Reform des Transsexuellengesetzes
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BiancaC
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Reform des Transsexuellengesetzes
Hallo alle zusammen,
BuzzFeed News liegt eine Reform des Gesetzentwurf für eine : "Reform des Transsexuellengesetzes" vor.
Wer jetzt glaubt es wird alles besser , der hat sich getäuscht !
Offentsichtlich hat unser Heimatschutzminister ein ganz grosses Problem !
Lest euch die Meldung durch und bildet euch euere eigene Meinung aber für mich ist das eine Frechheit !
Und der Hammer ist , das die Verbände und Institutionen bis zum 10.5.2019 Zeit haben sich zu äußern.
TSG abschaffen !
Hier also der Link :https://www.buzzfeed.com/de/julianeloef ... orm-kritik
Viele Grüsse und eine nicht so glückliche Bianca
BuzzFeed News liegt eine Reform des Gesetzentwurf für eine : "Reform des Transsexuellengesetzes" vor.
Wer jetzt glaubt es wird alles besser , der hat sich getäuscht !
Offentsichtlich hat unser Heimatschutzminister ein ganz grosses Problem !
Lest euch die Meldung durch und bildet euch euere eigene Meinung aber für mich ist das eine Frechheit !
Und der Hammer ist , das die Verbände und Institutionen bis zum 10.5.2019 Zeit haben sich zu äußern.
TSG abschaffen !
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Viele Grüsse und eine nicht so glückliche Bianca
wer rächtschreibfeler findet darf sie behalten !
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Jasmin_35
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Zusammengefasst kann man sagen:
Das TSG wird in der verbliebenen Form einfach in das BGB und GIBG überführt und der Gutachterzwang wird aufgehoben, dafür benötigt man immernoch einen bescheuerten Beratungsschein (den kann man auch gleich weglassen, wenn man sowieso in therapeutischer Behandlung ist) und zusätzlich werden Ehepartner vor Gericht angehört (wozu, wie bescheuert ist das wieder?). Naja mal gucken wie es kommt. Einfacher wird da gar nichts, das Gerichtsverfahren bleibt und damit ist es immernoch ein Prozess, der lange dauern kann, je nach Gericht und entlastet werden Gerichte damit auch nicht.
Ein komisches Weltbild hat der Heimatmuseumsminister, aber das ist ja bekanntlich nichts neues. So abfällig wie sich die CDU vorsitzende kürzlich erst verhalten hat, ist langsam auch klar, wie die Agenda in Zukunft wieder aussehen wird.
Das TSG wird in der verbliebenen Form einfach in das BGB und GIBG überführt und der Gutachterzwang wird aufgehoben, dafür benötigt man immernoch einen bescheuerten Beratungsschein (den kann man auch gleich weglassen, wenn man sowieso in therapeutischer Behandlung ist) und zusätzlich werden Ehepartner vor Gericht angehört (wozu, wie bescheuert ist das wieder?). Naja mal gucken wie es kommt. Einfacher wird da gar nichts, das Gerichtsverfahren bleibt und damit ist es immernoch ein Prozess, der lange dauern kann, je nach Gericht und entlastet werden Gerichte damit auch nicht.
Ein komisches Weltbild hat der Heimatmuseumsminister, aber das ist ja bekanntlich nichts neues. So abfällig wie sich die CDU vorsitzende kürzlich erst verhalten hat, ist langsam auch klar, wie die Agenda in Zukunft wieder aussehen wird.
Liebe Grüße Jasmin
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Svetlana L
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Von Selbstbestimmtheit ist dieser Referentenentwurf weit entfernt. Wieder sollen Psycholog_innen und Richter_innen über das Geschlecht entscheiden; die Fremdbestimmtheit wird somit wieder festgeschrieben. Ich vermute ganz stark, dass die im BMI beratungsrestistent sind. Außerdem bin ich ja auch gespannt, welche Verbände diesmal zur Stellungnahme aufgefordert wurden - ob da auch wieder der Landfrauenbund dabei ist? Alleine die gesetzte Frist ist schon eine Frechheit und ich vermute, dass da Kalkül dahintersteckt, damit nicht allzuviel Gegenwind kommt. Da ist die Reform des TSG jahrelang verschleppt und behindert worden und jetzt auf einmal hat man es gaaaanz eilig - Nachtigall ick hör dir trapsen!
