LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz - # 11

Andrea aus Sachsen
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 151 im Thema

Beitrag von Andrea aus Sachsen »

.
Bei mir steigt die Spannung allmählich. Am 25.4. habe ich den nächsten Termin bei meiner Ärztin. Werde ich da das bewusste Attest bekommen und was wird die Standesbeamtin dazu sagen?
Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
nicole.f
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 152 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Wenn:
- auf dem Attest nichts anderes als eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" bescheinigt wird und
- man beim Standesamt den Mund hält und nicht mehr sagt, als es das Gesetz fordert
dann kann eigentlich nichts schief gehen, denn dann hat niemensch einen Anhaltspunkt irgendetwas infrage zu stellen.

Insbesondere nicht auf Fragen nach einer Diagnose reagieren, dies ist eine unzulässige Frage. Auch nicht verwirren lassen, sollte das Wunschgeschlecht infrage gestellt werden. Es sind alle Optionen zulässig, also auch binäre Optionen wie männlich und weiblich, es ist nicht auf "divers" beschränkt.

Viel Erfolg!

Liebe Grüße
nicole
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Marielle
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 153 im Thema

Beitrag von Marielle »

.. dann kann eigentlich nichts schief gehen

... nur vielleicht, dass vergessen wurde, dass wir hier nicht daheim allein sind, sondern in einem öffentlich einsehbaren Thread, dass wir innerhalb des größten deutschsprachigen Forums zu diesem Themenbereich schreiben und dass auch hier die Suchmaschinen-Crawler aktiv sind.

Alle warnen davor, Partyfotos auf irgendwelche öffentlich einsehbaren Seiten zu bringen. Es könnte ja sein, dass ein Personaler bei der nächsten Bewerbung mal 'ne kleine Recherche macht. Nicht wahr?

Was zu dieser Sache im Netz -und damit auch hier-. läuft, ist aber noch viel schlimmer. Man muss nichtmal zu einzelnen Personen recherchieren. Was man im Allgemeinen dazu findet reicht aus, um eine statische Aussage darüber zu machen, welcher Personenkreis die neuen Möglichkeiten nutzt. Das ist natürlich kein Problem, weil es dort draussen ausschliesslich nur Menschen gibt, die auf unserer Seite sind. Oder?


Es ist nicht solidarisch, was hier abläuft. Nicht für zwei Pfennig! Ich schäme mich dafür, dass von vielen keinerlei Rücksicht auf diejenigen genommen wird, die länger brauchen, die vielleicht noch nicht so weit sind und jetzt oder bald Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen, weil andere ihren sch... Egotrip öffentlich feiern. Ich finde das widerlich.

Und hat eigentlich mal jemand darüber nachgedacht, wie es denen damit geht, die viel Engagement und Zeit investiert haben, um dieses Gesetz für möglichts viele Menschen möglichst offen zu halten, so gut es eben ging? Die unter anderem dafür gestritten haben, dass alle Eintragungen möglich sind, nicht nur divers? Die sich den Arsch dafür aufgerissen haben, während die jetzigen Egotripper grad 'anderweitig beschäftigt' waren?


Ich bedaure zutiefst, diesen Thread aufgemacht zu haben -um die grundsätzlichen Infos zu geben und in der Hoffnung, dass er danach möglichst schnell in den Tiefen des Netzes versinkt- und ich möchte Anne-Mette, als meine letzte Einlassung zu diesem Thema, bitten, diesen und den anderen zugehörigen wenigstens hinter die Anmeldeschranke zu verschieben, auch wenn es vielleicht schon zu spät ist.


Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
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But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 154 im Thema

Beitrag von ExuserIn-2022-03-18 »

Marielle hat geschrieben: So 7. Apr 2019, 23:46 Es ist nicht solidarisch, was hier abläuft. Nicht für zwei Pfennig! Ich schäme mich dafür, dass von vielen keinerlei Rücksicht auf diejenigen genommen wird, die länger brauchen, die vielleicht noch nicht so weit sind und jetzt oder bald Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen, weil andere ihren sch... Egotrip öffentlich feiern. Ich finde das widerlich.
Hallo,

Einerseits hast du da ja schon irgendwie recht finde ich, aber andererseits kann ich es schon auch irgendwie nachvollziehen wenn jemand ihre/seine Erfahrungen mit der neuen Möglichkeit ohne TSG mit anderen teilen möchte, bzw mit anderen die Freude darüber teilen wenn alles geklappt hat :/

LG, Alexandra
nicole.f
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 155 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Marielle hat geschrieben: So 7. Apr 2019, 23:46
.. dann kann eigentlich nichts schief gehen

... nur vielleicht, dass vergessen wurde, dass wir hier nicht daheim allein sind, sondern in einem öffentlich einsehbaren Thread, dass wir innerhalb des größten deutschsprachigen Forums zu diesem Themenbereich schreiben und dass auch hier die Suchmaschinen-Crawler aktiv sind.

Alle warnen davor, Partyfotos auf irgendwelche öffentlich einsehbaren Seiten zu bringen. Es könnte ja sein, dass ein Personaler bei der nächsten Bewerbung mal 'ne kleine Recherche macht. Nicht wahr?

Was zu dieser Sache im Netz -und damit auch hier-. läuft, ist aber noch viel schlimmer. Man muss nichtmal zu einzelnen Personen recherchieren. Was man im Allgemeinen dazu findet reicht aus, um eine statische Aussage darüber zu machen, welcher Personenkreis die neuen Möglichkeiten nutzt. Das ist natürlich kein Problem, weil es dort draussen ausschliesslich nur Menschen gibt, die auf unserer Seite sind. Oder?


Es ist nicht solidarisch, was hier abläuft. Nicht für zwei Pfennig! Ich schäme mich dafür, dass von vielen keinerlei Rücksicht auf diejenigen genommen wird, die länger brauchen, die vielleicht noch nicht so weit sind und jetzt oder bald Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen, weil andere ihren sch... Egotrip öffentlich feiern. Ich finde das widerlich.

Und hat eigentlich mal jemand darüber nachgedacht, wie es denen damit geht, die viel Engagement und Zeit investiert haben, um dieses Gesetz für möglichts viele Menschen möglichst offen zu halten, so gut es eben ging? Die unter anderem dafür gestritten haben, dass alle Eintragungen möglich sind, nicht nur divers? Die sich den Arsch dafür aufgerissen haben, während die jetzigen Egotripper grad 'anderweitig beschäftigt' waren?


Ich bedaure zutiefst, diesen Thread aufgemacht zu haben -um die grundsätzlichen Infos zu geben und in der Hoffnung, dass er danach möglichst schnell in den Tiefen des Netzes versinkt- und ich möchte Anne-Mette, als meine letzte Einlassung zu diesem Thema, bitten, diesen und den anderen zugehörigen wenigstens hinter die Anmeldeschranke zu verschieben, auch wenn es vielleicht schon zu spät ist.


Marielle
Also ich verstehe das ja in Teilen, vor allem wenn in öffentlichen Aussagen direkt auf trans* rekurriert wird. Ich bin mir hier aber keiner Schuld bewusst. Es ist nicht an mir oder an Dir oder an uns allgemein zu beurteilen, was, wie und warum ein solches Attest ausgestellt wird. Das ist nicht unsere Sache und sollte es auch nicht sein, denn damit würde wir uns die Deutungshoheit zu "Variante der Geschlechtsentwicklung" aneignen - was aber sicherlich niemensch hier möchte. Also bitte liebe Marielle, lass' die Kirche mal im Dorf.

Was ich auch nicht gut fände wäre, wie es leider schon passiert ist, dass sich Menschen im gleichen Athemzug trans* identifizieren "Hey, ich bin trans* und habe es trotzdem!" - das ist kontraproduktiv. Was aber IMHO auch nicht geht ist, dass wir hergehen und Menschen, die sich in bestimmten Kontexten als trans* identifizieren oder identifiziert haben, eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" absprechen. Das ist eine Fremdzuschreibung und das ist etwas, was wir seit Jahren ablehnen.

Und wo wir nun schon hier in einem geschlossenen Bereich sind möchte ich Dich fragen, wen Du hier als "Ego Tripper" bezeichnest? Solltest Du dies auch auf mich beziehen, so verlange ich eine Entschuldigung.

