Transition - Detransition: Urteil (engl)
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Anne-Mette
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Transition „ Detransition: Urteil (engl)

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

es geht um die Klage gegen eine Klinik wegen "falscher Behandlung" und um weitreichende Entscheidungen zum Urteilsvermögen Jugendlicher.
Der Klagepartei wurde Recht gegeben:

https://www.judiciary.uk/wp-content/upl ... iRDd_bxwn8

Ich habe die umfangreiche Schrift noch nicht vollständig durchlesen können.

Das scheint mir ein wichtiger Abschnitt zu sein (Zusammenfassung)

A child under 16 may only consent to the use of medication intended to suppress puberty where he or she is competent to understand the nature of the treatment. That includes an understanding of the immediate and long-term consequences of the treatment, the limited evidence available as to its efficacy or purpose, the fact that the vast majority of patients proceed to the use of cross-sex hormones, and its potential life changing consequences for a child. There will be enormous difficulties in a child under 16 understanding and weighing up this information and deciding whether to consent to the use of puberty blocking medication. It is highly unlikely that a child aged 13 or under would be competent to give consent to the administration of puberty blockers. It is doubtful that a child aged 14 or 15 could understand and weigh the long-term risks and consequences of the administration of puberty blockers. 152.In respect of young persons aged 16 and over, the legal position is that there is a presumption that they have the ability to consent to medical treatment. Given the long-term consequences of the clinical interventions at issue in this case, a nd given that the treatment is as yet innovative and experimental, we recognise that clinicians may well regard these as cases where the authorisation...
Ein Kind unter 16 Jahren darf der Verwendung von Medikamenten zur Unterdrückung der Pubertät nur zustimmen, wenn es befugt ist, die Art der Behandlung zu verstehen. Dazu gehören ein Verständnis der unmittelbaren und langfristigen Folgen der Behandlung, die begrenzten verfügbaren Beweise für ihre Wirksamkeit oder ihren Zweck, die Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Patienten geschlechtsübergreifende Hormone einsetzt, und ihre potenzielle Lebensveränderung Folgen für ein Kind. Ein Kind unter 16 Jahren wird enorme Schwierigkeiten haben, diese Informationen zu verstehen und abzuwägen und zu entscheiden, ob es der Verwendung von Medikamenten zur Blockierung der Pubertät zustimmt. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass ein Kind unter 13 Jahren befugt ist, der Verabreichung von Pubertätsblockern zuzustimmen. Es ist zweifelhaft, ob ein Kind im Alter von 14 oder 15 Jahren die langfristigen Risiken und Folgen der Verabreichung von Pubertätsblockern verstehen und abwägen kann. 152. In Bezug auf junge Menschen ab 16 Jahren besteht die Rechtslage darin, dass davon ausgegangen wird, dass sie die Möglichkeit haben, einer medizinischen Behandlung zuzustimmen. Angesichts der langfristigen Konsequenzen der in diesem Fall in Rede stehenden klinischen Interventionen und der Tatsache, dass die Behandlung noch innovativ und experimentell ist, erkennen wir an, dass Kliniker diese möglicherweise als Fälle betrachten, in denen die Genehmigung des Gerichts vorab eingeholt werden sollte


Gruß
Anne-Mette
Marlene K.
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Re: Transition „ Detransition: Urteil (engl)

Post 2 im Thema

Beitrag von Marlene K. »

Auch wenn es einige, die von Gender-Ideologie sprechen, wieder anders darstellen werden geht es bei dem Urteil nicht um die Sinnhaftigkeit von Pubertätsblockern vor dem 16. Lebensjahr.

Es geht darum, wer die Entscheidung zu einer solchen Behandlung treffen darf. Es geht also um die Frage, ob Ärzte, wie im Fall von Empfängnisverhütung in einem Präzedenzfall aus den 1980er Jahren, den Elternwillen von sich aus außer Acht lassen dürfen oder ob es dazu eines Gerichtsbeschlusses bedarf.

Im Falle von Pubertätshemmenden Medikamenten sieht hier das Gericht, anders als im Falle von Empfängnisverhütung, einen Gerichtsbeschluss für nötig an. Als Begründung führt das Gericht an, dass eine solche Behandlung noch nicht sicher genug beurteilt werden kann in Bezug auf Langzeitfolgen. Hierbei hat das Gericht nicht nur die Reversibilität, also die eventuell nicht vollkommene normale körperliche Fortsetzung der verzögerten Pubertät, sondern auch psychische und soziale Folgen durch das nicht erfolgte Erleben der Pubertät im entsprechenden Alter als Risikofaktoren benannt.

Die angeklagten Ärzte und Kliniken haben argumentiert, dass es eine Verletzung der Selbstbestimmung des Patienten auch im Kindesalter wäre, wenn ein Gericht die Sinnhaftigkeit einer solchen Behandlung, also das Bestehen einer trans Identität, feststellen müsse.

Das Gericht hat in der Urteilsbegründung ausdrücklich nicht die Sorgfalt der Behandelnden oder die fehlende Information kritisiert.

Es bleibt die Frage: Wer kann besser beurteilen, ob ein Mensch die Tragweite seiner Entscheidungen nachvollziehen kann. Ist das ein Team aus Psychiatern, Psychologen, Endokrinologen in einem mindestens sechsmonatigen Verfahren, wie es die Urteilsbegründung als gegeben sieht oder ein doch vermutlich darauf basierender Gerichtsbeschluss?

Wie gesagt, auch wenn einige dies anders sehen wollen, in diesem Urteil ging es zunächst einmal darum, ob die behandelnden Ärzte des klagenden Menschen die Urteilsfähigkeit von einem unter 16 Jahre alten Menschen als ausreichend annehmen durften oder nicht. Dies hat das Gericht in diesem Urteil verneint. Nicht mehr und nicht weniger ...wenn ich das Urteil richtig verstanden habe.

Ich habe es auch nur quergelesen...

Marlene
Marlene

Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon

Ich bin (nur) intolerant gegenüber der Intoleranz.
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