Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung
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Anne-Mette
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Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

und so erscheint es dann als "Mitteilung des Bundestages".
Die Anhörung werden einige sicherlich per Livestream erlebt haben.
Besonders peinlich fand ich die Storch.

Nun gut - wie sagte schon ein früherer Lehrer: "Jeder blamiert sich so gut er kann".

Gruß
Anne-Mette

Gesetzgeberische Vorstöße zur Ausweitung der sexuellen Selbstbestimmung haben - bei einigen kritischen Anmerkungen - überwiegend die Zustimmung zumindest der juristischen Experten gefunden. Dies ergab eine Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter der Sitzungsleitung des stellvertretenden Vorsitzenden von Jochen Haug (AfD). Die Sachverständigen bewerteten zwei Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion (19/20048) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19755) sowie einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/17791).

Die Rechtsanwältin Laura Adamietz bescheinigte beiden Gesetzentwürfen, in angemessener, nur in Details abweichender Weise eine diskriminierende Rechtssituation im Personenstandsrecht zu lösen. Sie sorgten für die nötige fachliche Beratung und führten zeitnah zum Übergang vom veralteten Verfahren im Gesundheitssystem zur Regelversorgung. Sie setzte sich - bezogen auf den Antrag - für eine ausführliche Erhebung des Ausmaßes an Zwangssterilisationen und erzwungenen Angleichungsmaßnahmen sowie Zwangsscheidungen ein.

Florian Becker (Universität Kiel) wies darauf hin, dass beliebige und nicht auf einen ernsthaften Wunsch zurückzuführende Personenstandswechsel verhindert werden müssten, ohne jedoch bei der hierfür erforderlichen Normierung der konkreten Voraussetzungen für eine Anpassung des Geschlechtseintrags die Grundrechtsverwirklichung auf sexuelle Selbstbestimmung unzumutbar einzuschränken. Eine Absicherung der Ernsthaftigkeit könne etwa durch das Erfordernis eines medizinisch-psychiatrischen Gutachtens, den Nachweis über die Durchführung einer Pflichtberatung oder durch Wartefristen erfolgen.

Für Alexander Korte (Klinikum der Universität München) schien es nicht ausgeschlossen, dass durch eine ausschließliche Selbstdefinition der eigenen Geschlechtszugehörigkeit einer problematischen Beliebigkeit in der offiziellen geschlechtlichen Zuordnung, mit dann auch verwirrenden gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen, der Weg geebnet werde. So werde die gleichstellungspolitische Perspektive total vernachlässigt. Zudem würden Frauen- und Mädchenrechte nicht berücksichtigt.

Kalle Hümpfner (Bundesverband Trans*) strich heraus, dass es um Grundrechte der Betroffenen gehe, die aktuell nicht ausreichend geschützt seien. Es bestehe gesetzlicher Nachbesserungsbedarf. Bei den beiden Gesetzentwürfen und dem Antrag handele es sich um wegweisende Vorschläge, die zentrale Forderungen des Verbandes aufgriffen. Dazu zählten der selbstbestimmte Geschlechtseintrag, Reformen im Abstammungsrecht, die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und die Entschädigung für Zwangssterilisationen.

Ulrike Lembke (Humboldt Universität zu Berlin) machte mit Blick auf die Verfassung gesetzgeberischen Regelungsbedarf aus. Sie erwähnte die Klarstellung, dass nicht liebgewordene Vorstellungen von angeblich biologisch verifizierbarer Binarität geschützt würden, sondern diejenigen, die bei der Etablierung solcher Geschlechtsordnung marginalisiert, strukturell benachteiligt, ausgegrenzt und gewaltsam unterworfen würden. Das bedinge einige gesetzliche Konkretisierungen des Rechts auf diskriminierungsfreie Anerkennung von Geschlechtsidentitäten und entsprechende Folgeregelungen.

