christina hat geschrieben: Fr 21. Sep 2018, 19:58
Michelle_Engelhardt hat geschrieben: Do 20. Sep 2018, 13:59
Tut mir leid, aber das ist schlicht und ergreifend falsch!
Kannst du das in irgendeiner Form belegen? Es gibt diesen Sperrvermerk im Geburtenbuch.
So wurde es mir bei der Neuaustellung meiner Geburtsurkunde mitgeteil.
LG Chhristina
Selbstverständlich Christina
Aus meinem früheren Leben habe ich noch die ein oder andere finanzielle Altlast. Nun erreichte mich gerade diese Woche ein Schreiben der Stadt Dortmund, in dem mir mitgeteilt wird, das der Inkassoverein XY gerne meinen jetzigen Namen und meine Anschrift wüßte.
Meine Optionen:
a) Ich stimme der Anfrage und der Herausgabe meiner Daten zu
b) Ich stimme der Herausgabe der Daten nicht zu (mit Begründung!!)
Reagiere ich auf das Schreiben nicht, entscheidet die dementsprechende Sachbearbeiterin der Stadt Dortmund, ob sie meine Daten herausgibt oder nicht.
Wir reden jetzt hier "nur" von offenen Schulden. Hätte ich z.b. vor 10 Jahren ne Bank ausgeraubt, würde man mich erst gar nicht fragen, ob der Staatsanwalt meine aktuellen Daten haben darf. Wie gesagt schützt der Sperrvermerk absolut nicht vor allem. Es würde nicht funktionieren, sich als Mann / Frau im Millionenbereich zu verschulden und dann im anderen Geschlecht lebend ungeschoren davon zu kommen.
Liebe Grüße
Michelle