LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz - # 2

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Franka
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 16 im Thema

Beitrag von Franka »

So kurzes Update,

nachdem ich gestern von einer Abteilung in die Nächste tel. verbunden wurde, war am Ende die zuständige Kollegin im Geburtenregister nicht da.
Heute wieder angerufen und die ganze Geschichte erneut erzählt, zum Glück hatte ich schon die richtige Durchwahl.
Ende der Geschichte, mein Standesamt hat am 22.02. erst ein internes Meeting (Fortbildung) zum -§ 45b und bearbeitet vorher keine Anträge.
Dabei hat der -§ 45b gerade mal einen Absatz mit ca. 3 Zeilen, wozu braucht man da eine Fortbildung. Ich hatte das Gefühl die wollten sich noch informieren welche Unterlagen außer dem Attest sie noch alle anfordern können/müssen. Dabei steht in der Begründung zum Gesetzt mehrmals ausdrücklich, dass keine Diagnosen, Gutachten usw. nötig sind. Attest oder falls nicht mehr vorhanden eidesstattliche Versicherung der betroffenen Person reicht auch.

Geduld ist nun wirklich nicht meine Stärke.
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.
Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 17 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

aus dem anderen Thema; da hast Du geschrieben:
Ich brauchte für die Epi auch extra noch ein Attest von der Psychiaterin, die Diagnose F64.0 von der Psychologin reichte dem MDK nicht, die Kassen zahlen halt nicht gerne freiwillig und lehnen immer erst mal alles ab.
Wenn Du "wissentlich" eine F64.0 Diagnose vorweisen kannst/müsstest, dann könnte bei den MitabeiterInnen des Standesamtes der Eindruck entstehen (wenn sie es erfahren), dass Du NICHT von den gesetzlichen Neuregelungen profitieren kannst.
Die Überzeugungsarbeit, warum es DOCH eine Variante der Geschlechtsentwicklung ist, wäre bestimmt zeitintensiv...

Gruß
Anne-Mette
Franka
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 18 im Thema

Beitrag von Franka »

Keine Sorge Anne-Mette, die Diagnose F64.0 habe ich dem Standesamt natürlich nicht gegeben. Auch keine Fragen in der Richtung beantwortet, es kamen schon so Aussagen vom Standesamt, dass für Transgender das Gericht zuständig ist, ich sagte nur ich weiß, ich bin aber auch wegen -§45b hier. Man sollte die Ratgeber vom LSVD schon gelesen haben, wenn man sich auf diesen Weg macht.
Im Grunde hat das Standesamt gar nichts zu hinterfragen oder irgendwelche Unterlagen anzufordern, sie wissen es wohl nur noch nicht.
Verplappern sollte man sich wohl trotzdem nicht, auch wenn im Gesetzt nicht steht, dass es für Transgender nicht gilt.
Die ganze Geschichte mit der Definition von "Variante der Geschlechtsentwicklung" steht nur in der Begründung zum Gesetz und ist somit eigentlich nicht rechtlich bindend, da sie im Gesetz selbst nicht auftaucht. Wie auch dann wäre das vom Verfassungsgericht gleich wieder kassiert worden.
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Marielle
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 19 im Thema

Beitrag von Marielle »

Guten Abend zusammen, Hallo Franka,
Die ganze Geschichte mit der Definition von "Variante der Geschlechtsentwicklung" steht nur in der Begründung zum Gesetz und ist somit eigentlich nicht rechtlich bindend, da sie im Gesetz selbst nicht auftaucht. Wie auch dann wäre das vom Verfassungsgericht gleich wieder kassiert worden.
So klar und einfach ist es leider nicht. Von alleine macht das Verfassungsgericht nämlich allenfalls Frühstückspause. Mit den Fragen der Verfassungsmässigkeit befasst es sich erst, wenn es einen expliziten Fall gibt und dieser durch alle anderen verfügbaren Instanzen geklagt wurde. Und es gibt durchaus auch die Sichtweise, dass man den Ausdruck 'Variante der Geschlechtsentwicklung' im Gesetz selbst gar nicht definieren muss, weil er medizinisch schon eindeutig definiert ist; als eine der Diagnosen, die z.B. im Consensus Statement genannt sind. In wie weit die Begründung eines Gesetzes Teil des 'Willens des Gesetzgebers' und als solches rechtlich relevant ist, ist unter Jurist_innen umstritten.

Im Grunde hat das Standesamt gar nichts zu hinterfragen oder irgendwelche Unterlagen anzufordern, sie wissen es wohl nur noch nicht.

