BGH-Beschluss Mann-zu-Frau-Transgender darf für Kind nur Vater sein
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Anne-Mette
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BGH„Beschluss Mann„zu„Frau„Transgender darf für Kind nur Vater sein
Moin,
hier ein Artikel von SPON: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 86161.html
Gruß
Anne-Mette
hier ein Artikel von SPON: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 86161.html
Gruß
Anne-Mette
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heike65
Re: BGH„Beschluss Mann„zu„Frau„Transgender darf für Kind nur Vater sein
Alle anderen Entscheidungen hätten mich mehr wie verwundert.
Interessant das jemand den Mut hatte zu klagen.
Interessant das jemand den Mut hatte zu klagen.
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Marielle
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Re: BGH„Beschluss Mann„zu„Frau„Transgender darf für Kind nur Vater sein
Nabend zusammen, Nabend Heike,
Spannend wird es, wenn die Frage beim BVerfG landet. Das muss sich nicht mehr durch die mögliche Dummheit von Gesetzestextes beschränken lassen, sondern kann / muss die Frage beantworten, ob das Gesetz, an und für sich, verfassungsgemäß ist. Und das kann, aus Sicht von konservativen Mitmenschen, schonmal daneben gehen (siehe 3.O-Beschluß).
Habt es gut
Marielle
*) Mindestens die Vaterschaftsregelung in -§ 1592 ist wirklich einigermassen ulkig. Dernach ist ein 'Mann'** vorrangig deswegen Vater eines Kindes, weil er mit einer 'Frau'** verheratet ist, die im Zustand der Ehe mit diesem Menschen ein Kind geboren hat. Ob die beiden beteiligten Menschen jemals Sex miteinander hatten, ist dabei vollkommen irrelevant. Witzig, oder?
**) Fussnote zur Fussnote: .. was immer das in einem allgemeingültigen, verbindlichen Sinne sein mag..
Der BGH, als letzte Instanz der 'gesetzesgebundenen' Gerichte, konnte im Grunde wohl wirklich nicht anders entscheiden, weil in den -§-§1591 und 1592 BGB eindeutig benannt ist, wer Mutter oder Vater ist*. Vermutlich geht es bei der Klage aber nicht um Mut oder Unsinn, sondern um die Erschöpfung des Rechtsweges. Erst wenn ein letztinstanzliches Urteil vorliegt, ist der Weg für eine Verfassungsbeschwerde frei. Zur Not ist das dann eben ein Urteil des BGH, wenn die entsprechende Beschwerde, die man beim Bundesverfassungsgericht einreicht, nicht von 'allgemeiner Bedeutung' ist. Diese 'allgemeine Bedeutung' kann man bei ein paar wenigen zeugenden Trans*-Müttern und gebärenden Trans*-Vätern scheinbar verneinen.Interessant das jemand den Mut hatte zu klagen.
Spannend wird es, wenn die Frage beim BVerfG landet. Das muss sich nicht mehr durch die mögliche Dummheit von Gesetzestextes beschränken lassen, sondern kann / muss die Frage beantworten, ob das Gesetz, an und für sich, verfassungsgemäß ist. Und das kann, aus Sicht von konservativen Mitmenschen, schonmal daneben gehen (siehe 3.O-Beschluß).
Habt es gut
Marielle
*) Mindestens die Vaterschaftsregelung in -§ 1592 ist wirklich einigermassen ulkig. Dernach ist ein 'Mann'** vorrangig deswegen Vater eines Kindes, weil er mit einer 'Frau'** verheratet ist, die im Zustand der Ehe mit diesem Menschen ein Kind geboren hat. Ob die beiden beteiligten Menschen jemals Sex miteinander hatten, ist dabei vollkommen irrelevant. Witzig, oder?
**) Fussnote zur Fussnote: .. was immer das in einem allgemeingültigen, verbindlichen Sinne sein mag..
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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ExuserIn-2018-12-09
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Re: BGH„Beschluss Mann„zu„Frau„Transgender darf für Kind nur Vater sein
das darf und sollte man nie aus nur der eigener sicht sehen.
unsrere kinder haben es mitunter schwer genug damit klar zu kommen.
wenn ich jetzt noch erwarte das mein sohn oder meine (tochter die das schon gefragt hat) mama zu mir sagen soll entgleitet er - eventuell auch sie uns total.
biologisch sind und bleiben wir die väter und sollten unsrere vaterpflichtungen als solcher nie vernachlässigen.
wer sich damit nicht im reinen ist, ist meinen augen mehr als nur egoistisch.
ich unterschreibe den enschluss so wie er ist.
unsrere kinder haben es mitunter schwer genug damit klar zu kommen.
wenn ich jetzt noch erwarte das mein sohn oder meine (tochter die das schon gefragt hat) mama zu mir sagen soll entgleitet er - eventuell auch sie uns total.
biologisch sind und bleiben wir die väter und sollten unsrere vaterpflichtungen als solcher nie vernachlässigen.
wer sich damit nicht im reinen ist, ist meinen augen mehr als nur egoistisch.
ich unterschreibe den enschluss so wie er ist.
