"Angehen zu wollen" hört sich je erst mal sehr beliebig an und "angehen wollen" hatten wir ja nun schon in mehr als einer Legislaturperiode.XYZ hat geschrieben: Mi 10. Apr 2019, 15:51 ... eine Reform des Transsexuellengesetzes angehen zu wollen.
LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz - # 12
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Svetlana L
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo in die Runde.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass in diesem Forum das Thema -§ 45b ausführlich besprochen wird. Um Erfahrungen und neue Erkenntnisse zur Umsetzung zu erfahren, habe ich mich hier angemeldet. Nun möchte ich meine Erfahrungen zur PÄ/VÄ nach -§ 45b mit euch teilen.
Meine Hausärztin hat keine Zweifel daran, dass bei mir eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.
So war es auch kein Problem, ein "Attest zur Vorlage beim Standesamt" von ihr zu bekommen, die nichts anderes als eben dies nachweist.
Soweit so gut. In meinem zuständigen Standesamt in Sachsen-Anhalt habe ich auch einen Termin gemacht. Am 15.03. wurde meine Erklärung (Änderung vom Geschlechtseintrag von m auf w und Änderung des Vornamens) beglaubigt von einer Beamtin entgegengenommen. Auch eine Empfangsbestätigung für das ärztliche Attest habe ich mir geben lassen.
Die Leiterin des Standesamtes selbst hat die Umsetzung übernommen, da die Beamtin, die meine Erklärung entgegengenommen hat, sich die Kompetenz nicht zugetraut hat.
Von ebenjener Leiterin bekam ich kurz darauf Post:
Quelle: https://www.bilder-upload.eu/thumb/1493 ... 909129.jpg
)
Es wird leider gefordert, dass ein ärztliches Attest eine Variante der Geschlechtsentwicklung bescheinigt. Dies hat meine Hausärztin getan, weil sie weiß, dass dies vorliegt und sie keine Gründe hat, dies abzustreiten.
Wie das? Zuvor hat Standesbeamtin noch geschrieben, dass bei transsexuellen Menschen eine Variante der Geschlechtsentwicklung und damit Intersexualität vorliegt. Die Geschlechtschromosomen, das Genital oder die Gonaden sind in der Regel bei transsexuellen Menschen nicht übereinstimmend.
(Dass ihr das nicht bewusst ist und sie wahrscheinlich fälschlich annimmt, Transsexualität wäre eine Geschlechtsidentitätsstörung, tut ja nichts zur Sache.)
Und dass Inter- und Transsexualität sich nicht gegenseitig ausschließen, sollte auch seit ca. mindestens 100 Jahren bekannt sein.
Eine Form von Intersexualität kommt eh selten allein.
Die Standesbeamtin hätte auch schreiben können: "Schwarze Menschen werden von dem Gesetz nicht betroffen, weil isso."
Soweit so schlecht. Ich habe darauf hin mit der "Frau" telefoniert. Mir wurde schnell klar, dass sie das Gesetz nicht umsetzen will, weil sie schlicht rechtsradikal ist. Nur dummes Geschwätz hat sie von sich gegeben und sprach auch von angeblichen "Missbrauchsfällen, in denen das TSG umgangen wurden ist, weshalb sie das Attest so nicht akzeptieren wird".
Sie wollte mich dazu nötigen, mir ein anderes Attest ausstellen zu lassen, das "ihren Vorstellungen" entspricht. Freilich tue ich dies nicht. Am Telefon und in einer späteren E-Mail habe ich sie über ihre Plicht aufgeklärt, meine Erklärung unverzüglich umzusetzen.
Sie teilte mir mit, dass sie mein ärztliches Attest zur Überprüfung und mit der Bitte auf Ablehnung zum Verwaltungsgericht schickt. Eine schriftliche Ablehnung meiner Erklärung verweigert sie ebenso wie die Umsetzung. "Sie dürfte es nicht, bis das Verwaltungsgericht darüber entschieden hat", behauptet sie.
