Kleiner Juratest
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doppeldoppelx
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Kleiner Juratest

Post 1 im Thema

Beitrag von doppeldoppelx »

Ich habe mir gedacht, da wir ja in meinen Diskussionen die ganze Zeit mit juristischen Definitionen um uns werfen müssen, teste ich mal, wie, wie gut das Verständnis jener ist. Da mir juristische Aufgaben immer Spaß machen und gemacht haben, stelle ich sie mal in die Spieleecke, weil es kein aktueller Fall ist.
So lernt man am besten, das Gesetz zu verstehen.

Wer Lust hat, kann versuchen diese kleine Aufgabe zu lösen:
S ist Studentin an der Uni G in einem Vollzeitpräsenzstudium. Nach Aussagen der S könne Sie aufgrund ihrer Behinderung nicht neber dem Studium arbeiten, weil sie damit überfordert sei.
Eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit liege nicht vor, die Diagnose sei seit 2013 bestätigt, bestehe aber seit der Geburt. S hat zudem 70GdB.
Sie beantragt eine Befreiung von den Krankenkassenbeiträgen.

Anmerkung: Der Sachverhalt ist immer so hinzunehmen, wie er da steht.

Hat S einen Anspruch auf Befreiung von den Krankenkassenbeiträgen?



Die Lösung gibt es in ca. einer Woche. Eine Benotung erfolgt nicht.
Whoopy Highfly
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Re: Kleiner Juratest

Post 2 im Thema

Beitrag von Whoopy Highfly »

Nach Sozialgesetzbuch kann eine Befreiung oder Minderung der Kassenbeiträgen gewährt werden. Eine Prüfung des Sachverhalts ist individuell zu prüfen.
Bin auf dem Weg. Bitte sucht mich nicht.
Melde mich demnächst wieder.

Bye
Céline
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Re: Kleiner Juratest

Post 3 im Thema

Beitrag von Céline »

Tja und und nachdem ich einfach zu faul bin meine Gesetzesbücher zu wälzen und dir Paragraphen zu nennen....und ja, ich hab da als Betriebsrätin einiges gelernt und zu tun gehabt hier meine schelmische Art und Weise :

Schuldig im Sinne der Anklage

:D
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Bibi Melina
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Re: Kleiner Juratest

Post 4 im Thema

Beitrag von Bibi Melina »

doppeldoppelx hat geschrieben: Sa 3. Okt 2020, 00:29 Hat S einen Anspruch auf Befreiung von den Krankenkassenbeiträgen?
ja hat S die studentin da sie weder nebenher arbeitet weil die 1 wie da steht sie überfordert zu 2 eine 70gdb hat

als student/in ht man nach meines erachtens sowieso ein geringeres einkommen und so wird dieses genehmigt

mit lieben gruss die Hexemelina

ps: ich selbst kenne ich mich da ein wenig aus weil dqas mit den kassenbeitragszahlungs befreiung bei mir auch der fall ist
Glaube an Wunder, Liebe und Glück! Schaue nach vorn und niemals zurück! Tu was du willst, und steh dazu, denn dieses Leben lebst nur du
doppeldoppelx
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Re: Kleiner Juratest

Post 5 im Thema

Beitrag von doppeldoppelx »

Hexemelina hat geschrieben: So 4. Okt 2020, 10:16
doppeldoppelx hat geschrieben: Sa 3. Okt 2020, 00:29 Hat S einen Anspruch auf Befreiung von den Krankenkassenbeiträgen?
ja hat S die studentin da sie weder nebenher arbeitet weil die 1 wie da steht sie überfordert zu 2 eine 70gdb hat

als student/in ht man nach meines erachtens sowieso ein geringeres einkommen und so wird dieses genehmigt

