Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion? - # 9
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Anne-Mette
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Moin,
der Link zur Anhörung (2.11.) steht bereit:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a0 ... nhoerungen
Stellungnahmen: https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... 7-data.pdf
Aus dem Text:
Fazit
Wie gezeigt, würde eine rechtliche "Selbsterklärung von Geschlecht" der Diskriminierung von Frauen und Mädchen Tür und Tor öffnen und ihre Würde, Privatsphäre und Sicherheit aufs Spiel setzen. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung von CEDAW jedoch zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen und Mädchen vertraglich verpflichtet.
Zusammenfassung
Die von Bündnis 90/DieGrünen und FDP vorgeschlagenenEntwürfe eines "Selbstbestimmungsgesetzes" sowie die vorgeschlagenen Änderunge des Personenstandsgesetzesund des Passgesetzes würden die Menschenrechte von Frauen und Mädchen massiv einschränken. Daher sind die Gesetzentwürfe abzulehnen.Der Aufhebung des TSGs steht aus Sicht der Frauenrechtserklärung nichts entgegen
Gruß
Anne-Mette
der Link zur Anhörung (2.11.) steht bereit:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a0 ... nhoerungen
Stellungnahmen: https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... 7-data.pdf
Aus dem Text:
Fazit
Wie gezeigt, würde eine rechtliche "Selbsterklärung von Geschlecht" der Diskriminierung von Frauen und Mädchen Tür und Tor öffnen und ihre Würde, Privatsphäre und Sicherheit aufs Spiel setzen. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung von CEDAW jedoch zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen und Mädchen vertraglich verpflichtet.
Zusammenfassung
Die von Bündnis 90/DieGrünen und FDP vorgeschlagenenEntwürfe eines "Selbstbestimmungsgesetzes" sowie die vorgeschlagenen Änderunge des Personenstandsgesetzesund des Passgesetzes würden die Menschenrechte von Frauen und Mädchen massiv einschränken. Daher sind die Gesetzentwürfe abzulehnen.Der Aufhebung des TSGs steht aus Sicht der Frauenrechtserklärung nichts entgegen
Gruß
Anne-Mette
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Anne-Mette
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Hier kommt nun die offizielle Mitteilung aus dem Bundestag:
Anhörung über Vorlagen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung
Inneres und Heimat/Anhörung
Um mehrere Oppositionsvorlagen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung geht es geht es am Montag, dem 2. November 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der Veranstaltung, die um 12 Uhr beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.
Nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/20048) soll das aktuelle Transsexuellengesetz und der Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes abgeschafft und durch ein "Gesetz zur Selbstbestimmung über die Geschlechtsidentität" ersetzt werden. Wie die Fraktion ausführt, haben Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, in Deutschland die Möglichkeit, sich medizinisch und juristisch einer Transition zu unterziehen. Das juristische Änderungsverfahren werde durch das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz normiert, das zwei Optionen für Menschen vorsehe, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt: die Änderung des Namens sowie die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den Personenstand. Voraussetzung für die Änderung des Namens seien nach derzeitiger Rechtslage zwei Gutachten von Sachverständigen.
Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass es seit 2018 Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland möglich sei, über den Paragraf 45 b des Personenstandsgesetzes Vornamen und Geschlechtseintrag der eigenen Geschlechtsidentität entsprechend anzupassen. Laut Bundesregierung und Urteil des Bundesgerichtshof (XII ZB 383/19) sei die Anwendung dieses Paragrafen jedoch auf intergeschlechtliche Personen beschränkt.
"Auch intergeschlechtliche Menschen sind in ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung weiterhin eingeschränkt", heißt es ferner in der Vorlage. So fänden weiterhin genitalverändernde chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern statt, die "ein gravierender Eingriff in die Autonomie und körperliche Unversehrtheit" seien.
Mit dem Gesetzentwurf sollen solche Operationen wirksam verboten werden, "sofern sie nicht zur Abwendung einer Gefahr für das Leben oder einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit des Kindes dienen". Ferner sollen medizinische Leistungsansprüche bei Geschlechtsinkongruenz und Intergeschlechtlichkeit nach dem Willen der Fraktion im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankert werden. Das Passgesetz wollen die Abgeordneten so ändern, "dass künftig auch die Geschlechtsangabe ,X' möglich ist".
