Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
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Anne-Mette
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Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Moin,
Keine Nadelepilation für Transsexuelle
Celle, den 4. Mai 2020
Krankenkassen dürfen generell keine Leistungen von Kosmetikstudios bezahlen. Welche Folgen daraus für die Barthaarentfernung bei Transsexuellen entstehen, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Urteil aufgezeigt.
https://landessozialgericht.niedersachs ... 87769.html
Keine Nadelepilation für Transsexuelle
Celle, den 4. Mai 2020
Krankenkassen dürfen generell keine Leistungen von Kosmetikstudios bezahlen. Welche Folgen daraus für die Barthaarentfernung bei Transsexuellen entstehen, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Urteil aufgezeigt.
https://landessozialgericht.niedersachs ... 87769.html
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Anke
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Hallo,
@Anne-Mette: Vielen Dank für den Link!
Wenn ich die Urteilsbegründung lese, dann ist jetzt der Gesetzgeber am Zug. Bzw. müsste der Gesetzgeber per Gerichtsbeschluss gezwungen werden, hier endlich regelnd einzugreifen.
Liebe Grüße
Anke
@Anne-Mette: Vielen Dank für den Link!
Wenn ich die Urteilsbegründung lese, dann ist jetzt der Gesetzgeber am Zug. Bzw. müsste der Gesetzgeber per Gerichtsbeschluss gezwungen werden, hier endlich regelnd einzugreifen.
Liebe Grüße
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Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
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Bibi Melina
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
das das die kk nicht bezahlt hätte ich dir auch so sagen können
Glaube an Wunder, Liebe und Glück! Schaue nach vorn und niemals zurück! Tu was du willst, und steh dazu, denn dieses Leben lebst nur du
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Anne-Mette
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Dann sollten wir Deine Adresse öffentlich machen
Allerdings MUSS es gerichtliche Entscheidungen geben, weil dann auf dieser Basis weiter gearbeitet werden kann und u.U. gesetzliche Grundlagen geändert werden,
die wiederum später zu ganz anderen Urteilen führen können, falls weitere Verfahren vor Gericht notwendig sind.
Gruß
Anne-Mette
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lexes
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Das ist der wichtige Punkt bei der Sache ...Anne-Mette hat geschrieben: Di 5. Mai 2020, 18:11
Allerdings MUSS es gerichtliche Entscheidungen geben, weil dann auf dieser Basis weiter gearbeitet werden kann und u.U. gesetzliche Grundlagen geändert werden,
die wiederum später zu ganz anderen Urteilen führen können, falls weitere Verfahren vor Gericht notwendig sind.
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Lavendellöwin
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Hmmm...
grundsätzlich wurde aber auch schon anders entschieden..
http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... true&bs=10
sogar die Ärztezeitung verweist darauf, das Kosmetikerinnen eine gleichwertige Leistung erbringen können.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 04426.html
Grade gestern -ich dürfte ja beide Epiarten, aber eben Arztvorbehalt- habe ich ein Schreiben meiner Thera
nachgereicht, das meine zukünftige Arbeitsfähigkeit stark bedroht ist, da keine zeitlich sinnvolle Variante
machbar ist..(Depressionen und Angststörungen wegen der Stigmatisierung).
Hintergrund die Nadepilation gilt als kleinchirurgischer Eingriff mit 5 min pro Behandlungfall, dafür wurde der
Arzt pro Behandlungstag etwa 6 Euro bekommen-das ist auch der Grund, warum es kaum eine Praxis nach
Gebührenziffer macht.
Ich bin gespannt...
Alles Liebe Marie
grundsätzlich wurde aber auch schon anders entschieden..
http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... true&bs=10
sogar die Ärztezeitung verweist darauf, das Kosmetikerinnen eine gleichwertige Leistung erbringen können.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 04426.html
Grade gestern -ich dürfte ja beide Epiarten, aber eben Arztvorbehalt- habe ich ein Schreiben meiner Thera
nachgereicht, das meine zukünftige Arbeitsfähigkeit stark bedroht ist, da keine zeitlich sinnvolle Variante
machbar ist..(Depressionen und Angststörungen wegen der Stigmatisierung).
Hintergrund die Nadepilation gilt als kleinchirurgischer Eingriff mit 5 min pro Behandlungfall, dafür wurde der
Arzt pro Behandlungstag etwa 6 Euro bekommen-das ist auch der Grund, warum es kaum eine Praxis nach
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Jasmine
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Warum muss um alles vor Gericht gekämpft werden? Vielleicht sollten die handelnden Krankenkassen und Gerichte an die Betroffenen denken. Die Gesetze sollten ein gedeihliches Miteinander unterstützen. Aber die Menschen sollten nicht für das Gesetz da sein, sondern die Gesetze für die Menschen. Wenn die Regierung feststellt das ein Gesetz fehlerhaft ist, sollte es so schnell wie möglich geändert werden.
