Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting - # 2
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Jaddy
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Also ob es jetzt eine Detailregelung braucht ist eine spannende Diskussion, aber aus anderem Grund, als einige Schreiber"¢innen hier vielleicht meinen.
Grundsätzlich mal: Bilder von anderen Menschen zu machen ohne deren Einwilligung ist schon mal creepy und unangenehm, spätestens wenn 1 es bemerkt oder gar die Bilder irgendwann im Internet findet - Ähnlichkeitssuche kennt ihr, oder?
Upskirting meint aber noch mal heftigeres als Schnappschüsse am Biertisch. Wie Svenja schrieb: Das sind absichtliche Fotos in den Intimbereich. Da werden Mini-Kameras so montiert, dass auf Rolltreppen, in Fahrstühlen, in Toilettenbereichen oder Umkleiden gezielt fotografiert oder gefilmt wird. Und diese Bilder und Filme landen in irgendwelchen Netzgruppen.
Und da fehlt meines Erachtens eine generelle gesetzliche Klarstellung: Gezielt Menschen ohne deren Einwilligung abzulichten ist zu verbieten (das ist mE bereits so, aber schwierig zu verfolgen). Bilder aus Privatsphäre und Intimbereich, sowie Veröffentlichung im Internet noch viel mehr. Punkt.
Wir können uns über Ausnahmen bei öffentlicher Selbstdarstellung (CSD Demos?) unterhalten, aber auch da gibt es schwierige Fälle, zum Beispiel wenn bei politischen Demos gezielt einzelne Personen von gegnerischen Seiten identifizierbar gemacht werden. Aber grundsätzlich hat bei Bildern mE wie beim Anfassen zu gelten: Nur mit Einwilligung.
Grundsätzlich mal: Bilder von anderen Menschen zu machen ohne deren Einwilligung ist schon mal creepy und unangenehm, spätestens wenn 1 es bemerkt oder gar die Bilder irgendwann im Internet findet - Ähnlichkeitssuche kennt ihr, oder?
Upskirting meint aber noch mal heftigeres als Schnappschüsse am Biertisch. Wie Svenja schrieb: Das sind absichtliche Fotos in den Intimbereich. Da werden Mini-Kameras so montiert, dass auf Rolltreppen, in Fahrstühlen, in Toilettenbereichen oder Umkleiden gezielt fotografiert oder gefilmt wird. Und diese Bilder und Filme landen in irgendwelchen Netzgruppen.
Und da fehlt meines Erachtens eine generelle gesetzliche Klarstellung: Gezielt Menschen ohne deren Einwilligung abzulichten ist zu verbieten (das ist mE bereits so, aber schwierig zu verfolgen). Bilder aus Privatsphäre und Intimbereich, sowie Veröffentlichung im Internet noch viel mehr. Punkt.
Wir können uns über Ausnahmen bei öffentlicher Selbstdarstellung (CSD Demos?) unterhalten, aber auch da gibt es schwierige Fälle, zum Beispiel wenn bei politischen Demos gezielt einzelne Personen von gegnerischen Seiten identifizierbar gemacht werden. Aber grundsätzlich hat bei Bildern mE wie beim Anfassen zu gelten: Nur mit Einwilligung.
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Ulrike-Marisa
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Moin,
...genau, das was Jaddy schreibt... Im Urlaub oder auch sonst wo hier im Ländle kann frau/man fragen, wenn ich ein Foto mit anderen Menschen gezielt machen will, wenn sie auf dem Foto aussagekräftig zu sehen sein sollen. Den Kölner Dom z.B. kannst du fast nur mit anderen Menschen davor knipsen, die sind dann aber auch nicht zentrales Thema des Fotos. Hier im Thema geht es um bewusste ungewünschte Fotos und die sind eigentlich heute schon untersagt.
Grüße, Ulrike-Marisa
...genau, das was Jaddy schreibt... Im Urlaub oder auch sonst wo hier im Ländle kann frau/man fragen, wenn ich ein Foto mit anderen Menschen gezielt machen will, wenn sie auf dem Foto aussagekräftig zu sehen sein sollen. Den Kölner Dom z.B. kannst du fast nur mit anderen Menschen davor knipsen, die sind dann aber auch nicht zentrales Thema des Fotos. Hier im Thema geht es um bewusste ungewünschte Fotos und die sind eigentlich heute schon untersagt.
Grüße, Ulrike-Marisa
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Lavendellöwin
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Jaddy hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 11:19 Und da fehlt meines Erachtens eine generelle gesetzliche Klarstellung: Gezielt Menschen ohne deren Einwilligung abzulichten ist zu verbieten (das ist mE bereits so, aber schwierig zu verfolgen). Bilder aus Privatsphäre und Intimbereich, sowie Veröffentlichung im Internet noch viel mehr. Punkt.
