Opposition attackiert Hartz-IV-Gesetzentwurf
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Anne-Mette
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Opposition attackiert Hartz„IV„Gesetzentwurf

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Aus dem Bundestag

Opposition attackiert Hartz-IV-Gesetzentwurf — Union und FDP setzen sich bei späterem Anhörungstermin durch
Ausschuss für Arbeit und Soziales

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am Mittwochvormittag erstmals mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu den neuen Hartz-IV-Regelsätzen beschäftigt. Als Termin für eine öffentliche Anhörung zu der umstrittenen Reform ist nun der 29.11. von 11 bis 15 Uhr vorgesehen. Union und FDP stimmten mit ihrer Mehrheit für diesen Termin. SPD, Grüne und Linksfraktion konnten sich mit ihrer Forderung nach einer früheren Expertenbefragung nicht durchsetzen. Sie hatten sich für den 22.11. ausgesprochen.

Insbesondere die Linksfraktion kritisierte, dass die Anhörung am 29.11. "zur Farce" werde, da geplant sei, den Gesetzentwurf bereits zwei Tage später, am Mittwoch, im Ausschuss abschließend zu behandeln. Ein derart "verdichtetes Beratungsverfahren" sei "nicht angemessen", hieß es auf Seiten der Linken. Ein Vertreter der Bundesregierung begründete den späteren Anhörungstermin damit, dass sich der Bundesrat am 26.11. mit dem Gesetzentwurf zu den Hartz-IV-Regelsätzen beschäftigen werde. Wenn die Anregungen dieses Verfassungsorgans in die Anhörung mit einfließen solle, dann könne das Expertengespräch nicht vor diesem Termin stattfinden.

Die Oppositionsfraktionen übten zum Teil scharfe Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf. SPD, Grüne und Linksfraktion bemängelten statistische Unsicherheiten bei den Berechnungen der Hartz-Sätze. Diese wurden aus dem Verbrauchsverhalten befragter Haushalte im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes (EVS) abgeleitet. Immer wieder fiel von Seiten der Opposition das Stichwort mangelnder "Validität" der Daten. Gemeint ist damit, dass die Gruppen der Haushalte, die zur Ermittlung bestimmter Konsumausgaben herangezogen wurden, zu klein ausgefallen seien und die Daten dadurch nur "eingeschränkt verwendbar" seien. Weiterhin kritisierten alle Oppositionsfraktionen, dass sich so genannte Aufstocker und "verdeckt Arme" in den Referenzgruppen befänden. "Aufstocker" sind Personen, deren Einkommen auf das Niveau der Grundsicherung aufgestockt wird, weil ihre Einkünfte unterhalb dieser Leistungen liegen. "Verdeckt Arme" sind Menschen, die eigentlich Anspruch auf staatliche Leistungen hätten, diese aber nicht wahrnehmen. Kritik übten alle Oppositionsparteien auch an der Wahl der so genannten Referenzgruppe bei den Ein-Personen-Haushalten. Dort habe die Regierung nicht die unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Einpersonenhaushalte herangezogen, sondern sei auf 15 Prozent herunter gegangen. SPD, Grüne und Linke kritisierten weiterhin, dass bestimmte Ausgabenposten für die Berechnung der Regelsätze nicht berücksichtigt worden seien, etwa Ausgaben für Alkohol, Schnittblumen oder den Besuch einer Eisdiele.

Die SPD-Fraktion sagte, es gebe "methodische Zweifel, die sogar an verfassungsrechtliche Bedenken herangehen". Die Linksfraktion betonte ihre "Probleme mit EVS" und "der Plausibilität" der Berechnungen. So gäbe es etwa in der zugrunde gelegten Statistik vier Haushalte, die in drei Monaten "null Cent für Ernährung und Getränke" ausgegeben hätten. Bündnis 90/Die Grünen halten die geplanten Hartz-Sätze zwar nicht für "evident verfassungswidrig", aber dennoch für "so nicht haltbar". In die Berechnung gingen durchschnittliche Beträge für bestimmte Ausgaben ein, die ganz offensichtlich nicht ausreichten, den tatsächlichen Bedarf zu decken. Als Beispiel wurde der Betrag für die Mobilität eines 14- bis 18-Jährigen genannt, der sich von unter 13 Euro keine Monatskarte im öffentlichen Nahverkehr kaufen könne.

Union und FPD verteidigten den Gesetzentwurf. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien "optimal" (FDP) und "Punkt für Punkt" (CDU/CSU) umgesetzt. Es gebe "keine Garantie", dass die neuen Regelungen verfassungsgemäß seien, sie genügten aber "mit hoher Wahrscheinlichkeit den Vorgaben aus Karlsruhe", hieß es auf Seiten der FDP. Die gewählten Stichproben seien "vernünftig", bei Singles habe man Haushalte mit einem Einkommen bis zu 901 Euro herangezogen, bei Familien bis zu 2.500 Euro, betonte ein Vertreter der Unionsfraktion. Es seien Sonderauswertungen etwa zum Thema Mobilität vorgenommen worden. Union und FDP hätten "Wertentscheidungen getroffen", so dass etwa Ausgaben für das Internet oder die Praxisgebühr berücksichtigt worden seien, Ausgaben für Pauschalreisen und Alkohol aber beispielsweise nicht. Erstmals gebe es nun ein "transparentes Verfahren", erstmals eigene Kinderregelsätze. Das Bildungspaket für Kinder bedeute einen "Paradigmenwechsel".
Anne-Mette
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Re: Opposition attackiert Hartz„IV„Gesetzentwurf

