Moin,
die Informationen sind hier zu erhalten: http://www.kbv.de/html/1150_30316.php
Gruß
Anne-Mette
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Geschlechtsspezifische Abrechnungsziffern: Regelungen angepasst
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Anne-Mette
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Re: Kassenärztliche Bundesvereinigung: Geschlechtsspezifische Abrechnungsziffern: Regelungen angepasst
Oh wow! _DAS_ nennen die Fortschritt:
Aber auch das ist ja nicht ganz wahr:
Ich wüsste ja gerne mal, wie die Gyn meine Brust-Untersuchung abgerechnet hat. Auf meiner Karte steht nämlich ein "M".
Übersetzt: Man kann jetzt nach körperlichem Bedarf abrechnen statt nach einem beliebig änderbarem Marker auf Papier. Gibt's hier nen double facepalm Emoji?Geschlechtsspezifische Leistungen wie die Untersuchung der Prostata oder eine Mammografie können seit Juli unabhängig von der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung abgerechnet werden. Entscheidend ist der organbezogene Befund, zum Beispiel bei Vorliegen von Testes, Ovarien oder Prostata.
Aber auch das ist ja nicht ganz wahr:
Mit anderen Worten: Bei jeder bedarfsgerechten Massnahme kommt das Thema trans* wieder hoch. Ohne spezielle Vorkehrungen fällt man aus dem normalen Vorsorgeraster und die Abrechnuerei muss man dem meisten Medizinpersonal vermutlich erst mal erklären, etc.pp. Was für ein verkomplizierter Mist. Und das alles nur, weil sie nach einem einzelnen bürokratischen Marker gehen, statt nach effektivem Bedarf.Ist auf der eGK kein "X" enthalten, sondern beispielsweise ein "weiblich" aufgrund von Transsexualität und handelt es sich um eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Prostata, so ist für die Abrechnung der geschlechtsspezifischen GOP eine Zusatzkennzeichnung notwendig.
Ich wüsste ja gerne mal, wie die Gyn meine Brust-Untersuchung abgerechnet hat. Auf meiner Karte steht nämlich ein "M".