Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
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Anne-Mette
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Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
Für eine Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen hat sich die große Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch ausgesprochen. Gegenstand der Anhörung waren Gesetzentwürfe der Bundesregierung, des Bundesrates und der AfD-Fraktion zur Änderung des Strafgesetzbuchs sowie ein diesbezüglicher Antrag der FDP-Fraktion.
Nach den Vorlagen der Bundesregierung und des Bundesrates (19/17795, 19/15825) sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen - wie das sogenannte Upskirting - strafbar werden. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten soll erfasst werden. Laut AfD-Entwurf (19/18980) muss der strafrechtliche Persönlichkeitsschutz an der unbefugten Herstellung entsprechender Bildaufnahmen ansetzen. Die AfD will zudem das Einwilligungserfordernis auf Bildnisse von Teilnehmern einer zulässigen politischen Veranstaltung erweitern. Auch die FDP spricht sich in ihrem Antrag für die Bestrafung des Upskirtings aus (19/11113).
Unterschiedliche Ansichten vertraten die Sachverständigen zur Einordnung solcher Bildaufnahmen unter dem Tatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, wie im Entwurf der Bundesregierung, oder als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen. Auf diese Problematik richteten sich auch die meisten Fragen der Abgeordneten.
Der Strafrechtler Jörg Eisele von der Eberhard Karls Universität Tübingen erklärte in seiner Stellungnahme, das Upskirting bewege sich zwischen der unerlaubten Bildaufnahme, die in Paragraf 201a des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt sei, und den Pornografiedelikten des StGB, die den Sexualdelikten zuzuordnen seien. Die bestehenden Strafvorschriften erfassten das Upskirting bislang nicht hinreichend. Für eine Strafbarkeit spreche, dass die Herstellung der Bildaufnahmen und deren Zugänglichmachung einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Person darstellen. Abgesehen von den Schwierigkeiten hinsichtlich der Einbeziehung der weiblichen Brust und den Unklarheiten hinsichtlich des Begriffs der Unterbekleidung sei der Entwurf der Bundesregierung überzeugend und dem des Bundesrates vorzuziehen. Ebenfalls überzeuge, so Eisele, in den Anwendungsbereich des Paragrafen 201a auch verstorbene Personen miteinzubeziehen.
Veronika Grieser, Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I, verwies darauf, dass nach der derzeitigen Rechtslage Upskirting strafrechtlich nicht oder nur in sehr seltenen Fällen verfolgt werden könne. In der Erstellung oder Verbreitung unbefugter Aufnahmen des Intimbereichs liege jedoch ein erheblicher Unrechtsgehalt, der vergleichbar ist mit Tathandlungen des Paragrafen 201a, aber auch mit denjenigen des Paragrafen184i StGB, der sexuelle Belästigung unter Strafe stellt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einordnung von Upskirting als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung werde dem Unrechtsgehalt solcher Taten besser gerecht als die von der Bundesregierung vorgesehene Ergänzung der Strafbarkeit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, erklärte Grieser. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrates unterschieden sich auch im Schutzumfang. Die Vorlage der Bundesregierung umfasse auch das sogenannte Downblousing, bei dem in den Ausschnitt einer Person fotografiert oder gefilmt werde. Dessen Unrechtsgehalt erscheine aber nicht vergleichbar mit dem des Upskirting.
Elisa Hoven, Lehrstuhlinhaberin an der Universität Leipzig, sieht durch die geplanten Straftatbestände sowohl den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs als auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung betroffen. Eine eindeutige Zuordnung im StGB sei nicht möglich. Weder die Aufnahme der geplanten Strafnorm in 201a noch die Einführung eines eigenständigen Paragrafen 184k begegneten daher durchgreifenden Bedenken. Aus kriminalpolitischer Sicht sprächen jedoch gute Gründe für die Einordnung in das Sexualstrafrecht.
Dem widersprach die Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die Essener Rechtsanwältin Jenny Lederer. Der DAV stehe einer Pönalisierung von Upskirting und Downblousing kritisch gegenüber, erklärte sie. Aus strafrechtlicher Sicht genüge die Reaktion mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht auf derartige Bildaufnahmen; einer Regelung im StGB bedürfe es nicht. Es dränge sich die Frage auf, ob mit dem Owi-Recht dem "Phänomen" - das sich laut Bundesrat nur schwer abschätzen lasse - nicht besser und ausreichend Rechnung getragen werde. So sehr gesellschaftlich für die Respektierung gesetzter Grenzen eingestanden und sensibilisiert werden müsse, so fraglich sei die Reaktion auf derartige "Phänomene" mithilfe des Strafrechtes, das Ultima Ratio sei und bleiben müsse.