Anna Katharina Mangold (Europa-Universität Flensburg) hob hervor, beide Gesetzentwürfe nähmen die Autonomie der Einzelnen in der Frage der Geschlechtszugehörigkeit ernst und verwirklichten damit eine liberale Geschlechterordnung, wie sie das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten eingefordert habe. Es sei aus verfassungsrechtlicher Perspektive in hohem Maße begrüßenswert, dass zwei Gesetzentwürfe vorlägen, die die rechtliche Geschlechtszuordnung ausgehend von der individuellen Selbstbestimmung gestalten wollten - und zwar unabhängig von einer medizinischen Qualifikation, die der rechtlichen Einordnung nachrangig sei.
Jaddy
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Re: Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung

Post 2 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Zur Umsetzung: Beide Entwürfe werden weiterhin im Innenausschuss beraten. Das war ja eine Anhörung, um externe Fachkompetenz einzuholen. Die MdB im Ausschuss beschäftigen sich ja auch mit anderen Themen zu "Inneres, Bau und Heimat"...

Mit etwas Glück kommen einer oder beide irgendwann mit einer Beschlussempfehlung der Fraktionen auf den Plenarkalender, d.h. zur zweiten (und vermutlich gleich danach dritten) Lesung plus Abstimmung in den Bundestag. Das dürfte ein Randtermin sein, zu dem nur wenige MdB anwesend sind. Es werden ggf die bekannten Statements am Redepult abgegeben, vielleicht auch nur schriftlich zu Protokoll gegeben. Eine große Debatte ist nicht zu erwarten. Bei solchen Nebenthemen wird meist nur eine kurze Redezeit vereinbart, um Sitzungszeit für Themen mit breiterem öffentlichen Interesse zu sparen.

Und bei der Abstimmung geht das dann mit CxU-Mehrheit in die Rundablage, sorry. Zum einen wegen not invented here ("kommt nicht von uns: abgelehnt"), zum anderen weil viel zu liberal. Mein Lieblingsfeind bei denen, Marc Henrichmann, will immer noch einen "objektiven, beweisbaren Registereintrag". Deshalb auch der Prof.Becker aus Kiel als CxU Argumentelieferant in der Anhörung.

Die SPD wird hier keinen Koalitionskonflikt riskieren. So viel Druck kriegen "wir" niemals in das Thema rein, dass sie sich darüber Gedanken machen würden. Maximales Zugeständnis wäre Enthaltung. Und das reicht nicht für eine Mehrheit, selbst wenn von Linke bis FDP alle dafür wären. Die Fasch* lassen wir mal weg, da sagt die Störchin die Richtung der Fraktion an. Wir können ausserdem davon ausgehen, dass das Thema den meisten MdB zu exotisch ist, um sich dafür aus der Fraktionsdisziplin abzukoppelt (wie bei Eheöffnung, Abtreibung, Sterbehilfe).

Also mit den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen wird das nix. Einzige Möglichkeit: Bei der nächsten BT-Wahl alle wählen gehen, auch wenn's nicht für sich selbst ist, dann vielleicht für viele andere hier, und zwar eine der beiden Parteien, die wenigstens ein wenig eigenen Drive hat, das umzusetzen _und_ auch in den BT kommt.

Worst case ist allerdings was anderes: Eine CxU-geführte Regierung bringt doch noch einen marginal verbesserten Entwurf ein, der aber immer noch Gatekeeping, medizinisch-psychologische Pseudo-Geschlechtsfeststellung und dergleichen enthalten wird - wie gesagt: "beweisbarer Geschlechtseintrag"... - und zieht den auch durch den Bundestag. SPD würde, siehe oben, dafür keinen Streit riskieren, sondern irgendwie argumentieren, naja das sei ja der aktuell machbare Kompromiss[1].

Dann wäre das Thema erst mal für Jahre vom Tisch, bis über Gerichte und Gutachten und so weiter genügend Material für einen neuen Anlauf zu echter Selbstbestimmung beisammen wäre.

Es könnte aber sein, dass für diesen worst case die Zeit nicht reichen wird. Ab März ist Wahlkampf.

Das soll jetzt keine Schwarzmalerei sein, nur realistische Einschätzung. Ich finde es grundsätzlich toll, dass diese Entwürfe ins System gespeist wurden. Sie halten das Thema am köcheln, schaffen Aufmerksamkeit, holen aktuelle fachliche Statements ein. Eine Menge Material für künftige Diskussionen und auch Eckpunkte, an denen nicht einfach vorbei diskutiert werden kann.