Ich habe ihr übrigens ausdrücklich untersagt, das Attest zu einem Gericht weiterzuleiten, da es allein zur Vorlage beim Standesamt erstellt wurde. Interessiert sie freilich nicht.
So ist mein bisheriger Stand.
Meine weiteren Schritte sind eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamtin und Warten. Sollte das Verwaltungsgericht entscheiden, dass mein Attest nichts gilt, läge damit juristisch wohl keines vor. Dann werde ich wahrscheinlich eine eidesstattiche Erklärung abgeben und damit die VÄ/PÄ versuchen zu erzwingen. Einen Klageweg möchte ich vermeiden, obwohl mir dafür Unterstützung von anderen Stellen zugesagt wurde. Vielleicht komme ich auch nicht drum herum. Wir werden sehen.
Aufgrund der Selbstsicherheit der Beamtin gehe ich übrigens davon aus, dass sie vom Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt eine Dienstanweisung zur Diskriminierung und zum Rechtsbruch erhalten hat, was sie aufgrund ihrer Geisteshaltung freudig umsetzt.
Ihr seht also:
Selbst mit beglaubigter Erklärung und ärztlichem Attest ist nichts sicher, obwohl es dies freilich sein sollte.
Denke, meine zuständige Standesbeamte ist kein Einzelfall.
Gerne halte ich euch auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
eure "Leonis Mater"
Mir ist zu Ohren gekommen, dass in diesem Forum das Thema -§ 45b ausführlich besprochen wird. Um Erfahrungen und neue Erkenntnisse zur Umsetzung zu erfahren, habe ich mich hier angemeldet. Nun möchte ich meine Erfahrungen zur PÄ/VÄ nach -§ 45b mit euch teilen.
Meine Hausärztin hat keine Zweifel daran, dass bei mir eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.
So war es auch kein Problem, ein "Attest zur Vorlage beim Standesamt" von ihr zu bekommen, die nichts anderes als eben dies nachweist.
Soweit so gut. In meinem zuständigen Standesamt in Sachsen-Anhalt habe ich auch einen Termin gemacht. Am 15.03. wurde meine Erklärung (Änderung vom Geschlechtseintrag von m auf w und Änderung des Vornamens) beglaubigt von einer Beamtin entgegengenommen. Auch eine Empfangsbestätigung für das ärztliche Attest habe ich mir geben lassen.
Die Leiterin des Standesamtes selbst hat die Umsetzung übernommen, da die Beamtin, die meine Erklärung entgegengenommen hat, sich die Kompetenz nicht zugetraut hat.
Von ebenjener Leiterin bekam ich kurz darauf Post:
Gelogen! Hätte sie meine Erklärung (kein Antrag, der genehmigt werden muss) zur Kenntnis genommen, hätte sie eine korrekte Anrede verwendet."Ihre Erklärung [...] habe ich zur Kenntnis genommen."
Wo das? Das Gesetz ist eindeutig."Derzeit bestehen [...] noch Rechtsunsicherheiten."
In welcher alternativen Realität?"Die neu gefassten Regelungen im Personenstandsgesetz gelten in engerer Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur für intersexuelle Menschen."
Intersexualität umfasst auch einige sonstige anatomische und hormonelle Varianten. Warum wird Intersexualität hier auf Chromosomen, Genital und Gonaden beschränkt? Weil die Leute, die den vorangegangenen Gesetzentwurf geschrieben haben, es nicht besser wussten, nehme ich an. (Oder weil sie Menschen aufgrund von Körpermerkmalen ungleich behandeln wollen. Aber das wollen wir mal nicht unterstellen."Eine Variante der Geschlechtsentwicklung und damit Intersexualität liegt vor, wenn die Geschlechtschromosomen, das Genital oder die Gonaden nicht übereinstimmend sind."
Es wird leider gefordert, dass ein ärztliches Attest eine Variante der Geschlechtsentwicklung bescheinigt. Dies hat meine Hausärztin getan, weil sie weiß, dass dies vorliegt und sie keine Gründe hat, dies abzustreiten.