Wenn ich das LSG Urteil zitieren darf:
Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt, denn eine Epilationsbehandlung unterliege dem Arztvorbehalt. Hierfür gebe es auch keine Ausnahmen. Zwar sei es als sog. Systemversagen zu bewerten, dass keine Ärzte die benötigte Behandlung anbieten würden. Gleichwohl folge daraus kein Anspruch auf eine Leistung durch eine andere Berufsgruppe..........
Hier sollte die Krankenkasse mal überlegen was günstiger ist, einem Menschen zu helfen oder die Folgeerkrankungen zu finanzieren. Das Gericht sollte sich mal darüber Gedanken machen wie legitim es ist einer bedürftigen Person eine Leistung die eine gesundheitsfördernde Maßnahme darstellt zu verweigern.
Liebe Grüße Jasmine
Wenn ich das LSG Urteil zitieren darf:
Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt, denn eine Epilationsbehandlung unterliege dem Arztvorbehalt. Hierfür gebe es auch keine Ausnahmen. Zwar sei es als sog. Systemversagen zu bewerten, dass keine Ärzte die benötigte Behandlung anbieten würden. Gleichwohl folge daraus kein Anspruch auf eine Leistung durch eine andere Berufsgruppe..........
Hier sollte die Krankenkasse mal überlegen was günstiger ist, einem Menschen zu helfen oder die Folgeerkrankungen zu finanzieren. Das Gericht sollte sich mal darüber Gedanken machen wie legitim es ist einer bedürftigen Person eine Leistung die eine gesundheitsfördernde Maßnahme darstellt zu verweigern.
Liebe Grüße Jasmine
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Anke
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Hallo,
Dazu kommt, dass es gar nicht so einfach zu diskutieren ist, ob es sich um eine medizinisch-notwendige oder um eine kosmetische Maßnahme handelt. Ich selbst als Betroffene bin davon überzeugt, dass es notwendig ist. Doch Nichtbetroffene (die es dann am Ende über ihre Beiträge finanzieren) müssen auch davon überzeugt sein.
Mit anderen Worten: wir, die Betroffenen, möchten dass die Gemeinschaft uns solidarisch unterstützt. Da ist es eben auch unsere Aufgabe sie davon zu überzeugen und dafür zu kämpfen.
Liebe Grüße
Anke
so leicht ist es leider nicht. Die Krankenkassen bewegen sich in einem schwierigen Geflecht aus Ansprüchen, rechtlichen Vorgaben und finanziellen Möglichkeiten. Wenn zusätzliche Leistungen erbracht werden sollen, dann hat das unmittelbar finanzielle Auswirkungen auf die Kassen und auch die Beiträge. Und bei der Epilation geht es nicht nur um die kleine Gruppe der Transsexuellen. Cis-Frauen sind ebenfalls vom Bartwuchs betroffen, es geht also um richtig viel Geld.Jasmine hat geschrieben: Mi 6. Mai 2020, 08:30
Hier sollte die Krankenkasse mal überlegen was günstiger ist, einem Menschen zu helfen oder die Folgeerkrankungen zu finanzieren. Das Gericht sollte sich mal darüber Gedanken machen wie legitim es ist einer bedürftigen Person eine Leistung die eine gesundheitsfördernde Maßnahme darstellt zu verweigern.
Dazu kommt, dass es gar nicht so einfach zu diskutieren ist, ob es sich um eine medizinisch-notwendige oder um eine kosmetische Maßnahme handelt. Ich selbst als Betroffene bin davon überzeugt, dass es notwendig ist. Doch Nichtbetroffene (die es dann am Ende über ihre Beiträge finanzieren) müssen auch davon überzeugt sein.
Mit anderen Worten: wir, die Betroffenen, möchten dass die Gemeinschaft uns solidarisch unterstützt. Da ist es eben auch unsere Aufgabe sie davon zu überzeugen und dafür zu kämpfen.