Clemens Prokop, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, favorisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Seiner Meinung nach wäre es systemwidrig, in einen neuen Paragrafen im Sexualstrafrecht vergleichbare Tatbestände in unterschiedlichen Gesetzen zu regeln. Für den Entwurf der Bundesregierung spreche, dass die entsprechenden Körperteile klar definiert und alle Geschlechtsteile erfasst seien. Problematisch sei einzig die aus seiner Sicht unzureichende Anforderung im Vorsatzbereich. Daher sollte in 201a eine wissentliche Tatbegehung eingefügt werden.
Frank Rebmann, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn, verwies ebenfalls auf die unterschiedlichen Ansichten über das durch Upskirting verletzte Rechtsgut und schlug vor, entsprechend des Entwurfes des Bundesrates einen neuen Paragrafen 184k "Bildaufnahme des Intimbereichs" in das StGB einzuführen. Insbesondere der Gesetzentwurf des Bundesrates habe sich eingehend mit der Frage des Schutzes vor dem Upskirting durch das geltende Recht befasst und die Lückenhaftigkeit der bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen nachvollziehbar und überzeugend dargestellt, erklärte Rebmann. Über die Strafwürdigkeit und -bedürftigkeit des Upskirtings bestehe weitgehend Einigkeit, fügte er hinzu. Es fehle jedoch eine empirisch fundierte Begründung.
Hanna Seidel, Leiterin der Petition StopUpskirting, begrüßte im Namen der Betroffenen das Anliegen der Bundesregierung, unbefugte Bildaufnahmen des Intimbereichs unter Strafe zu stellen. Aufgrund der Auswirkungen für Betroffene und um ein öffentliches Zeichen gegen sexualisierte Gewalt zu setzen, hielten es die Petentinnen für unumgänglich, Upskirting unter Strafe zu stellen. Sie unterstütze allerdings den Gesetzesentwurf des Bundesrates, erklärte Seidel, der die Thematik ihrer Ansicht nach richtig im Sexualstrafrecht einordne. Dennoch sei der Bundesratsentwurf zu eng gefasst. Wichtig sei, dass auch die weibliche Brust geschützt ist, denn die Auswirkungen des Downblousing ähnelten denen des Upskirting.
Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund begrüßte das Anliegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, angesichts strafrechtlicher Schutzlücken unbefugte Bildaufnahmen der Genitalien, des Gesäß- und weiblichen Brustbereiches unter Strafe zu stellen. Sie schlug Änderungen vor, wonach klarzustellen sei, dass Paragraf 201a neben dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung diene und dass die abgebildete Person nicht identifizierbar sein muss. Die Verankerung der neuen Regelung in 201a sei eine praktikable Lösung.
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
Für eine Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen hat sich die große Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch ausgesprochen. Gegenstand der Anhörung waren Gesetzentwürfe der Bundesregierung, des Bundesrates und der AfD-Fraktion zur Änderung des Strafgesetzbuchs sowie ein diesbezüglicher Antrag der FDP-Fraktion.
Nach den Vorlagen der Bundesregierung und des Bundesrates (19/17795, 19/15825) sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen - wie das sogenannte Upskirting - strafbar werden. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten soll erfasst werden. Laut AfD-Entwurf (19/18980) muss der strafrechtliche Persönlichkeitsschutz an der unbefugten Herstellung entsprechender Bildaufnahmen ansetzen. Die AfD will zudem das Einwilligungserfordernis auf Bildnisse von Teilnehmern einer zulässigen politischen Veranstaltung erweitern. Auch die FDP spricht sich in ihrem Antrag für die Bestrafung des Upskirtings aus (19/11113).
Unterschiedliche Ansichten vertraten die Sachverständigen zur Einordnung solcher Bildaufnahmen unter dem Tatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, wie im Entwurf der Bundesregierung, oder als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen. Auf diese Problematik richteten sich auch die meisten Fragen der Abgeordneten.
Der Strafrechtler Jörg Eisele von der Eberhard Karls Universität Tübingen erklärte in seiner Stellungnahme, das Upskirting bewege sich zwischen der unerlaubten Bildaufnahme, die in Paragraf 201a des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt sei, und den Pornografiedelikten des StGB, die den Sexualdelikten zuzuordnen seien. Die bestehenden Strafvorschriften erfassten das Upskirting bislang nicht hinreichend. Für eine Strafbarkeit spreche, dass die Herstellung der Bildaufnahmen und deren Zugänglichmachung einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Person darstellen. Abgesehen von den Schwierigkeiten hinsichtlich der Einbeziehung der weiblichen Brust und den Unklarheiten hinsichtlich des Begriffs der Unterbekleidung sei der Entwurf der Bundesregierung überzeugend und dem des Bundesrates vorzuziehen. Ebenfalls überzeuge, so Eisele, in den Anwendungsbereich des Paragrafen 201a auch verstorbene Personen miteinzubeziehen.
