Online Strafanzeige niedrigschwellig bei Staatsschutzdelikten
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Marlene K.
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Online Strafanzeige niedrigschwellig bei Staatsschutzdelikten

Post 1 im Thema

Beitrag von Marlene K. »

Seit 2001 gibt es die bundesweite Definition von Hassverbrechen als Staatsschutzdelikte.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... k/pmk.html
Als politisch motivierte Kriminalität werden bezeichnet und erfasst:

1. alle Straftaten, die einen oder mehrere Straftatbestände der sogenannten klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, selbst wenn im Einzelfall keine politische Motivation festgestellt werden kann. Dazu zählen zum Propagandadelikte (§§ 86, 86a StGB), oder aber auch die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und Hochverrat (§§ 81, 82 StGB).

2. Straftaten, die in der Allgemeinkriminalität begangen werden können (wie z.B. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Brandstiftungen, Widerstandsdelikte, Sachbeschädigungen),bei denen jedoch unter Würdigung der gesamten Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass sie:

3. den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
4. sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
5. durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
6. sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten (sog. Hasskriminalität).
In einem Anderen Thread https://www.crossdresser-forum.de/phpBB ... 28&t=17466 haben wir festgestellt, wie wichtig es ist, auch anonym, zum Beispiel online, solche Verbrechen anzeigen zu können. Jetzt sollte Mensch denken, dies wäre Bundesweit möglich. Dem ist nicht so. so habe ich in der Internetwache in Bayern nur die Möglichlkeit Straftaten im Online-Auktionsbetrug, rund ums Fahrrad und rund ums Auto anzuzeigen.
Mich verwundert das und macht mich wütend.
Marlene

Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon

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Cybill
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Re: Online Strafanzeige niedrigschwellig bei Staatsschutzdelikten

Post 2 im Thema

Beitrag von Cybill »

Deswegen basteln wir auch an unserer Aktion. Leider ist das Echo bisher etwas verhalten.

Gruß

Cybill
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Michelle_Engelhardt
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Re: Online Strafanzeige niedrigschwellig bei Staatsschutzdelikten

Post 3 im Thema

Beitrag von Michelle_Engelhardt »

Cybill hat geschrieben: Mo 28. Jan 2019, 13:54 Leider ist das Echo bisher etwas verhalten.
Was nicht verwundert, ist das Anschauen und Posten von Bildchen für viele sicherlich deutlich interessanter (smili)

Ich habe mal recherchiert....auch hier in Dortmund gibt es so etwas wie bei euch in Berlin leider bisher nicht, obwohl Dortmund bei vielen LSBTI-Themen ganz weit vorne mit dabei gibt. Zum Thema gibt es bei der Stadt ein eigenes Referat und auch einen runden Tisch. Ich werde das Thema mal anregen, denn ich halte es für eine gute und wichtige Sache.

LG
Michelle
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Re: Online Strafanzeige niedrigschwellig bei Staatsschutzdelikten

Post 4 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Ralf-Marlene hat geschrieben: Mo 28. Jan 2019, 11:17 .........................Dem ist nicht so. so habe ich in der Internetwache in Bayern nur die Möglichlkeit Straftaten im Online-Auktionsbetrug, rund ums Fahrrad und rund ums Auto anzuzeigen.
Mich verwundert das und macht mich wütend.
Das wundert mich nicht. Ich wohne in einer Kleinstadt hier im Landkreis Cham. Wenn ich dann in der Presse lese wie wenig bei uns passiert laut Polizeichef, dann kann ich nur den Kopf schütteln. Die Lebenswirklichkeit sieht meiner Meinung nach anders aus. Aber ich will mich nicht beschweren, verglichen mit anderen Kleinstädten gefällt es mir hier sehr gut.
Liebe Grüße Jasmine
Marlene K.
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Re: Online Strafanzeige niedrigschwellig bei Staatsschutzdelikten

Post 5 im Thema

Beitrag von Marlene K. »

