Ähnliches Ergebnis in Niedersachsen: kaum Anträge
-
Anne-Mette
- Administratorin
- Beiträge: 27219
- Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
- Geschlecht: W
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Ringsberg
- Forum-Galerie: gallery/album/1
- Gender:
- Kontaktdaten:
-
Löwenmutter
- Beiträge: 10
- Registriert: Mi 10. Apr 2019, 00:48
- Geschlecht: weiblich
- Pronomen: sie
- Kontaktdaten:
Re: Ähnliches Ergebnis in Niedersachsen: kaum Anträge
Wieder wird Desinformation verbreitet. Was soll das?Auch erwachsene Intersexuelle haben die Möglichkeit, ihr Geschlecht in amtlichen Dokumenten nachträglich in "divers" ändern zu lassen. Auch sie benötigen einen Nachweis oder eine eidesstattliche Erklärung. Diese Regelung gilt nicht für Transsexuelle.
Chuck Norris kam als Mann zur Welt.
-
ExuserIn-2019-12-22
Re: Ähnliches Ergebnis in Niedersachsen: kaum Anträge
Ich dachte es sei mittlerweile bestätigt und begründet wieso dies nicht für Transsexuelle gilt.Löwenmutter hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 17:02Wieder wird Desinformation verbreitet. Was soll das?Auch erwachsene Intersexuelle haben die Möglichkeit, ihr Geschlecht in amtlichen Dokumenten nachträglich in "divers" ändern zu lassen. Auch sie benötigen einen Nachweis oder eine eidesstattliche Erklärung. Diese Regelung gilt nicht für Transsexuelle.
-
Jaddy
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 3997
- Registriert: Fr 24. Okt 2014, 21:38
- Geschlecht: a_binär / a_gender
- Pronomen: en/en/ens
- Wohnort (Name): nahe Bremen
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Ähnliches Ergebnis in Niedersachsen: kaum Anträge
Das mag das Ministerium so gewollt haben, aber im Gesetz steht es nicht so drin. Nur in der Begründung. Verschiedene Jurist_innen haben dargelegt, warum das mglw nicht so gilt.Keks-Marie hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 21:28Ich dachte es sei mittlerweile bestätigt und begründet wieso dies nicht für Transsexuelle gilt.Löwenmutter hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 17:02Wieder wird Desinformation verbreitet. Was soll das?Diese Regelung gilt nicht für Transsexuelle.
Es wird in ein paar Prozessen vor Gericht zu klären sein, ob a) das so gilt und b) das ganze Gesetz überhaupt verfassungskonform ist - weil z.B. zwei verschiedene Standards der Definition von Geschlecht verwendet werden.