Lembke und Mangold waren super in ihren Statements. Ich hab ihnen hier Szenenapplaus geklatscht bei einigen Sätzen! Habt ihr das alles mitbekommen? Geschlecht im Personenstand bezieht sich auf das Zugehörigkeitsgefühl zu den sozialen Rollen. Mehrfache Aussage des BVerfG! Es ist nicht beweisbar und kann sich über die Lebenszeit auch mehrfach ändern. Der Eintrag hat nichts mit medizinischen Maßnahmen zu tun und kann folgenlos revidiert werden. Könnte sogar abgeschafft werden (BVerfG). Und dass Rechte und Pflichten, Minderheitenschutz inkl Frauenrechte und Schutzräume an sinnvollere Kriterien als einen solchen Registereintrag geknüpft werden müssen. Grossartig!

Auch Kalle Hümpfner mit der Schilderung der Realitäten. Den irriwtzigen Kosten, den invasiven Fragen. Die minimalen Detransitionszahlen - von denen viele durch den Nichtakzeptanzdruck der Umgebung zustande kommen, usw.

Und Korte hat sich komplett desavouiert und Becker sich wieder mehrfach in den Fuss geschossen, ohne es zu merken. Sehr gut.

Also: Der ganze Entwurfsprozess ist ganz normaler politischer Aktivismus. Vielen Dank an Sven Lehmann, Jens Brandenburg, Doris Achelwilm und ihre Mitstreitys, dass sie sich sehr regelmässig dafür einsetzen.

Aber es sind noch etliche Kilometer von Marathon nach Athen.

---
[1] Bei SPD Enthaltung und FDP bis Linke dagegen käme es darauf an, wie die Fasch* abstimmen, ob stumpf dagegen wg "Gendergaga" oder taktisch mit der CxU, um das Thema aus dem Fokus zu nehmen...
Anne-Mette
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Re: Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung

Post 3 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

Daraus Bundesregierung plant eigene Gesetzesvorlage
ist wohl erst einmal nichts geworden(?) Auch auf der "-§45-Seite" ist seit der Meldung nichts unter AKTUELLES hinzugekommen.

Gruß
Anne-Mette
Anne-Mette
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Re: Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung

Post 4 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Jaddy hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 12:34"wir"
Oft stelle ich mir die Frage: Wer sind "wir" und wo sind "wir" ? - verbunden mit der Frage, wer überhaupt für sich Anspruch auf ein Selbstbestimmungsgesetz erhebt.
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Re: Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung

Post 5 im Thema

Beitrag von Lara78 »

Artikel aus dem DÄ zu dieser Anhörung.

https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode ... 68&s=Trans
Kontroverse zur Ausweitung der sexuellen Selbstbestimmung zwischen Ärzten und Juristen


Berlin — Gesetzgeberische Vorstöße zur Ausweitung der sexuellen Selbstbestimmung ha-­ben vorgestern bei einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages überwiegend die Zustimmung zumindest der juristischen Experten gefun-­den.

Der -­einzig geladene ärztliche Experte Alexander Korte, Ludwigs-Maximilian-Universität (LMU) München, sah hingegen die Einführung eines Selbst-­bestimmungsgesetzes und die Aufhebung des Transsexuellengesetzes, wie es zwei Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion und der Grünen im Bundestag vorsehen, kritisch.
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Re: Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung

Post 6 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Lara78 hat geschrieben: Di 10. Nov 2020, 20:20 Artikel aus dem DÄ zu dieser Anhörung.
Kontroverse zur Ausweitung der sexuellen Selbstbestimmung zwischen Ärzten und Juristen
"Kontroverse"? Nope. Weitgehende Übereinstimmung der Juristys. Zu einem rein juristischen Thema.

Das Selbstbestimmungsgesetz hat null Bezug zu medizinischen Massnahmen. Statt Korte hätte da auch 1 Volkswirtschaftlx oder 1 Fleischfachverkäufx sitzen können.