Viele Grüße
nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 156 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo,

über den Beitrag von Marielle bin ich wirklich geschockt. Und offen gestanden kann ich für so einen Ausfall überhaupt kein Verständnis aufbringen.

Es geht damit los, dass es sachlich überhaupt keinen Grund zur Geheimhaltung mehr gibt. Die Katze ist längst aus dem Sack. So etwas lässt sich auch überhaupt nicht unter der Decke halten. Längst gibt es dazu Presseartikel und Äußerungen von Politikern.

Generell habe ich ein Problem mit Rede- oder Schreibverboten. Denn genau darum geht es hier. Wir wissen alle, wohin so etwas führt und das sollten wir auch nicht zulassen. Kann sein, dass das nicht immer nur positive Wirkungen hat. Aber in einer pluralistischen Gesellschaft mit Meinungsfreiheit ist das eben auszuhalten.

Was für mich gar nicht geht sind die Aussagen zu den sogenannten "Egotripplern". Vielleicht lebt Marielle in der Vorstellung, dass sie die einzige ist, die sich in unserer Gesellschaft engagiert. Dem ist aber nicht so. Mag sein, dass sie zu den wenigen gehört, die sich hier besonders eingebracht haben. Aber es gibt genug andere Stellen, wo Menschen sich engagieren und einsetzen, nicht nur zu Transthemen. Und Aussagen wie die von Marielle treten dieses Engagement mit Füßen.

Ich bin ganz bei Nicole, hier ist eine Entschuldigung angesagt.

Liebe Grüße

Anke
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 157 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Im Übrigen war ich Freitag beim Landtagsempfang des Landtages NRW und sprach dort mit einer Kollegin des Referats des MKFFI, welches für LSBTTIQ* zuständig ist. Sie ist, laut eigener Aussage, in intensivem Kontakt mit dem "IM" (Innenministerium NRW) und sich völlig einige mit dem IM, dass a) das TSG reformiert werden muss hin zu einem niederschwelligen Zugang und das b) der jetzige -§45b PStG nicht "verschlimmbessert" werden darf, um ggf. trans* auszuschließen. Sowohl sie, das Referat als auch offenbar das IM NRW sehen die aktuelle Situation als eine nicht anzutastende Zwischenlösung, bis eine anständige TSG Reform kommt.

Jetzt ist das NRW und nicht der Bund und das IM NRW nicht das BMI. Aber die sind schließlich miteinander vernetzt und miteinander im Gespräch. Allen scheint sehr bewusst zu sein, dass hier gerade Schleusentore für trans* offen stehen, sehen aber offenbar keinen akuten Handlungsbedarf. Ich weiß nicht, was diesbzgl. gerade bei BMI oder in der Bundesregierung gesprochen wird, leider erfährt "das Fußvolk" davon nichts und ständige Andeutungen von Leuten, die offenbar etwas wissen, es aber nicht auf den Tisch legen, sind auch nicht hilfreich.

Ich kann es daher nur noch einmal sagen: Ich sehe aktuell keinerlei Schaden darin, wenn Personen sich ein solches Attest besorgen und zum Standesamt gehen, nicht mehr von sich offenbaren als verlangt und damit ihre Sache durchbekommen. Was sie nur nicht tun sollten, ist öffentliche Aussagen zu treffen, dass sie "eigentlich keine Variante der Geschlechtsentwicklung" hätten, es aber dennoch geschafft haben". Das wäre ein öffentlicher Beweis einer Falschattestierung durch den_die Ärzt_in. Persönlich habe ich bspw. nie, weder hier noch anderswo, erwähnt, welches die Diagnose bei mir war, die zu dem Attest führte. Das geht auch niemanden etwas an. Was mich massiv aufregt ist, wenn pauschal infrage gestellt wird, dass es eine physiologische Diagnose geben könnte. Ob dies der Fall ist oder nicht, geht nur mein_e Ärzt_in und mich etwas an. Jahrelang wurde inter* Personen geraten, sie mögen sich doch als trans* selbst bezeichnen, um eine Vä und/oder Pä via TSG zu bekommen. Waren die dann auf einmal nur noch trans* und nicht mehr inter*? Nein, waren sie nicht, sie haben nur eine Möglichkeit genutzt, um ihr Ziel zu erreichen, welche ihnen eigentlich nicht offen stand. Das ist nicht nur schwarz-weiß, kein reines entweder-oder und wir sollten uns hüten, uns selbst in ein solches hinein zu manövrieren.