Post 2 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

und nun die Stellungnahme vom Bundesrat

Bundesrat verlangt Änderungen bei Hartz IV-Reform

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Regelbedarfe der sogenannten Hartz IV-Leistungen und der Sozialhilfe neu festlegt, umfangreich Stellung genommen.
Die Reform ist erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen mit Urteil vom 9. Februar 2010 für verfassungswidrig erklärt hat.

Zu den einzelnen Vorschriften des Entwurfs haben die Länder über 30 Änderungsvorschläge beschlossen.

Zum Gesetzentwurf allgemein stellen sie unter anderem fest, dass die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen erheblichen Verwaltungsaufwand in der Agentur für Arbeit verursachen. Mit dieser Aufgabenverschiebung gehe jedoch keine entsprechende Anpassung der Anteile von Bund und Kommunen an den Verwaltungskosten einher. Der Bundesrat fordert daher, die Verwaltungskosten entsprechend anzupassen.

Die Länder weisen auch daraufhin, dass zum Beispiel die geplanten Änderungen zu den Regelleistungen und zum Hinzuverdienst die Kosten der Kommunen erheblich erhöhen. Trotzdem sei im Gesetzentwurf kein Mechanismus zum Ausgleich dieser Kostenverschiebung vorgesehen. Sie verlangen daher eine außerordentliche Anpassung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung.

Zudem vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass der Anspruch von Kindern auf Bildungsteilhabe am wirkungsvollsten durch einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur zu erfüllen ist. Er fordert die Bundesregierung daher auf, die Länder finanziell in die Lage zu versetzen, ihre entsprechenden Angebote ausweiten zu können. Dies gelte insbesondere für die zentralen Bereiche Schulsozialarbeit und Mittagessen in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen.

Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Anne-Mette
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Re: Opposition attackiert Hartz„IV„Gesetzentwurf

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Beitrag von Anne-Mette »

Bundesrat Pressemitteilung 1 / 2011

Vermittlungsausschuss berät Hartz IV-Reform am 19. Januar 2011
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, 19. Januar 2011, 17.30 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,

zusammen, um sich mit der Hartz IV-Reform zu befassen. Er wurde von der Bundesregierung angerufen, nachdem der Bundesrat am 17. Dezember 2010 dem Gesetz die Zustimmung verweigert hatte. Eine vom Vermittlungsausschuss eingesetzte informelle Arbeitsgruppe hat bereits vor Weihnachten ihre Arbeit aufgenommen. Sie setzt ihre Beratungen am 19. Januar 2011 ab 15.30 Uhr - ebenfalls im Bundesratsgebäude, Saal 1.128 - fort.

Zudem befasst sich der Ausschuss auch mit der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen. Hierzu hatte der Bundesrat am 17. Dezember 2010 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Er ist mit der vom Bundestag für das Jahr 2011 beschlossenen Festsetzung der Bundesbeteiligung auf durchschnittlich 25,1 Prozent nicht einverstanden. Aus Sicht der Länder ist diese Quote nicht ausreichend, um die gesetzlich verankerte Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zu erreichen. Daher fordert der Bundesrat die Ausrichtung der im Gesetz enthaltenen Anpassungsformel an den tatsächlichen Unterkunftskosten. Bisher ist die Höhe der Bundesbeteilung anhand der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu ermitteln.
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Re: Opposition attackiert Hartz„IV„Gesetzentwurf

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Beitrag von Anne-Mette »

Diemal wird die Sitzung des Vermittlungsausschusses angekündigt:

Vermittlungsausschuss berät Hartz IV-Reform am 9. Februar 2011
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am

Mittwoch, 9. Februar 2011, 11.30 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin,
Saal 1.128

erneut zusammen, um seine am 19. Januar 2011 vertagten Beratungen zur Hartz IV-Reform fortzusetzen.

Zudem befasst sich der Ausschuss auch mit der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen. Auch hierzu hatte er seine Beratungen am 19. Januar 2011 vertagt.
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Vermittlungsausschuss schlägt Änderungen bei Hartz IV vor

Post 5 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Vermittlungsausschuss schlägt Änderungen bei Hartz IV vor

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute mehrheitlich einen Vorschlag der Regierungskoalition mit umfangreichen Änderungen an der umstrittenen Hartz IV-Reform angenommen.

Der Beschluss sieht vor, die Zuständigkeit für das Bildungs- und Teilhabepaket vollständig auf die Kommunen zu übertragen und diesen die Kosten zu erstatten. Das Gesamtpaket soll erweitert werden - zum Beispiel um ein Mittagessen für Hortkinder, dessen Kosten der Bund für die nächsten drei Jahre übernimmt. Auch Kinder von Wohngeldempfängern sollen Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen können.

