Nunja,Manu.66 hat geschrieben: Fr 22. Dez 2017, 18:08 Hi Andrea - hi Mädels!
Der zeitliche Aufwand für den Antrag hält sich ja in Grenzen. Mündliche Antragstellung bei der Rechtsantragstelle: 30 Minuten. Zwei Termine bei Psychos - nehmen wir mal 2 Stunden pro Termin = 4 Stunden. Und dann noch die rund 10- minütige mündliche Verhandlung vor dem Amtsrichter. Alles natürlich ohne notwendige Fahrerei zu den Psychos und zum Gerichtstermin. Das ist doch sehr überschaubar.
Wenn es in anderen Fällen - wie ja durchaus berichtet - zu mehreren Psychoterminen kommt, dann kann sich der zeitliche Aufwand natürlich drastisch erhöhen.
Was die finanzielle Belastung angeht, jede, der das zusteht, kann Prozesskostenhilfe beantragen, die in der Regel bei Vorliegen der entsprechenden Einkommenssituation auch gewährt wird.
Anderenfalls bestehen bundesweit erhebliche Kostenunterschiede. Das Verfahren beim AG Oldenburg ist meines Erachtens eines der "preiswertesten" in Deutschland. Aber wer kann schon wegen der Gerichtskosten den Wohnsitz ändern???
Auch in meinem Fall ist eigentlich die amtliche Frauenbestätigung nur für den Pass notwendig. Alle anderen Dienststellen/Behörden usw. haben längst umgestellt.
Deshalb ist es mir auch egal, wie lange sich das Verfahren hinzieht. Bis nächsten Herbst wird es wohl erledigt sein.![]()
Liebe Grüße und Merry Christmas
Manuela
Prozesskostenbeihilfe, ob die einem nun gewährt wird oder nicht.... ich hab mal meinen Therapeuten gefragt was er für so ein Gutachten berechnet.....
Antwort: je nach Aufwand, unter 1500€ ist äusserst selten, über 2500€ auch.... mal 2 plus Gerichtskosten...... ist das für dich auch ne sowas was frau so nebenbei akzeptiert ?
vor allem wenn es dann abgelehnt werden würde ?
ich schliesse mich Laura mal an und schüttele den Kopf ein wenig und Grüsse dich trotzdem
Heike