LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
-
Marielle
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 1857
- Registriert: Do 11. Aug 2011, 10:52
- Geschlecht: Mensch
- Pronomen: ikke
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Namd zusammen,
ich weiss nicht, wer die, unter dem Link folgende, Einschätzung, auf der Grundlage welcher Kompetenz, verfasst hat (werde versuchen das in Erfahrung zu bringen). Interessant ist es m.E. aber schon deswegen, weil Menschen, die dieser Einschätzung folgen und danach handeln, etwas ändern könnten; weil sie dem Faktischen ihre Macht verleihen, um ihm die Macht des Faktischen zu geben.
https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/inte ... schen.html
Die bleibende Frage ist die nach der besseren Option: Die bestehenden Regelungen wegklagen -in der Hoffnung auf etwas besseres- oder sie durch aktive Nutzung machtvoll machen? Ich kenne die Antwort nicht. Aus den Erfahrungen des letzten Jahres tendiere ich zur Zeit dazu, die Möglichkeiten zu nutzen und Fakten zu schaffen.
Habt es gut
Marielle
ich weiss nicht, wer die, unter dem Link folgende, Einschätzung, auf der Grundlage welcher Kompetenz, verfasst hat (werde versuchen das in Erfahrung zu bringen). Interessant ist es m.E. aber schon deswegen, weil Menschen, die dieser Einschätzung folgen und danach handeln, etwas ändern könnten; weil sie dem Faktischen ihre Macht verleihen, um ihm die Macht des Faktischen zu geben.
https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/inte ... schen.html
Die bleibende Frage ist die nach der besseren Option: Die bestehenden Regelungen wegklagen -in der Hoffnung auf etwas besseres- oder sie durch aktive Nutzung machtvoll machen? Ich kenne die Antwort nicht. Aus den Erfahrungen des letzten Jahres tendiere ich zur Zeit dazu, die Möglichkeiten zu nutzen und Fakten zu schaffen.
Habt es gut
Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
-
Mirjam
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 1414
- Registriert: Do 11. Mai 2017, 12:34
- Geschlecht: Ökotante
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Köln
- Forum-Galerie: gallery/album/413
- Hat sich bedankt: 40 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Dankeschön Marielle 
Also wenn ich als Nichtjuristin das jetzt richtig verstanden habe, dann könnte ich mir von eine_m Ärztin_Arzt bescheinigen lassen, dass bei mir eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt. Die Frage wäre dann nur noch, wie finde ich eine_n solche_n, die_der das auch macht? Ich bin ja "nur" Trans und nicht Inter ...
Und damit müsste ich auf mein Geburts-Standesamt? Na das kann ja auch noch heiter werden
LG, Mirjam
Also wenn ich als Nichtjuristin das jetzt richtig verstanden habe, dann könnte ich mir von eine_m Ärztin_Arzt bescheinigen lassen, dass bei mir eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt. Die Frage wäre dann nur noch, wie finde ich eine_n solche_n, die_der das auch macht? Ich bin ja "nur" Trans und nicht Inter ...
Und damit müsste ich auf mein Geburts-Standesamt? Na das kann ja auch noch heiter werden
LG, Mirjam
-
Marielle
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 1857
- Registriert: Do 11. Aug 2011, 10:52
- Geschlecht: Mensch
- Pronomen: ikke
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo Mirjam,
Habs gut
Marielle
Im Grunde nicht. Wenn du eine ärztliche Bescheinigung über eine 'Variante der Geschlechtsentwicklung' vorlegst (ohne jede weitere Spezifizierung oder Diagnose), gibt es da nichts mehr zu diskutieren. Die Frage ist dann nur noch, ob du W, M, D oder nichts von alledem als Geschlechtseintrag möchtest und welche Vornamen du künftig führen möchtest.
Habs gut
Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
-
Mirjam
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 1414
- Registriert: Do 11. Mai 2017, 12:34
- Geschlecht: Ökotante
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Köln
- Forum-Galerie: gallery/album/413
- Hat sich bedankt: 40 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Nee Marielle, das war ja anders gemeint -- es kann durchaus sein, dass mich da noch ein paar Leute kennen, mit bissle Zufall auch welche, die auf dem Standesamt arbeiten. Oder sie kennen meine Mutter, oder ... Naja, und außer ihr weiß es da bis jetzt wohl eher mal so niemand
Aber egal, da müssen die dann eben durch
Und wegen der ärztlichen Bescheinigung: Wer stellt mir die aus? Ich kann ja schlecht zu meiner zukünftigen Hausärztin (*) gehen und sagen "Da bin ich, mach mal ..." Soll ich mal meinen Endo fragen? Der weiß ja zumindest, dass mein Hormonspiegel sehr wohl im Bereich der "Variante der Geschlechtsentwicklung" liegt
LG, Mirjam
(*) neue Stadt, neue Hausärztin -- nicht dass ihr da was falsches denkt
Und wegen der ärztlichen Bescheinigung: Wer stellt mir die aus? Ich kann ja schlecht zu meiner zukünftigen Hausärztin (*) gehen und sagen "Da bin ich, mach mal ..." Soll ich mal meinen Endo fragen? Der weiß ja zumindest, dass mein Hormonspiegel sehr wohl im Bereich der "Variante der Geschlechtsentwicklung" liegt
LG, Mirjam
(*) neue Stadt, neue Hausärztin -- nicht dass ihr da was falsches denkt
-
Maria T
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 167
- Registriert: Do 14. Sep 2017, 19:35
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Frankenblick
- Hat sich bedankt: 3 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo,
Mal ne Verständnis Frage. Ich hab nach icd10 f64.1 seit 4 jahren von mehreren Psychologen immer wieder bestätigt, das ist doch dann im weitesten Sinne auch eine Variante der Geschlechtsentwicklung oder liege ich da jetzt falsch?
Und zu welchem Standesamt müsste ich dann, derzeitiger Wohnort oder Geburtsort?
Lg Maria
Mal ne Verständnis Frage. Ich hab nach icd10 f64.1 seit 4 jahren von mehreren Psychologen immer wieder bestätigt, das ist doch dann im weitesten Sinne auch eine Variante der Geschlechtsentwicklung oder liege ich da jetzt falsch?
Und zu welchem Standesamt müsste ich dann, derzeitiger Wohnort oder Geburtsort?
Lg Maria
Einfach ist am schwersten.
-
Franka
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 806
- Registriert: Fr 25. Mai 2012, 22:18
- Geschlecht: Transgender
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Salzgitter
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Klingt doch ganz interessant.
Ich werde mal meinen Hausarzt fragen, ob er mir das Attest mit Variante der Geschlechtsentwicklung ausstellt, er kennt mich schließlich seit Jahren und verschreibt mir meine Hormone.
Wenn das klappt muss ich ja nur noch zum Standesamt.
Und liebe Maria zuständig ist das Standesamt welches das Geburtenregister für dich führt, es sei denn, du bist im Ausland geboren, dann ist das Standesamt zuständig, welches das Eheregister führt.
Ich werde mal meinen Hausarzt fragen, ob er mir das Attest mit Variante der Geschlechtsentwicklung ausstellt, er kennt mich schließlich seit Jahren und verschreibt mir meine Hormone.
Wenn das klappt muss ich ja nur noch zum Standesamt.
Und liebe Maria zuständig ist das Standesamt welches das Geburtenregister für dich führt, es sei denn, du bist im Ausland geboren, dann ist das Standesamt zuständig, welches das Eheregister führt.
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.
-
Maria T
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 167
- Registriert: Do 14. Sep 2017, 19:35
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Frankenblick
- Hat sich bedankt: 3 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Danke für die teil antwortFranka hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 07:34 Klingt doch ganz interessant.
...
Und liebe Maria zuständig ist das Standesamt welches das Geburtenregister für dich führt, es sei denn, du bist im Ausland geboren, dann ist das Standesamt zuständig, welches das Eheregister führt.
Dann muss ich mal zum Hausarzt und eventuell danach in die alte Heimat. Ist zumindest ne Überlegung wert.
Lg Maria
Einfach ist am schwersten.