Unverändert bleiben soll es dagegen bei der vom Bundestag im Dezember 2010 beschlossenen Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um fünf auf 364 Euro. Allerdings werden Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet. Außerdem stellt der Vorschlag klar, dass die Kosten für dezentrale Warmwasserbereitung nicht zum Hartz IV-Regelsatz gehören und vom Bund übernommen werden.

Der Vermittlungsausschuss empfiehlt, die Reform rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen und die noch nicht gewährten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch einen pauschalierten Geldbetrag rückwirkend auszuzahlen.

Hintergrund für den heute beschlossenen Änderungsvorschlag sind einige Erklärungen zu Protokoll des Vermittlungsausschusses, in denen die Bundesregierung den Ländern unter anderem zusichert, in drei Schritten bis zum Jahr 2014 die Kosten für die Grundsicherung im Alter zu übernehmen. Weitere Protokollerklärungen befassen sich mit den Themen Mindestlohn, "Equal Pay" in der Zeitarbeit und Gemeindefinanzreform. Sie sind formal jedoch nicht Gegenstand des Vermittlungsvorschlages.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungen an der Hartz IV-Reform noch bestätigen. Geplant ist, dass sich am Freitagmorgen der Deutsche Bundestag und direkt im Anschluss daran der Bundesrat damit befasst. Sollte es im Bundesrat keine Zustimmung zu dem geänderten Gesetz geben, könnte in weiteren Vermittlungsverfahren nochmals nach Einigungsmöglichkeiten gesucht werden.

Seine Beratungen zur Höhe der Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose hat der Vermittlungsausschuss vertagt.
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Re: Opposition attackiert Hartz„IV„Gesetzentwurf

Post 6 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Sondersitzung des Bundesrates zur Hartz IV-Reform

Der Bundesrat kommt am Freitag, 25. Februar 2011 um 11 Uhr
zu einer Sondersitzung zusammen, um den zu erwartenden sogenannten Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu beraten.

Bundesratspräsidentin Hannelore Kraft hat die Sondersitzung anberaumt, damit das Gesetzgebungsverfahren nunmehr schnellstmöglich abgeschlossen werden kann. Voraussetzung ist ein Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses und die entsprechende Beschlussfassung des Deutschen Bundestages.
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Re: Opposition attackiert Hartz„IV„Gesetzentwurf

Post 7 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Beratungen zu Hartz IV-Reform unterbrochen

Nach über sechsstündigen Verhandlungen hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat seine Beratungen zur Hartz IV-Reform unterbrochen. Sie werden am Mittwochvormittag um 11 Uhr wieder aufgenommen.
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Re: Opposition attackiert Hartz„IV„Gesetzentwurf

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Beitrag von Anne-Mette »

Aus dem Bundesrat:

Bundesrat stimmt Hartz IV-Reform zu

Nur wenige Stunden, nachdem der Deutsche Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom vergangenen Mittwoch bestätigt hat, stimmten heute auch die Länder der geänderten Hartz IV-Reform zu. Damit hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Regelsätze.

Rückwirkend zum Jahresbeginn steigt der Bedarfssatz um fünf Euro, zum 1. Januar 2012 um weitere drei Euro - unabhängig von den notwendigen Anpassungen aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter werden zukünftig nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet. Außerdem stellt das geänderte Gesetz klar, dass die Kosten für dezentrale Warmwasserbereitung nicht zum Hartz IV-Regelsatz gehören und vom Bund übernommen werden.

Auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder wurde in den beiden Vermittlungsverfahren mehrmals erweitert. So erhalten zukünftig auch Kinder von Wohngeldempfängern Leistungen aus dem Paket. Bis 2013 stellt der Bund jährlich 400 Millionen Euro für kostenlose Mittagessen in Horten und für Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Zuständig für das Bildungs- und Teilhabepaket sind allein die Kommunen. Sie erhalten die Kosten erstattet. In diesem Zusammenhang legt das geänderte Gesetz auch die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose für die nächsten Jahre fest. Die Höhe der Beteiligungsquote hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern geführt.

Hintergrund für die Zustimmung zu der erweiterten Hartz IV-Reform sind auch einige Erklärungen zu Protokoll des Vermittlungsausschusses, in denen die Bundesregierung den Ländern unter anderem zugesichert hatte, die Kosten für die Grundsicherung im Alter schrittweise und ab 2014 vollständig zu übernehmen. Weitere Protokollerklärungen befassen sich mit Mindestlöhnen im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Weiterbildungsbranche und bei der Zeitarbeit sowie Verabredungen für die Gemeindefinanzreform. Sie sind formal nicht Gegenstand des heute verabschiedeten Gesetzestextes, gelten jedoch als politische Geschäftsgrundlage der Abstimmung. In der heutigen Bundesratssitzung wurden sie nochmals vorgetragen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Ein konsolidierter Text mit allen eingearbeiteten Änderungen aus den beiden Vermittlungsverfahren ist erst mit Verkündung im Gesetzblatt erhältlich.
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