Last but not least zu "social media" oder wie man diese Kanäle bezeichnen will. Zumindest ich gebe auf diesen ganzen Müll keinen Pfifferling mehr. Am Anfang hat es mich echt belastet, wenn dort Murx über Themen geschrieben wurde, die mir am Herzen lagen oder wenn ich selbst persönlich angegriffen oder sogar diffamiert wurde. Klar kratzt einen das an! Soetwas liest man nicht gerne und vor allem der Gedanke, dass andere dies lesen und das Thema oder einen selbst dann so einschätzen, oh weh! Ich habe aber gelernt, dass diese ganzen social media Kanäle alle miteinander von den Personen, die wirklich etwas in diesem Land verändern können, nicht ernst genommen werden. Das nimmt man schockiert zur Kenntnis und fragt sich allerhöchstens, wie man dies endlich mal eindämmen könnte, aber inhaltlich nimmt das niemand ernst. Wenn also irgendjemensch auf Twitter voller Freude über die gesparten 1500EUR TSG Kosten berichtet, weil er/sie stattdessen -§45b in Anspruch genommen hat, dann besorgt mich das ganz und gar nicht. Das ist irrelevant, eine solche Person wird es in aller Regel nicht zu einem Gespräch mit einem LSBTIQ* Referat, einem IM, BMI, BMJ oder BMFSFJ schaffen. Aber dort werden erst die relevanten Informationen ausgetauscht. Twitter? Facebook? YouTube? Nicht relevant.

Also lasst uns alle mal etwas entspannen. Helfen wir lieber unseren Mitmenschen dabei a) auch in den Genuss einer einfachen Vä/Pä zu kommen und b) zu arge öffentliche Fehldarstellungen zu minimieren.

Liebe Grüße
nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 158 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

Thema verschoben - gleiches Passwort.

Gruß
Anne-Mette
Jaddy
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 159 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Inzwischen halte ich es für sehr sinnvoll, den -§45b jetzt vielfach zu nutzen. Vor allem, um die Optionen "divers" und Streichung zu bekommen. Warum? Es gehen die ersten Artikel rum, dass kaum Menschen die Möglichkeit nutzen und es sei ja offenbar nur eine verschwindend kleine Minderheit, etc. Motto: "Viel Lärm um nix, die kann man einfach weiter ignorieren". Je mehr Menschen sich jetzt ausserhalb des binären Systems positionieren _und_ sichtbar damit sind, desto weniger können wir ignoriert werden. Wir können Änderungen einfordern, um viele Trennungen und Beschränkungen zu überwinden. Sichtbarkeit kann auch gegen Rückwärtsentwicklungen helfen.

Ich kenne ein paar Gegenargumente, wobei ich insbesondere einige Bedenken aus der Inter-Community sehr wichtig finde. Es gibt aber auch aus der Community Stimmen, die sich über weitere "diverse" Menschen freuen: Weil es den Personenstand von dem Stigma der körperlichen Diagnose entkoppelt.

So ähnlich ist es auch mit den Eintragungen männlich und weiblich. Einige Interpersonen möchten ja ihre bisherige Zuweisung binär ändern. Natürlich kann es sein, dass sich Standesämter jetzt quer stellen, weil sie "Missbrauch" durch Trasnpersonen unterstellen. Da hoffe ich auf klärende Gerichtsverfahren, dass die Ämter laut Gesetz keine Befugnisse haben, mehr als die sparsame Formulierung zu verlangen; insbesondere keine detaillierte Diagnose.