Veronika Grieser, Abteilungsleiterin bei der Staatsanwaltschaft München I, verwies darauf, dass nach der derzeitigen Rechtslage Upskirting strafrechtlich nicht oder nur in sehr seltenen Fällen verfolgt werden könne. In der Erstellung oder Verbreitung unbefugter Aufnahmen des Intimbereichs liege jedoch ein erheblicher Unrechtsgehalt, der vergleichbar ist mit Tathandlungen des Paragrafen 201a, aber auch mit denjenigen des Paragrafen184i StGB, der sexuelle Belästigung unter Strafe stellt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einordnung von Upskirting als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung werde dem Unrechtsgehalt solcher Taten besser gerecht als die von der Bundesregierung vorgesehene Ergänzung der Strafbarkeit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, erklärte Grieser. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrates unterschieden sich auch im Schutzumfang. Die Vorlage der Bundesregierung umfasse auch das sogenannte Downblousing, bei dem in den Ausschnitt einer Person fotografiert oder gefilmt werde. Dessen Unrechtsgehalt erscheine aber nicht vergleichbar mit dem des Upskirting.
Elisa Hoven, Lehrstuhlinhaberin an der Universität Leipzig, sieht durch die geplanten Straftatbestände sowohl den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs als auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung betroffen. Eine eindeutige Zuordnung im StGB sei nicht möglich. Weder die Aufnahme der geplanten Strafnorm in 201a noch die Einführung eines eigenständigen Paragrafen 184k begegneten daher durchgreifenden Bedenken. Aus kriminalpolitischer Sicht sprächen jedoch gute Gründe für die Einordnung in das Sexualstrafrecht.
Dem widersprach die Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die Essener Rechtsanwältin Jenny Lederer. Der DAV stehe einer Pönalisierung von Upskirting und Downblousing kritisch gegenüber, erklärte sie. Aus strafrechtlicher Sicht genüge die Reaktion mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht auf derartige Bildaufnahmen; einer Regelung im StGB bedürfe es nicht. Es dränge sich die Frage auf, ob mit dem Owi-Recht dem "Phänomen" - das sich laut Bundesrat nur schwer abschätzen lasse - nicht besser und ausreichend Rechnung getragen werde. So sehr gesellschaftlich für die Respektierung gesetzter Grenzen eingestanden und sensibilisiert werden müsse, so fraglich sei die Reaktion auf derartige "Phänomene" mithilfe des Strafrechtes, das Ultima Ratio sei und bleiben müsse.
Clemens Prokop, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, favorisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Seiner Meinung nach wäre es systemwidrig, in einen neuen Paragrafen im Sexualstrafrecht vergleichbare Tatbestände in unterschiedlichen Gesetzen zu regeln. Für den Entwurf der Bundesregierung spreche, dass die entsprechenden Körperteile klar definiert und alle Geschlechtsteile erfasst seien. Problematisch sei einzig die aus seiner Sicht unzureichende Anforderung im Vorsatzbereich. Daher sollte in 201a eine wissentliche Tatbegehung eingefügt werden.
Frank Rebmann, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn, verwies ebenfalls auf die unterschiedlichen Ansichten über das durch Upskirting verletzte Rechtsgut und schlug vor, entsprechend des Entwurfes des Bundesrates einen neuen Paragrafen 184k "Bildaufnahme des Intimbereichs" in das StGB einzuführen. Insbesondere der Gesetzentwurf des Bundesrates habe sich eingehend mit der Frage des Schutzes vor dem Upskirting durch das geltende Recht befasst und die Lückenhaftigkeit der bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen nachvollziehbar und überzeugend dargestellt, erklärte Rebmann. Über die Strafwürdigkeit und -bedürftigkeit des Upskirtings bestehe weitgehend Einigkeit, fügte er hinzu. Es fehle jedoch eine empirisch fundierte Begründung.