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt in ihrem Gesetzentwurf "zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes" (19/19755) aus, dass das Parlament mit der Änderung des Personenstandsgesetzes eine dritte Option beim Geschlechtseintrag ("divers") geschaffen habe, doch beanstandet worden sei, dass "die Entscheidung über den Geschlechtseintrag von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird". Zudem bleibe unklar, "ob das Gesetz transsexuelle, transgeschlechtliche und transidente Menschen ausschließt, die sich immer noch durch das unwürdige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz quälen müssen".
Des Weiteren verweisen die Abgeordneten darauf, dass in Deutschland an intergeschlechtlichen Kindern immer noch genitalverändernde Operationen vorgenommen würden, "die medizinisch nicht notwendig sind". Dem Entwurf zufolge soll das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt und im Personenstandsgesetz klargestellt werden, "dass alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können". Zudem soll das Selbstbestimmungsgesetz genitalverändernde chirurgische Eingriffe bei Kindern verbieten sowie unter anderem "einen Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen" statuieren.
Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen Entschädigungen an trans-und intergeschlechtliche Menschen gezahlt werden, an denen fremdbestimmte normangleichende Genitaloperationen durchgeführt wurden. In einem Antrag (19/17791) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem sollen nach ihrem Willen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit einem Gutachten zur Aufarbeitung menschenrechtswidriger medizinischer Eingriffe aufgrund des Transsexuellengesetzes beauftragt und die entsprechenden Patienten-Akten auch über die Aufbewahrungsfristen aufgehoben werden.
Anhörung über Vorlagen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung
Inneres und Heimat/Anhörung
Um mehrere Oppositionsvorlagen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung geht es geht es am Montag, dem 2. November 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der Veranstaltung, die um 12 Uhr beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.
Nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/20048) soll das aktuelle Transsexuellengesetz und der Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes abgeschafft und durch ein "Gesetz zur Selbstbestimmung über die Geschlechtsidentität" ersetzt werden. Wie die Fraktion ausführt, haben Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, in Deutschland die Möglichkeit, sich medizinisch und juristisch einer Transition zu unterziehen. Das juristische Änderungsverfahren werde durch das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz normiert, das zwei Optionen für Menschen vorsehe, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt: die Änderung des Namens sowie die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den Personenstand. Voraussetzung für die Änderung des Namens seien nach derzeitiger Rechtslage zwei Gutachten von Sachverständigen.
Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass es seit 2018 Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland möglich sei, über den Paragraf 45 b des Personenstandsgesetzes Vornamen und Geschlechtseintrag der eigenen Geschlechtsidentität entsprechend anzupassen. Laut Bundesregierung und Urteil des Bundesgerichtshof (XII ZB 383/19) sei die Anwendung dieses Paragrafen jedoch auf intergeschlechtliche Personen beschränkt.
"Auch intergeschlechtliche Menschen sind in ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung weiterhin eingeschränkt", heißt es ferner in der Vorlage. So fänden weiterhin genitalverändernde chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern statt, die "ein gravierender Eingriff in die Autonomie und körperliche Unversehrtheit" seien.
Mit dem Gesetzentwurf sollen solche Operationen wirksam verboten werden, "sofern sie nicht zur Abwendung einer Gefahr für das Leben oder einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit des Kindes dienen". Ferner sollen medizinische Leistungsansprüche bei Geschlechtsinkongruenz und Intergeschlechtlichkeit nach dem Willen der Fraktion im Fünften Buch Sozialgesetzbuch verankert werden. Das Passgesetz wollen die Abgeordneten so ändern, "dass künftig auch die Geschlechtsangabe ,X' möglich ist".
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt in ihrem Gesetzentwurf "zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes" (19/19755) aus, dass das Parlament mit der Änderung des Personenstandsgesetzes eine dritte Option beim Geschlechtseintrag ("divers") geschaffen habe, doch beanstandet worden sei, dass "die Entscheidung über den Geschlechtseintrag von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird". Zudem bleibe unklar, "ob das Gesetz transsexuelle, transgeschlechtliche und transidente Menschen ausschließt, die sich immer noch durch das unwürdige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz quälen müssen".