-
Amadé
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 146
- Registriert: Do 24. Sep 2015, 18:04
- Pronomen: du
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo Marielle,
ich finde die Argumentation des LSVD (wahrscheinlich vom früheren Bundesanwalt Manfred Bruns, der schon viel für die Gleichstellung Homosexueller durchgefochten hat) bestechend logisch. Das Gesetz ist nicht für trans* Menschen gemacht, aber im Gesetz selbst sind sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Ich habe gleich mal am für uns zuständigen Institut am UKSH in Kiel angefragt, ob sie grundsätzlich die Bescheinigung ausstellen würden, auch wenn es mich nicht mehr betrifft. Weil das eine grundsätzliche Frage ist, wird die Antwort wohl etwas dauern.
Liebe Grüße
Solveig
ich finde die Argumentation des LSVD (wahrscheinlich vom früheren Bundesanwalt Manfred Bruns, der schon viel für die Gleichstellung Homosexueller durchgefochten hat) bestechend logisch. Das Gesetz ist nicht für trans* Menschen gemacht, aber im Gesetz selbst sind sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Ich habe gleich mal am für uns zuständigen Institut am UKSH in Kiel angefragt, ob sie grundsätzlich die Bescheinigung ausstellen würden, auch wenn es mich nicht mehr betrifft. Weil das eine grundsätzliche Frage ist, wird die Antwort wohl etwas dauern.
Liebe Grüße
Solveig
-
Jaddy
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 3998
- Registriert: Fr 24. Okt 2014, 21:38
- Geschlecht: a_binär / a_gender
- Pronomen: en/en/ens
- Wohnort (Name): nahe Bremen
- Hat sich bedankt: 289 Mal
- Danksagung erhalten: 1271 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Das wird so wahrscheinlich nicht funktionieren, weil die Ärzt_in entweder eine dem Inhalt des Gesetzes nach falsche Tatsache attestieren würde (F64.* oder ähnliches), oder aber wissentlich ein unzutreffendes Attest ausstellen.
Sorry to say: Die C-Parteien wollten die Möglichkeit für die dritte Option auf einen möglichst kleinen Personenkreis beschränken. Deshalb wurde der kleinste, gerade noch plausible Katalog _körperlich_ messbarer Kriterien als Maßstab genommen. Nachzulesen in dem Gesetzentwurf, der mit Unterschrift der Bundeskanzlerin vom Kabinett dem Parlament zugeleitet wurde, Bundestagsdrucksache 19/4669(PDF), Seite 7, "Begründung", Ziffer II:
Vielleicht können sich Mediziner_innen mal dazu äussern, welche Folgen ein Falschattest standes- oder strafrechtlich für die ausstellende Person haben kann. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist übrigens auch strafbar - wenn sich jemand findet, der ein Verfahren startet.
Die aus meiner Sicht viel wichtigeren Punkte sind, dass erstens Cheats kein wirklicher Fortschritt sind. Die Fremdzuweisungen und das Gatekeeping gehören einfach abgeschafft. Zweitens benutzt und unterstützt dieser "Trick" gerade die bewusste Pathologisierung im Gesetz. Jene Pathologisierung, mit der diejenigen sich quasi als "körperlicher Freak" zwangsouten müssen, die das neue Gesetz in der Form in Anspruch nehmen. Man schlage "Kulturelle Aneignung" (Cultural Appropriation) nach, und warum das meist ziemlich übel für diejenigen ist, auf deren Belangen man da huckepack reitet.
