Bundestag: Änderung des Personenstandsgesetzes | Inneres und Heimat/Gesetzentwurf
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Anne-Mette
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Bundestag: Änderung des Personenstandsgesetzes | Inneres und Heimat/Gesetzentwurf
Hier noch einmal "offizell und direkt aus dem Bundestag":
Bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig neben den Angaben "weiblich" und "männlich" oder der "Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe", auch die Bezeichnung "divers" gewählt werden können, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4669) zur Änderung des Personenstandsgesetzes hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Zugleich soll danach Betroffenen in Fällen, in denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht führt oder in denen die Zuordnung nach der Geburt unrichtig erfolgte, ermöglicht werden, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt die Zuordnung im Geburtseintrag ändern zu lassen und - soweit gewollt - neue Vornamen zu wählen. Dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt, ist dem Gesetzentwurf zufolge durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.
Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Identität schützt. Es schütze auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dieser Personenkreis sei auch vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts geschützt und werde in beiden Grundrechten verletzt, "wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als ,weiblich' oder ,männlich' zulässt".
Der Gesetzentwurf soll daher "die vom Bundesverfassungsgericht für das Personenstandsrecht geforderte Möglichkeit für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" schaffen, einen anderen positiven Geschlechtseintrag zu wählen, Die Wahl des Begriffs "divers" entspricht laut Bundesregierung "dem Wunsch der Betroffenen, der in der Länder- und Verbändebeteiligung zum Ausdruck gekommen ist". Unter "Varianten der Geschlechtsentwicklung" werden der Vorlage zufolge nach der aktuellen medizinischen Terminologie "Diagnosen zusammengefasst, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind".
Bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig neben den Angaben "weiblich" und "männlich" oder der "Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe", auch die Bezeichnung "divers" gewählt werden können, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4669) zur Änderung des Personenstandsgesetzes hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Zugleich soll danach Betroffenen in Fällen, in denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht führt oder in denen die Zuordnung nach der Geburt unrichtig erfolgte, ermöglicht werden, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt die Zuordnung im Geburtseintrag ändern zu lassen und - soweit gewollt - neue Vornamen zu wählen. Dass eine "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorliegt, ist dem Gesetzentwurf zufolge durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.
Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Identität schützt. Es schütze auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dieser Personenkreis sei auch vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts geschützt und werde in beiden Grundrechten verletzt, "wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als ,weiblich' oder ,männlich' zulässt".
Der Gesetzentwurf soll daher "die vom Bundesverfassungsgericht für das Personenstandsrecht geforderte Möglichkeit für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" schaffen, einen anderen positiven Geschlechtseintrag zu wählen, Die Wahl des Begriffs "divers" entspricht laut Bundesregierung "dem Wunsch der Betroffenen, der in der Länder- und Verbändebeteiligung zum Ausdruck gekommen ist". Unter "Varianten der Geschlechtsentwicklung" werden der Vorlage zufolge nach der aktuellen medizinischen Terminologie "Diagnosen zusammengefasst, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind".
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geraldine
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Re: Bundestag: Änderung des Personenstandsgesetzes Inneres und Heimat/Gesetzentwurf
Es werden schon die Kassen gefüllt und die Federn gespitzt für die Klagen dagegen. Gleich auf Seite 3 des BVerfG-Urteils steht
Die Frechheit ist, wieder explizite Sonderlocken mit extra bescheuerten Hürden zu konstruieren, statt den ganzen wenn-dann-aber-nur-falls-auch-Komplex rückstandsfrei zu entsorgen.
. "Geschlechtsentwicklung" beinhaltet auch Trans*personen, nicht nur Körperlichkeit und "zuordnen" ist hier selbstbezüglich aktiv, also nicht "zugeordnet werden" oder "sich zuordnen lassen", wie in der PM des BMI oben. Das Gesetz ist also anfechtbar. Ausserdem sind etliche Inter*-Varianten weder in den Chromosomen, noch in den Geschlechtsorganen abgebildet. Gerade vorhin habe ich mit einer Inter*person gesprochen, die sich strikt gegen Atteste ausspricht, solange Cis-Personen die nicht auch vorlegen müssen. Solange bedeutet nämlich der "positive" dritte Personenstand eine Markierung als "in den Geschlechtschromosomen, den Genitalen oder den Gonaden" abweichend. Und das - wie der Körper aussieht - geht weder das Standesamt etwas an, noch alle Menschen, denen gegenüber jemand diesen Personenstand offenbart, z.B. um die gleichen Rechte wie binärgeschlechtliche einzufordern. Körperlichkeit, insbesondere genitale, ist nämlich für das soziale Geschlecht völlig unerheblich. Siehe auch Abschaffung der OP-Pflicht für Trans*personen.[...] Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen
Die Frechheit ist, wieder explizite Sonderlocken mit extra bescheuerten Hürden zu konstruieren, statt den ganzen wenn-dann-aber-nur-falls-auch-Komplex rückstandsfrei zu entsorgen.
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Jasmine
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Re: Bundestag: Änderung des Personenstandsgesetzes Inneres und Heimat/Gesetzentwurf
Ich habe mir von unserer Regierung sowieso nichts erwartet.Jaddy hat geschrieben: Mi 10. Okt 2018, 00:25 Die Frechheit ist, wieder explizite Sonderlocken mit extra bescheuerten Hürden zu konstruieren, statt den ganzen wenn-dann-aber-nur-falls-auch-Komplex rückstandsfrei zu entsorgen.
Aufmerksam habe ich auch den obigen Link gelesen. Zitat aus dem Spiegel:
Das heißt, Menschen, die geschlechtlich nicht binär sind und ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, werden gezwungen, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Für Menschen, deren Genitalien so aussehen, wie Horst Seehofer sich das für Frauen und Männer vorstellt, die aber trans oder genderqueer leben, sind keine Verbesserungen vorgesehen.
Das wird nicht wesentlich besser, wenn es eine dritte Option gibt, die ärztlich bescheinigt werden muss.
Da mein Umfeld anders ist als diese Regierung habe ich aber noch Hoffnung.
Liebe Grüße Jasmine
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Amadé
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Re: Bundestag: Änderung des Personenstandsgesetzes Inneres und Heimat/Gesetzentwurf
In der Sendung Hintergrund hat der Deutschlandfunk das Thema journalistisch aufbereitet: https://www.deutschlandfunk.de/bundesta ... _id=430232
Liebe Grüße
Solveig
Liebe Grüße
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Anne-Mette
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Re: Bundestag: Änderung des Personenstandsgesetzes | Inneres und Heimat/Gesetzentwurf
Moin,
und so sieht es aus, wenn die Zustimmung des Bundesrates beim Bundestag ankommt:
Bundesrat zu Angaben im Geburtenregister
Inneres und Heimat/Unterrichtung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober dieses Jahres keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" (19/4669) erhoben. Dies geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates (19/5422) zu dem Regierungsentwurf hervor. Danach soll bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen künftig neben den Angaben "weiblich" und "männlich" oder der "Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe" auch die Bezeichnung "divers" gewählt werden können, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann.
und so sieht es aus, wenn die Zustimmung des Bundesrates beim Bundestag ankommt:
Bundesrat zu Angaben im Geburtenregister
Inneres und Heimat/Unterrichtung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober dieses Jahres keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" (19/4669) erhoben. Dies geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates (19/5422) zu dem Regierungsentwurf hervor. Danach soll bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen künftig neben den Angaben "weiblich" und "männlich" oder der "Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe" auch die Bezeichnung "divers" gewählt werden können, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann.