Änderung der Geschlechtsangabe per Attest - Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke
Änderung der Geschlechtsangabe per Attest - Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

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Jalana
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Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 1 im Thema

Beitrag von Jalana »

Das Gesetz zum dritten Geschlecht nutzen nach SPIEGEL-Informationen offenbar vor allem transsexuelle Personen. Sie wollen damit das komplizierte, als diskriminierend geltende Transsexuellengesetz umgehen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 64542.html

LG
Jalana
Leben und leben lassen
Nicole Fritz
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 2 im Thema

Beitrag von Nicole Fritz »

Hallo Jalana,

hast Du noch nicht mitbekommen, was da gerade auf allen Plattformen zu diesem Thema abgeht?

LG Nicole

PS: Ich suche als Medizinfrau oder Hexe, die sich immer nur selbst kuriert, jetzt verzweifelt einen Arzt, der mir dieses Attest ausstellt. Es soll 'Klaus Nicole' und 'divers' in meiner Geburtsurkunde stehen.
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 3 im Thema

Beitrag von ExuserIn-2020-07-10 »

Nicole Doll hat geschrieben: Sa 27. Apr 2019, 13:49 Hallo Jalana,

hast Du noch nicht mitbekommen, was da gerade auf allen Plattformen zu diesem Thema abgeht?

LG Nicole

PS: Ich suche als Medizinfrau oder Hexe, die sich immer nur selbst kuriert, jetzt verzweifelt einen Arzt, der mir dieses Attest ausstellt. Es soll 'Klaus Nicole' und 'divers' in meiner Geburtsurkunde stehen.

Es soll wohl einfach durch einen Künstlernamen gehen. Kostet dann wohl auch nur 25 Euro. Hatte ich mal irgendwo gelesen. Also für Leute die nur ihren Namen ergänzen möchten ist das ne Möglichkeit. Der Künstlername kommt dann auch auf den Ausweis.
Sabrina Verena
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 4 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Toni Smith hat geschrieben: Sa 27. Apr 2019, 14:21
Nicole Doll hat geschrieben: Sa 27. Apr 2019, 13:49 Hallo Jalana,

hast Du noch nicht mitbekommen, was da gerade auf allen Plattformen zu diesem Thema abgeht?

LG Nicole

PS: Ich suche als Medizinfrau oder Hexe, die sich immer nur selbst kuriert, jetzt verzweifelt einen Arzt, der mir dieses Attest ausstellt. Es soll 'Klaus Nicole' und 'divers' in meiner Geburtsurkunde stehen.

Es soll wohl einfach durch einen Künstlernamen gehen. Kostet dann wohl auch nur 25 Euro. Hatte ich mal irgendwo gelesen. Also für Leute die nur ihren Namen ergänzen möchten ist das ne Möglichkeit. Der Künstlername kommt dann auch auf den Ausweis.
Dazu muss eine künstlerische Tätigkeit nach gewiesen werden.

Wenn es nur um eine Namensänderung geht, wäre eine Entkopplung des Namensrechtes vom Geschlecht erforderlich.
Es gibt nämlich kein vernünftigen Grund, warum aus dem Namen das Geschlecht ersichtlich sein muss, wie es das Gesetz verlangt.
LG Verena
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Nicole Fritz
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 5 im Thema

Beitrag von Nicole Fritz »

Hallo Toni und Sabrina Verena,

mit lediglich ein paar verkauften Ebooks im Jahr könnte es mit dem Eintragen des Künstlernamen schwierig werden. Siehe hier:
https://www.rosepartner.de/kuenstlername.html

LG Nicole
Inga
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 6 im Thema

Beitrag von Inga »

Hallo, Nicole,

ich kann dich in deinem Frust so verstehen. Es geht in erster Linie um einen Verwaltungsakt. Ich möchte in meinen Papieren auch "nur" einen anderen Namen und fürs Geschlecht den Eintrag "divers". Ich möchte keine Medikamente oder Operationen und meine Chromosonenzusammensetzung ist mir in dem Zusammenhang ziemlich egal, so wie ich auch Blutdruck, Stoffwechsel und Gewicht und ähnliches für ziemlich belanglos halte. Und dennoch muss ich, um den Behörden die Glaubwürdigkeit meines Anliegens nach dem Gesetz zu belegen, mindestens eine Bestätigung eines Arztes haben. Wenn man mir vom Gesetze wegen schon so nicht glauben darf, so reichen doch in anderen Dingen eidesstaatliche Erklärungen, Zeugen, oder notarielle Beurkundung. Was hätte denn ein Arzt etwa bei einer Heirat oder Grundstücksgeschäft oder etwa selbst in meiner Jugendzeit bei der "Anerkennung der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe" zu bestätigen??

Liebe Grüße
Inga
Svetlana L
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 7 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Passend dazu ein aktueller Artikel auf queer.de: Rund 250 trans Menschen beantragen Änderung des Geschlechtseintrags.

Ich frage mich ja, wie die auf diese Zahlen kommen, denn aus dem Attest geht ja nichts weiter hervor?
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
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Inga
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 8 im Thema

Beitrag von Inga »

Svetlana L hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 15:28 Passend dazu ein aktueller Artikel auf queer.de: Rund 250 trans Menschen beantragen Änderung des Geschlechtseintrags.

Ich frage mich ja, wie die auf diese Zahlen kommen, denn aus dem Attest geht ja nichts weiter hervor?
Hi svetlana,

wie "die da" auf die Zahlen kommen, steht doch im Artikel:

"Im Zeitraum 22. Dezember 2018 bis 31. März 2019 wurden in 14 Bundesländern (die Daten von Niedersachsen und Schleswig-Holstein liegen derzeit nicht vor) in 114 Fällen eine Änderung des Personenstandes von 'männlich' zu 'weiblich' und in 106 Fällen von 'weiblich' zu 'männlich' auf Grundlage des -§ 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) beantragt", erklärte Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke. Hochgerechnet kommt man damit auf rund 250 entsprechende Anträge. "

Nun denn, dass die Denke im Ministerium etwas zu einfach geschnitzt ist, sollte uns hier im Forum nicht neu sein ....
:wink:

Liebe Grüße
Inga
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 9 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Inga hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 20:37 dass die Denke im Ministerium etwas zu einfach geschnitzt ist
Ich denke, dass das nicht stimmt. Sie ist nicht einfach, sondern manipulativ. Das wird z.T. sehr sorgfältig auf den Weg gebracht. Das verlautbart wird, ist nicht die Denke, sondern es ist die Denke, wie die Menschen im Land denken...
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 10 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Inga hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 15:00Ich möchte in meinen Papieren auch "nur" einen anderen Namen und fürs Geschlecht den Eintrag "divers". [...] Und dennoch muss ich, um den Behörden die Glaubwürdigkeit meines Anliegens nach dem Gesetz zu belegen, mindestens eine Bestätigung eines Arztes haben. Wenn man mir vom Gesetze wegen schon so nicht glauben darf, so reichen doch in anderen Dingen eidesstaatliche Erklärungen
Die reicht in diesem Falle auch - wenn Du Dich ausreichend juristisch mutig fühlst. In dem blöden Absatz 3 des -§45b PStG steht drin, dass _entweder_ eine ärztliche Bescheinigung mit der Zauberformel abgegeben werden muss, _oder_ ersatzweise eine eidesstattliche Erklärung, dass bei Dir eine "Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt". Falls das Amt das anzweifelt, könntest Du zum Amtsgericht gehen und Deine Ansicht durchklagen - und wenn es nur die Strategie ist, dass das Amt gar keine Handhabe hat, da irgendwas anzuzweifeln oder zu prüfen. In dem Fall ma bei der Aktion Standesamt melden ;) Es könnte im Ernstfall Dir jemand eine falsche eidesstattliche Erklärung unterstellen und mit Anzeige, Ermittlungsverfahren, etc. kommen. Das Risiko ist mit ärztlicher Bescheinigung allerdings auch gegeben und scheint eher klein zu sein.
Inga
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 11 im Thema

Beitrag von Inga »

Jaddy hat geschrieben: Mo 29. Apr 2019, 18:55
Inga hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 15:00Ich möchte in meinen Papieren auch "nur" einen anderen Namen und fürs Geschlecht den Eintrag "divers". [...] Und dennoch muss ich, um den Behörden die Glaubwürdigkeit meines Anliegens nach dem Gesetz zu belegen, mindestens eine Bestätigung eines Arztes haben. Wenn man mir vom Gesetze wegen schon so nicht glauben darf, so reichen doch in anderen Dingen eidesstaatliche Erklärungen
Die reicht in diesem Falle auch - wenn Du Dich ausreichend juristisch mutig fühlst. In dem blöden Absatz 3 des -§45b PStG steht drin, dass _entweder_ eine ärztliche Bescheinigung mit der Zauberformel abgegeben werden muss, _oder_ ersatzweise eine eidesstattliche Erklärung, dass bei Dir eine "Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt". Falls das Amt das anzweifelt, könntest Du zum Amtsgericht gehen und Deine Ansicht durchklagen - und wenn es nur die Strategie ist, dass das Amt gar keine Handhabe hat, da irgendwas anzuzweifeln oder zu prüfen. In dem Fall ma bei der Aktion Standesamt melden ;) Es könnte im Ernstfall Dir jemand eine falsche eidesstattliche Erklärung unterstellen und mit Anzeige, Ermittlungsverfahren, etc. kommen. Das Risiko ist mit ärztlicher Bescheinigung allerdings auch gegeben und scheint eher klein zu sein.
Hallo, Jaddy,

danke dir für den Hinweis.

Ich glaube, ich muss es wirklich genauer durchdenken (und mit der Aktion Standesamt beratschlagen) was ich eigentlich will bzw. welchen Weg ich jetzt gehen will. Was mein Ziel ist in Sachen Personenstand, ist mir jetzt klarer geworden.

Liebe Grüße
Inga
Inga
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Re: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest „ Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke

Post 12 im Thema

Beitrag von Inga »

Vicky_Rose hat geschrieben: Mo 29. Apr 2019, 06:44
Inga hat geschrieben: So 28. Apr 2019, 20:37 dass die Denke im Ministerium etwas zu einfach geschnitzt ist
.... Das verlautbart wird, ist nicht die Denke, sondern es ist die Denke, wie die Menschen im Land denken...
Hallo, Vicky,

So verallgemeinern würde ich das nicht wollen. Nur weil einige Menschen so denken mögen, müssen nicht alle so denken. Hinzu kommt, inwieweit sie bereit sind, evtl. ihre Denke zu ändern.

Liebe Grüße
Inga
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