle aufgeklärte, friedvolle, tolerante Menschen, die ihren Mitmenschen nicht ins Leben pfuschen würden, dann bräuchten wir das selbstverständlich nicht. Dann bräuchten wir im Grunde nicht mal Gesetze. Aber so weit entwickelt sind die Menschen im Allgemeinen leider noch lange nicht.


Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Jaddy
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Re: Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne

Post 8 im Thema

Beitrag von Jaddy »

VanessaB hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 06:25
Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Also zum einen muss im Satz 2 das "Männer und Frauen" so ersetzt werden, dass alle Menschen geschlechtsunabhängig gleichberechtigt sind und der Staat sich um die Umsetzung und Durchsetzung zu kümmern hat. Aktuell hätten inter und nicht-binäre Menschen Schwierigkeiten, sich wegen systematischer Benachteiligung bzw Nichtbeachtung auf Satz 2 zu berufen. Das würde möglicherweise schnell pragmatisch und sinngemäss angewandt oder aber Satz 3 herangezogen, aber es steht eben nicht explizit da.

Dann hat Satz 3 noch das Wort Rasse drin. Das soll eh umformuliert werden. Die Diskussion ist etwas anspruchsvoll. Es geht darum, dass durch die aktuelle Version "Rasse" als tatsächlich vorhandenes Merkmal angenommen wird. So als ob es bei Menschen Rassen gäbe. Das ist aber naturwissenschaftlicher Blödsinn und die aus dieser Fehlannahme abgeleiteten Annahmen über Unterschiede zwischen Menschen verschiedener Ethnien ebenso. Das ist nun lange bekannt. Was tatsächlich existiert ist Rassismus, also die Ideologie. Und dementsprechend muss der Teil umformuliert werden.

Aber vor allem fehlt im ganzen Artikel 3 die geschlechtliche Identität (auch wenn ich das Wort Identität nicht mag...) und die sexuelle Orientierung. Also alles was LGBTNQIAA* betrifft. Trans-, homo-, bi- und andere Feindlichkeiten. Genau das ist der Hintergrund der Kampagne. Nachzulesen - einmal 5 Sekunden Google-Fu - unter http://artikel3.jetzt/ und noch mal etwas anders ausgedrückt auf https://www.dgti.org/
VanessaB hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 06:25Ich persönlich fände statt einer permanenten Änderungsdiskussionen eine konsequentere Umsetzung hilfreicher ...
Das eine schliesst das andere nicht aus, sondern folgt einander.
VanessaB
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Re: Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne

Post 9 im Thema

Beitrag von VanessaB »

Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für die Auseinandersetzung mit meinem Beitrag. Das war und ist für mich immer besonders wertvoll.
Und tatsächlich erkenne ich jetzt auch eher den Änderungsbedarf. Ob wirklich Identität fehlt, weiß ich nicht genau, das geschriebene Wort würde aber sicher für mehr Klarheit und damit zu einer weiteren gesellschaftlichen Veränderung sorgen.

Alles Liebe
Vanessa
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