Unterschiede zwischen Krankenversicherungen als Transgender
-
ExuserIn-2019-01-13
Re: Unterschiede zwischen Krankenversicherungen als Transgender
Das Problem ist generell, dass du bei Neuversicherung sog. "Vorerkrankungen" angeben musst, speziell eben solche, die einer Dauertherapie unterliegen.
Die gehen einfach nur nach den zu erwartenden Kosten.
Solltest du solche Angaben im Erstantrag "vergessen" haste nachher schlechte Karten.
Mal ganz simpel ausgedrückt sind das die rechtlichen Folgen.
Also Strategie:
Erkundigen, welche Kassen aus Erfahrung anderer infrage kommen.
Und dann einfach und ehrlich von verschiedenen ein Angebot einholen.
Die gehen einfach nur nach den zu erwartenden Kosten.
Solltest du solche Angaben im Erstantrag "vergessen" haste nachher schlechte Karten.
Mal ganz simpel ausgedrückt sind das die rechtlichen Folgen.
Also Strategie:
Erkundigen, welche Kassen aus Erfahrung anderer infrage kommen.
Und dann einfach und ehrlich von verschiedenen ein Angebot einholen.
-
Britt
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 212
- Registriert: Do 16. Jun 2016, 08:36
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Berlin
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Unterschiede zwischen Krankenversicherungen als Transgender
Hallo Sara,
für die HRT benötigst du keine Genehmigung der Krankenkasse. Warum du einen Psychologen aufsuchst, musst du der Krankenkasse gegenüber auch nicht angeben. Problematisch wird es erst, wenn die Krankenkasse gegengeschlechtliche operative Eingriffe genehmigen/bezahlen soll. Das sind üblicherweise GaOP, Brustaufbau und Epilation. In wieweit die Krankenkasse etwas ablehnen kann, weil du nicht angegeben hast das du Trans bist, kann ich nicht sagen (Kann ja auch sein dass du erst nach dem du in die Krankenkasse gewechselt bist an F.64 "erkrankt" bist). Andererseits: Da du schon komplett und offen als Frau lebst kannst du auch versuchen mit Hilfe eines DGTI Ausweises eine Versicherungskarte als Frau zu bekommen, wenn du es angibst.
Wenn man das Wechseln in die Kranklenkasse weg lässt gilt üblicherweise:
- die GaOP zahlt die Krankenkasse
- den Brustaufbau zahlt die Krankenkasse, wenn du keine Körbchengröße A nach 2 Jahren HRT bekommst.
- Bei der Epilation ist es stark von der Krankenkasse abhängig was da passiert. Einige genehmigen es sofort. Bei anderen Kassen muss man erst jahrelang vor den Sozialgericht die Leistung einklagen (In Berlin ist die TKK dafür bekannt nicht gern zu zahlen)
Deswegen mein Tipp. Erkundige dich in einer SHG in deiner Nähe bei welcher Krankenkasse es mit der Epilation "einfach" war.
Viele Grüße,
Britt
für die HRT benötigst du keine Genehmigung der Krankenkasse. Warum du einen Psychologen aufsuchst, musst du der Krankenkasse gegenüber auch nicht angeben. Problematisch wird es erst, wenn die Krankenkasse gegengeschlechtliche operative Eingriffe genehmigen/bezahlen soll. Das sind üblicherweise GaOP, Brustaufbau und Epilation. In wieweit die Krankenkasse etwas ablehnen kann, weil du nicht angegeben hast das du Trans bist, kann ich nicht sagen (Kann ja auch sein dass du erst nach dem du in die Krankenkasse gewechselt bist an F.64 "erkrankt" bist). Andererseits: Da du schon komplett und offen als Frau lebst kannst du auch versuchen mit Hilfe eines DGTI Ausweises eine Versicherungskarte als Frau zu bekommen, wenn du es angibst.
Wenn man das Wechseln in die Kranklenkasse weg lässt gilt üblicherweise:
- die GaOP zahlt die Krankenkasse
- den Brustaufbau zahlt die Krankenkasse, wenn du keine Körbchengröße A nach 2 Jahren HRT bekommst.
- Bei der Epilation ist es stark von der Krankenkasse abhängig was da passiert. Einige genehmigen es sofort. Bei anderen Kassen muss man erst jahrelang vor den Sozialgericht die Leistung einklagen (In Berlin ist die TKK dafür bekannt nicht gern zu zahlen)
Deswegen mein Tipp. Erkundige dich in einer SHG in deiner Nähe bei welcher Krankenkasse es mit der Epilation "einfach" war.
Viele Grüße,
Britt
-
ExuserIn-2022-05-28
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 668
- Registriert: Sa 1. Mai 2010, 18:43
- Geschlecht: Frau
- Pronomen: Sie
- Wohnort (Name): Iserlohn
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Unterschiede zwischen Krankenversicherungen als Transgender
Hi Pflichtversicherungen also gesetzliche KK tun sich in der Regel nicht viel in den Beiträgen, bei privaten ist das schon anders.
Es gibt bei einigen privaten nur die Fragen wegen welcher Krankheit man in den letzten 5 Jahren in Behandlung war. Hatte man noch keine Behandlung wegen TS gehabt ist man da gut raus. Notfalls mehrere Antragsformulare vergleichen
LG Chrissie
Es gibt bei einigen privaten nur die Fragen wegen welcher Krankheit man in den letzten 5 Jahren in Behandlung war. Hatte man noch keine Behandlung wegen TS gehabt ist man da gut raus. Notfalls mehrere Antragsformulare vergleichen
LG Chrissie
Das Leben ist zu kurz um sich zu verleugnen.
-
Britt
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 212
- Registriert: Do 16. Jun 2016, 08:36
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Berlin
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Unterschiede zwischen Krankenversicherungen als Transgender
Das Problem mit der Technikerkrankenkasse ist ein Berlinproblem. Diese KK besteht darauf dass die Epilation von einem Arzt durchgeführt wird. In Berlin gibt es jedoch keinen behandelnden (bzw. nur einen (der die geforderte Behandlung nicht machen will/kann)) Arzt. Bei anderen KK muss/musste diese Leistung auch teilweise eingeklagt werden.Explorer hat geschrieben: Mi 30. Aug 2017, 10:53 Die Beitragsspannen sind da tatsächlich sehr gering, also kann ich getrost "irgendeine" (außer offenbar der TKK) nehmen.
Ob/welche Probleme es in anderen Regionen von Deutschland mit anderen KK gibt kann ich nicht sagen.
Britt