Was ein Zufall....
Grade habe ich unsere Frauenbeauftragte getroffen und erfahren, dass sie zum 01.02. die Dienststelle wechselt und eine neue Aufgabe übernimmt ... die Stelle der Frauenbeauftragten wird dann ausgeschrieben
Meine Frau meinte ich solle mich doch darauf bewerben

"au ja"
Dann habe ich mal nachgelesen ...
Paragraph 51 HIGH (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz)
Da steht, Abs 2 Satz 1: Zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten darf nur eine Frau bestellt werden.
Damit bin ich wohl aus dem Rennen
In so kurzer Zeit werde ich meine Peronenszandänderung wohl nicht durchbekommen ....
Aber vielleicht reicht ja auch der dgti-Ausweis ?
Ein Versuch wäre es vielleicht mal wert und bei
gleich mal den Arbeitgeber vor den Kadi ziehe ... das dauert ja mehrere Jahre und dann sollte sich bis dahin der Personenstand doch ändern lassen ...
Nicht ganz ernst gemeint - aber bittere Wahrheit
Liebe Grüße
VanessaL
(Frauenbeauftragte in Spee)