Nachtrag: Interessanterweise ist K.Mangold in einem Tweet anderer Ansicht:
Sorry to say: Die C-Parteien wollten die Möglichkeit für die dritte Option auf einen möglichst kleinen Personenkreis beschränken. Deshalb wurde der kleinste, gerade noch plausible Katalog _körperlich_ messbarer Kriterien als Maßstab genommen. Nachzulesen in dem Gesetzentwurf, der mit Unterschrift der Bundeskanzlerin vom Kabinett dem Parlament zugeleitet wurde, Bundestagsdrucksache 19/4669(PDF), Seite 7, "Begründung", Ziffer II:
Nur das darf eine Ärzt_in laut Gesetz attestieren- Nicht welche spezielle Form, sondern dass die attestierte Person eine Variante innerhalb des Minimalkatalogs aufweist. Dazu gehören explizit nicht die F64.* Diagnosen. Auch ohne juristische Fachbildung ist klar, dass bei der ersten Klage gegen ein Falschattest - gegen die Ärzt_in! - das Gericht sich auf diese gewollte Beschränkung beziehen wird. Insbesondere der Obmann der CDU im Innenausschuss, Marc Henrichmann, hat mehrfach deutlich gemacht, dass die CDx explizit physisch "beweisbare" Kriterien will, auch wenn sich das wahrscheinlich in den zu erwartenden Klagen als verfassungswidrig erweisen wird. Die wissen das auch - s. z.B. BVerfG Beschluss, Absatz 9 (Zahlen rechts am Rand) - und haben es trotzdem gemacht.Der Anwendungsbereich der Regelung beschränkt sich auf Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.
Nach der aktuellen medizinischen Terminologie, die auf der bei der Konsensuskonferenz 2005 in Chicago vorgeschlagenen
Klassifikation beruht, werden unter Varianten der Geschlechtsentwicklung Diagnosen zusammengefasst,
bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind (Lee PA, Houk
CP, Ahmed SF, Hughes IA: Consensus Statement on Management of Intersex Disorders. International Consensus
Conference of Intersex. Pediatrics 2006; 118:E488-E500).
Vielleicht können sich Mediziner_innen mal dazu äussern, welche Folgen ein Falschattest standes- oder strafrechtlich für die ausstellende Person haben kann. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist übrigens auch strafbar - wenn sich jemand findet, der ein Verfahren startet.
Die aus meiner Sicht viel wichtigeren Punkte sind, dass erstens Cheats kein wirklicher Fortschritt sind. Die Fremdzuweisungen und das Gatekeeping gehören einfach abgeschafft. Zweitens benutzt und unterstützt dieser "Trick" gerade die bewusste Pathologisierung im Gesetz. Jene Pathologisierung, mit der diejenigen sich quasi als "körperlicher Freak" zwangsouten müssen, die das neue Gesetz in der Form in Anspruch nehmen. Man schlage "Kulturelle Aneignung" (Cultural Appropriation) nach, und warum das meist ziemlich übel für diejenigen ist, auf deren Belangen man da huckepack reitet.
Nachtrag: Interessanterweise ist K.Mangold in einem Tweet anderer Ansicht:
Da bin ich mal gespannt. Mangold ist Verfassungsrechtlerin, pro liberales PStG und war als Expertin in der Anhörung des Innenausschuss' geladen.Die Auslegung des @lsvd ist meines Erachtens die einzig sinnvolle von -§ 22 Abs. 3 PStG (#dritteoption). Es muss lediglich ein ärztliches Attest vorgelegt werden, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Nach medizinischer Erkenntnis umfasst dieser Befund viel. #TSG https://twitter.com/trans_sh/status/1084942563101020160
-
Franka
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 806
- Registriert: Fr 25. Mai 2012, 22:18
- Geschlecht: Transgender
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Salzgitter
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Jaddy das sehe ich ganz anders.
Bei den Varianten der Geschlechtsentwicklung/DSD handelt es sich lediglich um Leitlinien, die sind im ICD-10 gar nicht aufgeführt.
Was die C-Parteien wollten hätten sie dann halt besser zu Papier bringen müssen. Von daher dürfte es auch kein Falschattest geben.
Ich werde es auf jeden Fall mal versuchen.
Mein Arzt ist auch nicht abgeneigt, will sich aber noch nähere Infos dazu holen.
Bei den Varianten der Geschlechtsentwicklung/DSD handelt es sich lediglich um Leitlinien, die sind im ICD-10 gar nicht aufgeführt.
Was die C-Parteien wollten hätten sie dann halt besser zu Papier bringen müssen. Von daher dürfte es auch kein Falschattest geben.
Ich werde es auf jeden Fall mal versuchen.
Mein Arzt ist auch nicht abgeneigt, will sich aber noch nähere Infos dazu holen.
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.