Des Weiteren verweisen die Abgeordneten darauf, dass in Deutschland an intergeschlechtlichen Kindern immer noch genitalverändernde Operationen vorgenommen würden, "die medizinisch nicht notwendig sind". Dem Entwurf zufolge soll das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt und im Personenstandsgesetz klargestellt werden, "dass alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können". Zudem soll das Selbstbestimmungsgesetz genitalverändernde chirurgische Eingriffe bei Kindern verbieten sowie unter anderem "einen Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen" statuieren.
Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen Entschädigungen an trans-und intergeschlechtliche Menschen gezahlt werden, an denen fremdbestimmte normangleichende Genitaloperationen durchgeführt wurden. In einem Antrag (19/17791) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem sollen nach ihrem Willen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit einem Gutachten zur Aufarbeitung menschenrechtswidriger medizinischer Eingriffe aufgrund des Transsexuellengesetzes beauftragt und die entsprechenden Patienten-Akten auch über die Aufbewahrungsfristen aufgehoben werden.
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Jaddy
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Geht schon falsch los in dem PDF:Anne-Mette hat geschrieben: Di 27. Okt 2020, 17:03 Stellungnahmen: https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... 7-data.pdf
Eigentlich seit Bestehen des TSG, spätestens mit der Abschaffung von Zwangssterilisation, etc. zur Personenstandsänderung ist in D das rechtliche Geschlecht eben nicht mehr an körperliche Eigenschaften gebunden, sondern "nur noch" an zwei psychologische Gutachten, die "stabil, seit mindestens 3 Jahren, kann sich nicht vorstellen, ins Zuweisungsgeschlecht zurückzukehren" bescheinigen.Damit würde die Kategorie "Geschlecht", die auf den biologischen und körperlichen Merkmalen von Menschen basiert, für das deutsche Rechtssystem abgeschafft.
Dahinter will diese Organisation zurück. Oder um es genau zu nehmen: Nach ihrer Ansicht gibt es keine trans Personen (und wohl auch keine inter Menschen). Und beruft sich auf eine "Frauenrechtskonvention", die allerdings nur den Charakter einer Petition oder Manifest hat, also von keinem nationalen oder international irgendwie relevanten Gremium verabschiedet wurde.
Ein könnte also auch sagen: Sie lesen eine Verlautbarung von TERF e.V. mit Verweis auf die eigene Vereinssatzung.
Naja, und der Rest folgt eben logisch aus der fehlerhaften Voraussetzung.
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Marielle
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Namd zusammen,
'Geschlechtsbedingte Rechte' würden sich von 'hautfarbebedingten Rechten' und 'religionsbedingten Rechten' objektiv nicht unterscheiden. Nur darf es solche Rechte bekanntermaßen nicht geben, wenn man die Menschenrechte ernst nimmt. Es wäre so leicht, diesen partikularinteressierten Kurzschluss aufzudecken und anzuprangern, wenn sich nicht -leider genau an der gleichen Stelle- die trans* Katze immer wieder selbst in den Schwanz beissen würde. Fast wie Schrödingers Katze -zugleich tot und lebendig- fordert sie, das eine haben zu müssen und das gleiche nicht haben zu müssen.
Das Problem ist und bleibt die Behauptung / Erwartung / Forderung, dass Geschlecht eine überindividuelle Wirkung haben müsse; hüben wie drüben. Wer Menschenrechte will, darf aber nicht Frauenrechte fordern. Wer Menschenrechte will, muss gegen die überindividuelle Wirksamkeit von Kategorien streiten, statt sie zu reproduzieren.
Habt es gut
Marielle
Genau so ist es; einschliesslich der Umdeutung des Zieles der CEDAW-Konvention, nämlich der "Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" zu "den geschlechtsbedingten Rechten der Frau". Es zeigt sich die hässliche Fratze des Kampfes um Privilegien und Möglichkeiten, um die es dem privilegiertesten Teil dieser Gruppierung geht.Ein könnte also auch sagen: Sie lesen eine Verlautbarung von TERF e.V. mit Verweis auf die eigene Vereinssatzung.
