Hallo,
Vincent hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 11:31
Nur mal laut nachgedacht....
beim Nachdenken finde ich es hilfreich, sich zunächst mit den Fakten vertraut zu machen.
Vincent hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 11:31
Filter, kostenlos oder was auch immer an Argumenten kommt, stellt sich für mich die Frage ob es die Obliegenheit eines Telekommunikationsanbieters ist, für die inhaltliche Auswahl der von ihm transportierten Inhalte zu sorgen.
Es geht nicht um die inhaltiche Auswahl von Inhalten sondern um die Einhaltung des Jungendschutzgesetzes. Wenn ich einen Internetzugang bei der Telekom kaufe, dann liegt die Verantwortung für den Jungendschutz bei mir. Ich muss dafür sorgen, dass Kinder und Jungendliche keinen Zugang zu Inhalten bekommen, die dem entsprechenden Jugendschutz unterliegen. Denn ich habe dann ja die Kontrolle über den Zugang.
Bei offenen Hotspots ist das ganz anders. Da wird derjenige verantwortlich gemacht, der den Dienst zur Verfügung gestellt. Daher der Filter für diesen Dienst.
Ansonsten ist der Filter überhaupt nicht im Geschäftsinteresse der Telekom. Zum einen gefallen, wie wir hier alle sehen, einigen Nutzern die Auswirkungen des Filters nicht. Zum andern verursacht der Filter Kosten, zum Beispiel für Serverkapazitäten oder Personalaufwand für die Einrichtung und Pflege des Filters.
Vincent hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 11:31
Was dieser Konzern nicht mag, anstößig findet, oder vielleicht nicht in sein Geschäftskonzept passt und evtl. seine Interessen tangiert wird gefiltert?
Brauche ich künftig je einen CSU, Linken, Grüne, LGBT, und was-auch-noch-immer-Internetzugang um alles sehen zu können, um mich über alle Seiten zu informieren?
Das geht leider am Thema vorbei. Bei dem Internetzugang, den Du käuflich erworben hast, gibt es den Filter ja gar nicht. Und wie schon geschrieben, die Telekom hat überhaupt kein eigenes Interesse an einem solchen Filter. Statt dessen geht es um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Liebe Grüße
Anke
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