Kerstin65 hat geschrieben: Sa 5. Jan 2019, 09:45
Wenn jemand wegen seiner geschlechtlichen Identität abgelehnt wird, kann's für den Arbeitgeber teuer werden. Nach dem AGG (Allgemeine Gleichheitsgesetz) kann Schadensersatz verlangt werden.
Hallo!
Ich möchte hier auch mal an die Menschen mit Schwerbehinderungen hinweisen, die in vielen Firmen als Arbeitnehmer abgelehnt werden und sich die Arbeitgeber auch noch Freikaufen können. Bin selbst schwerbehindert mit zur Zeit 80 % und Trans, meine Chance am Arbeitsmarkt trotz Qualifizierung ist gleich null, wenn ich noch arbeiten könnte. Das weiss ich, da meine Frau in der Personalabteilung eines Werkes arbeitet, ich vor der jetzigen Krankheit Marktleiter, damals mit 50 % Schwerbehinderung, von einem großen Baumarkt und davor als Arbeitnehmer in einem anderen Unternehmen Betriebsratvorsitzender. Konnte immer mit Leistung überzeugen, doch beim letzten Arbeitgeber wurde ich aussortiert nach einem Arbeitsunfall und dem Outing bei der Geschäftsleitung. Der Chef rief mich damals Zuhause an und sagte eiskalt, dass man so jemanden wie mich nicht in der Unternehmensgruppe wolle. Da es ein befristeter Vertrag war, wurde ich bis zum Ende weiter bezahlt und wurde kurz vor Vertragsende krank geschrieben von meinem Psychiater. Arbeitsgericht, hatte ja keinen Beweis für das Gespräch, hatte ja nur einen befristeten Vertrag, wie es in dem Unternehmen für Führungskräfte üblich war.
Wenn man eine Begründung für die Ablehnung von der Firma möchte wo man abgelehnt wurde, hat man so gut wie keine Chance den wahren Grund zu erfahren.
Es gibt eine Auflistung mit Gründen die verwendet werden sollen bei Absagen, die alle nicht anfechtbar sind. Man hat dann z. B. einen besser qualifizierten Mitarbeiter gefunden, wie möchte man da das Gegenteil beweisen. Als Bewerber ist man in der Beweispflicht, wie es mal in einer Weiterbildung durch einen Anwalt hieß. Etwas besser sieht es aus, wenn der Betriebsrat aus dem Bewerberpool einen Bewerber zur Einstellung empfiehlt und zum Informationsgespräch einlädt, was auch per Telefon erfolgen kann. Wir konnten so zwei Schwerbehinderten helfen eine Stelle im Unternehmen zu bekommen. Beide waren besser qualifiziert wie alle anderen Bewerber, landeten aber beim Marktleiter auf dem abgelehnt Stapel, da sie im Lebenslauf eine große Lücke mit Krank, Arbeitslos hatten. Hätte der ML sich geweigert oder den Bewerbern abgesagt, wären wir zusammen mit den Bewerbern vors Arbeitsgericht gezogen-
Das es Fördergelder von der Agentur für Arbeit gab für die Wiedereingliederung, spielte für unseren Marktleiter keine Rolle. Nur waren wir kein Betriebsrat der sich nur die Wünsche der Geschäftsleitung vorlegen ließ und alles abnickte, sondern sich alle Unterlagen sichtete und selbst Kandidaten auswählte.
Falls die Möglichkeit besteht, fragt bei der Agentur für Arbeit nach ob ihr Eingliederungshilfe bekommen könnt. Man muss hier im Vorfeld oft selbst suchen und den Mitarbeitern dort dann alles vorlegen. Wenn es klappt, teilt ihr das dem Arbeitgeber mit, Kommt dann ein Absage mit dem Satz: " Trotz gleicher Qualifikation haben wir uns für einen anderen Bewerber entschieden", ist die Chance gut für eine Klage z. B. wegen Diskriminierung oder einer Einstellung. Das ist aber wieder ein anderes Thema, wo ich hier nicht in die Tiefe gehen möchte.
Ihr seht das Menschen mit Schwerbehinderung das gleiche Schicksal teilen. Vielleicht sollten sich beide Gruppen bei diesem Thema zusammen tun, um eine besser Lobby zu haben, damit mehr Menschen es leichter haben einen gutbezahlten Job zu finden, von dem man ohne Untersützung leben kann.
Gruss
Michaela M.
"Wer lächelt statt zu toben ist immer der Stärkere" japanisches Sprichwort.