Überhaupt: Prozesse. Die Lücke, Nische, wasauchimmer ist ein Behelf. Sie positiv zu nutzen, um weiteres zu erreichen wie oben, ist durchaus legitim. Das Gesetz wurde mit einer miesen Idee von Bevormundung und Gängelung im Sinn geschrieben. Deshalb finde ich es das mindeste, wenigstens die handwerklichen Schwächen zu nutzen und das auch im Zweifel gerichtlich feststellen zu lassen. Alle Aktivist_innen der Aktion Standesamt waren sich bewusst, dass es Ablehungen geben wird und der Gang durch die Gerichte folgen wird. Das ist also nur für jene neu, die jetzt nachträglich dazu gekommen sind.

Faktisch sind wir gemessen zum Beispiel an den Forderungen der Aktion Standesamt 2018 noch nicht viel weiter gekommen, als dass es den Personenstand jetzt gibt. Den Eintrag zu Beginn frei zu lassen, ihn einfach per Erklärung ändern können, Regelungen für Personen ohne deutschen Pass, Folgeregelungen gegen Diskriminierung und geschlechtsspezifische Trennung und das OP-Verbot ohne Einwilligung der Person selbst sind immer noch offen.

Das heisst für mich, dass es weiterhin auf solidarische Öffentlichkeitsarbeit, Anträge und Prozesse vor Gerichten und gegen Ämter und schlechte Gesetze ankommt.

Es gibt die Bundesaktion, die sich gerade ein wenig neu strukturiert. Es gibt Regionalgruppen. Es gibt ein paar Resourcen, Adressen, Vernetzungen. Wer mitmachen will und die Sichtbarkeit und Auseinandersetzung mit Institutionen nicht scheut, wird Möglichkeiten zum einrbingen finden.

Auf der anderen Seite möchte ich unterstreichen, was Marielle zu bedenken gegeben hat. Viele Trans- und Interpersonen sind am Ende ihrer psychischen und/oder materiellen Resourcen und auf jede Erleichterung angewiesen. Es ist wunderbar, wenn sie jetzt, noch?, die Chance haben, ohne Gutachten, ohne tausende Euro Vorauszahlung wenigstens den Personenstand ändern zu lassen. Jede öffentliche Bekundung der Art "Haha, ich hab das Amt beschummelt", schliesst für diese Menschen die Tür ein bisschen und sorgt vielleicht bei der nächsten Person mit dringendem Bedarf für eine schwere Krise.

Also wenn der -§45b genutzt wird, dann bitte bitte mit Rücksicht auf andere. D.h. lasst die Details in internen Bereichen. "Ja, ich habe mit dem 45b meinen Personenstand angleichen lassen" reicht als öffentliches Statement.

P.S. ich habe den 45b genutzt und bin seit 22.3. amtsoffiziell Enby ("divers"). Und ich mache weiter in der Bremer Aktionsgruppe, wo sich 2-5 weitere Personen auf unterschiedliche Klagewege vorbereiten.
Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 160 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Jaddy hat geschrieben: Mo 8. Apr 2019, 23:55 Da hoffe ich auf klärende Gerichtsverfahren,
"Klärende Gerichtsverfahren" brauchen Zeit und kosten Geld. Beides fehlt einigen Menschen.

Außerdem: wenn wir die Angelegenheit ganz zu Ende denken würden, dann müsste es JEDEM MENSCHEN in Zukunft zustehen, Namen und Geschlechtseintrag ohne Angaben von Gründen frei zu wählen, ganz egal, ob transsexuell, intersexuell, "nichts" ... was auch immer.

Gruß
Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 161 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Anne-Mette hat geschrieben: Di 9. Apr 2019, 09:34"Klärende Gerichtsverfahren" brauchen Zeit und kosten Geld. Beides fehlt einigen Menschen.
Stimmt. Deshalb: nutzen, nicht prahlen.
Anne-Mette hat geschrieben: Di 9. Apr 2019, 09:34Außerdem: wenn wir die Angelegenheit ganz zu Ende denken würden, dann müsste es JEDEM MENSCHEN in Zukunft zustehen, Namen und Geschlechtseintrag ohne Angaben von Gründen frei zu wählen, ganz egal, ob transsexuell, intersexuell, "nichts" ... was auch immer.
Genau so steht es in den Forderungen der Aktion Standesamt 2018, die ich 100% teile. Deshalb sag ich ja: Da hat das neue Gesetz bisher kaum Fortschritt gebracht. Die selbstbestimmte Änderung würde dabei nur eine einzige Änderung benötigen: -§45b Absatz 3 streichen.
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 162 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo,

ein Blick in den Gesetzestext erleichtert wie immer die Rechtsfindung. :-)

-§45b (3) Satz 1 Personenstandsgesetz sagt:

Durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist nachzuweisen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.