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Marielle
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Re: BGH„Beschluss Mann„zu„Frau„Transgender darf für Kind nur Vater sein
Guten Morgen zusammen, Guten Morgen Sahara,
so verständlich und auch gut deine Position dazu ist: Es geht nicht darum, wer seine Kinder gut oder schlecht behandelt oder wer innerfamiliär Vater oder Mutter genannt wird. Das wird durch die Paragraphen gar nicht geregelt. Und sie führen leider auch nicht dazu, dass ordentlich verheiratete Männer und Frauen automatisch gute Eltern sind, wie man an schrecklichen Beispielen sehen kann.
Der Fehlschluss, den leider viele Menschen ziehen, ist anzunehmen, dass gesetzliche Regelungen, die einem (vermeintlichen bzw. konstruierten) Idealbild von Familie und geschlechtsspezifischen Eigenschaften von Menschen folgen, die bestmöglichen Regelungen sind, weil sie im Sinne dieses Idealbildes auf die Menschen einwirken. Allerdings belegt die Praxis der vielfältigen menschlichen Existenz, dass das falsch ist.
Die Paragraphen 1591und 1592 des BGB haben nichts, gar nichts, damit zu tun, wie ein einzelner Mensch das Verhältnis zu seinen Kindern gestaltet. Sie bringen vielmehr gesellschaftliche (staatliche) Vorstellungen in Gesetzesform, die deutlich überholt sind und obendrein zu den letzten patriarchalischen Resten in den deutschen Gesetzen gehören. Die Vaterschaftsregelung nach 1592, die vorrangig auf den Ehestand Bezug nimmt, diente ursprünglich der Sicherung der (ehe-)männlichen Hoheit über die Erblinie. Im Zusammenhang mit der Fortentwicklung anderer Gesetze wird mittlerweile allerdings sichtbar, dass die Grundannahmen der beiden Paragraphen zumindest hinterfragt werden sollten.
Wie ist es zum Beispiel, wenn zwei lesbische Frauen (Ehe für alle) 'ordnungsgemäß' verheiratet sind und eine von beiden ein Kind bekommt? Ist die andere dann, wegen der Ehe mit der Mutter, der Vater und damit ein Mann? So müsste es nach -§1592 sein; defacto muss die andere Frau das Kind adoptieren, um Elternteil werden zu können. Die Ehepartnerin muss sich dabei gegenüber dem Jugendamt absolut 'nackig machen', um zu beweisen, dass sie der Adoptiv-Elternschaft 'würdig' ist. Das ist absurd, wenn man bedenkt, dass ansonsten jedem asozialen Idioten die 'gute Vaterrolle' automatisch zufällt, wenn er nur mit der gebärenden Frau verheiratet ist.
Oder wie ist es bei dem Menschen, der nach Abschluss des TSG-Verfahrens rechtlich als Mann gilt und dann ein Kind bekommt? Nach dem BGH-Entscheid ist dieser Mensch die Mutter des Kindes und damit in diesem Hinblick wieder eine Frau. So steht es im 1591 und so wird es in der Praxis auch gehandhabt. Ich bin nicht für das Offenbarungsverbot, aber es existiert und wenn man es ernst nehmen würde, dürfte sowas nicht vorkommen.
Das alles hat aber eben nichts damit zu tun, ob jemand seinem Kind ein guter Vater, eine gute Mutter oder ein guter Elternteil ist, es hat jedoch viel damit zu tun, inwieweit gesetzliche Regelungen in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen eingreifen dürfen oder sollen.
Habt es gut
Marielle
so verständlich und auch gut deine Position dazu ist: Es geht nicht darum, wer seine Kinder gut oder schlecht behandelt oder wer innerfamiliär Vater oder Mutter genannt wird. Das wird durch die Paragraphen gar nicht geregelt. Und sie führen leider auch nicht dazu, dass ordentlich verheiratete Männer und Frauen automatisch gute Eltern sind, wie man an schrecklichen Beispielen sehen kann.
Der Fehlschluss, den leider viele Menschen ziehen, ist anzunehmen, dass gesetzliche Regelungen, die einem (vermeintlichen bzw. konstruierten) Idealbild von Familie und geschlechtsspezifischen Eigenschaften von Menschen folgen, die bestmöglichen Regelungen sind, weil sie im Sinne dieses Idealbildes auf die Menschen einwirken. Allerdings belegt die Praxis der vielfältigen menschlichen Existenz, dass das falsch ist.