Hanna Seidel, Leiterin der Petition StopUpskirting, begrüßte im Namen der Betroffenen das Anliegen der Bundesregierung, unbefugte Bildaufnahmen des Intimbereichs unter Strafe zu stellen. Aufgrund der Auswirkungen für Betroffene und um ein öffentliches Zeichen gegen sexualisierte Gewalt zu setzen, hielten es die Petentinnen für unumgänglich, Upskirting unter Strafe zu stellen. Sie unterstütze allerdings den Gesetzesentwurf des Bundesrates, erklärte Seidel, der die Thematik ihrer Ansicht nach richtig im Sexualstrafrecht einordne. Dennoch sei der Bundesratsentwurf zu eng gefasst. Wichtig sei, dass auch die weibliche Brust geschützt ist, denn die Auswirkungen des Downblousing ähnelten denen des Upskirting.
Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund begrüßte das Anliegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, angesichts strafrechtlicher Schutzlücken unbefugte Bildaufnahmen der Genitalien, des Gesäß- und weiblichen Brustbereiches unter Strafe zu stellen. Sie schlug Änderungen vor, wonach klarzustellen sei, dass Paragraf 201a neben dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung diene und dass die abgebildete Person nicht identifizierbar sein muss. Die Verankerung der neuen Regelung in 201a sei eine praktikable Lösung.
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Ulrike-Marisa
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Re: Bunestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Moin,
...wird gefühlt auch Zeit, dass da mal was passiert. die Ansichten gehen aber doch auseinander und es wird ein politischer Kompromiss werden; von allem etwas - zumindest besser als gar nicht. Es kann aber auch in Zukunft, auch unbeabsichtigt dazu kommen, dass bei privaten Fotos etwas Busen zu sehen sein könnte oder auch etwas anderes, Das wird nicht immer zu verhindern sein und das kann und will wohl auch niemand regeln. Ein Gesetz für alles wird es da eher nicht geben. Die Diskussion wird zeigen, was letztlich politisch gewollt und für praktisch umsetzbar gehalten wird.
Grüße, Ulrike-Marisa
...wird gefühlt auch Zeit, dass da mal was passiert. die Ansichten gehen aber doch auseinander und es wird ein politischer Kompromiss werden; von allem etwas - zumindest besser als gar nicht. Es kann aber auch in Zukunft, auch unbeabsichtigt dazu kommen, dass bei privaten Fotos etwas Busen zu sehen sein könnte oder auch etwas anderes, Das wird nicht immer zu verhindern sein und das kann und will wohl auch niemand regeln. Ein Gesetz für alles wird es da eher nicht geben. Die Diskussion wird zeigen, was letztlich politisch gewollt und für praktisch umsetzbar gehalten wird.
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MiriamR
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Hmmmm.....
Alles muß gesetzlich gereglt werden, alles Verboten werden, alles unter Strafe. Und, alles muß politisch Korrekt sein.
Wie weit soll das alles gehen?? Werden wir genauso wie die Amerikaner? Livesendungen mit 3 Minuten Versatz ausstrahlen, damit man einen evtl. blank gezogenen Busen heraus schneiden kann?
Kann Mann nicht mehr einer Frau im Vorbeigehen auf den Hintern schauen, ohne gleich als Sexist gebranntmarkt zu werden?
Was erwarten Frauen, die ihr üppiges Dekoltee halb besoffenen Politikern ins Gesicht halten? Das sie Abends um 11 an einer Hotelbar noch ein tiefgründiges Interview bekommen?
Mir sind solche Diskussionen und Forderungen zu wider. Zumal sie von einer Partei stammen die nichts anderes macht als laut zu schreien, in der Hoffnung irgendwann mal eine richtige Idee zu haben.
Natürlich ist das nicht schön wenn solche Bilder im Internet auftauchen. Natürlich fühlen sich die Frauen Mißbraucht.
Aber ich denke es gibt genug rechtliche Moglichkeiten die "Fotographen" zu belangen und zu bestrafen.
Denn, seien wir einmal ehrlich, wir alle kleiden uns um zu gefallen. Und nicht nur uns selbst, sondern auch unserem Gegnüber.
Wenn dann jemand kommt und es aufreizend findet und darauf mit einem nicht so formvollendeten Spruch reagiert, kann das an zwei Gründen liegen.
Zum einen, die Erziehung und mangelnde Eloquenz.
Wir ale haben gelernt uns zu Benehmen (hoffentlich), uns allen ist beigebracht worden fremde Menschen nicht zu berühren. Wenn manche das dennoch tun, sorry, dann sind sie schlecht sozialisiert worden.
Wenn Mann sich benehmen kann und dazu noch Nüchtern ist sollte das alles kein Problem sein.