"Transsexuelle Menschen werden von dem Gesetz nicht betroffen."
Wie das? Zuvor hat Standesbeamtin noch geschrieben, dass bei transsexuellen Menschen eine Variante der Geschlechtsentwicklung und damit Intersexualität vorliegt. Die Geschlechtschromosomen, das Genital oder die Gonaden sind in der Regel bei transsexuellen Menschen nicht übereinstimmend.
(Dass ihr das nicht bewusst ist und sie wahrscheinlich fälschlich annimmt, Transsexualität wäre eine Geschlechtsidentitätsstörung, tut ja nichts zur Sache.)
Und dass Inter- und Transsexualität sich nicht gegenseitig ausschließen, sollte auch seit ca. mindestens 100 Jahren bekannt sein.
Eine Form von Intersexualität kommt eh selten allein.
Die Standesbeamtin hätte auch schreiben können: "Schwarze Menschen werden von dem Gesetz nicht betroffen, weil isso."
Soweit so schlecht. Ich habe darauf hin mit der "Frau" telefoniert. Mir wurde schnell klar, dass sie das Gesetz nicht umsetzen will, weil sie schlicht rechtsradikal ist. Nur dummes Geschwätz hat sie von sich gegeben und sprach auch von angeblichen "Missbrauchsfällen, in denen das TSG umgangen wurden ist, weshalb sie das Attest so nicht akzeptieren wird".
Sie wollte mich dazu nötigen, mir ein anderes Attest ausstellen zu lassen, das "ihren Vorstellungen" entspricht. Freilich tue ich dies nicht. Am Telefon und in einer späteren E-Mail habe ich sie über ihre Plicht aufgeklärt, meine Erklärung unverzüglich umzusetzen.
Sie teilte mir mit, dass sie mein ärztliches Attest zur Überprüfung und mit der Bitte auf Ablehnung zum Verwaltungsgericht schickt. Eine schriftliche Ablehnung meiner Erklärung verweigert sie ebenso wie die Umsetzung. "Sie dürfte es nicht, bis das Verwaltungsgericht darüber entschieden hat", behauptet sie.
Ich habe ihr übrigens ausdrücklich untersagt, das Attest zu einem Gericht weiterzuleiten, da es allein zur Vorlage beim Standesamt erstellt wurde. Interessiert sie freilich nicht.
So ist mein bisheriger Stand.
Meine weiteren Schritte sind eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamtin und Warten. Sollte das Verwaltungsgericht entscheiden, dass mein Attest nichts gilt, läge damit juristisch wohl keines vor. Dann werde ich wahrscheinlich eine eidesstattiche Erklärung abgeben und damit die VÄ/PÄ versuchen zu erzwingen. Einen Klageweg möchte ich vermeiden, obwohl mir dafür Unterstützung von anderen Stellen zugesagt wurde. Vielleicht komme ich auch nicht drum herum. Wir werden sehen.
Aufgrund der Selbstsicherheit der Beamtin gehe ich übrigens davon aus, dass sie vom Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt eine Dienstanweisung zur Diskriminierung und zum Rechtsbruch erhalten hat, was sie aufgrund ihrer Geisteshaltung freudig umsetzt.
Ihr seht also:
Selbst mit beglaubigter Erklärung und ärztlichem Attest ist nichts sicher, obwohl es dies freilich sein sollte.
Denke, meine zuständige Standesbeamte ist kein Einzelfall.
Gerne halte ich euch auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
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Marielle
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Guten Tag,
in Hessen und in Sachsen-Anhalt werden Vorgänge nach 45b vorläufig gar nicht oder allenfalls 'unter Vorbehalt gerichtlicher Klärung' bearbeitet. Abgeschlossene 45b-Vorgänge sind den Menschen dort zur Zeit also verwehrt. In NRW hat das Landesinnenministerium kürzlich einen Hinweis an die Standesämter geschickt, demnach die Regelung nicht auf Transpersonen anwendbar ist. Welche Folgen das hat, ist bisher nicht bekannt. Diese Massnahmen gehen mit seeehr hoher Wahrscheinlichkeit auf eine informelle E-Mail aus dem BMI an die zuständigen Landesbehörden:zurück. Inhalt: '45b nur für Inter'. Den Kraftstoff für den ganzen Auftrieb hat die Community zu wesentlichen Teilen selbst beigesteuert, nach dem der Anlasser von einer Gruppe Trans-Behandler_innen geliefert worden war.