Hi Jaddy...Jaddy hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 11:19 Also ob es jetzt eine Detailregelung braucht ist eine spannende Diskussion, aber aus anderem Grund, als einige Schreiber"¢innen hier vielleicht meinen.
du hast so sehr Recht...
aber wie möchtest du das Menschen, deren meiste Gedankenblitze zentral am Hirnstamm ablaufen nahe bringen?
Die lesen keine Gesetzestexte..
Und wer setzt das dann um und führt die entsprechende Verfolgung durch?
Für mein Gefühl ist es auch schon höchstgesetzlich ausgedrückt!
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Also ist die Frage doch nur-wann wird genau das umgesetzt?
Die Würde wird in vielen Formen dauerhaft angetastet-oder sehe ich das falsch?
Alles Liebe Marie
PS..ein kleines Wort an MiriamR. Alkohol kann für nichts eine Ausrede sein!
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
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ChristinaF
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Rechtsgrundlagen hierfür zu schaffen ist ja recht schön. Aber all diese Rechte nützen keiner Person, wenn es nach einem Straftatbestand nicht zur Anzeige und Verurteilung kommt.
Und ich kann u.a. all die Frauen verstehen, die erhebliche Scheu vor einer Anzeige haben.
LG Christina
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sbsr
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Das ist ja genau das schöne daran, wenn man einen Straftatbestand daraus macht, also zumindest wenn das Gesetzt richtig gemacht ist. Es muss dann nicht mehr zwangsläufig die Betroffene die Anzeige wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte stellen. Anders als diese privatrechtlichen (falscher Begriff, aber ihr wisst was ich meine) Belange, bei denen jeder sein eigenes Recht einklagen muss, können Straftaten durch jeden, also zum Beispiel auch Organisationen oder aufmerksame MitbürgerInnen angezeigt werden.ChristinaF hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 14:09 Rechtsgrundlagen hierfür zu schaffen ist ja recht schön. Aber all diese Rechte nützen keiner Person, wenn es nach einem Straftatbestand nicht zur Anzeige und Verurteilung kommt.
LG, Svenja
Erinnerungen sind das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.
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ChristinaF
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Da hast du sicher recht. Nur stellt sich mir die Frage, wielange sich das Ganze dann hinzieht. Ich kenne einige Personen, die das schon durchgemacht haben. Erst ein Urteil, dann Einspruch, dann entweder ein gegensätzliches Urteil oder ein weiterer Einspruch. Ich kann deshalb gut verstehen, wenn einige, wenn nicht gar viele, von einer Anzeige deshalb Abstand nehmen.
LG Christina
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Michi
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Liebe Svenja,sbsr hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 14:48Das ist ja genau das schöne daran, wenn man einen Straftatbestand daraus macht, also zumindest wenn das Gesetzt richtig gemacht ist. Es muss dann nicht mehr zwangsläufig die Betroffene die Anzeige wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte stellen. Anders als diese privatrechtlichen (falscher Begriff, aber ihr wisst was ich meine) Belange, bei denen jeder sein eigenes Recht einklagen muss, können Straftaten durch jeden, also zum Beispiel auch Organisationen oder aufmerksame MitbürgerInnen angezeigt werden.ChristinaF hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 14:09 Rechtsgrundlagen hierfür zu schaffen ist ja recht schön. Aber all diese Rechte nützen keiner Person, wenn es nach einem Straftatbestand nicht zur Anzeige und Verurteilung kommt.
ich denke, du bringst da etwas durcheinander. Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich weiß, dass nur, weil etwas ein Straftatbestand ist, es noch lange nicht automatisch verfolgt wird. Das Strafrecht in Deutschland unterscheidet da zwischen Offizialdelikten und Antragsdelikten, und nur die Offizialdelikte werden von Amts wegen verfolgt. Ich will keinen Pessimismus verbreiten, doch ich denke, dass Upskirting (so wie etwa Beleidigung, Hausfriedensbruch, Exibitionismus und Körperverletzung) wohl nur ein Antragsdelikt werden wird.
Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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sbsr
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Das habe ich auch nicht gesagtMichiWell hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 23:16 dass nur, weil etwas ein Straftatbestand ist, es noch lange nicht automatisch verfolgt wird.
sbsr hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 14:48 können Straftaten durch jeden, also zum Beispiel auch Organisationen oder aufmerksame MitbürgerInnen angezeigt werden.
LG, Svenja
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Marlene K.