Weiblichste Grüße
Miriam
Alles muß gesetzlich gereglt werden, alles Verboten werden, alles unter Strafe. Und, alles muß politisch Korrekt sein.
Wie weit soll das alles gehen?? Werden wir genauso wie die Amerikaner? Livesendungen mit 3 Minuten Versatz ausstrahlen, damit man einen evtl. blank gezogenen Busen heraus schneiden kann?
Kann Mann nicht mehr einer Frau im Vorbeigehen auf den Hintern schauen, ohne gleich als Sexist gebranntmarkt zu werden?
Was erwarten Frauen, die ihr üppiges Dekoltee halb besoffenen Politikern ins Gesicht halten? Das sie Abends um 11 an einer Hotelbar noch ein tiefgründiges Interview bekommen?
Mir sind solche Diskussionen und Forderungen zu wider. Zumal sie von einer Partei stammen die nichts anderes macht als laut zu schreien, in der Hoffnung irgendwann mal eine richtige Idee zu haben.
Natürlich ist das nicht schön wenn solche Bilder im Internet auftauchen. Natürlich fühlen sich die Frauen Mißbraucht.
Aber ich denke es gibt genug rechtliche Moglichkeiten die "Fotographen" zu belangen und zu bestrafen.
Denn, seien wir einmal ehrlich, wir alle kleiden uns um zu gefallen. Und nicht nur uns selbst, sondern auch unserem Gegnüber.
Wenn dann jemand kommt und es aufreizend findet und darauf mit einem nicht so formvollendeten Spruch reagiert, kann das an zwei Gründen liegen.
Zum einen, die Erziehung und mangelnde Eloquenz.
Wir ale haben gelernt uns zu Benehmen (hoffentlich), uns allen ist beigebracht worden fremde Menschen nicht zu berühren. Wenn manche das dennoch tun, sorry, dann sind sie schlecht sozialisiert worden.
Wenn Mann sich benehmen kann und dazu noch Nüchtern ist sollte das alles kein Problem sein.
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Anne-Mette
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Moin,
Es geht um "Fotos unter Rock und Kleid".
Wenn das ohne Erlaubnis der TrägerInnen geschieht, dann ist das schon zu verurteilen - "moralisch" und auch strafrechtlich; denn wenn den Informationen über dieses Thema zu glauben ist, dann landen viele dieser Fotos "im Internet".
Das ist herabwürdigend, finde ich, wenn die abgelichteten Personen damit nicht einverstanden sind.
Opfer sind froh über die Verschärfung der Regelungen: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 24698.html
Gruß
Anne-Mette
Darum geht es eigentlich nicht.
Es geht um "Fotos unter Rock und Kleid".
Wenn das ohne Erlaubnis der TrägerInnen geschieht, dann ist das schon zu verurteilen - "moralisch" und auch strafrechtlich; denn wenn den Informationen über dieses Thema zu glauben ist, dann landen viele dieser Fotos "im Internet".
Das ist herabwürdigend, finde ich, wenn die abgelichteten Personen damit nicht einverstanden sind.
Opfer sind froh über die Verschärfung der Regelungen: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 24698.html
Gruß
Anne-Mette
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MiriamR
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Da bin ich völlig bei Dir.Anne-Mette hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 17:57 Opfer sind froh über die Verschärfung der Regelungen
Mir gefällt nur der Gedanke nicht das alles, was auch nur den Hauch von Sexualität mit sich trägt, der Verdammnis preisgegeben wird.
Und, die Einsicht, das Politik eh nur noch auf Mediengeschrei reagiert.
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Anne-Mette
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Das kann ich nicht feststellen; jedenfalls nicht bei uns im Lande.MiriamR hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 18:13 was auch nur den Hauch von Sexualität mit sich trägt, der Verdammnis preisgegeben wird.
Selbst in Fernsehprogrammen mit höheren Ansprüchen kommt Sexualität nicht zu kurz - weder als "Doku-Sendung" (kürzlich erst wieder einmal sehr ausführlich bei 3sat) noch als Spielfilm-Programm.
Dabei geht es sogar recht "freizügig" zu - und keinesfalls nur um Hetero-Sexualität.
"Blau ist eine warme Farbe" wurde ebenso gezeigt wie "Eine Sommerliebe".
Das sind nur Beispiele.
