Datenschutz | Rechte an Fotos und Grafiken
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Anne-Mette
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Datenschutz | Rechte an Fotos und Grafiken
Moin,
jede(r) sollte noch einmal kritisch auf Fotos und Avatare blicken und vermeiden, dass "die Rechte Dritter" berührt werden.
Das bedeutet, dass es Zustimmungen der abgelichteten Personen geben muss, wenn "andere Personen" auf den Fotos zu sehen sind.
Avatare, die "von irgendwo" stammen, sollten daraufhin überprüft werden, ob jemand die Zustimmung für die Veröffentlichung gegeben hat und sie ausdrücklich frei zur Verfügung stellt.
Gruß
Anne-Mette
jede(r) sollte noch einmal kritisch auf Fotos und Avatare blicken und vermeiden, dass "die Rechte Dritter" berührt werden.
Das bedeutet, dass es Zustimmungen der abgelichteten Personen geben muss, wenn "andere Personen" auf den Fotos zu sehen sind.
Avatare, die "von irgendwo" stammen, sollten daraufhin überprüft werden, ob jemand die Zustimmung für die Veröffentlichung gegeben hat und sie ausdrücklich frei zur Verfügung stellt.
Gruß
Anne-Mette
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triona
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Re: Datenschutz | Rechte an Fotos und Grafiken
Wie ist es mit alten Fotos, die irgendwann mal in einem Forenbeitrag eingebunden wurden. Müssen die alle jetzt nachträglich nochmal überprüft werden? Die Beiträge liegen ja z.T. schon jahrelang zurück und es ist auch über Suchfunktion oft nicht mehr nachvollziehbar, wo überall welche Bilder drin enthalten sind. Oder deaktivierst du grundsätzlich alle Bildverweise in alten Beiträgen?
Und wie ist es, wenn zufällig Personen mit auf einem in der Öffentlichkeit aufgenommenen Bild sind, die nur von hinten sichtbar sind, deren Gesicht nicht erkennbar ist oder unkenntlich gemacht worden ist? Wenn fremde Personen erkennbar mit drauf sind, mache ich ja die Gesichter meist unkenntlich. Aber für jeden Einzelfall in den vergangenen Jahren garantieren kann ich das auch nicht.
liebe grüße
triona
Und wie ist es, wenn zufällig Personen mit auf einem in der Öffentlichkeit aufgenommenen Bild sind, die nur von hinten sichtbar sind, deren Gesicht nicht erkennbar ist oder unkenntlich gemacht worden ist? Wenn fremde Personen erkennbar mit drauf sind, mache ich ja die Gesichter meist unkenntlich. Aber für jeden Einzelfall in den vergangenen Jahren garantieren kann ich das auch nicht.
liebe grüße
triona
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Anne-Mette
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Re: Datenschutz | Rechte an Fotos und Grafiken
Moin,
wenn die Personen nicht zu erkennen sind, dann ist es in Ordnung.
"Alte Beiträge" werde ich mal sichten.
Gruß
Anne-Mette
wenn die Personen nicht zu erkennen sind, dann ist es in Ordnung.
"Alte Beiträge" werde ich mal sichten.
Gruß
Anne-Mette
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Michi
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Re: Datenschutz | Rechte an Fotos und Grafiken
Die Frage die sich vermutlich nicht nur mir stellt: Wann ist die Nichterkennbarkeit gegeben?Anne-Mette hat geschrieben: Mi 23. Mai 2018, 20:15 wenn die Personen nicht zu erkennen sind, dann ist es in Ordnung.
Genügt es, das Gesicht unkenntlich zu machen? (z.B. hier in meiner Galerie: gallery/image/17)
Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Conny-Andrea
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Re: Datenschutz | Rechte an Fotos und Grafiken
Hallo Zusammen,
Liebe Grüße von Conny-Andrea
So wie ich das sehe, ist mein Aufenthalt in diesem Forum rein privater Natur und ist damit von der DSGVO ausgeschlossen.
DSGVO Artikel 2 Absatz 2
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
- durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
- durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
- durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Liebe Grüße von Conny-Andrea
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FallenMycraft
Re: Datenschutz | Rechte an Fotos und Grafiken
Hallo zusammen
Deshalb muss sie dafür sorgen dass hier alles DSGVO konform läuft.
Allerdings möchte ich gerne hinzufügen, dass zumindest das BMI wohl der Ansicht ist, dass auch weiterhin das KUG Anwendung findet. (Achtung, was hier Vorrang hat, werden wohl die Gerichte demnächst klären dürfen). Hier aber mal ein paar Zitate zur Beruhigung:
https://bvpa.org/kommentar-stellungnahm ... otografie/ Kommentar zum KUG und DSGVO
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 52969.html
Auszug aus dem KUG:
Daniela
Das ist für dich so richtig, bei der Betreiberin sieht das allerdings anders aus.Conny-Andrea hat geschrieben: Do 24. Mai 2018, 04:05 So wie ich das sehe, ist mein Aufenthalt in diesem Forum rein privater Natur und ist damit von der DSGVO ausgeschlossen.
Allerdings möchte ich gerne hinzufügen, dass zumindest das BMI wohl der Ansicht ist, dass auch weiterhin das KUG Anwendung findet. (Achtung, was hier Vorrang hat, werden wohl die Gerichte demnächst klären dürfen). Hier aber mal ein paar Zitate zur Beruhigung:
https://bvpa.org/kommentar-stellungnahm ... otografie/ Kommentar zum KUG und DSGVO
Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften. Das sei sehr weise gelöst.
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 52969.html
Auszug aus dem KUG:
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
-§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Liebe GrüßeGesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
-§ 23
(1) Ohne die nach -§ 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Daniela
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Lorelai74
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Re: Datenschutz | Rechte an Fotos und Grafiken
Das OLG hat in eine Urteil vom 18.06.2018 die Sicjr bestätigt, dass für journalistische Arbeit das KUG anzuwenden ist. S. Link unten
Leider keine Klarheit für Streetphotography und Blogger ...
https://www.heise.de/amp/meldung/DSGVO- ... 92556.html
Leider keine Klarheit für Streetphotography und Blogger ...
https://www.heise.de/amp/meldung/DSGVO- ... 92556.html
Männlich / Weiblich: das sind doch bürgerliche Kategorien.