Von Anfang an war völlig klar, dass das Thema irgendwann auf den Tisch oder vor Gericht muss, um für weitere Verbesserungen zu streiten. Es war aber eigentlich auch klar, dass man nach dem LSVD-Statement erstmal Ruhe halten muss, allenfalls grundlegende Informationen verbreitet, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre diesbezüglichen Angelegenheiten sauber regeln zu können und um genug Zeit zu haben, gute Strategien zu entwickeln.
Marielle
PS 1: Das Dumme ist, dass jede öffentliche Äusserung in diesem Komplex kontraproduktiv wirken kann; auch diese hier, leider. Ich weiss mir aber nicht anders zu helfen, um die jetzt bestehende, deutlich suboptimale Situation deutlich zu machen. Ich tue dies in der Hoffnung, dass es noch möglichst vielen Menschen gelingt, die nicht guten, aber doch wesentlichen verbesserten Bedingungen zu nutzen.
PS 2: Möglicherweise! wird demnächst versucht, die abzugebenden Erklärungen zu ändern bzw. zu erweitern. Im Hinblick darauf ist es wichtig!, als betroffene Person nicht selbst Belege zu schaffen, die sich negativ auswirken können.
in Hessen und in Sachsen-Anhalt werden Vorgänge nach 45b vorläufig gar nicht oder allenfalls 'unter Vorbehalt gerichtlicher Klärung' bearbeitet. Abgeschlossene 45b-Vorgänge sind den Menschen dort zur Zeit also verwehrt. In NRW hat das Landesinnenministerium kürzlich einen Hinweis an die Standesämter geschickt, demnach die Regelung nicht auf Transpersonen anwendbar ist. Welche Folgen das hat, ist bisher nicht bekannt. Diese Massnahmen gehen mit seeehr hoher Wahrscheinlichkeit auf eine informelle E-Mail aus dem BMI an die zuständigen Landesbehörden:zurück. Inhalt: '45b nur für Inter'. Den Kraftstoff für den ganzen Auftrieb hat die Community zu wesentlichen Teilen selbst beigesteuert, nach dem der Anlasser von einer Gruppe Trans-Behandler_innen geliefert worden war.
Von Anfang an war völlig klar, dass das Thema irgendwann auf den Tisch oder vor Gericht muss, um für weitere Verbesserungen zu streiten. Es war aber eigentlich auch klar, dass man nach dem LSVD-Statement erstmal Ruhe halten muss, allenfalls grundlegende Informationen verbreitet, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre diesbezüglichen Angelegenheiten sauber regeln zu können und um genug Zeit zu haben, gute Strategien zu entwickeln.
Marielle
PS 1: Das Dumme ist, dass jede öffentliche Äusserung in diesem Komplex kontraproduktiv wirken kann; auch diese hier, leider. Ich weiss mir aber nicht anders zu helfen, um die jetzt bestehende, deutlich suboptimale Situation deutlich zu machen. Ich tue dies in der Hoffnung, dass es noch möglichst vielen Menschen gelingt, die nicht guten, aber doch wesentlichen verbesserten Bedingungen zu nutzen.
PS 2: Möglicherweise! wird demnächst versucht, die abzugebenden Erklärungen zu ändern bzw. zu erweitern. Im Hinblick darauf ist es wichtig!, als betroffene Person nicht selbst Belege zu schaffen, die sich negativ auswirken können.
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Moin,
hier ein Artikel der Siegessäule "Neues Personenstandsgesetz: Handelt das Innenministerium überhaupt rechtmäßig?"