Hawadehre
Svetlana
As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
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Jasmine
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
So kurz vor der Europawahl hat das BMI mir die Entscheidung mal sehr leicht gemacht. Zumindest weiß ich wen ich nicht wähle.Svetlana L hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 07:46 ............. Da ist die Reform des TSG jahrelang verschleppt und behindert worden und jetzt auf einmal hat man es gaaaanz eilig - Nachtigall ick hör dir trapsen!
Die Haltung von CDU/CSU wird immer deutlicher. Vor allem in welche Richtung sie gehen wollen.
Irgendwie habe ich bei der Vorgehensweise das Gefühl, nicht viel ändern um von Erzkonservativen wiedergewählt zu werden.
Ich fühle mich hier diskriminiert. Mal sehen wie sich die anderen Parteien dazu verhalten.
Auch wenn es sich hierbei um eine Soll-Vorschrift handeln soll, so frage ich mich doch nach dem Selbstbestimmungsrecht.Mina_35 hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 06:03 .................. und zusätzlich werden Ehepartner vor Gericht angehört (wozu, wie bescheuert ist das wieder?)............
Nachdenkliche Grüße Jasmine
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ExuserIn-2020-07-10
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Also das TSG wird gestrichen dafür kommt der Inhalt ins BGB, zudem wird ein Geschlechtsidentitätsberatungsgesetz erschaffen, damit man mit Millonen von Euro Beratungsstellen Zertifizieren kann.
Ich dachte wir hätten bereits genug Beratungsstellen. Transvereine und transerfahrene Therapeuten. Keine Ahnung warum das zusätzliches Geld kosten muss.
Das GiBG ist ein Sinnbild für das woran Deutschland gerade mächtig krankt. Statt Bürokratie abzubauen, wird ein Wust an Bürokratie aufgebaut. Statt Gesetze zu streichen werden neue erfunden.
Nun zum Inhalt:
-§19 Abs.1 Kann also nur dann eine Änderung des Geschlechtseintrag vollzogen werden, wenn die Person noch eindeutig als Mann oder als Frau zu sehen ist? Bedeutet eine Person die bereits schon Hormontherapie bekommt und sich verändert hat, hätte dann kein Anrecht mehr auf eine Personenstandsänderung?
Tja, das passiert wenn man im einen Gesetz vom Körperbild spricht und im anderen von körperlichen Geschlechtsmerkmale. Körperliche Geschlechtsmerkmale wird in -§18 Abs. 3 erklärt aber Körperbild wird nicht definiert.
-§20 Abs. 1 Gibt es überhaupt noch Geschlechtsabhängige Rechte und Pflichten im Gesetz? Das einzige mir spontan bekannte ist der Wehrdienst.
GiBG -§1 Beratung ist kostenlos.
Abs. 3 Die BEratende Person muss nicht angehörige einer BEratungsstelle sein.
Fazit:
Eine Beratung ist kostenlos und dauert 4 Stunden, was die Kosten für die VÄPÄ umeiniges reduziert.
Da kommen allein für die Gutachten 1000 Euro zustande.
Diese ist Voraussetzung für die Vornamens und Personenstandsänderung.
Den Namen und Personenstand könnte man alle 3 Jahre wechseln.
Der medizinische Teil ist davon nicht betroffen.
Wo ihr was über Ehe gelesen habt, wo der Partner mitbestimmen soll, weiß ich nicht. Schreibt doch mal den Paragraphen rein.
Ich dachte wir hätten bereits genug Beratungsstellen. Transvereine und transerfahrene Therapeuten. Keine Ahnung warum das zusätzliches Geld kosten muss.