Das ist eine der möglichen Sichtweisen. Eine ganz andere Sichtweise könnte in Form von Verwaltungsvorschriften ein Teil des Spiels werden. Soweit ich weiss, gibt es diese Vorschriften zumindest im Entwurfsstadium schon; was drinsteht weiss ich nicht.


Klar ist zur Zeit nur eines: Es gibt ein neues Gesetz. Und wie immer bei neuen Gesetzen, muss sich in der praktischen Anwendung, d.h. dem Umgang der Beteiligten mit dem Gesetz und den aus Streitigkeiten über diesen Umgang resultierenden Gerichtsverfahren, ergeben, was das Gesetz tatsächlich bedeutet.

Dieser Umstand sollte jedem Menschen bewusst sein, der sich auf den neuen -§45b des PStG beruft und entsprechende Verwaltungsmassnahmen in Gang setzt. Ich persönlich wäre seeeehr vorsichtig mit dem 45b, wenn ich parallel dazu Massnahmen anstreben würde, die nach landläufiger Meinung unter das TSG bzw. unter den Begriff 'angleichende Massnahmen' fallen.

Wer 'nur' einen geänderten Personenstand und einen geänderten Vornamen anstrebt, vorzugsweise auf 'D' und mit 'uneindeutigen' oder mehreren gemischten Vornamen und auch zukünftig weiter nichts will, sollte es mit dem 45b probieren. Die Nutzung der Änderungen nach 45b könnte aber durchaus in der Hinsicht ausgelegt werden, dass damit die 'typischen' Transsexuellenmassnahmen (MzF, FzM) ausgeschlossen sind, weil keine Trans- sondern eine Intersexualität vorliegt; eben so, wie ein_e Ärztin es dann schriftlich bescheinigt hat.


Habt es gut

Marielle
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Franka
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 20 im Thema

Beitrag von Franka »

Mein Arzt hat mir ja nicht bescheinigt, dass eine Intersexualität vorliegt sondern nur eine variante der Geschlechtsentwicklung. Und die liegt meines Erachtens vor, da mein Hormonhaushalt nicht dem eines typischen Mannes entspricht. Wie es dazu kommt, angeboren oder durch Hormongabe spielt dabei meiner Meinung nach keine Rolle.
Naja wir werden sehen wie es weiter geht, nun ist erst mal 3 Woche Pause.
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Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 21 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ein deutlicher Hinweis, dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt, wäre sicherlich hilfreich, während "geschlechtsanpassende Operationen" eher für Vorliegen einer Transsexualität sprechen würden.
(im "amtlichen Gebrauch")

Gruß
Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 22 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

auf den Internetseiten der 3. Option: Vorläufige FAQ zum reformierten Personenstandsrecht

Gruß
Anne-Mette
nicole.f
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 23 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Gerade heute kam über den "Aktuell" eMail Verteiler der BVT* die Meldung, dass eine trans* Person in Rheinland Pfalz mit dem Antrag nach -§45b PStG erfolgreich war!
Hallo Herr Bruns,

besten Dank für die Zusendung der Druckfahne, die den Standesbeamten wohl zumind. zur weiteren Prüfung veranlasst hat:

Nachdem ich am selben Tag noch meine formlose Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags in "weiblich" und entspr. Änderung meiner Vornamen nebst Ausdruck der Druckfahne Ihres Artikels beim Standesamt der Verbandsgemeinde "¦"¦. Abgegeben hatte, hat mich der Standesbeamte am Samstag (wohl ausnahmsweise ein Arbeitstag"¦) angerufen und sich zunächst für sein abweisendes Verhalten entschuldigt. Er wolle mir das Wochenende nicht verderben. Ich habe mich dann auch für meine patzige Art am unbefriedigenden Ende des ersten persönlichen Gesprächs entschuldigt. Er sagte mir, dass er mit anderen Standesämtern Rücksprache gehalten hätte und diese uneinig wäre hinsichtlich der Änderungsmöglichkeiten in "weiblich" (bzw. "männlich"). Er wäre aber nach weiterer Beschäftigung mit dem Thema auch dazu gelangt, eher meine Auffassung zu teilen. Er wolle jedoch noch einmal mit seiner Aufsichtsbehörde (wohl bei der Kreisverwaltung des "¦"¦"¦"¦.) Rücksprache halten. Wenn diese grünes Licht geben würde, stünde einer Änderung und entspr. Beurkundung nichts im Wege.

Am Dienstag hat er sich dann gemeldet und gesagt, ich könne zur Änderung und Beurkundung vorbeikommen.