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BiancaC
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo zusammen,
anbei ein weiteres Kapitel vom BMI:
https://www.buzzfeed.com/de/julianeloef ... tte-option
VG Bianca
p.s.: Die froh ist es geschaft zu haben und es bedauert das der Dre*** haufen nicht in der Lage ist es zu ändern !!
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wer rächtschreibfeler findet darf sie behalten !
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
.
Bei mir gibt es leider keine schnelle Namensänderung. Meine Ärztin stellt, angeblich in Absprache mit anderen Ärzt(inn)en der Region, keine Atteste zu Varianten der Geschlechtsentwicklung aus.
Bei mir gibt es leider keine schnelle Namensänderung. Meine Ärztin stellt, angeblich in Absprache mit anderen Ärzt(inn)en der Region, keine Atteste zu Varianten der Geschlechtsentwicklung aus.
Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo zusammen,
anbei ein guter Kommentar wie ich meine
http://atme-ev.de/index.php/414-neues-a ... inisterium
VG Bianca
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VG Bianca
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Sorry wenn ich das mal wieder hochhole.
Geht es immer noch seinen Vä/Pä ohne Gutachten einfach zu ändern?
Oder wurde da im Moment ein Riegel vorgeschoben.
Hab das irgendwie noch nicht richtig verstanden.
Ich selber mache es gerade über die 2 Gutachten bei Gericht.....
Lisa
Geht es immer noch seinen Vä/Pä ohne Gutachten einfach zu ändern?
Oder wurde da im Moment ein Riegel vorgeschoben.
Hab das irgendwie noch nicht richtig verstanden.
Ich selber mache es gerade über die 2 Gutachten bei Gericht.....
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Guten Morgen,
Nun ja, dann würdest Du "im Sinne des Gesetzes" nicht unbedingt eine "Variante der Geschelchtsentwicklung" aufweisen (hast Du selbst durch die Gutachtenanforderung so gesehen); aber da streiten sich die ExpertInnen.
Menschen, die so eine Variante haben und das durch ein ärztliches Attest nachweisen, steht das Verfahren weiterhin offen.
Gruß
Anne-Mette
Lisa-Weber hat geschrieben: Di 16. Jul 2019, 09:03 Ich selber mache es gerade über die 2 Gutachten bei Gericht.....
Nun ja, dann würdest Du "im Sinne des Gesetzes" nicht unbedingt eine "Variante der Geschelchtsentwicklung" aufweisen (hast Du selbst durch die Gutachtenanforderung so gesehen); aber da streiten sich die ExpertInnen.
Menschen, die so eine Variante haben und das durch ein ärztliches Attest nachweisen, steht das Verfahren weiterhin offen.
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Gut zu Wissen.Anne-Mette hat geschrieben: Di 16. Jul 2019, 09:28 Guten Morgen,
Menschen, die so eine Variante haben und das durch ein ärztliches Attest nachweisen, steht das Verfahren weiterhin offen.
Gruß
Anne-Mette
Ich mach es halt anders aus anderen Gründen:
Ich hab das Glück "Prozesskostenbeihilfe" zu bekommen - somit fallen die Kosten für die Gutachten weg.
Außerdem kann ich diese Gutachten gleich für die GaOp verwenden.
Liebe Grüße
Lisa
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Nur mal so als Anmerkung für die Allgemeinheit, damit da keine falschen Erwartungen geweckt werden:Ich hab das Glück "Prozesskostenbeihilfe" zu bekommen - somit fallen die Kosten für die Gutachten weg.
Das bedeutet allerdings auch, dass man finanziell sehr schlecht dasteht, was bei den "Nebenkosten" einer Transition mal vorsichtig ausgedrückt ziemlich bescheiden ist.
Ebenfalls sollte bedenken, dass Prozesskostenbeihilfe nicht umsonst ist. Man muss dazu seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse komplett offenlegen, und es besteht bis 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens die Möglichkeit, dass der Staat das Geld von den Betroffenen zurückfordert.