Naja, und der Rest folgt eben logisch aus der fehlerhaften Voraussetzung.
'Geschlechtsbedingte Rechte' würden sich von 'hautfarbebedingten Rechten' und 'religionsbedingten Rechten' objektiv nicht unterscheiden. Nur darf es solche Rechte bekanntermaßen nicht geben, wenn man die Menschenrechte ernst nimmt. Es wäre so leicht, diesen partikularinteressierten Kurzschluss aufzudecken und anzuprangern, wenn sich nicht -leider genau an der gleichen Stelle- die trans* Katze immer wieder selbst in den Schwanz beissen würde. Fast wie Schrödingers Katze -zugleich tot und lebendig- fordert sie, das eine haben zu müssen und das gleiche nicht haben zu müssen.
Das Problem ist und bleibt die Behauptung / Erwartung / Forderung, dass Geschlecht eine überindividuelle Wirkung haben müsse; hüben wie drüben. Wer Menschenrechte will, darf aber nicht Frauenrechte fordern. Wer Menschenrechte will, muss gegen die überindividuelle Wirksamkeit von Kategorien streiten, statt sie zu reproduzieren.
Habt es gut
Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
For the rising of the women, means the rising of the race
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Lavendellöwin
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Ja und nein..Marielle hat geschrieben: Di 27. Okt 2020, 23:19 Wer Menschenrechte will, muss gegen die überindividuelle Wirksamkeit von Kategorien streiten, statt sie zu reproduzieren.
mir ist es zum Beipiel wichtig um mich zu verlieben, das ich die Wärme, die Aura einer Person ansprechend finde
und ich würde mich sehr dagegen wehren, wenn mir jemand sagen würde du musst mich aber daten obwohl
ich die Person kalt finde.
Von daher verstehe ich durchaus den Aspekt wenn eine Person AFAB ist und Lesbe sagt ich möchte keine AMAB
Lesbe daten..das ist ein persönliches Empfinden, das sie benennen darf.
Und ich finde es dann auch richtig wenn sich eine Person dann doch aufdrängt zu sagen, das ist ein Übergriff.
Passiert ein Übergriff wirst du kritisch und so gibt es eine Frontenverhärtung eines führt zum anderen.
Kampfparolen, dann gibt es irgendwelche Marches und Feindbilder.
Und das obwohl alle nur so sein wollen, wie sie sind...und ist das nicht okay?
Vielleicht müsste man sich nur mal völlig unaufgeregt unterhalten..
Alles Liebe Marie
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
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Anne-Mette
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Moin,
es sind etliche Stellungnahmen dazugekommen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a0 ... =mod541724
Dr. Korte ist auch wieder dabei...
Gruß
Anne-Mette
es sind etliche Stellungnahmen dazugekommen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a0 ... =mod541724
Dr. Korte ist auch wieder dabei...
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Jaddy
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Also Korte und die Wiederholung der fiktionalen Bedrohung bei der Psychologin lassen wir mal weg, aber der facepalm der Woche geht an den Jura-Prof.Dr. aus Kiel, der auf "eine Vielzahl von Normen, die anhand des weiblichen oder männlichen Geschlechts geschlechterdifferenzierende Zuordnungen sowie Rechte- und Pflichtenzuweisungen vornehmen" abhebt und für die Unterscheidung das Personenstandsregister heranzieht. , "Dauerhaft, verlässlich und objektivierbar beurkundet". Zu dem Lacher kommen wir später...
Okay. Und welche geschlechterdifferenzierten Dinge wären das? Fußnote 15: Gleichstellung, Mutterschutz, Arbeitsschutz.
Es ist ihm wohl noch nicht aufgefallen, dass im Falle von trans Personen der Personenstandseintrag nicht unbedingt zielführend ist. Zeugende Frauen, gebärende Männer, Diskriminierung von trans Personen, die auch mit "objektivierbar beurkundetem" Personenstandseintrag aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden, usw.
