Ja, ich beuge mich dem geltenden Recht! (nur und ausdrücklich nur weil ich nicht warten kann bis der Gesetzgeber endlich zu Potte kommt!)
Heute habe ich meinen Antrag nach -§1 und -§8 des erbärmlichen TSG gestellt. Ich benötige nächstes Jahr einen neuen biometrischen Reisepass, der meinem Äußeren und meinem Geschlecht entspricht, um eine längere Reise nach Marokko und vor allem in die USA antreten zu können.
Bis dahin wird sich wohl der Gesetzgeber nicht dazu durchgerungen haben, das verdammte TSG abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren. Die bekommen zur Zeit ja noch nicht mal eine neue Regierung hin.
Also bin ich heute zur Rechtsantragstelle beim Amtsgericht Norden gegangen und habe dort mündlich zu Protokoll der Rechtsantragstelle ordnungsgemäß meinen Antrag gestellt.
Mir war wichtig, dies in Person und mündlich anzugehen ohne irgendwelche Unterlagen beizufügen wie einen transsexuellen Lebenslauf, eine Geburtsurkunde oder die Kopie meines alten Personalausweises. Der Antrag kann formlos gestellt werden, mündlich zu Protokoll jeder Rechtsantragstelle in Niedersachsen. Das AG Norden arbeitet dann in Amtshilfe des zuständigen AG Oldenburg und leitet das Antragsprotokoll weiter. Herr des Verfahrens ist das AG Oldenburg, das alles weitere veranlasst (Einforderung eines Gerichtskostenvorschusses und Zuteilung der Zwangsgutachter, mündliches Verfahren und Beschlussfassung)
Die wirklich nette, junge Rechtspflegerin der Rechtsantragstelle hat auch über die Sinnhaftigkjeit des TSG den Kopf geschüttelt - aber wenn es denn so ist, dann muss es wohl so sein. Sie hat dann noch gelacht als ich feststellte, dass ich mir nach dem Beschluss ein Tattoo mit dem Spruch "amtlich bestätigte Frau" machen lasse. Mein nettes Anschreiben an das AG Oldenburg hat sie dem Protokoll dann noch beigefügt.
Mir war bei der ganzen Prozedur äußerst wichtig, dass in dem Protokoll der Rechtsantragstelle - ich zitiere wörtlich - steht:
"Frau Manuela Alena Donner, geb. am...., wohnhaft in ..., erscheint ausgewiesen durch Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V...."
Nicht ausgewiesen durch meinen alten Personalausweis und vor allem auch nicht ausgewiesen mit meinem alten Vornamen, der in dem Protokoll überhaupt nicht erwähnt wird. Hier wird gerichtlich dokumentiert, dass ich als Frau Manuela Alena Donner als Antragstellerin ausgewiesen bin und als nichts anderes!!
Selbstverständlich habe ich das Protokoll dann auch - wie es im Amtsdeutsch heisst - "selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben" mit Manuela Donner.
So, nun warte ich auf die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses und die Nennung der Herrschaften, die für mich die Zwangsbegutachtung furchführen sollen. Es wird mir eine Freude sein, mich mit diesen Herrschaften auseinanderzusetzen.
Lasst uns den Amtsschimmel reiten bis er zusammenbricht!
Liebe Grüße und Euch ein frohes Weihnachtsfest
Manuela