Das GiBG ist ein Sinnbild für das woran Deutschland gerade mächtig krankt. Statt Bürokratie abzubauen, wird ein Wust an Bürokratie aufgebaut. Statt Gesetze zu streichen werden neue erfunden.
Nun zum Inhalt:
-§19 Abs.1 Kann also nur dann eine Änderung des Geschlechtseintrag vollzogen werden, wenn die Person noch eindeutig als Mann oder als Frau zu sehen ist? Bedeutet eine Person die bereits schon Hormontherapie bekommt und sich verändert hat, hätte dann kein Anrecht mehr auf eine Personenstandsänderung?
Tja, das passiert wenn man im einen Gesetz vom Körperbild spricht und im anderen von körperlichen Geschlechtsmerkmale. Körperliche Geschlechtsmerkmale wird in -§18 Abs. 3 erklärt aber Körperbild wird nicht definiert.
-§20 Abs. 1 Gibt es überhaupt noch Geschlechtsabhängige Rechte und Pflichten im Gesetz? Das einzige mir spontan bekannte ist der Wehrdienst.
GiBG -§1 Beratung ist kostenlos.
Abs. 3 Die BEratende Person muss nicht angehörige einer BEratungsstelle sein.
Fazit:
Eine Beratung ist kostenlos und dauert 4 Stunden, was die Kosten für die VÄPÄ umeiniges reduziert.
Da kommen allein für die Gutachten 1000 Euro zustande.
Diese ist Voraussetzung für die Vornamens und Personenstandsänderung.
Den Namen und Personenstand könnte man alle 3 Jahre wechseln.
Der medizinische Teil ist davon nicht betroffen.
Wo ihr was über Ehe gelesen habt, wo der Partner mitbestimmen soll, weiß ich nicht. Schreibt doch mal den Paragraphen rein.
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Jasmin_35
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
BGb Buch 6 -§409d aud Seite 12 in dem Schmierblatt (sorry für die Wortwahl). Mich macht es echt sauer, das vorallem auch die SPD da wieder mitgeht und nichts dagegen unternimmt. Das von der CSU/CDU nichts besseres zu erwarten ist, ist ja klar, aber zumindestens die SPD hätte ich für vernünftiger gehalten und Min. Giffey hatte ja auch angekündigt dort was vorstellen zu wollen, nun wurde sie außen vor gelassen, weil wieder verschleppt und zu langsam, also drückt die CSU dem den Stempel auf.Toni Smith hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 09:54 Wo ihr was über Ehe gelesen habt, wo der Partner mitbestimmen soll, weiß ich nicht. Schreibt doch mal den Paragraphen rein.
Ist ja auch wieder klar, wie hier schon erwähnt wurde, erst wird jahrelang sich drum gedrückt, dann verka*** die CSU das Gesetz zur dritten Option und macht jetzt einen schnell schuss hinterher und gibt allen nur 2 Tage zum reagieren.
Ich bin echt sauer deswegen
Liebe Grüße Jasmin
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Marlene K.
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
zu -§ 409d, Seite 28, Anhörung...
Marlene
Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
Ich bin (nur) intolerant gegenüber der Intoleranz.
Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
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ExuserIn-2020-07-10
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
noch ein grund nicht zu heiraten. anscheinend gibt man wohl seine mündigkeit mit der ehe auf. war mir gar nicht bewusst.
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Anke
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Hallo,
besser als das bisherige Gesetz, aber immer noch nicht von Selbstbestimmung getragen. Dem Entwurf ist anzumerken, dass Transsexualität als Erkrankung verstanden wird. Denn anders ist nicht zu erklären, warum ausgerechnet Psychiater und Psychotherapeuten eine Bescheinigung ausstellen sollen.
Nervig ist der Umweg über ein Gericht. Warum wird das nicht direkt bei den Standesämtern gemacht? Wozu wird da ein Richter gebraucht. So eine Bescheinigung kann von qualifizierten Sachbearbeitern geprüft werden.