Das ist sehr eindeutig:

1. Es ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Von einer amtsärztlichen Bescheinigung ist nicht die Rede.

2. Die Bescheinigung muss nur enthalten, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Welche Variante das im Einzelfall ist, muss in der Bescheinigung nicht drinstehen.

Das bedeutet, dass die jeweilige Verwaltung (Meldeamt, Standesamt, etc.) kein Anrecht hat zu erfahren, welcher Art die Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.

Weiterhin findet sich im Gesetz kein Regelungsvorbehalt für eine diesbezügliche Rechtsverordnung. Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen finden sich in den -§-§ 73 und 74. Zum -§ 45b wird dort nichts ausgesagt.

Das bedeutet, dass weder die Bundes- noch die Landes-und Kommunalverwaltungen irgendwelche Rechtsgrundlagen haben, um verschärfende Vorschriften zu erlassen.

Der einzige Weg die Hürden im -§45b zu erhöhen ist der, das Gesetz erneut zu ändern. Dazu braucht es zum einen den erklärten Willen der Regierung, sowie die entsprechende Mehrheit im Parlament.

Dementsprechend schwierig gestaltet sich solch eine Änderung. Da das Thema geringe Priorität hat, ist das auch kaum zu befürchten.

Es besteht also gar kein Grund diesen Weg nicht zu gehen, bzw. auf diesen Weg hinzuweisen.

Liebe Grüße

Anke

P.S.: Woher ich meine Kompetenz nehme, dieses Thema so zu analysieren: Im Rahmen meines VWL Studiums hatte ich 2 Semester öffentliches Recht und habe ich mich im Schwerpunkt mit der Ökonomie des öffentlichen Sektors beschäftigt (was eine Beschäftigung mit diesbezüglichen Rechtsthemen unvermeidlich nach sich zieht). Außerdem habe ich 6 Jahre in einer obersten Landesbehörde in leitender Funktion gearbeitet und dabei an mehreren Bundes- und Landesgesetzgebungsverfahren mitgewirkt.
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 163 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Anke hat geschrieben: Di 9. Apr 2019, 13:42Es besteht also gar kein Grund diesen Weg nicht zu gehen, bzw. auf diesen Weg hinzuweisen.
Prinzipiell ja, andererseits...

Auch wenn der Text klar ist, werden "interessierte Kreise" aka BMI, übelmeinende Landesbehörden, einzelne Ämter oder zuständige Bearbeier_innen versuchen, die Nutzung des 45b durch nicht inter Menschen zu behindern. Durch Anweisungen - auch wenn sie potenziell zum Rechtsbruch auffordern, durch "Handreichungen" oder halboffizielle "Informationen". Je mehr Wind und Aufmerksamkeit diese "Lücke" öffentlich bekommt, umso mehr. Gegen solche Verweigerungen kann eins dann klagen und wird möglicherweise erfolgreich sein, jedenfalls wenn die Klage klug geführt wird und jede Diskussion über inter HIntergrund vermeidet...

Aber, wie Anne-Mette sagte: Das kostet Zeit, Geld und Nerven, die viele Menschen nicht haben. Menschen wie zum Beispiel aus dem Forum hier, die jahrelang an Gutachtern, Ärzten und Richtern gescheitert sind, trotz vollzogener Angleichung.

Recht zu haben ist also das eine, Recht zu bekommen das andere, aber das Wohlergehen von Menschen eben der dritte wichtige Aspekt.

Deshalb sollten eben allzu öffentliche Äusserungen vermieden werden, die explizit die von den Autoren ungewollte Nutzung des 45b herausstellen, vulgo "Ha ha, ich hab sie beschummelt".
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 164 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo,
Jaddy hat geschrieben: Di 9. Apr 2019, 14:08
Anke hat geschrieben: Di 9. Apr 2019, 13:42Es besteht also gar kein Grund diesen Weg nicht zu gehen, bzw. auf diesen Weg hinzuweisen.
Prinzipiell ja, andererseits...