mit lieben gruss die Hexemelina

ps: ich selbst kenne ich mich da ein wenig aus weil dqas mit den kassenbeitragszahlungs befreiung bei mir auch der fall ist
Das Ergebnis ist zwar richtig, aber die Begründung ist teilweise falsch. Es happert an der Definiton der Arbeitsfähigkeit.
Das Einkommen spielt keine Rolle, da die Rechtslage hierauf nicht abstellt. Punktabzug.
Whoopy Highfly hat geschrieben: Sa 3. Okt 2020, 10:04 Nach Sozialgesetzbuch kann eine Befreiung oder Minderung der Kassenbeiträgen gewährt werden. Eine Prüfung des Sachverhalts ist individuell zu prüfen.
Der Sachverhalt liegt vor.
Céline hat geschrieben: So 4. Okt 2020, 09:52 Tja und und nachdem ich einfach zu faul bin meine Gesetzesbücher zu wälzen und dir Paragraphen zu nennen....und ja, ich hab da als Betriebsrätin einiges gelernt und zu tun gehabt hier meine schelmische Art und Weise :

Schuldig im Sinne der Anklage

:D
Liebe Grüße von Eurer Durchgeknallten
Céline
Schuldig kann nur sein, wer eine Straftat begangen hat, Frau Betriebsrätin. :wink:


Wer hat noch weitere Ideen?


Das Kindergeld hat S übrigens auch aus demselben Grund eingesackt. Sag ich gleich. :mrgreen:
Zuletzt geändert von doppeldoppelx am So 4. Okt 2020, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
Céline
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Re: Kleiner Juratest

Post 6 im Thema

Beitrag von Céline »

:lol: War ja Klar
Ok, dann mal aus dem Bauch raus, aber ganz grob nur
Sie darf , aber nur im Bestimmten Rahmen ihrer Einschränkungen entsprechend und nur bis zu einer gewissen Freigrenze ansonsten riskiert S Kürzungen und Abgaben
Und wieder liebe Grüße
Céline
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Re: Kleiner Juratest

Post 7 im Thema

Beitrag von doppeldoppelx »

So, hier hab ich es. Extra aus der Bibliothek damals zitiert und aufgehoben:
Ich 2019: Im -§10 Abs. 2 S.4 SGB V wird nicht von Erwerbsunfähigkeit gesprochen, sondern nur von der
Unfähigkeit eines Kindes, sich aufgrund der Behinderung sich selbst unterhalten zu können.
Man könnte davon ausgehen, dass dieses Kind zwangsläufig erwerbsunfähig sein müsste, doch der
Gesetzgeber hat hierfür Einkommensgrenzen gesetzt.
In der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt
des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) wird in Abs. 1 definiert "Bei behinderten Kindern
ist grundsätzlich der notwendige Lebensbedarf den kindeseigenen Mitteln
gegenüberzustellen. 2Der notwendige Lebensbedarf des behinderten Kindes setzt sich aus
dem allgemeinen Lebensbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf
zusammen (vgl. BFH vom 15.10.1999 - BStBl 2000 II S. 75 und 79). 3Als allgemeiner
Lebensbedarf ist der Grundfreibetrag nach -§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i. H. v. 8.130 Euro
(für 2012: 8.004 Euro) anzusetzen."
In Abs. 2 wird weiter ausgeführt "Übersteigen das verfügbare Nettoeinkommen des Kindes
(Ermittlung siehe DA 31.2.4) und die Leistungen Dritter nicht den allgemeinen Lebensbedarf
i. H. v. 8.130 Euro (für 2012: 8.004 Euro), ist davon auszugehen, dass das Kind außerstande
ist, sich selbst zu unterhalten. 2Bei dieser vereinfachten Berechnung zählen zum verfügbaren
Nettoeinkommen und den Leistungen Dritter keine Leistungen, die dem Kind wegen eines
behinderungsbedingten Bedarfs zweckgebunden zufließen, insbesondere sind dies Pflegegeld
bzw. -zulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung, nach -§ 35 BVG oder nach -§ 64 SGB XII,
Ersatz der Mehrkosten für den Kleider- und Wäscheverschleiß (z. B. -§ 15 BVG), die Grundrente
und die Schwerstbeschädigtenzulage nach -§ 31 BVG und Leistungen der Pflegeversicherung
(-§ 3 Nr. 1a EStG) oder die Eingliederungshilfe bei voll- und teilstationärer Unterbringung. "1
1 DA 63.3.6.4, https://www.jurion.de/gesetze/da_famestg/63.3.6.4/, 5.3.18
Ich 2019: Laut Gerlach im Buch Sozialgesetzbuch SGB V, Gesetzliche Krankenkassen, Kommentar,
Hrsg. Hauck, Erich Schmidt Verlag, 2013, Hamburg
wird geschrieben, dass man die Studierfähigkeit nicht mit der Arbeitsfähigkeit vergleichen kann, da
die Arbeitsfähigkeit an anderen Maßstäben gemessen würde (S. 39, Rn. 102). [...]
Ebenso sei im Gesetz keine Teilarbeitsunfähigkeit definiert, da man entweder arbeitsfähig ist eine in
Betracht kommende Arbeit zu verrichten bzw. die zuletzt geleistete Arbeit (S. 35, Rn. 93).