Auch die diesjährige Reihe unter dem Motto "RBB Queer" hatte ich schon hingewiesen: https://www.rbb-online.de/unternehmen/p ... fel_3.html
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Magdalena
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Hallo,
ich fotografiere und filme auch gerne. Und da liegt eben auch die Verantwortung bei denen, die die Kamera in der Hand haben und den Auslöser drücken. Gefeit ist auch niemand vor ungewollten Aufnahmen. Es ist mir auch schon passiert. Meistens hatte ich den Schotterweg abgelichtet, weil ich die Kamera noch auf eingeschaltet hatte. Ich dann aus Versehen auf den Auslöser gekommen bin. Doch so wie hier beschrieben, kann ich die Fotos löschen. Und es sollte zur Selbstverständlichkeit gehören auch die Bilder, um die es hier geht zu löschen. Es kann durchaus nicht beabsichtigt, viele Gebäude haben spiegelnde Fassaden, Aufnahmen entstehen, die Andere in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Auch hier sollte der Fotograf seine Verantwortung kennen.
Ich finde es richtig den Schutz vor ungewollt veröffentlichten Bildern zu stärken.
Und wer in voller Absicht Bilder von Anderen ohne dersn und Zustimmung veröffentlicht, verletzt damit die Persönlichkeitsrechte des Fotografierten.
Viele liebe Grüße von Magdalena
ich fotografiere und filme auch gerne. Und da liegt eben auch die Verantwortung bei denen, die die Kamera in der Hand haben und den Auslöser drücken. Gefeit ist auch niemand vor ungewollten Aufnahmen. Es ist mir auch schon passiert. Meistens hatte ich den Schotterweg abgelichtet, weil ich die Kamera noch auf eingeschaltet hatte. Ich dann aus Versehen auf den Auslöser gekommen bin. Doch so wie hier beschrieben, kann ich die Fotos löschen. Und es sollte zur Selbstverständlichkeit gehören auch die Bilder, um die es hier geht zu löschen. Es kann durchaus nicht beabsichtigt, viele Gebäude haben spiegelnde Fassaden, Aufnahmen entstehen, die Andere in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Auch hier sollte der Fotograf seine Verantwortung kennen.
Ich finde es richtig den Schutz vor ungewollt veröffentlichten Bildern zu stärken.
Und wer in voller Absicht Bilder von Anderen ohne dersn und Zustimmung veröffentlicht, verletzt damit die Persönlichkeitsrechte des Fotografierten.
Viele liebe Grüße von Magdalena
Lebe jeden Tag.
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Anne-Mette
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Nun ja, wenn jemand gezielt Fotos von "unterm Rock" macht, da sehe ich kein Versehen, sondern Absicht.
Aber ich will mich nicht in das Thema verbeißen.
"Aus Versehen Fotos" habe ich aber auch schon gemacht
Herzliche Grüße
Anne-Mette
Nachtrag:
die weißen Sandalen muss ich mal suchen.
Aber: Ob ich die überhaupt noch habe?
Aber ich will mich nicht in das Thema verbeißen.
"Aus Versehen Fotos" habe ich aber auch schon gemacht
Herzliche Grüße
Anne-Mette
Nachtrag:
die weißen Sandalen muss ich mal suchen.
Aber: Ob ich die überhaupt noch habe?
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Magdalena
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Liebe Anne-Mette,
bei gezielten Fotos umterm Rock bin ich voll Deiner Meinung. Doch wie schnell, dazu braucht es nicht großer Kameras, werden Bilder geschossen. Voriges Jahr war ich auf dem Oktoberfest in München. Da wurde pausenlos überall fotografiert. Bei ausgelassener Stimmung achten die Wenigsten, ob es der Aufgenommene auch möchte. Soziale Netzwerke können von fast jedem Ort bedient werden. Und hinterher kommt die Ernüchterung.
Ach ja Anne-Mette, vielleicht findest Du Deine Sandalen mit dem Foto wieder. Viel Erfolg!
Viele liebe Grüße von Magdalena
bei gezielten Fotos umterm Rock bin ich voll Deiner Meinung. Doch wie schnell, dazu braucht es nicht großer Kameras, werden Bilder geschossen. Voriges Jahr war ich auf dem Oktoberfest in München. Da wurde pausenlos überall fotografiert. Bei ausgelassener Stimmung achten die Wenigsten, ob es der Aufgenommene auch möchte. Soziale Netzwerke können von fast jedem Ort bedient werden. Und hinterher kommt die Ernüchterung.
Ach ja Anne-Mette, vielleicht findest Du Deine Sandalen mit dem Foto wieder. Viel Erfolg!
Viele liebe Grüße von Magdalena
Zuletzt geändert von Magdalena am Mi 27. Mai 2020, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.
Lebe jeden Tag.
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Jasmine
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Fotos unter den Rock, geht gar nicht. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, das sowas verboten ist. Da ich sehr gerne kurze Röcke trage und sehr gut aufpasse das nichts zu sehen ist, werde ich aber noch wachsamer sein.