Die Paragraphen 1591und 1592 des BGB haben nichts, gar nichts, damit zu tun, wie ein einzelner Mensch das Verhältnis zu seinen Kindern gestaltet. Sie bringen vielmehr gesellschaftliche (staatliche) Vorstellungen in Gesetzesform, die deutlich überholt sind und obendrein zu den letzten patriarchalischen Resten in den deutschen Gesetzen gehören. Die Vaterschaftsregelung nach 1592, die vorrangig auf den Ehestand Bezug nimmt, diente ursprünglich der Sicherung der (ehe-)männlichen Hoheit über die Erblinie. Im Zusammenhang mit der Fortentwicklung anderer Gesetze wird mittlerweile allerdings sichtbar, dass die Grundannahmen der beiden Paragraphen zumindest hinterfragt werden sollten.
Wie ist es zum Beispiel, wenn zwei lesbische Frauen (Ehe für alle) 'ordnungsgemäß' verheiratet sind und eine von beiden ein Kind bekommt? Ist die andere dann, wegen der Ehe mit der Mutter, der Vater und damit ein Mann? So müsste es nach -§1592 sein; defacto muss die andere Frau das Kind adoptieren, um Elternteil werden zu können. Die Ehepartnerin muss sich dabei gegenüber dem Jugendamt absolut 'nackig machen', um zu beweisen, dass sie der Adoptiv-Elternschaft 'würdig' ist. Das ist absurd, wenn man bedenkt, dass ansonsten jedem asozialen Idioten die 'gute Vaterrolle' automatisch zufällt, wenn er nur mit der gebärenden Frau verheiratet ist.
Oder wie ist es bei dem Menschen, der nach Abschluss des TSG-Verfahrens rechtlich als Mann gilt und dann ein Kind bekommt? Nach dem BGH-Entscheid ist dieser Mensch die Mutter des Kindes und damit in diesem Hinblick wieder eine Frau. So steht es im 1591 und so wird es in der Praxis auch gehandhabt. Ich bin nicht für das Offenbarungsverbot, aber es existiert und wenn man es ernst nehmen würde, dürfte sowas nicht vorkommen.
Das alles hat aber eben nichts damit zu tun, ob jemand seinem Kind ein guter Vater, eine gute Mutter oder ein guter Elternteil ist, es hat jedoch viel damit zu tun, inwieweit gesetzliche Regelungen in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen eingreifen dürfen oder sollen.
Habt es gut
Marielle
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Magdalena
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Re: BGH„Beschluss Mann„zu„Frau„Transgender darf für Kind nur Vater sein
Hallo,
bei dem Urteil ist auch das Kindesoll zu beachten und für das Kind daraus entstehende rechtliche Ansprüche. Wie dann im Privatleben damit umgegangen wird, da wird nicht gleich ein Richter vor der Tür stehen. Also das Kind hat Ansprüche gegenüber Vater und Mutter.
Es geht hier nicht nur um Transfrau und Tranzmann als Vater oder Mutter.
Viele Grüße Magdalena
bei dem Urteil ist auch das Kindesoll zu beachten und für das Kind daraus entstehende rechtliche Ansprüche. Wie dann im Privatleben damit umgegangen wird, da wird nicht gleich ein Richter vor der Tür stehen. Also das Kind hat Ansprüche gegenüber Vater und Mutter.
Es geht hier nicht nur um Transfrau und Tranzmann als Vater oder Mutter.
Viele Grüße Magdalena
Lebe jeden Tag.
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Mina
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Re: BGH„Beschluss Mann„zu„Frau„Transgender darf für Kind nur Vater sein
Erfahrungswert und Trost: Wer kritisch ist, hat nie viele Freunde. Lebt aber gesund in seiner Mitte.Daenerys Targaryen hat geschrieben: Fr 5. Jan 2018, 14:06 Ich werde mit jetzt womöglich keine Freunde machen
Ich verstehe sehr gut was Du meinst Daenerys. Es ist auch noch zu früh an der Entwicklungszeit um solche Themen zu forcieren. Da wäre es angeraten alles nach einander zu tun. Erst die allumfassende Anerkennung von Transmenschen/Quatsch - allen Menschen die Gutes berührt, und dann was eben aus der Logik folgt.
Ziel: Human being -> Ist Dein Ziel erreicht, war es zu niedrig angesetzt -> Der Weg ist das Ziel!
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Jenina
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Re: BGH„Beschluss Mann„zu„Frau„Transgender darf für Kind nur Vater sein
Sehr richtig bemerkt. In erster Linie geht es hier um das sogenannte Abstammungsrecht, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Abstammun ... er_Familie. Auch Marielle hat ja schon auf so einige kritische Paragraphen hingewiesen. Neben dem Personstandsrrecht auch so ein Ding was dringend der Überholung bedarf. Ähnliche Problem treten ja auch bei der Samenspende auf, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCns ... semination.Magdalena hat geschrieben: Fr 5. Jan 2018, 13:55 ...
. Also das Kind hat Ansprüche gegenüber Vater und Mutter.
Es geht hier nicht nur um Transfrau und Tranzmann als Vater oder Mutter.
....
Wenn es nach mir ginge gehört das BGB nach 118 Jahren endlich abgeschafft und durch ein modernes Zivilrecht ersetzt. Ich erlebe das freilich nicht mehr.
Jenina
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