Ich bin dann heute Morgen dort vorbeigefahren und habe dies durchführen können, bin also nun auch offiziell Frau. JFür die Unterstützung in dieser Sache, auch für die gesamte Community möchte ich Ihnen daher zunächst herzlich danken!

Der Standesbeamte meinte, selbst die Dienstaufsichtsbehörde hätte noch einmal Rücksprache mit ihrer Aufsichtsbehörde halten müssen, ich nehme an, dem Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz. Das Thema scheint also auf den Behördenebenen noch nicht sehr weit vorgedrungen zu sein, zumind. noch nicht in einer Form, die es Standesbeamten_innen befähigt, ohne Rückfragen die Änderung und Beurkundung durchzuführen.

Bzgl. des Vorhandenseins von passenden Vordrucken zur Anwendung des Gesetzes (-§ 45b PStG):

* Es gibt wohl schon einen Vordruck für die Erklärung des_der
Betroffenen, sodass diese nicht formlos erfolgen muss. Diesen
Vordruck hatte der Standesbeamte in meinem Fall bereits vor unserem
Termin auf Basis meiner vorherigen formlosen Erklärung ausgefüllt,
die ich dann noch einmal unterschrieben habe und er statt der
formlosen Erklärung beglaubigt hat. Anbei ein Foto vom ausgefüllten
Vordruck (bitte bei etwaiger Weitergabe entspr. die Einträge schwärzen).
* Einen auf das Gesetz abgestimmten Vordruck für die Bescheinigung
über die Änderung, die ja benötigt wird, um bei anderen Stellen die
Änderungen durchzuführen, gibt es laut dem Standesbeamten noch
nicht. Daher hat er diese auf einem Vordruck nach -§ 46 PStV
bescheinigt, welche aber nur auf die Namensänderung, in meinem Fall
Vornamensänderung eingeht. Er meinte aber, dass diese i.d.R.
ausreichen sollte, ich mich melden solle, wenn ich damit nicht
weiter käme. Anbei ein Foto vom ausgefüllten Vordruck (bitte bei
etwaiger Weitergabe entspr. die Einträge schwärzen).

Der Standesbeamte hat mir mitgeteilt, dass die Änderung auch auf elektronischem Weg automatisch an mein aktuell zuständiges Einwohnermeldeamt (hier: Verbandsgemeinde Montabaur) weitergeleitet wird, sodass ich ab morgen auch die Beantragung des neuen Personalausweises dort vornehmen könnte.

Falls es interessant für Sie ist, welche Standesbeamten_innen die Änderung und Beurkundung bereits durchgeführt haben: In meinem Fall war es "¦"¦"¦"¦. Ich habe ihn jedoch nicht gefragt, ob ich an ihn verweisen darf"¦

Mich würde einmal interessieren, ob Ihnen schon viele Fälle beantragter oder bereits durchgeführter Änderungen nach -§ 45b PStG insb. bei Trans*Personen bekannt sind. Ich vermute, dass ich zumind. im näheren Umkreis (mit) die erste bin — ich kenne viele Betroffene in der Selbsthilfegruppe von "¦"¦"¦"¦., die sich alle auf mich als Vorreiterin verlassen und nun auch den Weg gehen wollen. JDaher bin ich auch ein wenig stolz, den Weg nun für viele als Wegbereiterin erfolgreich gegangen zu sein.

Viele Grüße
Mit Herr Bruns ist Manfred Bruns gemeint, ehemaliger Bundesanwalt am Bundesgerichtshof (Karlsruhe), Mitbegründer des LSVD und juristisches LSBT Urgestein in Deutschland, mit Sabine Maria Augstein und weiteren Jurist_innen seit Jahrzehnten für unsere Sache aktiv: https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Bruns

Herr Bruns hat einen Artikel für die Zeitung "Das Standesamt" geschrieben, der im März erscheinen wird. Darin legt er recht plausibel dar, warum der Gesetzgeber eine Lücke geschaffen hat, die trans* ohne Weiteres Nutzen kann. Wichtig ist sich vom Standesamt nicht abwimmeln zu lassen, den Antrag schriftlich zu stellen, zusammen mit dem Attest und im Zweifelsfall auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu bestehen, denn nur dieser eröffnet den Klageweg. Das wird sich das Standesamt dann mehrmals und gut überlegen.

Ich werde mir nun auch entsprechende Atteste besorgen und das in NRW probieren (ich hoffe das das Standesamt am Wohnort dies annehmen kann, vom Geburtsort bin ich meilenweit entfernt).

Liebe Grüße
nicole
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 24 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Guten Abend Nicole,

nicole.f hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 22:24 (ich hoffe das das Standesamt am Wohnort dies annehmen kann
Da gibt es ein entsprechendes Formblatt, das ausgefüllt und zusammen mit dem Original-Attest an Dein Geburts-Standesamt übermittelt wird.