Liebe Grüße
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Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
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Nicole Fritz
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Irgendwie logisch. Aber man sollte das System verstehen. Bei teuren Aufenthalten im der geschlossenen Psychiatrie nach mehreren Selbstmordversuchen gibt es eine klare medizinische Indikation. Bei Transsexualität und Bart entfernen aber nicht. Und die KK zahlt immer nur das, was "medizinisch notwendig" ist. Wenn dabei dann die Kosten steigen, werden eben die Beiträge angepasst. Hier geht es zuerst um Geld und dann vielleicht nach langem Beschweren oder Klagen vor Gericht um den Menschen.Jasmine hat geschrieben: Mi 6. Mai 2020, 08:30 Hier sollte die Krankenkasse mal überlegen was günstiger ist, einem Menschen zu helfen oder die Folgeerkrankungen zu finanzieren.
Liebe zynische Grüße
Nicole
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Lavendellöwin
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Nicole Doll hat geschrieben: Mi 6. Mai 2020, 11:12 Und die KK zahlt immer nur das, was "medizinisch notwendig" ist.
Hi Nicole...
sorry, das stimmt so nicht ganz. Hier wird nämlich eine Leistung die sehr wohl indiziert ist,
nicht in sinnvoller Art erbracht, weil der Fehler in der Ausarbeitung der Gebührenziffern
der KV liegt.
Übrigens werden die Arztpersonen nicht von den Krankenkassen, sondern von den Kunden selbst
oder eben von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach Leistungspunkten verankert in den EBM bezahlt.
Was wie bezahlt wird, entscheiden die KVen und der Spitzenverband der GKV.
Das Schlimme ist, das CIS-Frauen mit Bartwuchs nicht einmal das an Leistung erhalten,
was ich erhalte-selbst wenn ein krankheitsbedingter Leidensdruck vorliegt.
und das ist wirklich ein Unding.
Denn selbst der MDK schreibt, Bartwuchs ist mit dem Erscheinungsbild einer Frau nicht vereinbar.
Was geschaffen werden muss ist eine sinnvolle Gebührenziffer für Laser und Elektroepilationsbehandlungen.
Und das liegt glaub ich nicht beim Gesetzgeber...
Alles Liebe Marie
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Lavendellöwin am Mi 6. Mai 2020, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Hi..
grade eben ist das Einschreiben mit der (Neu)Beantragung zur Kostenübernahme der Behandlung
bei meiner Kosmetikerin bei meiner KK eingegangen..Benachrichtigung per mail-echt schick
und diesmal gebe ich nicht nach...
Zum Beispiel habe ich hier
https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/w ... oggle-id-3
Infos gefunden wie ein Widerspruch tatsächlich zu verlaufen hat und Einzelfallentscheidungen
immer noch möglich sind...
ich frage mich, warum weist die dgti oder der Bundesverband Trans nicht auf so etwas hin?
Sehr enttäuschend...
Alles Liebe Marie
grade eben ist das Einschreiben mit der (Neu)Beantragung zur Kostenübernahme der Behandlung
bei meiner Kosmetikerin bei meiner KK eingegangen..Benachrichtigung per mail-echt schick
und diesmal gebe ich nicht nach...
Zum Beispiel habe ich hier
https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/w ... oggle-id-3
Infos gefunden wie ein Widerspruch tatsächlich zu verlaufen hat und Einzelfallentscheidungen
immer noch möglich sind...
ich frage mich, warum weist die dgti oder der Bundesverband Trans nicht auf so etwas hin?
Sehr enttäuschend...
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Huhu...
heute früh hat mich der Sachbearbeiter meiner Krankenkasse mit dem ich auch schon
letztes Jahr geredet habe angerufen. Natürlich muss er mir erst einmal einen
ablehnenden Bescheid wegen der Epi bei meiner Kosmetikerin schicken, aber
wir haben schon besprochen, das er meinen darauf folgenden Widerspruch an
den Widerspruchsausschuss weiterleiten wird.
Es ist also klar wohin die Reise geht und es wird Kraft kosten. Es ist erstaunlich,
das sich selbst ein Sachbearbeiter einer Krankenkasse an der Stelle ein Grundsatzurteil
wünscht und der Meinung ist, das es hier um keine kosmetische Angelegenheit geht.
Alles Liebe Marie
heute früh hat mich der Sachbearbeiter meiner Krankenkasse mit dem ich auch schon
letztes Jahr geredet habe angerufen. Natürlich muss er mir erst einmal einen
ablehnenden Bescheid wegen der Epi bei meiner Kosmetikerin schicken, aber
wir haben schon besprochen, das er meinen darauf folgenden Widerspruch an
den Widerspruchsausschuss weiterleiten wird.
Es ist also klar wohin die Reise geht und es wird Kraft kosten. Es ist erstaunlich,
das sich selbst ein Sachbearbeiter einer Krankenkasse an der Stelle ein Grundsatzurteil
wünscht und der Meinung ist, das es hier um keine kosmetische Angelegenheit geht.
