Hmm,Aubergine hat geschrieben: Mo 16. Mär 2020, 22:00 Vorsteuer gestundet heißt aber, sie muss später bezahlt werden
also erst einmal, kann ein Einzelnternehmen mit der Aussicht auf geringeren Gewinn, ohnehin
die Einkommenssteuer und Umsatzsteuervorauszahlungen auf Null setzen lassen.
Das bekommt jeder halbwegs brauchbare Steuerberater schnell mit dem FA geregelt.
Vorauszahlungen sind nun nicht das Problem, jedenfalls nicht bei Soloselbständigen.
Dieses Tool gab es schon ewig, auch Fristverlängerungen für die Abgabe der Erklärung.
Vorsteuer ist ja das was an MwSt zwischen Einkauf oder sonstigen Besorgungen mit
dem verrechnet wird, was man vom Kunden bekommt-sprich Unternehmen mit
wenig Warenverkehr und keinen Einnahmen haben da auch ziemlich ihren Frieden.
Im Gegenteil, hat man Ausgaben aber keine Einnahmen bekommt man die MwSt ja direkt
vom FA zurück...
manchmal hat sogar ein Verlustvortrag ins nächste Steuerjahr seine guten Seiten-hab ich selbst
schon erlebt
Zinsen bei Banken ist tatsächlich so eine Sache-die laufen natürlich auf selbst wenn die
Raten ausgesetzt werden. Und da ist tatsächlich die Politik gefragt, da Kreditausfälle
die Banken und somit das ganze System in Wanken bringen..
ist aber nur meine kleine bescheidene Meinung
Alles Liebe Marie