Den von ihm zitierten Autorinnen (ja, drei Frauen) Dr. Nina Althoff, Greta Schabram, Dr. Petra Follmar-Otto in ihrem Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht. Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt"(PDF) hingegen schon:
Da steht also schon seit 2017, dass das, was er rechtlich bedenklich findet, sich durch entsprechende Folgeregelungen erstens mühelos und zweitens modern und an die Realität angepasst regeln lässt. Das ist also ein How to shoot yourself in the foot auf jura.
Der Stand der Wissenschaft ist eben, dass die persönliche Zuordnung oder auch nicht-Zuordnung zu den aktuell angebotenen Geschlechterrollen, auch manifestiert in einem der vier Personenstandseinträge, nicht dauerhaft, verlässlich, objektivierbar ist.
Der Personenstandseintrag als Basis für Rechte und Pflichten muss deshalb in den einzelnen Regelungen durch die eigentlich gemeinten Schutzmerkmale ersetzt werden: Wer ein Kind austrägt oder geboren hat, braucht bestimmte Schutz- und Hilfsmaßnahmen, egal ob im Standesamt m, w, d oder nix eingetragen ist. Arbeitsschutz an die körperlichen Bedürfnisse anpassen. Usw.
Dass er BVerfG 2011 zitiert, das Jahr in dem Zwangssterilisation nach TSG abgeschafft wurde, 2 Jahre vor dem ersten echten Bruch mit binären Einträgen, etc. finde ich schon ziemlich perfide und fast schon absichtlich irreführend. Oktober 2017 hat das BVerfG nämlich klargestellt, dass der Staat prinzipiell den Personenstand auch abschaffen könnte.
Weil eben, s.o., das Geschlecht im sozialen Alltag keine Rolle mehr spielen sollte, bzw im Recht nicht mehr spielen darf.
Wenn das gegeben ist, entfällt auch das (immer noch) fiktive Missbrauchs- und Bedrohungsszenario durch "mal eben aus Jux oder bösem Willen geänderten Personenstandseinträgen.
Okay. Und welche geschlechterdifferenzierten Dinge wären das? Fußnote 15: Gleichstellung, Mutterschutz, Arbeitsschutz.
Es ist ihm wohl noch nicht aufgefallen, dass im Falle von trans Personen der Personenstandseintrag nicht unbedingt zielführend ist. Zeugende Frauen, gebärende Männer, Diskriminierung von trans Personen, die auch mit "objektivierbar beurkundetem" Personenstandseintrag aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden, usw.
Den von ihm zitierten Autorinnen (ja, drei Frauen) Dr. Nina Althoff, Greta Schabram, Dr. Petra Follmar-Otto in ihrem Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht. Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt"(PDF) hingegen schon:
Unionsrechtlich ist hingegen in zentralen Bereichen, wie dem Beschäftigungssektor, umfassen-der Schutz vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts vorgegeben. Davon sind auch inter- und transgeschlechtliche Menschen umfasst. So hat der EuGH die Diskriminierung wegen einer "Geschlechtsumwandlung" als Geschlechterdiskriminierung gewertet mit der Begründung, dass die betreffende Richtlinie zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Grundsatz auf eine Gesellschaft abziele, in der das Geschlecht im sozialen Alltag keine Rolle mehr spielt
Deshalb kamen sie auch 2017 bereits zu folgende Zielsetzungen(S.95):So kann es zu Anwendungsfragen der mutterschutzrechtlichen Vorschriften auf inter- und transgeschlechtliche Personen kommen, die schwanger sind, gebären oder stillen. Während für Personen ohne einen Geschlechtseintrag eine direkte oder mindestens analoge Anwen-dung im Ergebnis unstreitig sein dürfte, kann sich dies für eine transgeschlechtliche Person mit einem männlichen Geschlechtseintrag in der Praxis problematischer gestalten.
[...] Eine Behand-lung entsprechend dem Selbstverständnis der betroffenen Person ist rechtlich nicht sicherge-stellt, vielmehr wird hier alleine auf den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag abgestellt.