Alles Liebe Marie
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Hi...
ich möchte Lisa für das Anwaltsschreiben im geschlossenen Bereich danken!
Ich hatte grade gestern den folgenden Gedankengang was das Rechliche angeht,
vielleicht magst du mal deinen Anwalt dazu fragen?
Meine Thera hatte in Ihrem Schreiben an die Krankenkasse ja dargebracht,
das eine drohende Chronifizierung der Depression und Ängste eine nachhaltige
Behebung der Problematik (also der Bart) dringend indiziert.
Darauf hin war die Antwort der Krankenkasse, das trotz der von meinen Ärzten
und Therapeuten geschilderten gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine positive
Entscheidung für die Behandlung bei einer Kosmetikerin gegeben werden kann.
Dagegen lege ich natürlich Widerspruch ein..aber...
da der Tatbestand der Körperverletzung nach StGB -§ 223 und nach -§ 226 Schwere Körperverletzung
auch die Psyche einschliesst wäre das nicht ein Ansatz?
Und zwar ist -§ 223 gesagt, wenn eine Person eine andere an der Gesundheit schädigt bzw.
in -§226 Absatz 3 davon gesprochen wird, das eine Person dadurch in geistige Krankheit verfällt,
ist dann eine Krankenkasse als rechtliche Person nicht dahingehend belangbar?
Ich habe tatsächlich die Idee einen Strafantrag zu stellen...
oder ist das jetzt zu abgehoben?
Alles Liebe Marie
ich möchte Lisa für das Anwaltsschreiben im geschlossenen Bereich danken!
Ich hatte grade gestern den folgenden Gedankengang was das Rechliche angeht,
vielleicht magst du mal deinen Anwalt dazu fragen?
Meine Thera hatte in Ihrem Schreiben an die Krankenkasse ja dargebracht,
das eine drohende Chronifizierung der Depression und Ängste eine nachhaltige
Behebung der Problematik (also der Bart) dringend indiziert.
Darauf hin war die Antwort der Krankenkasse, das trotz der von meinen Ärzten
und Therapeuten geschilderten gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine positive
Entscheidung für die Behandlung bei einer Kosmetikerin gegeben werden kann.
Dagegen lege ich natürlich Widerspruch ein..aber...
da der Tatbestand der Körperverletzung nach StGB -§ 223 und nach -§ 226 Schwere Körperverletzung
auch die Psyche einschliesst wäre das nicht ein Ansatz?
Und zwar ist -§ 223 gesagt, wenn eine Person eine andere an der Gesundheit schädigt bzw.
in -§226 Absatz 3 davon gesprochen wird, das eine Person dadurch in geistige Krankheit verfällt,
ist dann eine Krankenkasse als rechtliche Person nicht dahingehend belangbar?
Ich habe tatsächlich die Idee einen Strafantrag zu stellen...
oder ist das jetzt zu abgehoben?
Alles Liebe Marie
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Engelchen
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Och denke das wird nicht funktionieren, aber ich frage ihn mal.!EmmiMarie! hat geschrieben: Di 12. Mai 2020, 13:21 Ich habe tatsächlich die Idee einen Strafantrag zu stellen...
oder ist das jetzt zu abgehoben?
Lisa
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rika
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Re: Transsexuelle haben keinen Anspruch auf Barthaarentfernung bei Kosmetikern
Soso, einen Strafantrag stellen.
Wie vorher schon geschrieben wurde, müssen erbrachte Leistungen durch zu erbringende Leistungen beglichen werden. Ein Strafantrag heißt, Gerichte müssen aktiv werden, Anwälte haben schon die €-Zeichen in den Augen, da es ja gerne um fette Streitwerte geht und irgendwann gibt es ein Urteil, was gerne durch die Instanzen geklagt wird.
Ehrlich gesagt fehlt mir das Verständnis: meine Klingen und der Rasierschaum werden ja auch nicht von der Kasse übernommen. Aber vielleicht bin ich zu viel Mann.
Ekkehard
Wie vorher schon geschrieben wurde, müssen erbrachte Leistungen durch zu erbringende Leistungen beglichen werden. Ein Strafantrag heißt, Gerichte müssen aktiv werden, Anwälte haben schon die €-Zeichen in den Augen, da es ja gerne um fette Streitwerte geht und irgendwann gibt es ein Urteil, was gerne durch die Instanzen geklagt wird.
Ehrlich gesagt fehlt mir das Verständnis: meine Klingen und der Rasierschaum werden ja auch nicht von der Kasse übernommen. Aber vielleicht bin ich zu viel Mann.
Ekkehard