Wenn es an Deinem Wohnort nicht bekannt ist, dann melde Dich, dann maile ich Dir ein Muster.

Herzliche Grüße
Anne-Mette
Marielle
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 25 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo Nicole,

die Abgabe der Erklärungen und die Beglaubigung kann beim Standesamt des Wohnortes (bei mir in S-H) erfolgen. So hat es mir das für mich zuständige Standesamt am Geburtsort (in NRW) schriftlich mitgeteilt. (edit: Anne-Mette war schneller :) )

Zur Info: Aus einem Schreiben des Standesamtes in NRW an mich kann man herauslesen, dass man dort der Ansicht ist, dass nur 'D' oder 'keine Angabe' möglich ist (was schlicht falsch wäre). Allerdings ist dieses Schreiben von Anfang Januar, sodass sich diese Ansicht auch schon geändert haben könnte.

Viel Erfolg! Und lass mal hören, ob es reibungslos geklappt hat; für die Präzedenzfallliste :wink:

Habs gut

Marielle
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 26 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Gerne werde ich berichten, wird vermutlich Ende Februar / Anfang März werden. Ich gehe auch davon aus, dass das Standesamt hier zicken wird, ich kenne den konservativen Haufen schon. Aber ich kenne auch Personen im Stadtrat und der Landesregierung. Mal sehen, was passiert. Ich werde den Antrag auf "weiblich" stellen und dann sollen die das mal begründet ablehnen, was dann sofort zur Klage beim AG, LG, OLG und ggf. BVerfG führt, je nachdem wie weit sie es treiben wollen (und wie weit ich Unterstützung erhalte, spätestens beim LG/OLG braucht es Anwälte).

Mein Geburtsstandesamt, wenn es in der Tat hier am Wohnort nur eingetütet und weitergeleitet wird, ist in Niedersachsen, na Prost Mahlzeit :)

Liebe Grüße
nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 27 im Thema

Beitrag von Franka »

Hallo Nicole,

mein Termin wird ja auch Ende Februar beim Standesamt im Braunschweig sein, dann drücke ich uns beiden die Daumen (yes)

LG Franka
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 28 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Ich habe gerade die sehr ausführlichen - und aus meiner Sicht überzeugenden - Ausführungen von Manfred Bruns gelesen. Punkt Acht Uhr werde ich bei meinem Hausarzt anrufen und einen Termin vereinbaren. :D
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 29 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
dann sollen die das mal begründet ablehnen, was dann sofort zur Klage beim AG, LG, OLG und ggf. BVerfG führt, je nachdem wie weit sie es treiben wollen (und wie weit ich Unterstützung erhalte, spätestens beim LG/OLG braucht es Anwälte).
Klagen - oder auch nur sich an ein Gericht wenden - das ist nicht ganz billig - und füllt bei mir inzwischen einen Aktenordner.
Das Geld hätte ich lieber für andere Zwecke ausgegeben (smili)

Ich habe an das Bundesminiterium des Innern, für Bau und Heimat geschrieben, weil ich eine eindeutige Auskunft über die Art des Geschlechtseintrages haben wollte.
Wenn ihr mich fragt, dann ist "weiblich", "männlich", "kein Eintrag" oder "divers" möglich.
Einige Standesämter nehmen jedoch für sich Interpretationsmöglichkeiten in Anspruch; ich bekam sogar eine (An)Drohung.

Das Bundesministerium hat mir recht zügig geantwortet, allerdings geschrieben, dass die "Fachaufsicht über die Standesämter" Ländersache sei.

An das Innenministerium in Kiel hatte ich schon parallel über ein Web-Formular Kontakt aufgenommen; eine Antwort steht noch aus.
Ich werde nachher aber gleich in Briefform noch einmal schreiben.

Edit trägt nach:
Eben kam eine Mail aus Kiel. Die leiten meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter, die sich bei mir melden wird.
Dann spare ich das Briefporto (smili)

Gruß
Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Post 30 im Thema

Beitrag von Maria T »

Hallo zusammen,
Ich möchte noch mal nachhaken. Gibt es irgendwo eine art Musterbrief für den Arzt und das Standes - Einwohnermeldeamt? Wäre dafür sehr dankbar. Am besten was wo ich bzw. der Arzt nur noch den namen und so einträgt.
Bzw. hat jemand das jetzt schon durchgezogen, egal welches Ergebnis dabei raus kam?

Lg Maria
Einfach ist am schwersten.
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