Die Frist von 2 Tagen ist wirklich eine Frechheit und höchst unprofessionell. Da stellt sich die Frage, woher plötzlich die Eile kommt, wenn das Thema jahrelang verschlafen wurde.
Das Gute ist, dass der Ball jetzt endlich im Spiel ist und etwas passiert. Ob das so Gesetz wird, wird sich zeigen, denn die Union kann das nicht alleine durchsetzen.
Liebe Grüße
Anke
besser als das bisherige Gesetz, aber immer noch nicht von Selbstbestimmung getragen. Dem Entwurf ist anzumerken, dass Transsexualität als Erkrankung verstanden wird. Denn anders ist nicht zu erklären, warum ausgerechnet Psychiater und Psychotherapeuten eine Bescheinigung ausstellen sollen.
Nervig ist der Umweg über ein Gericht. Warum wird das nicht direkt bei den Standesämtern gemacht? Wozu wird da ein Richter gebraucht. So eine Bescheinigung kann von qualifizierten Sachbearbeitern geprüft werden.
Für solche Aussagen ist es noch zu früh. Dies ist der Referentenentwurf. Das ist vor der Behandlung im Kabinett oder gar im Parlament und seinen Ausschüssen. Auch das Anschreiben sieht sehr nach Arbeitsebene aus. Ich bin gespannt, wie sich die anderen Parteien dazu äußern. Und ob dieser Entwurf mit der Hausspitze des Justizministeriums abgestimmt ist.Mina_35 hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 11:35
BGb Buch 6 -§409d aud Seite 12 in dem Schmierblatt (sorry für die Wortwahl). Mich macht es echt sauer, das vorallem auch die SPD da wieder mitgeht und nichts dagegen unternimmt.
Die Frist von 2 Tagen ist wirklich eine Frechheit und höchst unprofessionell. Da stellt sich die Frage, woher plötzlich die Eile kommt, wenn das Thema jahrelang verschlafen wurde.
Das Gute ist, dass der Ball jetzt endlich im Spiel ist und etwas passiert. Ob das so Gesetz wird, wird sich zeigen, denn die Union kann das nicht alleine durchsetzen.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
https://www.transcuisine.com
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCQc7XaiWBuzchBQTnGRv80g
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Jasmine
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Frau Giffey hat im Momen andere Sorgen https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... arten.htmlMina_35 hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 11:35 .......Giffey hatte ja auch angekündigt dort was vorstellen zu wollen, nun wurde sie außen vor gelassen, weil wieder verschleppt und zu langsam, also drückt die CSU dem den Stempel auf.............
Das soll offensichtlich ohne viel Geräusche durchgewunken werden. Ob sich da noch was ändert? Ich glaube eher nicht.Anke hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:30 ...Die Frist von 2 Tagen ist wirklich eine Frechheit und höchst unprofessionell. Da stellt sich die Frage, woher plötzlich die Eile kommt, wenn das Thema jahrelang verschlafen wurde.
........
Dagegen wird dann wahrscheinlich wieder geklagt und schon wieder sind wertvolle Jahre verschenkt.
Ja den Verdacht hege ich auch, aber wenn ich die Äußerungen von AKK und Seehofer mir ansehe, dann wundert mich nichts mehr.Anke hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:30 ................ Dem Entwurf ist anzumerken, dass Transsexualität als Erkrankung verstanden wird. Denn anders ist nicht zu erklären, warum ausgerechnet Psychiater und Psychotherapeuten eine Bescheinigung ausstellen sollen.
Ich habe ernsthafte Zweifel ob das so verfassungskonform ist, oder ob ich durch dieses Gesetz diskriminiert oder benachteiligt werde. Welche Rechte gelten eigentlich für mich? Die Gleichen wie für alle anderen?Anke hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:30 Nervig ist der Umweg über ein Gericht. Warum wird das nicht direkt bei den Standesämtern gemacht? Wozu wird da ein Richter gebraucht. So eine Bescheinigung kann von qualifizierten Sachbearbeitern geprüft werden..........