In Baden-Württemberg gibt es ein offenes Formular ohne jede Führung, Adressdaten werden nicht auf Plausibilität geprüft, müssen also nicht der Wahrheit entsprechen.
https://www.polizei-bw.de/internetwache_formular/
In Brandenburg ist der Auftritt ähnlich aufgebaut wie die Berliner Seite, nur ist die Reihenfolge eine andere.
https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl
Die Onlinewache Bremen bietet die Möglichkeit einen Fahraddiebstahl oder eine Sachbeschädigung zu melden
https://www.onlinewache.bremen.de/sixcm ... 2.c.730.de

Wobei der Auftritt, wie Ihr wisst, noch nichts aussagt, wie die Wertung und Zuordnung des Angezeigten aussagt, wie Ihr wisst...
Marlene

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Re: Online Strafanzeige niedrigschwellig bei Staatsschutzdelikten

Post 6 im Thema

Beitrag von Marlene K. »

Ein sehr offenes Formular hat Hamburg. Hier kann ich mich komplett durchklicken ganz ohne Angaben.
https://www.polizei.hamburg/onlinewache/
In Hessen kommt Mensch über die Mitteilungen zu einem offenen Formular mit den Pflichtfeldern Belehrung gelesen und Auswahl des Polizeipräsidiums.
https://onlinewache.polizei.hessen.de/ow/Onlinewache/
Strukturiert aber ohne Einschränkungen in Bezug auf Delikte ist das Formular in Mecklenburg-Vorpommern
https://polizei.mvnet.de/ssl/g8wache/cm ... iw_anzeige
Ganz anders ist der Auftritt der Polizei Niedersachsen. Beachtenswert finde ich die Belehrung zu den Rechten, die ein Opfer hat. Diese gibt es auch in Bezug auf Diskriminierung, also Hassverbrechen. (2.Link)
https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/
http://www.opferschutz-niedersachsen.de ... betroffene
In Nordrhein-Westfalen beschränkt sich die Internetwache auf Hinweise zur nächsten Wache und deren Öffnungszeiten, meist überraschenderweise rund um die Uhr...
https://lka.polizei.nrw/
In Rheinland-Pfalz geht es zu einem stark gegliederten Formular mit vielen Pflichtfeldern.
https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/
Ähnlich komplex ist der Auftritt des Saarlandes
https://www.saarland.de/onlinewache.htm
Ein geführtes Formular hat auch Sachsen, wo es teilweise eine Plausibilitätsüberprüfung gibt, zum Beispiel beim Geburtsort.
https://www.polizei.sachsen.de/onlinewa ... wache.aspx
Ein sehr offenes Formular auf einer Seite hat wider Sachsen-Anhalt.
https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/d ... erstatten/
Ein geführtes Formular, in dem nur die Plausibilität der Email-Adresse geprüft wird, hat Schleswig-Holstein. Hier ist eine Möglichkeit, einen Strafantrag über eine PDF, die Mensch ausdruckt und unterschreibt per Post zu senden.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/La ... wache.html
https://efi2.schleswig-holstein.de/olw/ ... antrag.pdf
Thüringen bietet nur die Möglichkeit, eine offene Email an die Poststelle der jeweiligen Direktion zu senden.
https://www.thueringen.de/th3/polizei/l ... index.aspx


Die einzelnen Auftritte sind sicherlich im Zusammenhang mit den geführten Statistiken interessant. Immerhin ist es vielerorts möglich, relativ anonym Anzeige zu erstatten und auch zu überprüfen, wie mit der Anzeige umgegangen wird.

Die rechtlichen Voraussetzungen seht Ihr hier https://www.crossdresser-forum.de/phpBB ... 69#p230469, was sich daraus ergibt in den Threads https://www.crossdresser-forum.de/phpBB ... 6&start=30 und https://www.crossdresser-forum.de/phpBB ... 3&start=30

Wichtig für uns alle ist, dass wir Hassverbrechen anzeigen und auch dfür Sorge tragen, dass diese, wie es rechtlich geboten ist, als politisch motivierte Kriminalität benennen und in der Statistik aufführen lassen!
Marlene

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Re: Online Strafanzeige niedrigschwellig bei Staatsschutzdelikten

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Beitrag von Anne-Mette »

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