Abgeschnitten? Lies bitte nochmal nach. Den Aspekt habe ich nicht abgeschnitten, sondern höchstselbst in die Diskussion eingebracht (als Teil meiner Reaktion auf Manus Ansicht, dass sämtliche 'Diagnoseschritte' "klare Willkür" seien). In deinen Ausführungen kommt der Aspekt nur als Bezug auf meinen Beitrag vor. Aber sei es drum.Wenn du den Schluss (mit der Solidarkasse) abschneidest, dann ja.
Ich finde tatsächlich nicht alle Einschränkungen scheiße. Vor allem die nicht, die sich um den Schutz weiterer Personen bemühen, wie zum Beispiel den Nichtraucherschutz oder das Tempolimit innerhalb von Ortschaften. Zu denjenigen Einschränkungen, die sich ausschliesslich auf das vermeintliche Wohl der jeweils Betroffenen beziehen, habe ich aber ein mindestens ambivalentes Verhältnis.Auch du wirst abseits vom Koks- und Heroinkonsum sicher nicht alle Einschränkungen "Scheiße" finden.
Für mich selbst? Dazu gibt's keinen Anlass. Ich werde diesbezüglich nicht an mir rumschneiden lassen und auch keine Hormonmittel nehmen. Das auf Körperlichkeiten und Äusserllichkeiten basierende Geschlechtsverständnismodell hat mich einmal verarscht, ein zweites Mal wird es nicht geben. Nicht ich oder mein Körper sind das Problem, sondern das fehlerhafte Modell.Da könntest du dann mal (auch für dich selbst) in das Für und Wider einsteigen.
Ansonsten natürlich gern. Ich bin übrigens schon eingestiegen, nur beharrst du auf deinem Standpunkt, anstatt meinen zu widerlegen.
Also los:
These:
Du sagst, dass es sinnvoll sei, den Zugang zu medizinischen Massnahmen mittels Restriktionen / Vorschriften zu regeln, um Menschen vor sich selbst zu schützen.
Antithese:
Die restriktive Beschränkung von medizinischen Massnahmen (das ist etwas anderes, als die Kostenübernahme für solche Massnahmen) läüft der freien Entfaltung von Menschen zuwider.
Argumentation:
Unter der Prämisse, dass der Mensch grundsätzlich eigenverantwortlich handeln können muss, um sich selbst frei entfalten zu können, sind Beschränkungen, die nicht dem Schutz Dritter dienen, eine unzulässige Einschränkung der persönlichen Freiheit. Diese Ansicht ist in der Straffreiheit von Suizid und Suizidversuch manifestiert, durch die die Selbsttötung, als größtmöglicher und finaler Akt der Selbstbestimmung, in die Verantwortung des einzelnen Menschen gestellt wird.
Durch Beschränkungen der Handlungsfreiheit wird zwangsläufig immer auch die Möglichkeit zur freien Entfaltung beschränkt. Unter der Massgabe, dass die finale Selbstbestimmung über das eigene! Leben, als Ausdruck des freien (womöglich letzten) Willens und als selbstverantwortliche Entscheidung des Menschens angesehen wird, erscheint die Beschränkung des Konsums von Mitteln aller Art (Drogen einschl. Koks und Heroin, Hormonpräparate usw. usf.) als unlogisch und wirkt faktisch als Beschränkung der individuellen Freiheit, ohne dass es ein sofort offensichtliches Schutzbedürfnis Dritter gibt.
Sofern die freie Entfaltung des einzelnen Menschen auf die Mitwirkung anderer Menschen angewiesen ist (z.B. beim Suizid von handlungsunfähigen Personen oder auch bei GaOPs) oder wenn die Handlungen zur freien Entfaltung nennenswerte Auswirkungen auf Dritte haben, sind Einschränkungen zum Schutz dieser Personen zu bedenken. Niemals aber nur zum Schutz des Individuums vor sich selbst.
Das heisst nicht, dass ich für den hemmungslosen Konsum von Koks oder für Spontanentscheidungen zu Ga-Operationen werbe. Für letzeres noch deutlich weniger, als für ersteres. Ich komme aber zu dem Ergebnis, dass in keinem Fall rein individueller Entscheidungen, d.h. ohne Beeinflussungen Dritter, eine staatliche/gesellschaftliche Regelung per Gesetz oder Vorschrift das richtige Mittel ist.
Selbstverantwortliches, freies Handeln setzt Information und Verantwortungsfähigkeit voraus. Gegenüber gesetzlichen Beschränkungen, die einen ausreichenden Informationsstand und/oder die Verantwortungsfähigkeit von einzelnen Menschen pauschal verneinen, ermöglichen Angebote zur Information eine freie Willensbildung und entsprechen daher dem Grundsatz der Möglichkeit zur freien Entfaltung.
Daraus resultiert allerdings auch, dass die Verantwortung, durch die pauschale Unterstellung der Verantwortungsfähigkeit, bei dem für sich selbst entscheidenden Individuum liegt, das mithin Beschwerden nur bei sich selbst einreichen darf.
Hab es gut
Marielle
PS: Die Dresche kam nicht von dir, keine Sorge. Das war schon vor deiner Zeit hier.