Zitat aus dem Link:
Julia Monro, Mitglied der DGTI (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.) und Vorstandsmitglied im Bundesvereinigung Trans* e.V. sagt BuzzFeed News am Telefon:
"Mit Selbstbestimmung hat dieses Gesetz gar nichts zu tun. Die psychologische Begutachtung wird nun Beratung genannt. Doch laut Gesetzesbegründung bleiben die Berater*innen die gleichen wie zuvor — inhaltlich ändert sich kaum etwas."
Neu sei etwa, dass nun auch Ehegatten angehört werden müssen. Oder dass Personen, deren Antrag abgelehnt wurde, drei Jahre warten müssen, bis sie einen neuen Antrag stellen dürfen.
Das ist in meinen Augen ungeheuerlich und in meinen Augen erneut verfassungswidrig.
Nachdenkliche Grüße Jasmine
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Lavendellöwin
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Hallo..Anke hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 12:30 besser als das bisherige Gesetz, aber immer noch nicht von Selbstbestimmung getragen.
hmm ich weiss nicht...da bin ich mir nicht sicher.
Das alte TSG ist ganz bestimmt nicht toll, aber der Entwurf ist es auch nicht.
Ganz offen, bezogen auf die Einfachheit des Gesetzes würde ich sogar gern beim
TSG bleiben wie es ist.
So wirds bisher eine Verschlimmbesserung. Zumindest für die unter uns, die den
Weg bis zur GaOP gehen möchten.
Hier werden immer noch die medizinischen Gutachten gefordert werden und die
Erstellung wirft Kosten auf.
Und ich will gar nicht wissen wer da beratend tätig wird, wo werden die "Stellen"
angesiedelt sein? Meint wirklich jemand die älteren TherapeutInnen werden sich
noch zertifizieren lassen? Rein vom Gefühl klingt es mir nach Stellen die dann im
kirchlichen oder gar staatlichen Umfeld angesiedelt sind und bei aller Fortbildung
traue ich Leuten in dem Umfeld keine gute Beratung zum Thema zu..
im Gesamten riecht für mich der Entwurf nach noch mehr Beschneidung von Freiheit
und da bin ich etwas (über)empfindlich..
Alles Liebe Marie
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
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Amadé
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Es ist bezeichnend, dass Der Spiegel den Bericht nicht etwa im Politischen, sondern zwischen allerlei Klatschmeldungen in der Rubrik Panorama veröffentlicht. Wenn das unsere Bedeutung in der Gesellschaft widerspiegelt, nimmt es nicht Wunder, dass uns die Ministerien genauso abfällig behandeln.
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heike65
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Also ich sehe das ganze mal ganz egoistisch, laut Gesetzentwurf darf die Heiratsurkunde nur einen Vornamen haben, das mir bisher verweigert wurde, also erst einmal positiv.
und ich finde die Gutachten generell auch positiv, ich denke sie hat manche Menschen zum Überdenken ihrer Situation gebracht; was die Bezahlung der Gutachter anbelangt; das mag anders geregelt werden..... ich finde ok wie es ist.
ich hatte nie ein Problem mit dem TSG, ihr könnt mich jetzt steinigen, aber das ist meine Meinung
und ich finde die Gutachten generell auch positiv, ich denke sie hat manche Menschen zum Überdenken ihrer Situation gebracht; was die Bezahlung der Gutachter anbelangt; das mag anders geregelt werden..... ich finde ok wie es ist.
ich hatte nie ein Problem mit dem TSG, ihr könnt mich jetzt steinigen, aber das ist meine Meinung
Zuletzt geändert von heike65 am Fr 10. Mai 2019, 00:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Anne-Mette
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Re: Reform des Transsexuellengesetzes
Moin,
hier noch ein Beitrag des TAGESSPIEGEL: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... ETH-YzU0_4
Gruß
Anne-Mette
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Anne-Mette