Liebe Grüße Jasmine
Liebe Grüße Jasmine
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Annabelle-R.
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Ein wenig Unverständnis kommt bei mir angesichts dieses Themas schon auf, muß ich eingestehen.
Gelegentlich bin ich im Rock auf dem Fahrrad unterwegs, da kommt automatisch der Gedanke: könnte ein Passant etwas sehen?
Aber selbst ein kurzer Rock wirft einen erheblichen Schatten ... und was könnte mann schon "entdecken"?
Normalerweise ist da eine Strumpfhose/Leggins und ein Slip, wenn nicht, dann ist das ja so gewollt und wird wahrscheinlich wegen des resultierenden Kicks praktiziert.
Ich sehe ständig (hauptsächlich junge) Frauen, die erst gar keinen Rock tragen, sondern gleich ohne gehen.
Ich versteh schon die Intention nicht, das zu fotografieren und ins Netz zu stellen, das kann man jeden Tag live sehen.
kopfschüttelnde Grüße
Annabell
Gelegentlich bin ich im Rock auf dem Fahrrad unterwegs, da kommt automatisch der Gedanke: könnte ein Passant etwas sehen?
Aber selbst ein kurzer Rock wirft einen erheblichen Schatten ... und was könnte mann schon "entdecken"?
Normalerweise ist da eine Strumpfhose/Leggins und ein Slip, wenn nicht, dann ist das ja so gewollt und wird wahrscheinlich wegen des resultierenden Kicks praktiziert.
Ich sehe ständig (hauptsächlich junge) Frauen, die erst gar keinen Rock tragen, sondern gleich ohne gehen.
Ich versteh schon die Intention nicht, das zu fotografieren und ins Netz zu stellen, das kann man jeden Tag live sehen.
kopfschüttelnde Grüße
Annabell
Toleranz ist die Möglichkeit, dass der Andere Recht haben könnte
Kurt Tucholsky
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Ich finde es etwas verstörend, wie hier teilweise argumentiert wird.
Denkt doch mal an eine versteckte Kamera an einem Pissoir. (Keine Gefahr für mich, da ich diese nicht benutze...)
Niemand käme auf die Idee, den Mann hier verantwortlich zu machen, weil er in der Halböffentlichkeit sein Geschlechtsteil zeigt und veröffentlichte Fotos ihm anzulasten.
Persönlichkeitsrechte sind einzuhalten, Verletzungen sind jetzt schon strafbar. Es geht hier darum einen sexuellen Übergriff als das zu benennen was er ist. Müssen wir die selben Argumente wie bei der Vergewaltigung in der Ehe austauschen.
Ich für meinen Teil halte Frauenrechte für Menschenrechte und denke es gibt kein Recht auf sexuelle Übergriffigkeit. Nicht mit der Hand, nicht mit Worten und nicht mit der Kamera... ich hoffe, zumindest bei penetrierender Gewalt herrscht hier Einigkeit.
Nein, es geht nicht darum alles sexuelle unter Strafe zu stellen. Es gibt genug Frauen, die ihre Sexualität lieben und auch öffentlich, auch mit Männern, aber auch in allen anderen Formen leben. Nur das ist Sexualität. Alles andere sind der untaugliche Versuch von Machtbeweisen. ...die eher die eigene Unfähigkeit beweisen, egal ob die Übergriffe von Männern oder Frauen oder diversen Menschen erfolgen.
Denkt doch mal an eine versteckte Kamera an einem Pissoir. (Keine Gefahr für mich, da ich diese nicht benutze...)
Niemand käme auf die Idee, den Mann hier verantwortlich zu machen, weil er in der Halböffentlichkeit sein Geschlechtsteil zeigt und veröffentlichte Fotos ihm anzulasten.
Persönlichkeitsrechte sind einzuhalten, Verletzungen sind jetzt schon strafbar. Es geht hier darum einen sexuellen Übergriff als das zu benennen was er ist. Müssen wir die selben Argumente wie bei der Vergewaltigung in der Ehe austauschen.
Ich für meinen Teil halte Frauenrechte für Menschenrechte und denke es gibt kein Recht auf sexuelle Übergriffigkeit. Nicht mit der Hand, nicht mit Worten und nicht mit der Kamera... ich hoffe, zumindest bei penetrierender Gewalt herrscht hier Einigkeit.