Unterschied zwischen jursitischem Denken und "normalem" Denken verstanden? Gut.

Immer schön in die Gesetzeskommentare und Definitionen schauen.
Zuletzt geändert von doppeldoppelx am Fr 9. Okt 2020, 09:01, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
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Re: Kleiner Juratest

Post 8 im Thema

Beitrag von Olivia »

doppeldoppelx hat geschrieben: Fr 9. Okt 2020, 09:00 Unterschied zwischen jursitischem Denken und "normalem" Denken verstanden? Gut.

Immer schön in die Gesetzeskommentare und Definitionen schauen.
Du kannst Dir Deine arroganten Belehrungen sparen!
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Re: Kleiner Juratest

Post 9 im Thema

Beitrag von Céline »

Hey,
"Doppeldoppelx"
Also zuerst mal: Fachliche Dinge und Gedanken finde ich sehr gut und lese sie auch gerne hier aber....
Wie wärs mal mit einem ganz normalen netten Gespräch auf " versuchter" gleicher Augenhöhe. Ein Gespräch in dem man sich auch mal mit Namen !!!!! anspricht und über Dinge des Lebens unterhält, den übertriebene Fakten und Versuchtes "Glänzen" mit Fakten die man auswendig gelernt hat hab sind kein unbedingt guter Start für ein zwangloses Miteinander.
Den " Glänzen" mit Fachwissen können hier viele, tun es aber nicht. Und die Älteren hier die sehr viel Lebenserfahrung besitzten( ich schließe mich da mit ein) wirst du so nicht beeindrucken und belehren können. Also sprich doch bitte einfach ganz normal mit uns auch wenn es die schwerfällt und nimm doch die Hand die man dir reicht...
liebe Grüße Céline


Ich reiche jedem und immer die Hand...nur nicht für immer ;)
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Re: Kleiner Juratest

Post 10 im Thema

Beitrag von doppeldoppelx »

Céline hat geschrieben: Fr 9. Okt 2020, 13:02 Hey,
"Doppeldoppelx"
Also zuerst mal: Fachliche Dinge und Gedanken finde ich sehr gut und lese sie auch gerne hier aber....
Wie wärs mal mit einem ganz normalen netten Gespräch auf " versuchter" gleicher Augenhöhe. Ein Gespräch in dem man sich auch mal mit Namen !!!!! anspricht und über Dinge des Lebens unterhält, den übertriebene Fakten und Versuchtes "Glänzen" mit Fakten die man auswendig gelernt hat hab sind kein unbedingt guter Start für ein zwangloses Miteinander.
Den " Glänzen" mit Fachwissen können hier viele, tun es aber nicht. Und die Älteren hier die sehr viel Lebenserfahrung besitzten( ich schließe mich da mit ein) wirst du so nicht beeindrucken und belehren können. Also sprich doch bitte einfach ganz normal mit uns auch wenn es die schwerfällt und nimm doch die Hand die man dir reicht...
liebe Grüße Céline


Ich reiche jedem und immer die Hand...nur nicht für immer ;)
Ich kenne eure Namen nicht, da ich Nickname und echten Name streng trenne. Da in diesem Forum auch bestimmt mehrere User den gleichen Namen haben, beziehe ich mich immer auf den Nickname.

Es ging darum, die juristische Arbeitsweise zu verstehen. Ich war noch nie ein großer Redner. Wenn ich etwas umsetzen wollte, so tat ich es meistens alleine, während die anderen noch träumten.