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Liebe Michi,MichiWell hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 23:16Liebe Svenja,sbsr hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 14:48Das ist ja genau das schöne daran, wenn man einen Straftatbestand daraus macht, also zumindest wenn das Gesetzt richtig gemacht ist. Es muss dann nicht mehr zwangsläufig die Betroffene die Anzeige wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte stellen. Anders als diese privatrechtlichen (falscher Begriff, aber ihr wisst was ich meine) Belange, bei denen jeder sein eigenes Recht einklagen muss, können Straftaten durch jeden, also zum Beispiel auch Organisationen oder aufmerksame MitbürgerInnen angezeigt werden.ChristinaF hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 14:09 Rechtsgrundlagen hierfür zu schaffen ist ja recht schön. Aber all diese Rechte nützen keiner Person, wenn es nach einem Straftatbestand nicht zur Anzeige und Verurteilung kommt.
ich denke, du bringst da etwas durcheinander. Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich weiß, dass nur, weil etwas ein Straftatbestand ist, es noch lange nicht automatisch verfolgt wird. Das Strafrecht in Deutschland unterscheidet da zwischen Offizialdelikten und Antragsdelikten, und nur die Offizialdelikte werden von Amts wegen verfolgt. Ich will keinen Pessimismus verbreiten, doch ich denke, dass Upskirting (so wie etwa Beleidigung, Hausfriedensbruch, Exibitionismus und Körperverletzung) wohl nur ein Antragsdelikt werden wird.
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es ist im Grunde richtig, was Du hier sagst. Trotzdem sollten wir sehen, dass es eine Frage der Wertung ist, was ein Offizialdelikt ist. Denk an die Einigung der Innenminister von 2001 gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als generellen Angriff auf die Menschenwürde und damit als Angriff auf den demokratischen Staat zu sehen.
Hier scheitert die gewollte Strafverfolgung oft am mangelnden Willen eine Tat als rassistisch oder einen Angriff auf Lesben als queerfeindlich zu erkennen und zu benennen.
Wie lange brauchen wir um die Herabsetzung alles nichtmännlichen als das zu benennen was es ist: gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Angriff auf demokratische Grundvoraussetzungen!
Es geht nicht allein um Upskirting, es ist verbunden mit der Frage ob wir einen Mord an einer ehemaligen Partnerin einen Mord an einer Frau oder eine irgendwie nachzuvollziehnde Beziehungstat nennen. Es geht um jede Form von "Macht" in Beziehungen.
Grüße von einer immer klarer werdenden
Marlene
Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
Ich bin (nur) intolerant gegenüber der Intoleranz.
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Marlene K.
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Ich denke zu dem Thema hier passt auch dieser Beitrag von mir:
viewtopic.php?f=5&t=20197&p=280673#p280673
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Marlene
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Michi
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Ich will dir deinen Optimus nicht nehmen, doch damit Dritte eine Strafverfolgung auslösen können und die Staatsanwaltschaft tätig wird, muss es ein Offizialdelikt sein, oder aber ein relatives Antragsdelikt. Bei Letzterem muss aber ein öffentliches Interesse vorliegen, und das entscheidet die Staatsanwaltschaft. (Ich habe das alles extra noch mal nachgeschaut.)sbsr hat geschrieben: Fr 29. Mai 2020, 07:45Das habe ich auch nicht gesagtMichiWell hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 23:16 dass nur, weil etwas ein Straftatbestand ist, es noch lange nicht automatisch verfolgt wird.
sbsr hat geschrieben: Do 28. Mai 2020, 14:48 können Straftaten durch jeden, also zum Beispiel auch Organisationen oder aufmerksame MitbürgerInnen angezeigt werden.
Ich muss dir wohl nicht erzählen, dass es genug Fälle gibt, wo Personen zusammengeschlagen wurden, und der/die Täter davon kommen, der Polizei die Hände gebunden sind, weil das Opfer keine Anzeige erstatten will.
Ich würde mir natürlich auch mehr wünschen, doch ich denke, bevor wir Hoffnungen wecken, die sich im Nachhinein als übertrieben herausstellen, sollten wir erst mal abwarten, wss tatsächlich beschlossen wird.
Liebe Grüße
Michi
PS: Natürlich gilt hier wie bei allen Rechtsfragen IANAL.
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Olivia
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Hallo,
gestern, 02.07.2020, hat es der Deutsche Bundestag beschlossen: Upskirting ist jetzt eine Straftat!!!
Liebe Grüße in die Runde von Olivia
gestern, 02.07.2020, hat es der Deutsche Bundestag beschlossen: Upskirting ist jetzt eine Straftat!!!
Liebe Grüße in die Runde von Olivia