-
Jaddy
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 3998
- Registriert: Fr 24. Okt 2014, 21:38
- Geschlecht: a_binär / a_gender
- Pronomen: en/en/ens
- Wohnort (Name): nahe Bremen
- Hat sich bedankt: 289 Mal
- Danksagung erhalten: 1271 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Jo, viel Erfolg, Franka.
Es kann gut sein, dass meine Einschätzung der gerichtlichen Entscheidung komplett falsch ist. Wie gesagt: IANAL. Hängt vielleicht auch davon ab, wer einen Prozess anleiert und welches Gericht es entscheiden soll.
Die EIntragung selbst zu bekommen, wird bei einem passend lautenden Attest sicherlich kein Problem sein. Das Standesamt soll und kann ja nicht prüfen, was hinter dem Attest steckt. Mir geht es darum, ob die Ärzt_in ggf belangt werden kann, wahlweise straf- oder standesrechtlich, wenn sie ohne es auszuschreiben, als "Variante" nicht das attestiert, was in der Begründung zum Gesetz angeführt wird, sondern zum Beispiel irgendwas in Richtung F64.
Das natürlich nur für den Fall, dass überhaupt jemand das Attest anzweifelt und Ärzt_in oder Antragsteller_in dafür belangen will.
Ich würde als Ärzt_in auf jeden Fall vorher juristischen Sachverstand bzgl der Folgen hinzuziehen - oder eine Kampagne im Rücken wissen, die über diesen Weg das PStG notfalls per Klagen durch die Instanzen offen-hacken wollen.
Aus politischer Sicht wäre für mich wichtig, dass dieser "Hack" dann auch öffentlich gefeiert und nicht stillschweigend feixend verschwiegen wird, aus den Gründen, die ich gestern geschildert habe.
Von daher wäre eine _erfolgreich_ überstandene Klage über die Zulässigkeit quasi beliebiger Atteste schon ein wichtiger Zwischenschritt, wenn darüber dann alle 4 Eintragsmöglichkeiten ohne weitere Gutachten, Gerichte und Kosten erreicht werden können.
Für mich ist das aber nur ein kleiner Schritt, weil eins immer noch eine willige Ärzt_in finden muss. Die üblichen Folgen werden wieder semi-offizielle Listen in SHGs sein, usw. WIr kennen das von anderen Themen. Der gleiche sneakige Mist, Unsicherheit, etc. wie immer.
Ich bleibe deshalb letztlich beim Forderungskatalog der Aktion Standesamt 2018: Geschlechtseintrag bei Geburt frei lassen. Spätestens ab 14 Jahre die freiwillige, unbeschränkte Möglichkeit der Änderung per einfachem Antrag. Regelungen für Personen unter 14 und Personen ohne deutschen Pass, etc. - und nicht zu vergessen an anderer Stelle das Verbot medizinisch nicht unmittelbar notwendiger Operationen ohne informierte Einwilligung der betroffenen Person. Das alles muss irgendwann glasklar und unstrittig im Gesetz stehen.
Es kann gut sein, dass meine Einschätzung der gerichtlichen Entscheidung komplett falsch ist. Wie gesagt: IANAL. Hängt vielleicht auch davon ab, wer einen Prozess anleiert und welches Gericht es entscheiden soll.
Die EIntragung selbst zu bekommen, wird bei einem passend lautenden Attest sicherlich kein Problem sein. Das Standesamt soll und kann ja nicht prüfen, was hinter dem Attest steckt. Mir geht es darum, ob die Ärzt_in ggf belangt werden kann, wahlweise straf- oder standesrechtlich, wenn sie ohne es auszuschreiben, als "Variante" nicht das attestiert, was in der Begründung zum Gesetz angeführt wird, sondern zum Beispiel irgendwas in Richtung F64.
Das natürlich nur für den Fall, dass überhaupt jemand das Attest anzweifelt und Ärzt_in oder Antragsteller_in dafür belangen will.
Ich würde als Ärzt_in auf jeden Fall vorher juristischen Sachverstand bzgl der Folgen hinzuziehen - oder eine Kampagne im Rücken wissen, die über diesen Weg das PStG notfalls per Klagen durch die Instanzen offen-hacken wollen.