Nein, es geht nicht darum alles sexuelle unter Strafe zu stellen. Es gibt genug Frauen, die ihre Sexualität lieben und auch öffentlich, auch mit Männern, aber auch in allen anderen Formen leben. Nur das ist Sexualität. Alles andere sind der untaugliche Versuch von Machtbeweisen. ...die eher die eigene Unfähigkeit beweisen, egal ob die Übergriffe von Männern oder Frauen oder diversen Menschen erfolgen.
Marlene
Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
Ich bin (nur) intolerant gegenüber der Intoleranz.
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Olivia
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Hallo,
Upskirting ist nach meiner Kenntnis per Definition das (heimliche) Erstellen von Fotos unter Rock oder Kleid ohne Erlaubnis der TrägerInnen - und das gehört meiner Meinung nach unbedingt verboten. Selbst wenn bei jemandem beim Fahrrad fahren "was zu sehen ist" oder wenn jemand mit Rock oder Kleid beim Sitzen die Knie nicht ganz geschlossen hat und "bis Amerika zu sehen ist", dürfen deswegen noch lange keine Fotos geschossen werden.
Liebe Grüße in die Runde von Olivia
Upskirting ist nach meiner Kenntnis per Definition das (heimliche) Erstellen von Fotos unter Rock oder Kleid ohne Erlaubnis der TrägerInnen - und das gehört meiner Meinung nach unbedingt verboten. Selbst wenn bei jemandem beim Fahrrad fahren "was zu sehen ist" oder wenn jemand mit Rock oder Kleid beim Sitzen die Knie nicht ganz geschlossen hat und "bis Amerika zu sehen ist", dürfen deswegen noch lange keine Fotos geschossen werden.
Liebe Grüße in die Runde von Olivia
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Ulrike-Marisa
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Moin,
...genau das ist es, was Olivia kurz und prägnant geschrieben hat. Es geht doch nicht darum, Bilder von körperbetonter Kleidung zu verbieten oder was sonst noch alles möglich ist, ohne sexistische Darstellungsweise. Es geht um das bewusste fotografieren in einer nicht gewünschten Art und Weise ohne Zustimmung der Fotografierten, um mehr nicht.
Grüße, Ulrike-Marisa
...genau das ist es, was Olivia kurz und prägnant geschrieben hat. Es geht doch nicht darum, Bilder von körperbetonter Kleidung zu verbieten oder was sonst noch alles möglich ist, ohne sexistische Darstellungsweise. Es geht um das bewusste fotografieren in einer nicht gewünschten Art und Weise ohne Zustimmung der Fotografierten, um mehr nicht.
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sbsr
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Re: Bundestag: Experten für mehr Schutz vor Upskirting
Dummerweise ja, denn auf Verstand und Verantwortungsbewusstsein kann man sich offensichtlich nicht mehr verlassen.MiriamR hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 17:45 Alles muß gesetzlich gereglt werden, alles Verboten werden, alles unter Strafe.
Wer Frauen und den Rock fotografiert, tut dies nicht aus Versehen. Es hilft recht wenig zu sagen, das gehört sich aber nicht. Solche Bilder sind ja keine allzu neue Erscheinung und stoßen schon seit längerem auf großes Interesse im Internet. Also wird das Hirn ausgeschaltet und stundenlang Rolltreppe gefahren, bis sich ein passendes "Motiv" findet.
Das Problem an solchen Fotos ist, wenn sie später im Internet landen kann man praktisch unmöglich nachweisen, dass man selbst das Opfer war. Folglich kann man keine Persönlichkeitsrechte oder Ähnliches durchsetzen.
Zum Schutz vor solchen Übergriffen wird also nur ein generelles Verbot helfen, damit die Staatsgewalt die Täter auch ohne Klage des Opfers verfolgen kann.
Ein persönliches Beispiel, wie dreist manche Typen drauf sind. Meine Frau war letztes Jahr mit einer Freundin in einer Bar und entsprechend gekleidet. Nein, Frauen sind nicht selbst schuld, nur weil sie keinen Rollkragen Pullover tragen! Ein etwa 20-Jähriger saß ihr gegenüber, hat die ganze Zeit sein Handy auf Ihre Oberweite gerichtet und so getan, als tippe er etwas darauf rum. Meine Frau hat ihn mehrfach ermahnt, das Fotografieren zu unterlassen. Daraufhin hat er eine Bierflasche vor sie gestellt und grinsend geantwortet, er fotografiere nur die tolle Bierflasche, und hielt meiner Frau dabei sogar noch frech das Foto unter die Nase, auf dem man "im Hintergrund" sehr deutlich ihr Dekolleté sah.
LG, Svenja
Erinnerungen sind das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.
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