Wenn du mir wirklich zutraust, alle Kommentare auswendig zu lernen, fühle ich mich geehrt. Die Unibibliothek hat mind. 3 große Regale voller dicker Kommentarbücher, schätze es sind ca. 300, davon gibt es pro Buch mind. 1000 Seiten, also ca. 3000 Seiten Kommentare, zu jeder Seite ca. 5-50 Kommentare, je nach Umfang und Schriftgröße. Dann wüsste ich 15.000 Kommentare auswendig. Wenn man jetzt noch die Bücher bedenkt, die nicht in der Bibliothek stehen, dann bin ich Herobrain.


Es geht nicht darum, zu glänzen. Es geht um ein richtig oder falsch. Ihr denkt nicht autistisch. Das ist das Problem.
Wir Autisten haben keinen emotionalen Bezug zu wissen. 1 oder 0. Wir arbeiten wie eine Computerplatine.

Was macht ein Autist, wenn er wissen will, warum er anders ist? Er liest in der Bibliothek nach.

Was macht ein Nichtautist, wenn er wissen will, warum er anders ist? Er rennt zu 1000 Ärzten und bekommt nur eine emotionale Antwort, er hätte ein psych. Problem. Und er nimmt es auch noch hin.
Glaubst du, ein Autist nimmt eine solche Aussage hin, wenn er die Antwort wissen will?

Das ist der Unterschied zwischen uns.


Wissen teilen ist für uns wie Bonbons teilen. Nur das die Tüte nie alle wird.
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Re: Kleiner Juratest

Post 11 im Thema

Beitrag von Olivia »

Ich sage es gerne nochmals:
Du kannst Dir Deine arroganten Belehrungen sparen!
ExuserIn-2022-03-18
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Re: Kleiner Juratest

Post 12 im Thema

Beitrag von ExuserIn-2022-03-18 »

Hallo doppeldoppelx,
Nachdem ich die letzten Tage viele deiner Texte hier gelesen hab, ist mir aufgefallen, dass du dich ziemlich besserwisserisch und so als ob alle anderen strohblöd wären verhältst.
Dass du damit keine Sympathie weckst ist doch klar.
Du sprichst hier mit Menschen!
Da du ja schreibst dass es dir um richtig oder falsch geht: endloses rumgschafteln find ich eher destruktiv, also alles andere als richtig ;)
Céline
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Re: Kleiner Juratest

Post 13 im Thema

Beitrag von Céline »

Tja,
Da liegst Du leider falsch!!!!!
Und bitte wie Du schon schreibst was ein Autist tut und ein " Normalo". Du erkennst doch als so Belesener die Unterschiede und trotzdem agierst du nicht nach dem was du liest. Man kann auch ohne Emotionen freundlich und nett schreiben.Vieleicht nicht unbedingt so das es wirklich alle verstehen aber auch das kann man lernen. Es gibt unendlich viele Abhandlungen über soziales Verhalten. Spul doch mal abwechslungsweise das herunter.
Wir sind keine " Dummen" oder gar ungebildetetn Menschen und so mancher hier könnte wahrscheinlich mit dem ein oder Anderen Titel prallen!! Hm..vielleicht sogar ich aber wir tun es nicht. Kennst du Aktion und Reaktion??
Und glaube mir ich belese mich sehr viel über viele Themen weil ich es wissen möchte und ich renne nicht zu 1000 Ärzten.
Und übrigens. Mein Ganzes Leben lang denke ich schon in Richtig oder Falsch. Konsequenzen und Nichtkonsequenzen. Was bin ich dann eigentlich....
Also nochmal. Man hat Dir die Hand gereicht.

Céline
Ach ja, so heiße ich komischerweise wirklich. Einfach weil ich echt und authentisch bin und mich nirgends mehr verstecke weil ich es nicht nötig habe. Aber das wirst du sehr wahrscheinlich nicht verstehen 45 Jahre gefangen zu sein.
"Sprache und Worte können mich nicht verletzten...nur der Mensch und seine Absicht dahinter"
C.B.
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