Mal auf den Punkt gebracht: Mit Abschaffung des Gutachtenzwangs würde med. Psychotherapeutx etwas Geld entgehen. Geschätzte 2000 Fälle pro Jahr, je zwei mal 800€, oder? Macht 3,2 Mio€. _Das_ ist die Motivation. OK, wohl nicht bei Korte. Der ist einfach nur ein arroganter, selbstherrlicher Knilch, der völlig empathielos zu wissen meint, was für andere richtig ist (und dass es sowieso viel weniger trans Menschen gibt als das selbst von sich meinen). Ein nützlicher Papagei für die Fasch*, die ihn ja auch jedes Mal zu dem Thema laden.
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Re: Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung

Post 7 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Warum hört das Ministerium in solch einer Anhörung sich nicht die Betroffenen an?
LG Jasmine
Svetlana L
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Re: Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung

Post 8 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Jaddy hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 12:34 Ich finde es grundsätzlich toll, dass diese Entwürfe ins System gespeist wurden. Sie halten das Thema am köcheln, schaffen Aufmerksamkeit, holen aktuelle fachliche Statements ein. Eine Menge Material für künftige Diskussionen und auch Eckpunkte, an denen nicht einfach vorbei diskutiert werden kann.
Ja, ich finde es auch wichtig, dass zumindest Grüne und Linke (manchmal auch die FDP) das Thema immer wieder hochholen und, wie du schreibst, am Köcheln halten. Aber reicht das auch aus? Wie wir alle wissen gab es bereits in der letzten Legislaturperiode die Interministerielle Arbeitsgruppe, die jede Menge - ohne Zweifel wichtiges - Material erzeugt hat. Was ist daraus geworden? Ich habe das Gefühl, dass mit jedem Anlauf quasi wieder bei Null angefangen wird. Und ich habe die Befürchtung, dass mit der zu Ende gehenden Legislaturperiode auch wieder alles in der Schublade verschwindet (Stichwort Diskontinuitätsprinzip). Damit würde das TSG dann in die vierte Legislaturperiode gehen, wo wir noch nicht wissen, wie dann die Mehrheiten aussehen. Im schlimmsten Falle hat sich das Thema dann von selbst erledigt, weil rechts der Mitte niemand an einer Änderung interessiert ist.
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
Jaddy
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Re: Bundestag: Mehr sexuelle Selbstbestimmung | Inneres und Heimat/Anhörung

Post 9 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Jasmine hat geschrieben: Mi 11. Nov 2020, 04:48Warum hört das Ministerium in solch einer Anhörung sich nicht die Betroffenen an?
Diese Anhörung war nicht vom BMI, sondern aus dem Innenausschuss, der vom Bundestag beschickt wird, also durch gewählte Abgeordnete. In den Ausschüssen sind alle Fraktionen vertreten, die dann für die Anhörungen ihnen genehme Expertys zweck gemeinsamer Meinungs- und Kompromissbildung einladen.

Das müssen nicht die besten und sinnvollsten sein, weil schon nach Kompatibilität mit den politischen Zielen und Ansichten der einladenden Fraktion geguckt wird. Unter anderem aus diesem Grund ist Sichtbarkeit durch und Erinnerungswert bei den richtigen Politikys sinnvoll. Also das, was Lobbyarbeit genannt wird...

Korte wird, wie gesagt, immer zu trans Themen von den Fasch* geladen. Die CxU hat vermutlich den Florian Becker geholt, der pflichtschuldig ihr Bestreben nach "objektiv richtigem, beweisbarem" Eintrag vertreten hat. Für die Betroffenen war Kalle Hümpfner vom BV-T dabei, keine Ahnung, wer von den verbleibenden da einladend war) und hat ja die praktischen Auswirkungen auch eindrücklich geschildert. Danach am nächsten dran war Rechtsanwältin Dr. Laura Adamietz. Sie arbeitet in Bremen, u.a. auch für trans-recht e.V. und ist tief in den Themen PStG, dritte Option, etc drin und gut vernetzt mit anderen Rechtsexpertys. Ihr Tagesgeschäft ist u.a. das Durchkloppen von Personenstandssachen und Bewilligungen bei den Kassen.

Also abgesehen von F.Becker, der ja von -hm- richtigen Verfassungs- und Personenstandsexpertys substanziellen Widerspruch bekam, ist die juristische Meinung ziemlich eindeutig, inklusive BVerfG-Entscheidungen: Ausser politischen Absichten, aus irgendwelchen nicht sachlich belegbaren Gründen den Wechsel von Personenstand und Vornamen eindämmen oder verhindern zu wollen, gibt es keine sinnvollen Argumente gegen ein Selbstbestimmungsrecht. Letzter Nagel im Sarg des TSG: Die völlige Problemlosigkeit beschränktungsfreier Selbsterklärung in Dänemark, Malte, Irland, Argentinien, Uruguay, ...
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