Ich selbst war auch mal in der Situation, dass ich nach Meinung meines Anwalts PKH beantragen sollte, und nach dem Durcharbeiten des Antrags, ein wenig Recherche und Rücksprache beim Anwalt lieber verzichtet.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Da hast du leider vollkommen Recht - unglücklich formuliert.MichiWell hat geschrieben: Di 16. Jul 2019, 12:15
Nur mal so als Anmerkung für die Allgemeinheit, damit da keine falschen Erwartungen geweckt werden:
Das bedeutet allerdings auch, dass man finanziell sehr schlecht dasteht, was bei den "Nebenkosten" einer Transition mal vorsichtig ausgedrückt ziemlich bescheiden ist.
Ebenfalls sollte bedenken, dass Prozesskostenbeihilfe nicht umsonst ist. Man muss dazu seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse komplett offenlegen, und es besteht bis 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens die Möglichkeit, dass der Staat das Geld von den Betroffenen zurückfordert.
Ich selbst war auch mal in der Situation, dass ich nach Meinung meines Anwalts PKH beantragen sollte, und nach dem Durcharbeiten des Antrags, ein wenig Recherche und Rücksprache beim Anwalt lieber verzichtet.
Du hast Recht mit dem "Ausziehen" - und es wird mir auch noch Probleme Posthum bescheren....
Sprich - nicht jeder Arzt möglich - weil das "Handgeld" fehlt.
Und ich muß schaun wie ich mir das Geld für die ganze Änderungen hernehmen soll. (Ausweis / Pass / Führerschein / Fzg-Papiere / Bank etc
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo,
dann melde ich mich auch noch mal zu diesem Thema.
Ich habe kein enges Verhältnis zu irgendeinem Arzt. Und deshalb ist es für mich praktisch unmöglich an so ein Attest zu kommen. Nach Seehofers eindringlichen Warnungen lehnt sich kein Arzt mehr einfach so dafür aus dem Fenster (siehe auch bei Andrea aus Sachsen).
Beim Standesamt sollte "Trans*" oder "non-binär" nirgendwo schriftlich auftauchen. Da ist eine ärztlich festgestellte Variante der Geschlechtsentwicklung - und Schuss. Und je weniger man dort erzählt, desto besser ist es. Ich habe mich da durchgefragt, aber noch nichts unternehmen können.
Bis auf weiteres habe ich also beschlossen, auf eine VÄ/PÄ zu verzichten.
LG Nicole
dann melde ich mich auch noch mal zu diesem Thema.
Ich habe kein enges Verhältnis zu irgendeinem Arzt. Und deshalb ist es für mich praktisch unmöglich an so ein Attest zu kommen. Nach Seehofers eindringlichen Warnungen lehnt sich kein Arzt mehr einfach so dafür aus dem Fenster (siehe auch bei Andrea aus Sachsen).
Beim Standesamt sollte "Trans*" oder "non-binär" nirgendwo schriftlich auftauchen. Da ist eine ärztlich festgestellte Variante der Geschlechtsentwicklung - und Schuss. Und je weniger man dort erzählt, desto besser ist es. Ich habe mich da durchgefragt, aber noch nichts unternehmen können.
Bis auf weiteres habe ich also beschlossen, auf eine VÄ/PÄ zu verzichten.
LG Nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
PKH habe ich seinerzeit auch beantragt und wurde mir auch gewährt, da ich alleinerziehend mit 2 Kindern war (und bis heute bin). Seitdem fragt das Amtsgericht Dortmund einmal jährlich an, ob sich an meiner finanziellen Situation etwas geändert hat (theoretisch werden sie das dieses Jahr dann zum letzten Mal tun). Was die angesprochenen Nebenkosten angeht, ist es bei mir überschaubar: 10 Euro Geburtsurkunde, um die 40 Euro für den neuen PA und es kämen noch ca. 30 Euro hinzu, wenn ich endlich mal meinen Führerschein umschreiben lassen würde. Kleinkram wie Benzinkosten rechne ich jetzt mal nicht mit, ich hatte es nicht besonders weit zu meiner Psychotherapeutin.
LG
Michelle
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Weihnachtsmarkt ist das Wacken für Büroangestellte!
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