Auch wenn der Text klar ist, werden "interessierte Kreise" aka BMI, übelmeinende Landesbehörden, einzelne Ämter oder zuständige Bearbeier_innen versuchen, die Nutzung des 45b durch nicht inter Menschen zu behindern. Durch Anweisungen - auch wenn sie potenziell zum Rechtsbruch auffordern, durch "Handreichungen" oder halboffizielle "Informationen". Je mehr Wind und Aufmerksamkeit diese "Lücke" öffentlich bekommt, umso mehr. Gegen solche Verweigerungen kann eins dann klagen und wird möglicherweise erfolgreich sein, jedenfalls wenn die Klage klug geführt wird und jede Diskussion über inter HIntergrund vermeidet..
das ist zwar eine Möglichkeit, allerdings eine ziemlich theoretische.

Ich kann mir vorstellen, dass es dazu Einzelfälle gibt, aber nichts systematisch-flächendeckendes.

Über die deutschen Beamten kann gutes und schlechtes berichtet werden, doch eins sicher nicht, dass sie zum Rechtsbruch neigen. Die Einhaltung des Rechts wird ihnen in der Ausbildung derartig eingebleut, dass die kaum noch anders können (schwarze Schafe mal ausgenommen). Beamte prüfen Vorgänge nicht wie unsereins nach Sinn und Unsinn, sondern nach primär rechtlichen Kriterien.

Dienstanweisungen (die schriftlich dokumentiert werden) oder Handreichungen mit der Aufforderung zum Rechtsbruch stellen in diesem Zusammenhang eine Ungeheuerlichkeit dar. Einem Beamten, der etwas auf sich hält, geht das gegen die innere Natur. Selbst wenn er in der Sache komplett anderer Meinung ist, das Gesetz geht vor. Dazu kommt, dass die Konsequenzen für die anweisende Person wären potentiell dramatisch: strafrechtliche Verfolgung, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Das Risiko wäre demnach enorm und deutsche Beamte sind mir bis jetzt nicht als sehr risikofreudig, sondern als sicherheitsorientiert aufgefallen.

Auch das Risiko einer Klage ist für einen Beamten ein relevanter Faktor. Entscheidungen von Beamten, die von Richtern aufgehoben wurden, sind für Beamte ein echter Makel und ein ordentliches Karrierehemmnis. Aus Erfahrung weiß ich, das kritische Entscheidungen oft auf ihre "šGerichtsfestigkeit"˜ überprüft. Als daraufhin, ob so eine Entscheidung vor Gericht bestand haben wird. Bei einem so klaren Verstoß gegen geltendes Recht fällt diese Prüfung nicht schwer.

Nein, diese Gefahr schätze ich als äußerst gering ein.

Dass das derzeit manchmal ein wenig dauert ist meiner Ansicht dem Umstand geschuldet, dass sich die zuständigen Behörden mit dem Thema kaum befasst haben. Statistisch gesehen sind solche Anträge die Ausnahme und da gibt es noch Verunsicherung.

Liebe Grüße

Anke
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 165 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Auf öffentlich zugänglichen Seiten wird mittlerweile dieses "Schlupfloch" für trans* beworben, z. B. beim LSVD. Nach dem Interview mit Julia Monro wird auch in der aktuellen Ausgabe der Siegessäule erneut auf die neue Möglichkeit für trans* aufmerksam gemacht. Auch, dass StS Krings sich bereits in der Presse zu der Thematik (aus seiner Sicht wohl eher Problematik) geäußert haben soll, war hier schon Thema. Und es wurde auch vermutet, dass diese Lücke im Gesetz beabsichtigt gewesen sein könnte. Sich angesichts dieser schon bestehenden Öffentlichkeit jetzt dermaßen über entsprechende Erfolgsmeldungen a la "Hurra, ich hab's auch geschafft" zu echauffieren finde ich daher schon etwas befremdlich.
Hawadehre
Svetlana

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