Aus politischer Sicht wäre für mich wichtig, dass dieser "Hack" dann auch öffentlich gefeiert und nicht stillschweigend feixend verschwiegen wird, aus den Gründen, die ich gestern geschildert habe.
Von daher wäre eine _erfolgreich_ überstandene Klage über die Zulässigkeit quasi beliebiger Atteste schon ein wichtiger Zwischenschritt, wenn darüber dann alle 4 Eintragsmöglichkeiten ohne weitere Gutachten, Gerichte und Kosten erreicht werden können.
Für mich ist das aber nur ein kleiner Schritt, weil eins immer noch eine willige Ärzt_in finden muss. Die üblichen Folgen werden wieder semi-offizielle Listen in SHGs sein, usw. WIr kennen das von anderen Themen. Der gleiche sneakige Mist, Unsicherheit, etc. wie immer.
Ich bleibe deshalb letztlich beim Forderungskatalog der Aktion Standesamt 2018: Geschlechtseintrag bei Geburt frei lassen. Spätestens ab 14 Jahre die freiwillige, unbeschränkte Möglichkeit der Änderung per einfachem Antrag. Regelungen für Personen unter 14 und Personen ohne deutschen Pass, etc. - und nicht zu vergessen an anderer Stelle das Verbot medizinisch nicht unmittelbar notwendiger Operationen ohne informierte Einwilligung der betroffenen Person. Das alles muss irgendwann glasklar und unstrittig im Gesetz stehen.
-
Franka
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 806
- Registriert: Fr 25. Mai 2012, 22:18
- Geschlecht: Transgender
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Salzgitter
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
So das Attest habe ich in der Tasche. Steht nur drin "Mein Patient hat eine Variante der Geschlechtsentwicklung"
Dann mal nächste Woche auf zum Standesamt.
Da ich so langsam aber auch eine GAOP ins Visier nehme bin ich vielleicht doch wieder auf die ollen Gutachten angewiesen, denn auf den Infoseiten der Kliniken werden diese meist gefordert.
Dann mal nächste Woche auf zum Standesamt.
Da ich so langsam aber auch eine GAOP ins Visier nehme bin ich vielleicht doch wieder auf die ollen Gutachten angewiesen, denn auf den Infoseiten der Kliniken werden diese meist gefordert.
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.
-
Anne-Mette
- Administratorin
- Beiträge: 27280
- Registriert: Sa 24. Nov 2007, 18:19
- Geschlecht: W
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Ringsberg
- Forum-Galerie: gallery/album/1
- Hat sich bedankt: 197 Mal
- Danksagung erhalten: 2240 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Moin,
(Verlag für Standesamtswesen)
Gruß
Anne-Mette
Die Standesämter werden ein Formblatt ausfüllen "Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung - Erklärung einer Einzelperson".
(Verlag für Standesamtswesen)
Gruß
Anne-Mette
-
Michi
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 5959
- Registriert: Mo 19. Dez 2016, 09:45
- Pronomen: sie
- Forum-Galerie: gallery/album/11
- Hat sich bedankt: 689 Mal
- Danksagung erhalten: 852 Mal
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo Franka,
auch wenn ich mich selbst als "eher nicht betroffen" sehe, so verfolge ich die aktuelle Entwicklung doch sehr interessiert. Ich hoffe, du hältst uns über den Fortgang auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
Michi
auch wenn ich mich selbst als "eher nicht betroffen" sehe, so verfolge ich die aktuelle Entwicklung doch sehr interessiert. Ich hoffe, du hältst uns über den Fortgang auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
-
Franka
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 806
- Registriert: Fr 25. Mai 2012, 22:18
- Geschlecht: Transgender
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Salzgitter
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Klar mache ich Michi.
Aber Anträge für die Namensänderung brauchen einen festen Termin bei unserem Standesamt. Den muss ich nächste Woche dann erst mal ausmachen.
Aber Anträge für die Namensänderung brauchen einen festen Termin bei unserem Standesamt. Den muss ich nächste Woche dann erst mal ausmachen.
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.