Und die deklinieren sie dann auch im Teil 3 ausführlich durch.Vor diesem Hintergrund soll das Mantelgesetz dazu dienen, dass
- ein selbstbestimmter Personenstandseintrag zum Geschlecht basierend auf Selbstauskunft unabhängig von weiteren Nachweisen für alle Altersgruppen gewährleistet wird. Auf einen Geschlechtseintrag direkt nach Geburt wird entsprechend verzichtet
- Geschlechtervielfalt im Personenstand unter anderem durch Möglichkeiten einer dritten Geschlechtsoption und eines langfristigen Verzichts auf einen Geschlechtseintrag anerkannt wird;
- Verfahren zur Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und des Vor-namens vereinfacht werden und auf der Basis der Selbstbestimmung erfolgen
- Folgefragen im Personenstandsrecht und in verwandten Rechtsgebieten geregelt sind
- Kernregelungen des Familienrechts in Bezug auf Abstammung und rechtlich geschützte Beziehungen geschlechterinklusiv gestaltet sind
- der Kreis der Begünstigten mutterschutzrechtlicher Regelungen unabhängig vom Geschlechtseintrag klargestellt wird
- die körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Säuglinge und Kleinkinder vor Eingriffen an den Genitalien und Keimdrüsen ohne zwingende medizini-sche Notwendigkeit geschützt werden
- Diskriminierungsschutz und Gleichstellung für inter- und transgeschlechtliche Menschen verbessert werden
- die Bedarfe von inter- und transgeschlechtlichen Menschen im Rahmen von Durchsuchun-gen und Unterbringungen gemäß dem Strafvollzugs- oder Bundespolizeigesetz berücksich-tigt werden
- auf geschlechtsbezogene Angaben im Rahmen der Rentenversicherungsnummer verzichtet wird
- Beratungsansprüche für Eltern, Kinder und Jugendliche zu Fragen des Geschlechtervielfalts-gesetzes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden
- der Geschlechtervielfalt im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Rechnung getragen wird.
Da steht also schon seit 2017, dass das, was er rechtlich bedenklich findet, sich durch entsprechende Folgeregelungen erstens mühelos und zweitens modern und an die Realität angepasst regeln lässt. Das ist also ein How to shoot yourself in the foot auf jura.
Der Stand der Wissenschaft ist eben, dass die persönliche Zuordnung oder auch nicht-Zuordnung zu den aktuell angebotenen Geschlechterrollen, auch manifestiert in einem der vier Personenstandseinträge, nicht dauerhaft, verlässlich, objektivierbar ist.
Der Personenstandseintrag als Basis für Rechte und Pflichten muss deshalb in den einzelnen Regelungen durch die eigentlich gemeinten Schutzmerkmale ersetzt werden: Wer ein Kind austrägt oder geboren hat, braucht bestimmte Schutz- und Hilfsmaßnahmen, egal ob im Standesamt m, w, d oder nix eingetragen ist. Arbeitsschutz an die körperlichen Bedürfnisse anpassen. Usw.
Dass er BVerfG 2011 zitiert, das Jahr in dem Zwangssterilisation nach TSG abgeschafft wurde, 2 Jahre vor dem ersten echten Bruch mit binären Einträgen, etc. finde ich schon ziemlich perfide und fast schon absichtlich irreführend. Oktober 2017 hat das BVerfG nämlich klargestellt, dass der Staat prinzipiell den Personenstand auch abschaffen könnte.
Weil eben, s.o., das Geschlecht im sozialen Alltag keine Rolle mehr spielen sollte, bzw im Recht nicht mehr spielen darf.
Wenn das gegeben ist, entfällt auch das (immer noch) fiktive Missbrauchs- und Bedrohungsszenario durch "mal eben aus Jux oder bösem Willen geänderten Personenstandseinträgen.
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Michi
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Hallo Jaddy,
ich möchte dir mal ganz ausdrücklich dafür danken, dass du dich immer so durch die ganzen Dokumente arbeitest, und diese so gut und relativ unaufgeregt zusammenfasst. Mir geht's in letzter Zeit nicht so gut und dementsprechend fehlt oft die Energie und Konzentration dafür. Um so mehr freue ich mich dann über deine Beiträge dazu.
Liebe Grüße
Michi
ich möchte dir mal ganz ausdrücklich dafür danken, dass du dich immer so durch die ganzen Dokumente arbeitest, und diese so gut und relativ unaufgeregt zusammenfasst. Mir geht's in letzter Zeit nicht so gut und dementsprechend fehlt oft die Energie und Konzentration dafür. Um so mehr freue ich mich dann über deine Beiträge dazu.
Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Svetlana L
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Die taz ruft Feminist_innen und trans* Frauen zur Vereinigung auf: "Vereinigt euch!"
In dem Artikel werden die Debatten, wer sich Frau nennen darf und was Weiblichkeit bedeutet, beleuchtet. Fazit: "...sich nicht nur für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern einzusetzen, sonde-rn trans* Frauen als das wahrzunehmen, was sie sind: Frauen, und zwar gleich an Würde und Rechten wie alle Frauen."
In dem Artikel werden die Debatten, wer sich Frau nennen darf und was Weiblichkeit bedeutet, beleuchtet. Fazit: "...sich nicht nur für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern einzusetzen, sonde-rn trans* Frauen als das wahrzunehmen, was sie sind: Frauen, und zwar gleich an Würde und Rechten wie alle Frauen."
Hawadehre
Svetlana
As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
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Anne-Mette
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Moin,
inzwischen wurde über den Antrag von Frau Engelke abgestimmt.
Hier gibt es weitere Informationen dazu: https://www.evaengelken.de/meine-bdk-re ... seren-weg/
Gruß
Anne-Mette
inzwischen wurde über den Antrag von Frau Engelke abgestimmt.
Hier gibt es weitere Informationen dazu: https://www.evaengelken.de/meine-bdk-re ... seren-weg/
Gruß
Anne-Mette
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Laila-Sarah
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
13% TERFs also
The trick is to keep breathing
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Anne-Mette
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Diese nochmalige Bezeichnung auf diese Art macht die Auseinandersetzung nicht besser.
Es wäre sinnvorller, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen, denke ich.
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Laila-Sarah
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Es ist aber gängige Praxis bei Statistiken Ergebnisgruppen mit Namen zu Etikettieren. Außerdem sind diese Leute weder naiv noch dumm, noch unwissend sondern diskriminieren Menschen aus Überzeugung. Da überlasse ich die Auseinandersetzung mit Argumenten den Experten und wünsche gutes GelingenAnne-Mette hat geschrieben: So 22. Nov 2020, 17:35 Diese nochmalige Bezeichnung auf diese Art macht die Auseinandersetzung nicht besser.
Es wäre sinnvorller, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen, denke ich.
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Anne-Mette
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Da habe ich eine andere Meinung:Laila-Sarah hat geschrieben: So 22. Nov 2020, 17:54 Da überlasse ich die Auseinandersetzung mit Argumenten den Experten und wünsche gutes Gelingen
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Michi
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Re: Ist das transphob oder ein Beitrag zur Diskussion?
Hm. Welche Argumente hat sie denn?Anne-Mette hat geschrieben: So 22. Nov 2020, 17:35 Diese nochmalige Bezeichnung auf diese Art macht die Auseinandersetzung nicht besser.
Es wäre sinnvorller, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen, denke ich.
Auch wenn sie sich bemüht, ihre An- und Absichten zu verschleiern:
Sie malt ein bedrohliches Bild von Menschen, die völlig nach Belieben zum Standesamt rennen und ihr Geschlecht wie ihre Unterhose wechseln!
Sie setzt trans und nonbinäre Menschen mit Kernenergie gleich .. sagt damit also nicht weniger über uns, als dass wir ihrer Meinung nach den Lebensraum der Menschheit quasi verstrahlen würden!
Und sie bildet sich tatsächlich ein, dass sie allein auf Grund ihrer Gebärfähigkeit dazu befähigt sei, darüber zu befinden, was das Beste für ihre Kinder ist, und damit auch für andere Menschen!
Wie bitte soll man sich mit solchen menschverachtenden Aussagen anders auseinander setzen, als sie als das zu benennen, was sie sind?
Das wäre ja grad so, als ob sich ein Schwein vom Schlächter erklären lässt, was das Beste für Schweine ist.
Liebe Grüße
Michi
PS: Sorry, wenn mir bei solchen Leuten nur noch intellektuelle Grobheiten einfallen.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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